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Amtliches Argan für Stsöt- unS LsnöKreis Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr. 160
Mittwoch den 13. Juli
EinrückungS- gebühr
für Stadt- und Landkreis Hanau 10 ^ M» 4gespaltene Garmondzeile oder beten Raum, für Auswärts 15 ^.
Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, für Auswärts 30 ^.
1898
Hierzu
„Amtliche Beilage" Nr. 47.
Amtliches.
^attö&rew ^anau.
KelaMtmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Der Thierarzt Wilhelm Noack hierselbst ist von dem Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel mit der Wahrnehmung der täglich vorkommenden kleineren Amtsverrich- tungen während der fünf Wochen dauernden Abwesenheit des Kreisthierarztes Collmann hierselbst beauftragt worden.
Die wichtigeren kreisthierärztlichen Geschäfte werden während dieser Zeit durch den Kreisthierarzt Rothamel in Gelnhausen besorgt.
Hanau am 12. Juli 1898.
Der Königliche Landratb.
V. 7701 I. V.: Dr. Becker, Reg.-Assessor.
Die am 18. Januar d. Js. ausgestellte Gewerbe-Legitimationskarte Nr. 247, gültig für das Jahr 1898, hat deren Inhaber Salomon, Moritz von Langenselbold verloren. Demselben ist ein Duplikat ausgefertigt worden.
Das Original wird hiermit für ungültig erklärt.
Hanau am 9. Juli 1898.
Der Königliche Landrath.
P. 7147 I. V.: Dr. Becker,, Reg.-Asseffor.
Dienstnachrichteil aus dem Kreise.
Gefunden: Eine silberne Armspange; Empfangnahme bei dem Gutsvorsteher zu Pulverfabrik.
Zugeflogen: Eine fahle Brieftaube.
Hanau am 13. Juli 1898.
Das „Rothe Haus" vor Gericht.
Das Rathhans in Berlin führt wegen seines äußern Aussehens im Volksmunde die Bezeichnung „rothes Haus". Die Inhaber dieses Hauses, die Stadtverordneten-Versammlung und der Magistrat, standen am vorigen Freitag vor dem Ober-Verwaltungsgericht; erstere hatte gegen den letztem die Klage angestrengt, weil er den Beschluß der Stadtverordneten: am 18. März d. I. auf den Gräbern der „Märzgefallenen" aus dem Jahre 1848 einen Kranz nieder- zulegen, beanstandet hatte.
Die Volksbewegung, welche im Anschluß an die französische Revolution im Jahre 1848 auch die deutschen Staaten in ihren Grundtiefen aufwühlte und eine Reihe wüster (fflgjgg^^ . '■'■■g
feuiOeton.
Das Gwrgmännliche.
Beim Untergänge der „Bourgogne" ist eine einzige Frau gerettet worden. Man muß es zweimal lesen, denn die so knrz gemeldete Thatsache ist gleich einem Scheinwerfer, der weithin eine Nacht erhellt. Eine einzige Frau! Unter Hunderten von armen, hilflosen Geschöpfen, die gerettet werden konnten, wenn nicht der Mann in seiner Wildheit dazwischen gefahren wäre, nur Eines! ...
Zweimal nach einander, heißt es in einem, vermuthlich aus Hugo Wittmans Feder stammenden Artikel der Wiener „Neuen Freien Presse", mußte man das widerwärtige Schauspiel erleben, dieser Tage beim Untergänge der „Bourgogne", im vorigen Jahre bei der schrecklichen Katastrophe in der Jean-Goujonstraße zu Paris. Auch diese ließ den ekelhaften Nachgeschmack, daß der Mann dem Weibe gegenüber seine Thierähnlichkeit in der unrühmlichsten Weise hervorkehrte. Vornehme Muttersöhnchen vom Schlage derer, welche Roque- plan mit dem Brandzeichen „Petits creves" versah — auch diese blutarmen Menschenkinder, diese Helden vom Turf und vom Baccarat machten es wie die Matrosen des Ozeandampfers. Rühmlose Gefahr drohte, und da erwachte im „Verreckerl" der Urmensch, der dem Weibe den Herrn zeigte. Verzweifelten Frauen und Mädchen, die sich an die Sprossen der Rettungsleiter klammerten, hieb er mit seinem feinen Spazierstöckchen auf die Finger, denn sie hinderten ihn an der Sicherung seiner kostbaren Persönlichkeit. Es war daffclbe Männchen, das unter Umständen ganz gut seinen Mann stellt?, im Walde vor einem Parterre von Maulaffen sich dnellirte, ohne unschickliches Augenzwinkern der blitzenden Klinge gegenübertrat und mit eleganter Gelassenheit Blut fließen sah,
Schreckensthaten zeitigte, fand einen ihrer Gipfelpunkte in den Straßenkämpfen, die am 18. März in Berlin sich ab- spielten. Volkshaufen, aufgereizt und unterstützt von allerlei zweifelhaften Elementen, hatten an mehreren Stellen der Stadt Barrikadn errichtet, um deren Besitz Aufrührer und Militär mehrere Stunden lang blutig rangen. Die in diesem Kampfe Gefallenen sind auf dem am Friedrichshain belegenen Kirchhof bestattet worden. Die Sozialdemokratie hat diese Grabstätten seit Jahren zum Wallfahrtsort sich erkoren; alljährlich am 18. März ziehen die „Genossen" in Schaaren hinaus zu jenem Kirchhof, um Kränze in möglichst grellen Farben auf den Grabhügeln der Märzgefallenen niederzulegen. Die „Freiheitshelden" des Jahres 1848 .haben mit dem internationalen Sozialismus, welcher damals erst im Entstehen war, freilich nichts zu schaffen gehabt, trotzdem hat die Sozialdemokratie sie als „Märtyrer" für sich in Anspruch genommen, um aller Welt zu bekunden, daß sie die bewaffnete Auflehnung des Volkes gegen die rechtsmäßigen staatlichen Gewalten als Nachahmungswerthe Großthat preise.
Der in den März dieses Jahres fallende 50jährige Gedenktag der traurigen Ereignisse in Berlin am 18. März 1848 sollte ganz besonders feierlich begangen werden. Die in der Berliner Stadtverordneten-Versammlung zahlreich vertretenen Sozialdemokraten stellten an den Magistrat das Ansinnen, daß er auf den Gräbern im Friedrichshain ein Denkmal errichte. Die freisinnigen Elemente in der Stadt- Verwaltung boten zu diesem Vorgehen willig ihre Unterstützung dar, um auch ihrerseits an den Tag zu legen, daß sie den Triumph des „freiheitlichen" Bürgerthums über die Hüter der staatlichen und monarchischen Institutionen wohl zu schätzen wissen. Das dem Volkestrutz zu weihende Denkmal kam jedoch nicht zu stände, statt dessen sollte eine andere Ehrung der März-Kämpfer Platzgreisen. Eine Deputation der Stadt Berlin sollte am 18. März d. J. einen Kranz auf ihren Gräbern niederlegen. Aber auch dieser Beschluß mußte unausgeführt bleiben. Die im Austrage des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, dem ein Aufsichtsrecht über die Berliner Kommune zusteht, theilte dem Oberbürgermeister der Stadtverordneten-Versammlung mit, daß er den Beschluß der Kranz-Niederlegung beanstanden müffe. Infolgedessen hatte die Stadtverordneten-Versammlung den Magistrat verklagt und die Aufhebung der Beanstandung beim Ober- Verwaltungsgericht beantragt. Letzteres hat die Klage jedoch jetzt abgewiesen.
In dem Erkenntniß des obersten Gerichtshofes wird geltend gemacht, daß die Gemeinde-Vertretung gar nicht berechtigt gewesen sei, die erwähnte Ehrung zu beschließen, da es sich um eine Angelegenheit handle, die über die lokalen Befugnisse der Kommune hinausgehe. Der Gerichtshof war aber auch der Meinung, daß die Kranz-Niederlegung eine
vielleicht sein eigenes Blut. Aber dort in dem fürchterlichen Dränge, angesichts eines gemeinen Todes, entglitt ihm plötzlich sein ganzes künstliches Kultur-Ich, vergaß er Bildung, Erziehung, Gesellschaftsschliff, Familien-Traditionen, und seine bleichen Lippen vermochten nicht einmal die paar Worte zu stammeln, die er so oft auf dem Wege vom Salon zum Speisesaal einer schönen Dame zugelächelt hatte: „Apres yous madame.” Ach, wo blieb die vielgepriesene Ritterlichkeit? Leider könnte dieses „nach Ihnen!" einer Schilderung der letzten Unglücksfälle schlechterdings nicht als Motto vorangesetzt werden. In der Jean-Goujonstraße hat man nichts davon gehört, noch weniger auf dem Ozeandampfer. Was dort die Spazierstöcke mit dem goldenen Griffe verübten, thaten hier Ruder und Bootshaken. Es ist, als ob man zweierlei Gesellschaftsschichten an der Arbeit sähe, und beide folgen demselben Rufe: Ich vor allen Anderen, der Mann vor der Frau!
Sechszig Prozent wurden von der Mannschaft gerettet, von den Passagieren kaum zehn Prozent — ein geradezu erschreckendes Mißverhältniß, das in das Zeitalter der Barbarei gehört. Und dann diese Schmach: Frauen und Kinder, die sich an die Taue klammerten, wurden unerbittlich in das Meer zurückgestoßen. Mit dem Messer entledigte man sich des gefährlichen Ballastes. Ein Gefühl der tiefsten Scham schauert einem durch den ganzen Leib, wenn man so etwas liest. Ist eS wirklich denkbar, daß der Mann also gegen Frauen und Kinder handelt, auch wenn die Todesangst mit ihren Schrecken ihn entschuldigt? Ja, schämen wir uns, wir Alle für die wenigen Männer, denn der Einzelne, sofern er nicht voll- giltige Proben seines Muthes abgelegt, ist hier in der That zur Anklägerrolle kaum berechtigt und soll sich hüten, pharisäisch seinem Gott zu danken, daß er nicht sei wie dieser da. Weiß er denn, wie er sich in gleicher Fährlichkeit benehmen würde, und ob er stark genug wäre, das wilde Thier des
politische Demonstration zur Verherrlichung der Revolution bedeute.
Diese Auffassung ist durchaus richtig und wird von allen getheilt werden, die nicht bewußt ihre Augen vor den eigentlichen Zielen der Antragsteller verschließen. Die Ehrung galt thatsächlich der bürgerlichen Revolution und durfte daher von der Staatsregierung nicht zugelassen werden, zumal die gesetzlichen Vorschriften dem kommunalen Beschluß im Wege standen. Hoffentlich ist dieses Agitationsmittel den Gegnern einer starken monarchischen Gewalt durch die Entscheidung des Ober-Verwaltungsgerichts endgiltig aus der Hand genommen worden.
Tagesscharr.
Von der Marine, Laut telegraphischer, Meldungen an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Loreley", Kommandant: Korvetten-Kapitän von Witzleben, am 9. Juli in Datum angekommen und beabsichtigt, am 14. Juli nach Trapezunt in See zu gehen; S. M. Pacht „Hohenzollern", Kommandant: Kontre-Admiral Freiherr von Bodenhausen, ist am 12. Juli in Molde angekommen; der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Darmstadt" mit den Ablösungsmann- schaftcn aus Ostasien, Transportführer: Kapitän zur See Becker, ist aus der Heimreise am 11. Juli in Colombo ein- getroffen und hat gestern die Reise nach Port Said fortgesetzt; S. M. S. „Moltke", Kommandant: Korvetten-Kapitän Schröder (Ludwig), ist gestern in Drontheim angekommen und beabsichtigt am 16. Juli nach Lerwick (Shetland-Juseln) in See zu gehen.
Die Aufgabe der Kriegervereine. Auf dem Abgeordnetentage des deutschen Kriegerbundes, der in diesen Tagen in Weißenfels versammelt war, haben sich der Ober- präsideut der Provinz wachsen, v. Boetticher, und der General z. D. v. Spitz in bemerkenswerther Weise über die Aufgabe der Kriegervereine und deren Haltung im öffentlichen Leben ausgesprochen. Die Reden dürften für die weitesten Kreise von Jntereffe sein. Oberpräsident v. Boetticher führte unter anderm aus: Die Zukunft der Kriegervereine werde sich gut gestalten, solange die Armee ins bürgerliche Leben treue Gesinnung zu Kaiser und Reich trage. Dazu aber gehöre, daß sich die Kriegervereine rein hielten von Elementen, die uns das Theuerste nehmen wollen. Die jüngste Vergangenheit habe nun gelehrt, daß ein Geist Platz gegriffen habe, der mit dem guten Geiste nicht harmonire. Es müßten daher die den Kriegervereinen zugehörenden Kameraden bethätigen, daß sie daran festhalten wollen, alle Anstürme auf die theuersten Güter abzuwehren, um frei zu werden von solchen, die vaterlandslose Gesinnungen hegen. Ein Ruf müßte die Kameraden einen, welche die Ehre gehabt hätten des Königs Rock zu tragen, der da laute: „Mit Gott für Kaiser und
Selbsterhaltungstriebes straff an die Kette zu nehmen, wenn es aus ihm herausfahren will?
Daß dies möglich, hat leider auch dieses Unglück bewiesen. Der Trost kommt diesmal aus den höheren Regionen. Wenn die Matrosen in ihrer Furcht halb wahnsinnig wurden, so scheinen hingegen die Schiffsofsiziere muthvoll ausgeharrt zu haben bis zum letzten Athemzuge. Einige Priester, denn auch das will rückhaltlos anerkannt sein, spendeten nach allen Seiten Absolution und verrichteten im Angesicht des unvermeidlichen Todes unverdroffen ihre Seelsorge. Vor allem aber erblickt man über dem Gewoze dunkler Schreckensszenen die wahrhaft männliche Erscheinung des Kapitäns, ein leuchtendes Bild der Treue und Gewiffenhaftigkeit. Man hat ihm einmal gesagt, daß er im Falle der Noth Allen den Vortritt lassen muß, nur als Letzter sein Schiff verlaffen darf, und das hat er sich gemerkt. Dort oben steht er, wohin sein Amt ihn gestellt hat, auf dem Posten festgenagelt durch seine Pflicht. „Grüßt mir Frankreich!" ruft er in das Getöse hinein, und dann ziehen ihn die Wellen in die Tiefe. Frankreich kann stolz auf ihn sein. Frankreich braucht aber auch solchen itro|t, denn seine männliche Jugend hat ihm zweimal hintereinander eine überaus schmerzliche Enttäuschung bereitet, ihm, dem stolzen Lande, welches das nationale Erbe des Ruhmes so eifer- üchtia hütet, Heimath der Ritterlichkeit und der Galanterie. Nach dem Pariser Modelöwen hat nun auch der wackere Breton-a'tkeltifcher Herkunft als minderwerthig sich erwiesen; das Blut des Einen scheint nicht eisenhaltiger als das deS Andern, und der französische Patriot wird sich solchen Erscheinungen gegenüber nicht ohne Besorgniß fragen müssen, ob es blos vorübergehende Zufälligkeiten sind oder etwa Symptome eines krankhaften Zustandes. Wenn einige an- gefaulte Früchte vom Baume fallen, so hat dies nichts zu sagen — bedenklich wäre es, wenn der Wurm im Stamme