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Amtliches Organ für Stadt- und LsnöKreis Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
GinrücknngS» gebühr
für Stadt- und Lmch» kreis Hanau 10 ^W ^gespaltene ©arme* zeile oder deren Ra«W, für AuSwärt» 15 ^
Im ReNameuthell die Zeile 20 ^, W auswärts 30 ^.
St. 125.
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Mittwoch den 1. Juni
1898
Hierzu
Amtliche Beilage" Nr. 39
««Mich»«.
Dienstmchrichtcn aus dem Kreise.
Verloren: Am 31. v. Mts. auf dem Wege von Klein- Steinheim nach Hanau ein goldnes Kettenarmband.
Gesunden: Ein Damenportemonnaie mit Geld (auf der städt. Sparkasse hier liegen geblieben). Ein 4räderiger Handwagen.
Hanau am 1. Juni 1898.
Sletöl^eis (^anau.
BeiKMltwLchlMM des OberdürgerMeisteramtes.
Tagesordnung
für die Sitzung der Stadtverordneten am 2. Juni 1898, nachmittags 5 Uhr.
' 1. Prüfung der Gültigkeit der Ersatzwahlen.
2. Wahl von 2 Stellvertretern zur Waffergeldveranlagungs- Kommission.
3. Stäotetag zu Witzenhausen am 10. und 11. Juni.
4. Abänderung des Statuts der Althanauer Deputation.
5. Statutenänderung der Lucan-Stiftung.
6. Uebertragung nicht verwendeter Beträge von Tit. E.-O. IV 3, Neudeckung von Chausseen, von 1897/98 aus 1898/99.
7. Nachverwilligung von M. 50 auf Tit. V 10b 98/99 für Wartung u. Wasfergeld für Abortgrube im Rathhaushof.
8. Verpachtung einiger Grundstücksparzellen vom I./4. 97 an.
9. Nachverwilligung von M. 1900 auf Spez.-E. A. Tit. I 27 pro 98/99, Anstellung Dr. Maxeiner betr.
10. Nachverwilligung verschiedener Etatsüberschreitungen im Gaswerk.
11. Desgl. im Wasserwerk. _
12. Nachverwilligung von M. 430 auf Tit. V 3 Sp.-E. Gaswerk, Verlegung der Gasleitung am Johanniskirch- platz und Aufstellung von 2 neuen Laternen.
13. Desgl. von M. 2360.30 auf Tit. II A. 23 pro 97/98, Schrtibhülfe.
14. Beamtenvermehrung im Sielbauamt.
15. Nachverwilligung von M. 150, Kosten für Versehung der Stelle des Lehrers Sperling im Januar/März 98.
16. Rückerstattung von M. 156 Gewerbesteuer pro 97 an Golde.
17. Nachverwilligung von M. 1000 auf Tit. VI B. 5a pro 98/99, betr. Weiterbeschäftigung von Pohlmann & Biehn.
18. Umsatzsteuer betr.
19. Pachtübertragung an Gebr. Zahn, Grundstück Lit. B. 85 Leimenkaute, M. 1,50.
20. Verpachtung einer Scheuer an Wittwe Restel.
21. Nachverwilligung von M. 82 auf Tit. VII 3 des Sp.-E. F. pro 97/98, AÜerszulagenkasfe der Lehrerinnen betr.
22. Nachverwilligung von M. 60 auf Tit. V B. pro 98/99.
23. Nachverwilligung von M. 22 780 auf Tit. E.-O. III 3 pro 98/99, Sielbau in der Leipzigerstraße.
24. Bewilligung von M. 8244 aus E.-O. Tit. IV pro 98/99, Neuherstellung der Fahrbahn und Trottoire in der Schirnstraße."
Besetzung einer Bauschreiberstelle.
46. Uebertragung der Reinigung der städt. Straßen durch Fuhrmann P. Läpp. 8161
Nach Pfingsten! — Bor den Wahlen!
Die Reichstagswahlen haben dem hinter uns liegenden Pfingstfeste eine unmittelbare Förderung insofern zu danken, als die Pfingsttage in breitem Maße dazu benutzt worden find, hie Propaganda für die Wahlen und die einzelnen Wahl-Kandidaten aus den Städten auf das plaite Land hinans- zutragen und die Dörfer durch Agitatoren gründlich „in Ar- öeit zu nehmen". Auch in diesem Falle sind die eDozial- demokraten andern Parteien ein gutes Stück Weges voraus. Die sozialdemokratischen Werber find zu Pfingsten der Landbevölkerung selbst in den entlegensten Gegenden mit noch nie dagewesenem Eifer zu Leibe gegangen. .
Taß diese „kleine Wühlarbeit" dem Erfolge m zweck. Rußiger Weise die Bahn ebnet, wird von keiner Sette be- stritten. In den Preß Organen der gesammten nemotratte
klang daher in die Pfingstartikel immer wieder der Ruf hinein: „Hinaus zur Agitation auf die T örfer I" Um die Sache der Ordnungs-Parleien wäre es wahrlich schlimm bestellt, wenn diese, angesichts der fieberhaften Bethätigung der Gegner, die Hände in den Schooß gelegt hätten. Die Frist bis zu den Wahlen ist nur noch so kurz bemessen, daß jeder Tag, wo die unerläßlichen Aufgaben sachgemäßer Aufklärung der Wähler- schaaren ruhen, als verloren schwer ins Gewicht fällt. Es sollten vor allem den Wählern unablässig und eindringlich ihre Pflichten bezüglich der Reichstags-Wahlen ins Gedächtniß gerufen werden.
Je dürftiger die positiven Darbietungen der Sozialdemo- kratie und deS Freisinns in ihren Wahlreden sind, umso hartnäckiger klammern sich diese Parteien, deren Lebensprinzip in der steten Verneinung liegt, an eine Waffe, die ihnen den Mangel einer zugkräftigen Wahlparole ersetzen soll, nämlich das Reichs-Wahlrecht! Fast komisch wirkt der Anblick der geschlossenen freisinnig-demokratischen Phalanx, die, leider! unter der Führung des Centrums, mit gewaltigem Kriegslärm zur Vertheidigung eines PostenS, des verfassungsmäßigen Reichs-Wahlrechts, auszieht, der nirgend bedroht ist. Die Wähler müssen von der Demokratie doch gar niedrig eingeschätzt werden, wenn man ihnen zumuthet, diesen Wahlschwindel für ehrliche Ueberzeugung aufzunehmen. Inzwischen hat die Reichsregierung sich dazu Herbeigelaffen, dem thörichten Gerede von der angeblichen Bedrohung des Reichs-Wahlrechts ein zweites Dementi entgegenzusetzen. Der„Reichs-Anzeizer" schreibt:
„In der Oeffentlichkeit ist trotz unsers Dementis vom 11. d. M. von neuem die Behauptung aufgestellt, daß man innerhalb der Regierung die Absicht hege, das ver- saffungsmäßige Wahlrecht zu beseitigen. Wir find im Interesse der Wahrheit zu der wiederholten Erklärung ermächtigt, daß diese Behauptung jeder thatsächlichen Grundlage en t b ehrt."
Aber auch diese „im Interesse der Wahrheit" abgegebene neue Erklärung wird auf diejenigen, welche in den Ausstreuungen über die angeblich beabsichtigte Vergewaltigung des Reichs-Wahlrechts eine für sie unentbehrliche Angriffswaffe gefunden zu haben glauben, keinen Eindruck machen. Man will in der obigen Kundgebung einen schwachen Punkt in den Worten „innerhalb der Regierung" entdeckt haben und meint, daß das Attentat von Kreisen aus gehen könne, die „außerhalb der Regierung" stehen. Wo sollen denn diese Feinde stecken? Von den Parteien des Reichstags gefallen sich die linksstehenden in der selbstgewählten Rolle berufener Hüter des Reichs-Wahlrechts. Die übrigen Parteien haben alle- sammt erklärt, daß eine Abänderung des Reichs-Wahlrechts ihnen fernliege. Reichs-Regierung und Reichstag sind mithin einig. Die vermeintlichen Umstürzler des Wahlrechts sind also gar nicht vorhanden. Die wirthschaftlichen und sozialen Aufgaben, die ihrer Lösung harren, sind so weittragend und wichtig, daß ihnen unsere volle Aufmerksamkeit gebührt. Wir dürfen uns nicht durch hohle Kampfparolen ; von den eigentlichen Zielen der Wahlbewegung abbringen! lassen.
TsgesfchKtt.
Bon der Marine. Laut telegraphischer Meldungen an daS Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Wolf", Kommandant Korvetten-Kapitän Schröder (Johannes), am 27. Mai in Port Nolloth (Kap-Kolonie) angekommeN- und am 30. Mai wieder nach Kapstadt in See gegangen; D. M. S. Seeadler", Kommandant Korvetten - Kapiräu Kindt, ist am 29. Mai in Port Said eingetroffen und beabsichtigt, am 1. Juni nach Gibraltar in See zu gehen; S. M. S. „Geier", Kommandant Korvetten - Kapitän Jacodsen, ist am 29. Mai in D-ra-Cruz angekommen und beabsichtigt, am 6. Juni nach Havanna in See zu gehen.
Aenderungen für den Eisenbahnverkehr.
In seiner Sitzung vom 12. Mai hatte der Bundesrath eine"Reihe von Änderungen der für den Eisenbahnverkehr geltenden Bestimmungen getroffen. Sie werden jetzt, wie in; lefeter Nummer schon telegraphisch erwähnt worden, durch den Reickskanzler bekannt gemacht. Wesentlich die zahlreichen Unglücksfälle, die im Laufe des vorigen Jahres die Oeffent- lichkcit etwas beunruhigt hatten und auch in den letzten Monaten noch keineswegs in wünschenswerthem Maße abge- roumen haben, sind die Ursache dieser Aenderungen^ geworden, und es liegt daher auch im Interesse des Publikums, von den hauptsächlichsten neuen Anordnungen Kenntniß zu
nehmen. In ^er Betriebsordnung für die Hauptbahnen wird bezüglich der Signale und der S t r e ck e n b l o ck i r u n g vorgeschrieben, daß die Bahnhöfe und Haltestellen mit Einfahrtsignalen und, sofern sie mit Kreuzungs- und Ueber- holungsgleisen ausgestattet sind, auch mit Aussahrtssignalen zu versehen sind. Mit allen Signalen für die Einfahrt sind Vorsignale zu verbinden. Auf Bahnen mit besonders dichter Zugfolge ist Streckenblockirung derart einzurichten, daß das Signal für die Einfahrt in einen vorliegenden Abschnitt unter Verschluß der nächsten Zugfolgestation liegt. Weiter sind schärfere Bedingungen vorgeschrieben, die die durchgehenden Bremsen erfüllen müssen.
Die Stärke der Züge soll sich nach ihrer Geschwindigkeit richten. Bei Personenzügen soll sie nichr über 80 Wagenachsen betragen und ist bei einer Fahrgeschwindigkeit von 51 bis 60 Kilometer in der Stunde auf 60 Wagen- achsen, von 61 bis 75 Kilometer in her Stunde auf 50 Wagenachsen, von mehr als 75 Kilometer in der Stunde auf 40 Wagenachsen einzuschränken. — Güterzüge dürfen nicht mehr als 120 Wagenachsen stark sein. Es kann jedoch für einzelne Linien mit besonders günstigen Neigungs- und Richtungsverhältnissen und vollständig ausreichenden Bahnhofsanlagen die Achsenzahl mit Genehmigung der Landes- Aussichtsbehörde bis auf 150 Wagenachsen erhöht werden. Die Stärke der Güterzüge ist einzuschränken bei einer Fahrgeschwindigkeit von 46 bis 50 Kilometer in der Stunde auf 100 Wazenachsen, von 51 bis 55 Kilometer in der Stunde auf 80 Wagenachsen, von 56 bis 60 Kilometer in der Stunde auf 60 Wagenachsen. — Milit ärzüge und solche Güterzüge, welche fahrplanmäßig zur Personenbeförderung mitbenutzt werden, dürfen, sofern ihre Fahrgeschwindigkeit nicht über 45 Kilometer in der Stunde beträgt, bis 110 Wagenachsen stark sein.
Eingehende Vorschriften werden über die Bildung der Züge gegeben. Vor Allem soll dabei sorgfältig darauf gehalten werden, daß die vorgeschriebene Anzahl bedienter Bremsen sich in dem Zuge befindet und daß diese thunlichst gleichmäßig vertheilt sind. Jeder mit mehr als 60 Kilometer Geschwindigkeit in der Stunde fahrende Personenzug muß mit durchgehender Bremse versehen sein. Ebenso wird eine sorgfältige Kuppelung der Wagen eingeschärft. Bevor der Zug die Abgangsstation verläßt, soll er eingehend untersucht und darauf geachtet werden, daß die über die Bildung der Züge gegebenen Vorschriften gehörig befolgt sind. Diese Untersuchung ist unterwegs bei jeder Veränderung in der Zusammensetzung des Zuges und so oft der Aufenthalt es gestattet, zu wiederholen.
Weitere Bestimmungen betreffen den besonders wichtigen Punkt der Signale für die Ein- und Ausfahrt der Züge und die Weichenstellung. Hervorzuheben ist die Vorschrift, daß das Einfahrtsignal für einen Zug nur durch den dienstthuenden Stationsbeamten selbst oder in seinem jedesmaligen Auftrage durch einen anderen Beamten oder verpflichteten Arbeiter gegeben werden darf. Kann dieser Auftrag nicht mündlich ertheilt werden, so muß seine zuverlässige Uebermittelung durch geeignete Einrichtungen möglich sein.
In den Bestimmungen über die Befähigung von Betriebsbeamten ist fortan vorgesehen, daß Bremser eine viermonatliche Probezeit im Bremser- und Rangirdienst, einschließlich der Beschäftigung in einer Werkstätte, durchzu- machen haben. Diese Probezeit kann ermäßigt werden auf eine fünfwöchentliche, wenn eine sechsmonatliche Beschäftigung als Streckenarbeiter oder eine dreimonatliche als Stations-, Rangir- oder Werkstättenarbeiter voraufgegangeu ist.
Auch die Signal ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands ist vielfach neu gestaltet.
Entsprechende Vorschriften sind auch für die Nebenda h 1. e n getroffen worden. Besonders wichtig ist, was über die Abfahrt der Züge bestimmt ist. Es heißt da: Kein Zug darf eine Station verlaffen, bevor die Abfahrt von dem zuständigen Beamten gestattet ist. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 15 Kilometern in der Stunde darf ein Zug einem anderen in derselben Richtung abgelassenen Zuge nur in Station sabstand folgen. Kein zur Beförderung" von Personen bestimmter Zug darf vor der im veröffentlichten Fahrplane bekannt gegebenen Zeit die Station verlaffen.
Hinsichtlich des Zugpersonals ist angeordnet, daß jeder zur Personenbeförderung dienende Zug außer mit dem Lokomotivführer mit mindestens einem begleitenden Beamten zu besetzen ist. Das Zugpersonal darf während der Fahrt nur einem Beamten untergeordnet sein. Derselbe hat einen Fahr- bericht zu sühren, worin die Abgangs- und Ankunftszeiten