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Amtliches Organ für Stadt- unö LsnöKreis Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 265 Samstag l>c» 12. November 1898

awtlW«.

^anö^rei^ ^anau.

Nrlaulltmachllngeu des Königlichen Landrrthsamtcs.

In einem Gehöft in Sommerkahl, Bezirksamt Alzenau, ist die Maul- und Klauenseuche abgebrochen und Gehöftsperre angeordnet worden.

Hanau am 12. November 1898.

Der Königliche Landrath.

V. 12285 v. Schenck.

üben, als Lehrlinge ausgelernt oder als Geselle mindestens drei Monate in Arbeit gestanden haben. Diese Bestimmung hat in Jnnungskreiseu die dem Sinne nicht entsprechende Auslegung erfahren, daß die Vorbildung bei Mitgliedern jeder beliebigen Schmiedeinnung erworben werden könne, so­fern diese nur den Hufbeschlag praktisch ausübten, und daß , die praktische Ausbildungszeit der Prüfung nicht unmittelbar vorhergegangen zu sein brauche, Schmiede vielmehr auch noch I Ablauf von Jahren nach Erfüllung der Vorbedingung zur Prüfung zugelassen werden könnten. Deshalb wird in einem neuen Runderlaß darauf hingewiesen, daß die Vorschrift, wo­nach für die Berechtigung nur solche Innungen in Frage kommen sollen, denen mindestens drei Meister angehören, die den Husbeschlag praktisch und zur Zufriedenheit ihrer Kunden ausüben, keinen Zweifel darüber lasse, daß nur die Beschäf­tigung bei einem der berechtigten Innung angehörigen Huf­schmiedemeister als Gewähr für eine genügende Vorbildung hat angesehen werden sollen. Ferner versteht sich von selbst, daß nicht ein längerer Zeitablauf zwischen der Ausbildung uud der Prüfung diese Gewähr in Frage stellen darf. Viel­mehr wird als äußerster Zeitraum, innerhalb dessen vor Ablegung der Prüfung die Lehrlingszeit oder die dreimo­natige Gesellendienstzeit beendet sein darf, ein Jahr anzu- nehmen sein.

Besteuerung der Waarenhäufer. Ueber die Ver­handlungen, welche jetzt wegen höherer Besteuerung der Waarenhäuser stattfinden, erfährt derKonfektionär", daß für die Besteuerung in erster Reihe der Geschäftsumsatz in Aus­sicht genommen ist, und zwar soll eine Veranlagung bis zur | Höhe von 4 Prozent des Umsatzes gestattet sein. Die i Waarenhaussteuer würde alle Detailgeschäfte treffen, deren Umsatz eine gewisse Höhe überschreitet. Ueber die zur Ver­anlagung maßgebende Höhe des Umsatzes steht noch nichts fest, ebensowenig, ob zur Theilnahme an den Berathungen über die Materie Sachverständige herangezogen werden sollen.

Das Urtheil gegen Luecheni ist so ausgefallen, wie man es mit Bestimmtheit vorausgesehen hatte. Die Verhand­lung war in einem Tage beendigt und bot nicht ein einziges Moment, das als neu bezeichnet werden könnte. Mitschul­dige des nichtswürdigen-ders sind nicht aufgefunden worden und neue Einzelheiten über die Geschichte des Atten­tats haben sich nicht ergeben. Auch die cynische Frechheit des Mörders, die bei den Zuhörern Ents-tzen erregte, war nach den bisher schon bekannt gewordenen Charakterzügen und Aeußerungen Lucchcnis nichts Unerwartetes. Die Erwartung eines sensationellen Verlaufes des Prozesses hat sich glück­licherweise ! nicht erfüllt. Den Mörder trifft die gerechte Strafe und man darf nur hoffen und wünschen, daß er fort­an der verdienten Vergessenheit anheimfallen möge.

Politische und nnpotttische NK^ichtrr

(D epesÄts-Bsrees .Herold*.)

Berlin, 11. Novbr. DiePost" bestätigt, daß der Kaiser in keinem spanischen Hafen an Land gehen werde. Die angekündigten Falschmeldungen hätten nm den Zweck, in Amerika den Glauben zu erwecken, als wenn Deutsch­land in der Philippinen-Frage für Spanien Partei nehme, wodurch in Amerika Verstimmung gegen Deutschland hervor­gerufen würde.

Berlin, 11. Novbr. Wie dieBerliner Neuesten Nachrichten" vernehmen, haben die verschiedenen Gruppen, die sich um die Erwerbung von Bergwerken, Eisenbahn- und andere Konzessionen in der Provinz Schantung gebildet hatten, sich nunmehr zu einem einheitlichen Syndikat vereinigt. Der neu ernannte Gouverneur von Kiautschou, Kapitän zur -Lee Jäschke, wird sich Mitte Januar auf seinen neuen Posten begeben.

Berlin, 11. Novbr. Die durch die Zeitungen gehende Nachricht, daß der Entwurf zu einem Fleischbeschau-Gesetz bereits dem Bundesrath zugegangen sei, kann derNord­deutschen Allgemeinen Zeitung" zufolge nicht richtig sein. Nach den Informationen des genannten Blattes ist der Ent­wurf noch Gegenstand von Berathungen zwischen den be theiligten Regierungen.

Berlin, 11. Novbr. DieNordd. Allgem. Zeitung" chreibt: Sicherem Vernehmen nach stod als deutsche Mit- zlieder der am 24. d. M. in Rom zusammentretenden inter- rationalen Konferenz zur Berathung von Maßregeln gegen >en Anarchismus in Aussicht genommen: der deutsche Bot- chafter in Rom, Freiherr von Saurma-Jeltsch, Geh. Ober- Regierungsrath von Philippsborn und Ober-Verwaltungsge- richtSrath Professor Dr. von Martitz.

Berlin, 11. Novbr. An der Beisetzung des Fürsten Bismarck werden voraussichtlich Abordnungen nicht theil- rmmer umfaßt außer dem Unterhaltung^

In Himbach, Kreis Büdingen, ist die Maul und Klauenseuche ausgebrochen und Gehöftsperre angeordnet worden.

Hanau am 11. November 1898.

Der Königliche Landrath.

V. 12293 v. Schenck.

Dienstuatzrichtcu aus dem Kreise.

Gefunden: Zwei Portemonnaies mit je etwas Geld. Ein hellgrau gestreiftes Kinderrädchen.

Hanau am 12. November 1898.

«grtaöt&rei# ^anau.

MaZLtmachuvM des Oberbürgermeisteramtes-

Bekanntmachung.

Nach einer Stiftung von Christian Weishaupt soll alljährlich ein besonders talentvoller Goldarbeiter (Bijoutier, Graveur, Juwelier) oder Silberarbeiter, welcher noch eine Zeitlang der Fortsetzung des höheren Unterrichts in der hie­sigen Akademie oder durch Privatunterricht dahier oder außer­halb sich widmen will und unbemittelt ist, ein einmaliges Stipendium von 120 Mark erhalten. Als Aufgabe für Er­langung des Stipendiums wird gestellt:

Ein Entwurf einer silbernen Jardiniöre von niedriger Form in modernem Stil mit 5060 cm größtem Durchmesser."

Die Arbeit ist anonym, nur mit einem Zeichen oder Motto versehen, unter Beifügung des Namens des Einsenders, in einem verschlossenen Couverl mit gleichem Zeichen oder Motto, bis zum 14. Mai 1899 an die Königliche Zeichen- akademie dahier einzuliefern.

Wir fordern hiernach zur Bewerbung um das Stipendium auf, indem wir noch darauf aufmerksam machen, daß es nicht erforderlich ist, daß der Bewerber Schüler der hiesigen Zeichenakademie war.

Hanau den 11. November 1898.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 16925

Bekanntmachung.

Das Einlagebuch zur hiesigen städtischen Sparkaffe Konto A. 106, ausgefertigt am 11. Januar d. J. auf den NamenWeihnachtssparkasie zur Rosenau, vertreten durch den Gastwirth Theodor H appel zu Kesselstadt", ist angeblich abhanden gekommen.

Der etwaige Besitzer dieses Buches wird gemäß § 9 des Sparkassenftatuts aufgefordert, sich zu melden und seine An­sprüche geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf von 2 Jahren ein Duplikat ausgefertigt werden wird.

Hanau am 8. November 1898.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 16751

Tagesscha«.

Von der Maritte. Berlin, 11. Noobr. Laut telegraphischer Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S.Loreley", Kommandant: Korvetten-Kapitän von Witzleben, am 10. November in Beirut angekommen und 1 beabsichtigte, am heutigen Tage nach Konstantinopel in See zu gehen; S. M. S.Swsch", Kommandat: Korvetten- Kapitän mit Oberst-Lieutenants-Rang Ehrlich ist am10.No- I vember in St. Vincent angekommen.

1 Hufbeschlaggewerbe. Nach einem Runderlaß des Ministers für Landwirthschaft rc. vom 23. Januar 1885, der in Ausführung deS Gesetzes, betreffend den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes vom 18. Juni 1884, ergangen ist, soll Innungen die Berechtigung zur Ertheilung von PrüfungS- zeugniffen nur unter der Bedingung beigelegt werden, daß die Ertheilung auf Personen beschränkt werde, die bei Jnnungsmitgliedcrn, welche den Husbeschlag praktisch aus-

Die heutige N

nehmen. Fürst Herbert Bismarck hat die Theilnahme mit Rücksicht auf die Jahreszeit und mit Rücksicht auf den Mangel einer Gelegenheit, die betreffende Abordnung zu em­pfangen, abgelehnt.

Berlin, 11. Novbr. Ueber die Rückreise des Kaiser­paares meldet ein Telegramm aus Baalbeck, daß der Kaiser und die Kaiserin heute Abend um 6 Uhr in Beirut eintreffen und sich an Bord der Hohenzollern begeben, welche morgen früh 6 Uhr in See geht.

Leipzig, 11. Noobr. Wie dieLeipziger Neuesten Nachrichten" melden, ist der Zeichner desSimplizisstmus", Heine, gegen Zahlung einer Kaution aus der Hast entlassen worden.

Stuttgart, 11; Noobr. Zum Landesbischof wurde der UniversitätS-Professor Keppler aus Freiburg gewählt. Der­selbe ist ein geborener Württemberger. Bei dem muthmaß- lichen Thronfolger von Württemberg, dem Prinzen Albrecht, ist Keppler persona grata.

Braunschweig, 11. Novbr. Wie dieBraunschweiger Neuesten Nachrichten" berichten, erfolgte in der letzten Nacht um 2 Uhr in der norddeutschen Zucker-Raffinerie in Frell- stedt eine heftige Explosion. Bis heute früh um 5 Uhr waren 16 Personen, welche bei der Explosion Verletzungen erlitten haben, in das Krankenhaus zu Helmstedt gebracht.

Aus Stadt- und Landkreis Hanau. Nachdruck unserer Lokalartikel nur mit QuellenangabeHan. Anz*. gestattet.

* Neue Vorschriften. Mit dem 1. Januar 1900, an welchem das neue Handelsgesetzbuch, sowie das Bürger­liche Gesetzbuch in Kraft treten, kommen auch neue Vor­schriften bezüglich der Aufschriften auf Firmen­schildern zur Einführung, die bei Anfertigung neuer Firmenschilder jetzt schon zu beachten zweckmäßig ist. Von genanntem Tage ab müssen sämmtliche Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben, eine Gast- oder Schankwirthschaft betreiben, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausge­schriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens oder der Wirthschaft in deutlich lesbarer Schrift anbringen. Diese Bestimmungen gelten auch für Kaufleute, deren Gewerbebetrieb nicht über den Umfang des Kleinge­werbes hinausgeht. Dagegen haben Vollkaufleute, die eine Handelsfirma führen, neben dem Familiennamen mit einem ausge chriebenen Vornamen auch noch die Firma anzubringen; enthält letztere den wirklichen Familiennamen und einen nicht abgekürzten Vornamen, so genügt die Anbringung der Firma. Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der per­sönlich haftenden Gesellschafter dasselbe gilt, waS mit Bezug auf die Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist. Sind in solchrn Fällen mehr als zwei Betheiligte vorhanden, deren Namen somit in der Aufschrift anzugeben wären, so genügt es, wenn die Namen von zweien mit einem das Vorhanden­sein weiterer Betheiligter andeuienden Zusatz ausgenommen werden. Seitens der Polizeibehörde kann jedoch in einzelnen Fällen auch die Angabe der Namen aller Becheiligten ange­ordnet werden. Nach den Ausführungsvorschriften zu diesen Gesetzesbestimmungen sind auch die Verkaufsautomaten den offenen Lären gleich zu stellen und müssen daher auch mit dem Namen dessen, der mittels derselben verkauft, versehen sein. Diese neuen Vorschriften brauchen aber keineswegs dahin aufgefaßt zu werden, als ob vom 1. Januar 1900 ab sämmtliche Firmenschilder einer entsprechenden Änderung unterzogen werden müßten; es dürfte vielmehr dem Gesetze Genüge geleistet sei», wenn neben ten bestehenden Schildern ein weiteres kleineres Firmaschils angebracht wird, das obigen Bestimmungen entspricht.

* Jnvaliditöts- und Altersversicherung. (Stadt­kreis Hanau). Während der Zeit vom 1. Januar 1891 bis Ende Septbr. 1898 sind von versicherten Personen des Kreises Hanau (Stadt) durch Vermittelung des Ober- bürgermeisteramtes in Hanau im Ganzen 152 Anträge auf Bewilligung von Altersrenten gestellt worden. Davon kamen bis Ende Septbr. 1898 zur Erledigung: 130 durch Festsetzung des Rentenanspruchs, 17 durch Ablehnung, 1 durch den während des Verfahrens eingetretenen Tod der An­tragsteller rc. Die bewilligten Altersrenten betrugen: für 80 männliche und 50 weibliche Personen zusammen jährlich 20 014 Mk. 20 Pfg. Von den 130 Rentenempfängern sind bezw. waren beschäftigt: 3 in der Land- und Forst­wirthschaft, 62 in der Industrie, 7 im Handel und Verkehr, 34 durch Lohnarbeit wechselnder Art, 12 im Staats- rc. Dienste 12 im Gesindedienste. Ende Septbr. 1898 blieben, nach Ab- latt 14 Seiten.