Die einzelne
Kammer kostet
Zugleich
Amtliches Organ für Htaöl- unö LanöKreis Hausn
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrülknng-.
gebühr
für Stadt- und 8a* kreis Hanau 10 ^ Hi 4gespaltene Garmond- zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^
Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, für
Auswärts 30 ^.
Rr. 192.
Freitag den 19. August smssesp&gea^^
1898
^anö&ret0 ^anau.
Arkalllltmachungeu des Königlichen Landrathsamtcs.
Der Kreistag beschloß in seiner heutigen Sitzung die Er-
richtung einer Kreissparkasse zum 1. Januar Anstellung eines Rendanten für diese Kasse.
Hanau den 18. August 1898.
1899 und die
A 3358
Der Königliche Landrath, v. Schenck.
Die Räude unter der Schafheerde zu Hof Leustadt, Kreis Büdingen, ist erloschen und sind die Sperrmaßregeln aufgehoben worden.
Hanau am 19. August 1898.
Der Königliche Landrath
v. Schenck.
Slcröt^eiS ^anaxt.
MMtWachüMW des Oberbürgermeisteramtes.
Wasserwerk.
Von morgen — Samstag — ab wird Wasser städtischen Wasserleitung, wie folgt, abgegeben: morgens von 5 bis 7^2 Uhr, mittags von 11 Vi bis 1 Uhr, abends von 6 bis 8 Uhr
aus
der
teien bei der Wahlorganisation von ihren Gegnern sich nicht überflügeln lassen, so werden auch sie nicht länger zögern dürfen, die mit den Neuwahlen für das Abgeordnetenhaus verknüpften Themata in Erwägung zu nehmen.
Vor allem ist es unerläßlich, daß mit der landläufigen Meinung gebrochen wird, wonach die preußischen Landtags- wahlen wegen des für sie geltenden indirekten Wahlrechts nur in sehr geringem Maße der Gefahr ausgesetzt sind, dem Radikalismus auf der Linken zur Basis seiner weiteren Ausbreitung zu dienen. Schon allein die wahrhaft klägliche Betheiligung der Urwähler an den früheren Wahlakten legt die Möglichkeit nahe, daß, falls erst einmal eine rege Agitation die Wähler aus ihrer Gleichgiltigkeit auf stört und sie den Wahltischen zuführt, die Wahlen ganz anders ausfallen, als nach den Erfahrungen der Vergangenheit bei unverändertem Fortbestande der die Wahlen bedingenden Umstände zu erwarten wäre. Bei den letzten Landtagswahlen in Preußen im Jahre 1893 waren 5,989,538 stimmberechtigte Urwähler verzeichnet. Von diesen haben nur 1,102,109, das sind nur 18,40 Prozent, von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Nahezu 5 Mill. Wähler haben sich also an der Wahl nicht betheiligt. Wird von diesen Wahlfaulen auch nur der fünfte Theil das nächste Mal auf die Beine gebracht, so könnte die Zusammensetzung der von den Urwählern zu stellenden Wahl- männer-Versammlung ein völlig verändertes Gepräge annehmen. Und daß die Wähler in ungleich stärkeren Massen als ehemals ihr Wahlrecht in diesem Herbste ausüben werden, dafür wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Sozialdemokratie Sorge tragen.
Der Verbrauch betrug in den Monaten
Mai cbm
Juni cbm
Juli cbm
August cbm
September cbm
1891/92
28750
28002
30671
30877
30825
1892/93
28790
27992
30661
30867
38855
1893/94
50667
50719
50575
54831
43851
1894/95
46722
50990
66627
58602
55205
1895/96
64810
71078
73325
69162
70625
1896/97
75468
76471
74904
66692
58310
Diese Zahlen legten nahe, daß Eile noth thue. Zudem bemerkte die Direktion schon in ihrem Berichte für 1895/96; „Obwohl das Wasserwerk in seiner derzeitigen Größe einem Maximalbedarf von 4000 cbm in 24 Stunden genügen soll, war es mit den am 7. September 1895 abgegebenen 3275 cbm bereits ziemlich an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt." Dagegen kann kaum ernstlich die Einwendung erhoben werden, daß ein allgemeiner Mißbrauch der Einrichtung für Wasserversorgung stattfinde; es fällt nicht schwer, die Behauptung eines Mißbrauchs zu konstruiren, wmn in heißer Zeit der Wasserverbrauch sich steigert; dem größeren Bedarfe wird vielmehr eine erweiterte Fürsorge für Waffergewinnung entsprechen müssen. Die Neuanlage hätte daher ohne Säumen in möglichst kurzer Frist fertiggestellt werden sollen. Im Nebrigea aber dürfte es sich empfehlen, möglichst wieder wie früher den privaten Haushaltsgebrauch festzustellen gegenüber dem Verbrauch für Gärten, Straßen- besprengung, städtische Anlagen, öffentliche und private Brunnen, gewerbliche Anlagen und Feuerlöschzwecke. Auch der Einfluß der Kanalisation wäre gebührend in Berücksichtigung zu ziehen.
Letzterer Hinweis führt zu einer weiteren wichtigen Erwägung, von welchem Punkte aus eine Revision der statu- tari-chen Bestimmungen über die Benutzung der Wasserleitung in Angriff zu nehmen ist.
Ob die Sozialdemokratie an den Landtagswahlen sich betheiligen solle oder nicht — das ist eben jetzt die Frage, welche in den sozialistischen Organen breit behandelt wird. Auf dem letzten sozialdemokratischen Parteitage, im Oktober vorigen Jahres in Hamburg, wurde folgender Beschluß gefaßt: „Die Betheiligung an den nächsten preußischen Landtagswahlen ist überall geboten, wo die Verhältnisse eine solche den Parteigenossen ermöglichen. Inwieweit eine Wablbe- | theiliguug in den einzelnen Wahlkreisen möglich ist, entscheiden
. , m m , ---- !die Parteigenossen der einzelnen Wahlkreise nach Maßgabe
werden muß. Ber verständigem Verbrauch kann von morgens der lokalen Verhältnisse. Kompromiffe und Bündnisse mit
5 bis abends 8 Uhr mit vollem Druck gearbeitet werden, so anderen Parteien dürfen nicht abgeschloffen werden." .. „ _________ ______ o.
Dieser Beschluß war ein Kompromiß zwischen denjenigen, verblichen Unternehmens, gemäß Art. 3 der von den Ministern welche im Interesse der Partei ein Zusammengehen der So- ^ 5*nnern und der Finamen am 10. Mai 1894 erlassenen zialdcmokralie mir bürgerlichen Opposinonsparteien gewünscht Ausfübrungs-Anweisung zum Kommunalabgabengesetze vom Hatten und zwischen denen, welche es im Interesse der Partei ^ ^uli 1893. , Das Wasserwerk Hanau ist also seit dem für nothwendig hielten, daß jedes Bündniß unö jeder Kom- 11 2IptiI ^95, d. i. seit Inkrafttreten des Kommunalabgaben- promiß mit der Bourgeoisie ausgeschlossen wurde. gesetzes, ausschließlich als eine Ver anstaltung öffent-
Nach den bisherigen Auseinandersetzungen kann es kaum ^^kn Interesses anzusehen, für deren Verwaltung noch zweifelhaft fein, daß die Sozialdemokraten in einer ganzen S 4 des Kommunalabgabengesetzes maßgebend ist; d. h. die Reibe von Wahlkreisen diesmal aktiv in den Wahlkampf ein- Gebührensätze sind in der Regel so zu bemessen, daß die greifen werden. Indem man die Resolution des Hamburger ^erwaltuugs- und Unterhaltungskosten der Veranstaltung, Parteitages dahin auslegt, daß vor allem die Wahl von einschließlich der Ausgaben für die Verzinsung und Tilgung „Reaktionären" verhindert werden soll, hat man sich freie < ^ aufgewendeten Kapitals, gedeckt werden. Ueber diese Hand geschaffen, die vorliegende Situation nach Belieben nothwendigen Gebühren hinaus können zwar auch autonome auszunutzen. , gebühren in beliebiger Höhe erhoben werden, aber die er-
Es ist klar, daß die Landtagswahlen dieses Jahres uns AusführungSanweisung gibt die Richtschnur, daß eine vor eine schwere, verantwortungsvolle Aufgabe stellen. Wer ^^ Bemessung der Gebühren, bei welcher die Veranstaltung derselben sich gewachsen zeigen will, wird die Verhältnisse Ue b e r sch ü sse abwirft, sich doch n ur au s b es ond eren in ihrem großen Zusammenhänge würdigen und die Rück- Gründen empfehlen würde. „Dementsprechend hat das sichten kleinlicher Parteitaktik hintansetzen ‘ müssen. Es gilt .~ abweichend von der im § 3 bezüglich der gewerb- einen gefahrdrohenden Angriff auf ein festes, wohlgeordnetes > n^en Unternehmung getroffenen Bestimmung — nicht ange- Haus abzuwehren. ordnet, daß durch die Einnahmen einer Veranstaltung die
mit vollem Druck, so daß das Wasser in allen Stockwerken laufen wird.
Von 7^2 bis ll1/» und von 1 bis 6 Uhr wird nur das mit einer Pumpe geförderte Wasser abgegeben, so daß daffelbe unter geringem Druck läuft und in die oberen Stockwerke eventuell nicht gelangt.
Wir bitten wiederholt, alle Wasservergeudung zu vermeiden, da die Wafferabgabe andernfalls wieder eingeschränkt
5 bis abends 8 Uhr mit vollem Druck gearbeitet werden, so
Nach § 24 Abs. 2 des am 2. August 1892 erlassenen Ortsstatuts über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hanau muß jedes Grundstück, welches an die städtischen Siele an geschlossen werden soll — und zwar besteht obligatorischer Anschluß —, auch an die städtische Wasserleitung aus Gründen der Spülung und Reinigung angeschlossen werden. Damit verliert die'städtische Wasserleitung den Charakter eines ge-
daß die Beseitigung der Wafferkalamität lediglich von dem guten Willen der Bürgerschaft abhängt.W
Wir ersuchen ferner, vor 6 Uhr abends keinen Wasser- vorrath zu sammeln, da sicher im Erdgeschoß jeden Hauses das Waffer laufen wird und die Bewohner desselben den Bewohnern ^der übrigen Stockwerke wohl das Wasserholen für die Zeit, während welcher das Wasser mit vermindertem Druck läuft, anstandslos gestatten werden. I
Um 8 Uhr abends wird das Wasser durch Schluß"des Schiebers am Kanalthor abgestellt. Für sofortiges Anlassen bei Ausbruch eines Brandes ist durch Aufstellen einer Feuerwache gesorgt.
Das Verbot des Garten- :c. Begießens mit Wasser-
Das Wafferwerk Hanau ist also seit dem
gesetzes, ausschließlich als eine V e r a n st a l t u n g ö f f e n t-
leitungswaffer bleibt in Kraft. Hanau den 19. August 1898.
Der Magistrat Dr. Gebeschus.
12177
Dienstnachrichten aus dem Kreise.___
Gefunden: Ein Sack. Ein Stück seidenes Zeug mit Monogramm J. A. B. nebst zwei Strängen gelber Seide. Ein Köcher. Ein kleines Portemonnaie mit etwas Inhalt und einem Zettel mit der Aufschrift Ernestine Stock. Eine Herrnuhr nebst Kette. Ein neues Hundehalsband mit Steuermarke Nr. 533 1898/99. Ein Notizbuch. Ein Portemonnaie von Fell nebst Inhalt. Eine Metzgerserviette mit dem Zeichen L. W. Eine goldne Damenuhr mit silberner Kette.
Verloren: Drei Hundert-Markscheine.
Zugelaufen: Ein russischer Windhund m. Geschl. Hanau am 19. Angust 1898.
Kosten der Veranstaltung mindestens zu decken seien". An diese Konsequenz für die Wasserwerksverwaltung aus § 24 des Statuts vom 2. August 1892 ist offenbar noch nicht gedacht worden, daher für 1895/96 5800 Mk., 1896/9 7
A«Z Etadt» Uyd LaNdkrsiK H^Ns & 0 Die städtische Wasserversorgung. „ „ _________,
Die für heute anberaumte Stadtverordneten-Versammluna und 1897/98 je 5000 Mk. Reingewinn aus dem Betriebe wird hoffentlich, wenn anders die Geschäftsordnung es zu- ^ ^-""-—'“" “ "" ^^^ ***•«*•* "»d
Gelegenheit genommen werden, den Magistrat zu Erklärungen über die Umstände zu veranlaffen, welche eine beschleunigte Herstellung der Neuanlage für die Wafferver- forgung Hanaus verhindert haben. Dazu möge der Hinweis dienlich sein, daß die Stadtverwaltung aus der bisherigen Entwickelung des Wasserverbrauchs in unserer Stadt sehr wohl die überaus große Dringlichkeit des Bedarfs nach umfangreicherem Wafferhub hätte erkennen können. Der Verbrauch betrug
des Wasserwerkes an die Stadtkasse abgeführt worden sind und 5000 Mk. auch für 1898/99 laut des Grundetats
Die Landtagswahlen in Preußen.
Im Herbst dieses Jahres werden in Preußen die Neuwahlen zum Abgeordnetenhause stattfinden. Demzufolge haben die politischen Parteien bereits begonnen, mit Ernst und Eifer auf die Wahlperiode sich vorzubereiten. Wie immer, sind auch diesmal die oppositionellen Elemente am frühesten auf dem Platze. Wollen die rechtsstehenden Par-
1891/92 1892/93 1893/94
1894/95 1895/96 1896/97
im Ganzen cbm
pro Kopf der Bevölkerung am Tage durchschnittlich Liter
315
337
?
446
744
?
557
867
61,06
630
496
66,44
736
188
72,74
760
802
73,12.
wüder erwartet werden.
Gewiß wäre es angebracht, im Sinne der Ausführungsanweisung die Verwaltung derart einzurichten, daß die Eigenschaft des gewerblichen, dem Interesse der städtischen Finanzen dienenden Unternehmens beseitigt und um so nachdrücklicher die Eigenschaft eines Unternehmens öffentlichen Interesses, insbesondere des I n t e r e s s e 3 der Gesundheitspflege, festgestcllt würde. Dabei wäre es nicht ausgeschlossen, die Gebühr wie bisher „unter dem Einflüsse hygienischer und sozialpolitischer Gesichtspunkte" nach dem Merkmale des Miethswerthes zu erheben, nur wäre entgegenkommender gegen die minderbemittelte Bevölkerung zu verfahren. Wassergeld sollte erst bei einem Werthe der Jahresmiethe von über 250 Mk. (statt 144 Mk.) erhoben "werden bei stärkerer Progression für höhere Miethwerthe. Folgende Skala wäre angemessen bei einem Miethwerthe von ♦