UtsunementS- Preis:
Jährlich 9 M. -Sbjährl. 4^50 4. vierteljährlich 2 M 25 4.
Für auswärtige Wimnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.
Die einzeln«
Nummer kostet 10 ^
Amtliches Grgun für HisSt- unö LanSKrels Hsnsu
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
SinrücknngS. gebühr
für Stadt- und £a* kreis Hanau 10 ^ He ^gespaltene <3 armo* zeile oder deren Raum, für AuSwärtS 15 ^.
Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, für
Auswärts 30 ^.
Nr. 172
Mittwoch den 27. Juli
1898
Amtlichst.
Stadt- und Landkreis Hanau.
Das Thüringische Ulanen-Regiment Nr. 6 wird am 3. und 4. August er. auf dem großen Exerzierplatz — Schußrichtung Eisenbahnübergang nördlich Nordbahnhof, — Fallbachbrücke — Schießen mit scharfen Patronen abhalten. Das Schießen wird an diesen Tagen um 5 Uhr vormittags beginnen und um 1 Uhr mittags beendet sein.
Das Gelände Arbeiterhäuser—Scheibenstandswache— Chaussee Hanau—Langendiebach—Reußerhof—Eisenbahn in Höhe des Kinzixheimerhofs, unter besonderer Absperrung des Fußweges Chaussee Hanau—Roßdorf, wird durch Sicherheitsposten abgesperrt und darf während des Schießens nicht betreten werden.
Den Weisungen der Sicherheitsposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Herren Ortsvorstände wollen dies unter dem besonderen Hinweis darauf, daß aus Gründen der Sicherheit das Zuschauen verboten ist, alsbald veröffentlichen laffen.
Hanau am 27. Juli 1898.
Königliche Polizeidirektion.
M. 3350 I. V.: Schneider, Kreissekretär.
Dienpuachnchten aus deut Kreise.
Gefunden: Ein dünner Gummireifen von einem Fahrrad. Eine Peitsche mit messingenem Beschläge; Empfang- nahme bei dem Herrn Gntsvorsteher zu Pulverfabrik. Hanau am 27. Juli 1898.
^taöt&reisfj ^artaxt.
MMKtWschMM des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Die Entwässerung des StadtschlosseS soll in öffentlicher Submission vergeben werden.
Arbeitsauszug und Bedingungen liegen von heute ab im Stadtbauamt I, Zimmer Nr. 23, für Interessenten aus und sind Angebote verschlossen und mit Aufschrift: „Entwässerung Stadtschloß" bis zum Eröffnungstermin
Dienstag, 2. August d. I., vorm. 11 Uhr, bei obengenannter Amtsstllle einzureichen, woselbst schon jetzt die betr. Auszüge gegen Erstattung von Mark 3,00 zu erhalten sind.
Die Eröffnung der Angebote findet um diese Zeit im Beisein etwa erschienener Interessenten statt.
Hanau den 25. Juli 1898.
Der Magistrat
Bode. 11010
Der Fall Lippe.
Mehrere Jahre hat der Lippische Erbfolgestreit die deutschen Zeitungen zu langen Erörterungen veranlaßt. Es ist bekannt, daß König Albert von Sachsen als Schiedsrichter dem Grafen zur Lippe-Biesterfeld das Successtonsrecht zugesprochen hat, ohne sich über die angesochteve Legitimität der Nachkommen desselben auszusprechen, diese Frage vielmehr einer weiter» Entscheidung vorbehalten blieb. Der Graf zur Lippe-Biester- seld zog in Detmold als Grafregent ein, und der Fürst von Schaumburg-Lippe, welcher die Regentschaft bereits übernommen hatte, legte dieselbe nieder.
Der Fürst von Schaumburg-Lippe nahm mittlerweile Veranlassung, die Hülfe und Rechtsentscheidung des Bundesraths gegenüber den Versuchen des Grafregeittcn und der lippischen Landes-Gesetzgebung nachzusuchen, als diese ein Gesetz erlassen wollten, das unter Außerachtlassung der agnatischen Rechte der schaumburgischen Linie sowohl die Thronfolge-Ordnung wie die Nachfolge in der Regentschaft zu regeln sich anschickte. Der Bundesrath hat alsbald auf daS Nachsuchen dieser Rechtshülfe die lippische Regierung ersucht, eine weitere Verfolgung dieser Bestrebungen einstweilen bis zur endgiltigen Stellungnahme des BundesratheS auszusetzen. Die lippische Regierung hat leider diesem durchaus gerechtfertigten Ersuchen deS Bundesrathes nur theilweise entsprochen; sie hat zwar auf die jetzige gesetzliche Regelung der Thronfolge-Ordnung vorläufig verzichtet, dagegen ein Gesetz erlassen, das für den Fall, daß der Grasregent vor dem Fürsten Alexander sterben sollte, die Nachfolge in der Regentschaft unter Außerachtlassung der vom Fürsten zu Schaumburg beanspruchten Rechte regelt. Sie hat sich damit unzweifelhaft in scharfen Widerspruch gegen den Bundesrath gesetzt, und es ist selbstverständlich, daß aus diesem eigenmächtigen, das Bundesrecht
offenbar kränkenden Vorgehen der deutsche Kaiser, als der Hüter der deutschen Rechtsordnung nach außen hin, die entsprechende Nutzanwendung zieht.
Da der Grafregent für seine Familie militärische Ehrenbezeugungen beanspruchte, die vom kommandirenden General versagt wurden, kam es zu Auseinandersetzungen zwischen ihm und dem Kaiser, über welche bisher nur Einzelheiten in die Oeffentlichkeit gelangt sind. Man ist daher durchaus nicht * berechtigt, ein abschließendes Urtheil in dieser Sache zu fällen, wie es namentlich von Lippischer Seite in der presse versucht wird, um Stimmung für die Ansprüche des Grafen zur Lippe - Biesterfeld zu machen. Ehe der Schriftwechsel, der zwischen dem Kaiser und dem Grafregenten stattgefunden hat, nicht vorliegt, gleicht alles Gerede über diese Angelegenheit einem Sturm im Wasserglase. Es wird sowohl im Auslande als auch bei jedem national-gesinnten Deutschen eine seltsame Empfindung wecken, wenn diese Angelegenheit nunmehr in den Hundstagen zu einer Haupt- und Staatsaktion aufgebauscht wird. Schon in früheren Jahrhunderten amüstrten sich unsere Nachbarn über das, was man „quereile allemande“ (eine deutsche Streitfrage) nannte.
Die partikularistische Preffe sticht diese Angelegenheit gegen die Einigkeit der deutschen Bundesfürsten auszubeuten, wie sie ja überhaupt jede Gelegenheit benutzt, um gegen dey Kaiser aufzuhetzen, als ob der Kaiser darüber eine Verstimmung hege, daß statt seines Schwagers der Grafregent in Lippe die Regierung angetreten hat. Eine Verstimmung würde sich doch nur gegen das Urtheil des Schiedsgerichts richten können; eine solche aber ist selbstverständlich beim Kaiser, dem Hüter unseres Rechts, ausgeschlossen. Auch jetzt wieder handelt es sich um eine weitere Rechtsfrage: um die zufriedenstellende Lösung der Frage, wer nach dem etwaigen Tode des Grafregenten die nächstberechtigren Agnaten für die Regentschaft sowohl wie für die Thronfolge sind, ob die Söhne des Regenten, deren Ebenbürtigkeit bestritten ist, oder zunächst die Brüder des Regenten. An der rechtlichen Lösung der Frage hat die schaumburgische Linie ein zweifelloses Interesse, und sie hat einen unbedingten Anspruch nach der Reichsverfassung darauf, in diesem ihrem rechtlichen Interesse gegen ungerechte Eingriffe der lippischen Landesgesetzgebuug geschützt zu werden. Die Lösung dieser Rechtsfrage liegt zur Zeit dem Bundesrath ob, und dort ruht sie zweifellos in den besten Händen.
Tagssschau.
Von der Marine Laut telegraphischen Meldungen an das Oberkommando der Marine sind S. M. Yacht „Hohen- zollern", Kommandant: Kontre-Admiral Freiherr von Bodenhausen, und S. M. S. „Hela", Kommandant: Koroetten- Kapitän Sommerwerck, vorgestern in Mo angekommen; S. M. S. „Gefion", Kommandant: Korvetten Kapitän mit Oberst-Lieutenantsrang Follenius, ist am 23. Juli von Tsintau nach Nagasaki in See gegangen: S. M. S. „Deutschland", Kommandant: Kapitän zur See Plachte, ist, mit dem Divistons-Chef der II. Division des Kreuzer-Geschwaders, Kontre-Admiral Prinzen Heinrich von Preußen, Königliche Hoheit, an Bord, am 25. Juli von Tsintau nach Fusan in See gegangen; der Dampfer „Darmstadt" des Norddeutschen Lloyd mit Ablösung aus Ost-Asien, Transportführer: Kapitän zur See Becker, ist vorgestern in Port Said eingetroffen und hat an demselben Tage die Heimreise fortgesetzt; der Reichs- Postdampfer „Bayern" mit Ablösung aus Ost-Asien, Transportführer: Kapitän Lieutenant Lietzmann, ist vorgestern in Singapore angekommen und beabsichtigte, gestern die Heimreise fortzusetzen.
Berihokd u. Ploetz 's. Der erste Vorsitzende und Mitbegründer deS Bundes der Landwirthe, der Reichstag?- und Landtagsabgeordnete v. Ploetz, ist nach kurzer, schwerer Krankheit gestorben. Berthold von Ploetz, Hauptmann a. D. und Rittergutsbesitzer in Döllingen bei Elsterwerda, war am 9. August 1844 geboren. Er er= Hwlt seine Ausbildung in den Kadettenhäusern in Potsdam und Berlin und war von 1862 bis 1864 aktiver Offizier, bann wandte er sich der Landwirthschaft zu. An den Kriegen von 1866 und 1870 nahm er als Adjutant des Landwehrbataillons Torgau theil. Für Torgau-Liebenwerda wurde er im Jahre 1892 in das Abgeordnetenhaus gewählt. Im letzten Reichstage vertrat er den Wahlkreis Sorau; diesmal wurde er in dem pommerschen Wahlkreise Pyritz-Saatzig gewählt. In dem Verstorbenen hat der Bund der Landwirthe ■ eine seiner hervorragendsten agitatorischen Kräfte verloren. । Berthold von Ploetz hatte in unermüdlicher Arbeit überall im Reiche sowohl wie auch namentlich im Reichstage und im, Landtage für die Ziele des Bundes gekämpft. An der letzten
Wahlbewegung hatte er den lebhaftesten Antheil genommen, mußte aber dann seiner erschütterten Gesundheit wegen sich jeder öffentlichen Thätigkeit enthalten. Er suchte zunächst in Reichenhall, dann in Karlsbad Befreiung von seinen Leiden, aber vergeblich. In seiner Heimath, wohin er sich schließlich bringen ließ, ist er der tückischen Krankheit erlegen. Die „Deutsche Tageszeitung" widmet dem Verstorbenen einen warmen Nachruf, dem wir folgendes entnehmen: Berthold von Ploetz war ein ganzer Mann, — treu und thätig, kraftvoll und doch mild, hingebend und selbstlos, begeistert und begeisternd. Der Gemeinsinn, der den deutschen Mann kennzeichnet, war in ihm so ausgebildet, daß er sich selbst und das Seine über der Thätigkeit für das Ganze, für das Vaterland vergessen konnte. Niemals dachte er an sich, nichts wollte er für sich. Er lebte den Seinen, seinem Werke, seinen Berufsgenossen, seinem Vaterlande, seinem Könige. Nimmermüde und rastlos war sein Thun. Gern schonte er andere, sich nie . . Berthold von Ploetz war ein Mann von großem, tiefem Herzen. Aus seinen Augen leuchtete linde Freundlichkeit, warmes Mitgefühl. Er verstand die Herzen aller zu gewinnen. Deshalb jauchzten dem „Vater Ploetz" allerwärts die Landwirthe entgegen. Alle Schroffheit, alle abweisende Kühle war seinem Wesen fremb. Er verbreitete den Eindruck wohliger Herzenswärme um sich. Trotz des Kampfes, in dem er stand, und den er zu führen berufen war, war er eine durchaus friedliche Natur. Berthold von Ploetz war ein Mann von frischem, deutschem Gemüth. . . Was die Seinen an ihm verlieren, das läßt sich nicht sagen. Auch uns ist's, als hätten wir einen väterlichen Freund, einen ältern treuen Bruder verloren; seine Persönlichkeit war's, die den „Bund der Landmirthe" immer wieder als eine große Familie erscheinen ließ.
Der Villenbesitzer Bebel vollführt im „Vorwärts" die poisirlichsten Kapriolen, um sich vor dem sozialdemo- kratischen Heerbann w.gen seiner Fahnenflucht in das Lager der Bourgeoisie halbwegs reiumwaschen. In seiner Verlegenheit hängt sich Bebel an die Rockschöße des übrigens von Hause aus wohlhabenden französischen Genossen und Schloßherrn Jaures und gibt zu verstehen, wenn sich Jaurgs sogar ein Schloß kaufen konnte, dann werde er selber mit seiner Villa am Züricher See wohl nicht aus dem Rahmen der ausgebeuteten und enterbten Proletarier herausfallen. Und nun geht es los, das Schimpfen nämlich auf die „Söldnerbrut des Kapitalismus", welche das bisher so sorglich und erfolgreich gehütete Geheimniß der Bebel'schen Villa am Züricher See unbarmherzig an den Pranger der Oeffent- lichkeit zerrt und die Arbeiter glauben machen will, Bebel sei ein Ausbeuter und Bourgeois geworden. „Wir Sozialisten", ruft der Villenbesitzer mit dem Brustton der Ueberzeugung aus, „wollen Gerechtigkeit, aber wir sind keine Neidhammel!" In dir Sprache des ehrlichen Menschen übersetzt, heißt das: „Kinder, ich weiß, ihr seid doch Neidhammel, aßer thut mir den einzigen Gefallen und drückt eine Auge zu, damit wir der Bourgeoisie kein Schauspiel geben". Uebrigens irrt der Abg. Bebel, wie die „Berl. Pol. Nachr." zutreffend bemerken, gründlich, wenn er sich einbildet, daß ihm irgend einer der vielgeschmähten „Bourgeois" seinen schmucken Herrensitz in der freien Schweiz mißgönne. In der That ist, soviel wir wissen, von gegnerischer Seite dem Abg. Bhbel seine Kapitalisten- und Grundbesitzer-Eigenschaft niemals zum Vorwurf gemacht, sondern nur auf den klaffenden Widerspruch hinge- wiesen worden, der darin liegt, daß ein Führer der Partei, die in der Theorie alles Privateigenthum an Grund und Boden grundsätzlich verwirft, in der Praxis ganz insgeheim selber Privateigenthum an Grund und Boden erwirbt und sich dasselbe wohl behagen läßt. Daß bei dieser Feststellung eine Dosis Ironie mit unterlief, war nicht zu vermeiden, denn angesichts des Gegensatzes zwischen dem im Reichstage als moderner Cato wider Kapital und Grundbeytz donnernden und dem am Züricher See als moderner Lukullus den Ge- nüssen, welche Kapital und Grundbesitz ihrem glücklichen Inhaber gewähren, stöhnenden Genossen Bebel hält es Ichwer, keine Satire zu schreiben.
AtsL Stadt- und LemdkesiK HKVLA. »«»drx-r anferer Sofslurtife! VM mit QSive»«ur«Le .Hau. «W gestattet
* 25jähr. Bestehen des Königl. Konsistoriums. In diesen Tagen sind 25 Jahre seit dem Bestehen des Kgl. Konsistoriums zu Cassel vei floffen! An Stelle der ebenfalls gleichzeitig auS Mitgliedern der nach geographischen Bezirken nicht getrennt bestehenden drei evangelischen Konfessionen, der lutherischen, reformirten und uuirten, zusammengesetzten Konsistorien zu Caffel, Marburg und Hanau als Gesammt-