M»»«rme»t».
Preis:
Jährlich 9 M.
Mährl. 4 vÄ 50 4. Vierteljährlich 2 »M 25 4.
Für auswärtige UWlnentcn mit dem betreffenben Psitaufschlag.
Hamner UÄMer.
~s Zugleich G ^^
Eiurückuug».
gebühr
für Stadt- und LaLt» kreis Hanau 10 ^ Nl ^gespaltene Garmond- zeile oder deren Raum,
Zugleich
Die einzelne
Nummer kostet
10 ^
Amtliches Organ für Sksöl- nnö LanöKreis Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Auswärts 30 ^.
Rl. 107.
Montag den 9. Mai
1898
Hierzu
Amtliche Beilage" Nr. 32
AMtLiches. ^t^öt^^ie ^attau.
MtMtMchMM des Okerbürgermeisteramtes-
Bekanntmachung.
Der andere Anstrich der Oberrealschule soll in öffentlicher Submission vergeben werden.
Arbeitsauszug und Bedingungen liegen von heute ab im Stadtbauamt I, Zimmer Nr. 24 des Rathhauses, für Bewerber zur Einsicht aus und sind verschlossene, mit der Aufschrift „Weißbinderarbeiten für die Oberrealschule" versehene Angebote bis längstens zum Eröffnungslermin Samstag den 2t. Mai d Js., vormittags 11 Uhr, bei oben genannter Amtsst lle ein,zureichen.
Der Eröffnung der Angebote können etwa erschienene Bieter beiwohnen.
Hanau den 3. Mai 1898.
Der Magistrat Dr. Gebeschus.
7063
Dicnstnachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Ein Portemonnaie mit ca. 5,40 Mk. Ein Portemonnaie mit 2 Mk. nebst 2 Koupons von 1 u. 2 Mk. Eine Partie aufgelegte Wäsche, als: Hemden, Betttücher, Unterhosen, Kleider, Handtücher, Taschentücher rc. (von der ausgetretenen Kinzig weggeschwemmt).
Entflogen: Ein Kanarienvogel.
Zu geflogen: Ein Kanarienvogel. Eine Brieftaube.
Gefunden: Eine schwarze Damenremontoiruhr, E. K. gez., mit goldnem Karabinerhaken nebst Anhängsel.
Hanau am 9. Mai 1898.
Kaiser und Volk.
Kaiser Wilhelm II. hat die Legislatur-Periode des 1893 gewählten Reichstages, die erste von fünfjähriger Dauer, mit zwei Kundgebungen in Person geschlossen. In der ersten spricht der Monarch dem verflossenen Reichstage warmen Dank aus für die Ergebnisse der Mitarbeit an der Gesetzgebung des Reiches, unter denen ein einheitliches bürgerliches Reckt für ganz Deutschland, die Verstärkung der Wehrkraft zu Lande und zu Wasser, eine neue Strafprozeß-Ordnung für das Heer und die Unterstützung in einer kraftvollen und doch friedlichen auswärtigen Politik voranstehen. In der zweiten Kundgebung, dem Trinkspruch auf dem Festmahl für die Reichstags-Mitglieder, zeigt sich unser Kaiser als dankbarer Sohn, als verehrungsvoller Enkel, der nach dem Vor- bilde Wilhelms des Großen im Gefühle der höchsten Verantwortlichkeit vor Gott seine Herrscher-Pflichten erfüllt, und schließlich als der von glühendem Patriotismus beseelte deutsche Mann.
Dem Reichstage von 1893—98 mangelte eine feste Mehrheit. Obgleich er seine Thätigkeit mit Genehmigung ber von seinem, Vorgänger abgelebten Wehrvorlage begann, schien boch seine Zusammensetzung wenig Gewähr für eine frucht- bare Arbeit zu bieten. Wenn dieser Rei stag schließlich
Gegenüber den Anwandlungen von Kleinmuth und Be- den. Kultusminister Bosse will nicht bestreiten, daß solche sorgniß für die Zukunft, die sich mitunter beim Anblick unserer Mißgriffe vorgekommen seien; aber es sei noch keine einzige schwankenden und zerfahrenen Partei Verhältnisse aufdrängen, Beschwerde an ihn gekommen. Erfreulich sei es, daß die Fahl gibt es keinen bessern Rath als den: Blickt auf unsern ‘ ~ ~ '
Kaiser! Das deutsche Volk, dessen Einigung noch so jung ist, verglichen mit den langen Zeiten seiner Schwäche, mag sich glücklich schätzen an der höchsten Stelle des Reiches einen
ganzen Mann zu sehen, der in tiefer Gottesfurcht, erfüllt von nationaler Begeisterung, mit unermüdlicher Thatkraft und, wenn es sein müßte, mit gepanzerter Faust das Vermächtntß Wilhelms des Großen beschirmt.
Preußischer Landtag.
Ahgeordnetenhaus.
(Sitzung vom 7. Mai.)
Das Abgeordnetenhaus nahm heute den Gesetzentwurf, betr. die Disziplinarverhältnisse der Privatdo- zenten an den Landesuniversuäten, der Akademie zu Münster und dem Lyceum Hosianum zu Braunsberg, in dritter Berathung ohne Debatte gegen die Stimmen der Freisinnigen an.
Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. dasDiensteiukommen der evangelischen Pfarrer. Abg. v. Rautter (kons.) erklärt sich namens der Minderheit seiner Partei aus in der ersten Lesung bereits vom Abg. v. Köller dargelegten Gründen gegen das Gesetz. Abg. v. Tzschopp e (freikons.) hält die Einwendungen, welche der Vorredner gegen die Aenderungen des Psründensystems geltend gemacht hat, für nur bei einem geringen Theil der Pfarreien
der Freunde der Vorlage sich von Stunde zu Stunde mehre; Herr o. Köller kämpfe gegen einen Gegner, der gar nichr vorhanden sei. Wenn in der hannoverschen Landeskirche Widerspruch vorhanden sei, so sei das auf den welfischen Partikularismus zurückzuführen. Das Gesetz werde nicht bloß dem Nothstand der Geistlichen steuern, sondern auch den Gemeinden wesentliche Erleichterungen bringen. Abg. v. Eynern (natlib.) sieht voraus, die Wirkung des Gesetzes werde sein, daß die Landgemeinden alle staatlichen Zuschüsse bekämen, die Städte nichts. Die katholische Kirche werde weit günstiger behandelt als die evangelische, und jedenfalls werde damit
allen Paritätsklagen des Centrums der Boden entzogen. Vizepräsident des StaatSministeriums, Finanzminister v. Miguel, erhebt gegen die erste Behauptung des Vorredners Einspruch; es gebe keinen Unterschied zwischen Stadt und Land, sondern nur zwischen leistungsfähigen und leiftungs- unfähigen Gemeinden. Herr v. Köller irre, wenn er meine, daß tue Generalsynode ihre Meinung ändern werde. Die
Katholiken seien nicht bevorzugt, sondern lediglich nach dem proportionalen Maßstabe behandelt worden. Abg. Stöcker (b. k. F.) spricht sich dafür aus, die Vorlage nochmals der Generalsynode vorzulegen, da diese thatsächlich die katholische Vorlage noch nicht gekannt habe. Geh. Rezierungsrach Schwartzkopff versichert, daß die Generalsynode alle Ver- hälrniffe wohl gekannt habe, und daß die Lage der Gemeinden nicht verschlechtert werde. In der weiteren Debatte führt
stichhaltig; seine Fraktion werde für das Gesetz stimmen. X X
Abg. v. Köller (kons.) spricht sich nochmals dagegen
bag Nießbrauch und Verwaltung der Pfründen den Geistlichen = Ä 22? Ä^ m
genommen und den Gemeinden gegeben werden sollen. Eine. XX XX ’X IX
w E^-ignung nage einen k°mmu»Mschm Chm-«-r, und , * £ LAm* wird/-in-r mU^m er, der Redner, wolle nicht an den maulen, auf denen bte; sp“fAIllfrea s.rf.n;»»
W* ®«W X E. Wien, «i das Sch» f«^
durch, so würden sich die Sozialdemokraten darauf als auf einen Präzedenzfall berufen. Die Unabhängigkeit des Pfarrers werde verloren gehen, wenn man ihm die Pfründe nehme, und das Wohl des Staates und der Kirche fordere diese Unabhängigkeit. Die evangelische Vorlage müsse um so mehr nochmals den Synoden zugeben, als inzwischen in der katholischen den Pfarrern die Pfründen gelassen worden seien. Geh. Reg.-Rath Schwartzkopss führt aus, daß ein Gesetz
kussion, und §§ 1 und 2 der Vorlage werden mit großer Mehrheit angenommen.
Nächste Sitzung Montag 11 Uhr: Rechnungssachen; zweite Lesung der Vorlage, betr. Arbeiterwohnuugen; Fortsetzung der heutigen Berathung; kleine Vorlagen.
TKgesscha«.
. Das angeblich bedrohte Wahlrecht scheinen einige
im Sinne des katholischen die evangelische Kirche ruiniren, Parteien für ihre Zwecke ausschlachten zu wollen. So läßt würde. Bei der Kleinheit der Pfründen sei von Unabhängig-; sich die „Voff. Ztg." auS Fulda schreiben: „Bei Gelegenheit keit der Pfründeninhaber nicht die Rede; gerade weil das einer hier abgehaltenen Versammlung des Wahlausschusses Pfründensystem, das den Geistlichen zum Almosenempfänger ■ der Centrumsprrtci für den Regierungsbezirk Raffel hielt des Staates mache, sich nicht bewährt habe, soll es aufgehoben ReichstagSabgeordneter Müller (Fulda) einen Vortrag über die werden. Der Pfarrer werde die Pfarrländereien, wenn er i gegenwärtige politische Lage und erwähnte darin, daß ein Gewölle, auch künftighin selbst bewirthschaften können, und nur: setzentwurf über die Abänderung des Wahlrechts zum Reichs- die Unbequemlichkeit der Verpachtung werde ihm abgenommen, tag schon seit dem vorigen Sommer fertig ausgearbeitet da- Den Standpunkt, daß die Gemeinde Eigenthümerin des Kirchen- j liege; eS unterliege keinem Zweifel, daß er dem Reichstage vermögens sei, vertrete bereits das Allgemeine Landrecht. Die vorgelegt werde, sobald ein bewilligungslustiger Kartell-Reichs- Synoden nochmals zu berufen, habe keinen Zweck, und das tag vorhanden sei." Die „Voff. Ztg." scheirt diesem auf- Haus möge die gegenwärtige günstige Gelegenheit, das Be- gelegten Schwindel Glauben zu schenken, denn sie fügt die
soldungssystem zu verbessern, nicht unbenutzt lassen. Abg. Bemerkung hinzu: „Welchen Geist dieser Gesetzentwurf, der
Sattler (natlib.) erachtet die Angriffe des Abg. v. Köller für einen nach dem Sammlungsrezept gewählten Reichstag aus dir Vor age gegenüber der übereinstimmenden Meinung berechnet ist, athmet, ist unschwer zu errathen, wenn man sich
der Generalsynode und des Hauses für nicht angezeigt und der jüngsten offene» und versteckten Angriffe awf das allge-
seine Gründe für haltlos. Die Ordnung für die evangelische meine geheime und direkte Reichstagswahlrecht erinnert." Kirche sei sogar besser und günstiger als die für die katholische Man sollte aber, meinen wir, solche abgeschmackte Legendeu- und entspreche den Wünschen der Geistlichen in allen Pro- bildung solchen Leuten und Parteien überlassen, die in Er-
besser war als sein Ruf wenn der Kaiser am Schluß der und entspreche den Wünschen der Geistlichen in allen Pro- bildung solchen Leuten und Parteien überlassen, die in Er- LeMaiur-Period- "einen so warmen Dank für bedeutende! vinzen. Seine, des Redners, Freunde würdm einmüthig sur maugelung einer zugkräftigen Wahlparole zu allen möglichen Leistungen aussnBecken konnte so missen wir wohl, welches das Gesetz eintreten, um gegenüber dem Herrenhause em, und unmöglichen Mitteln greifen. Dabei ist es für die Be- Derdienst dabei den von unserm Kaiser selbst auch ehrenvoll ganzes Schwergewicht in die Wagschale zu werfen. Abg. thelligten gleich wenig schmeichelhaft, ob sie den Unsinn wirk- «"*4* LL7 ÄTÄ bet fristen ". L-»»-»-»» (»*)«»«, W»* *<"^ S«'" -d-- M °"° d« Aasch.iu solcher Lelchlgliaiig.
Thatkraft der Armee^ rmd Marineverwaltung, dem Geschick seiner Fraktion für das Gentz in der Mung der Kommission keit geben.
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unserer Diplomatie und nicht zum wenigsten der ruhigen und vermittelnden Art des Reichskanzlers gebührt.
Aber die treibende Kraft in den wichtigsten Fragen, für glückliche Erledigung der Kaiser dem Reichtage gedankt W war doch Kaiser Wilhelm II. selbst. Das ist ferne k .^Schmeichelei, sondern einfache Wahrheit, die sich am o-Mlichsien in der Flottenfrage und bei der Erwerbung von Klantsch.u gezeigt hat, und jeder gute Deutsche, der über die Ertheile demokratischer Rabulistik hinaus ist, darf sie offen ""^sprechen. Da bleibt auch noch genug Raum für die An- k^unung der nützlichsten Dienste, die das Parlament leisten und die der verflossene Reichstag mit Ueberwindung mancher Partei-Schwierigkeiten in der That geleistet hat. ^urkiamer konnte auch das Gerede von einem absolutistischen ........, —,
dem wir angeblich zusteuerten, nicht zerstört werden worden seien. VXaX wiimriffe die bei der
°ls durch den kaiserlichen Dank für die Mitarbeit des Reichs- Ge etzes die traurigen bureaukratlschen Mißgriste/ d e M Der tages. ' 1 des Lehrerbesoldungsge etzes gemacht worden, vermieden wer-
Stellungnahme des Handwerks. In erfreulicher
stimmen werde, wenn auch leider das Mindestgehalt nicht habe > _ _
auf 2400, sondern nur auf 2100 M. gebracht werden können. Weise tritt die „Bäckerzeitung" im Sinne des Obermeisters Bei der Neuordnung der Pfründen kämen nicht privatrecht- Bernard, des konservativen Kandidaten für den ersten Ber- liche sondern öffentlich rechtliche Verhältnisse in Frage, und liner WatzlkreiS, für die Dammlungs-Politik und die Wahl die Rechte der Gsistlichen seien dabei vollkommen gewahrt, staaiserhaltend gesinnter^ Männer ein. D-- •--
Man bekämpfe am besten die Sozialdemokratie^ indem man das Wahre erhalte und das Falsche abstoße. Es sei^ durchaus evangelisch, daß die Kirchengemeinde vollständige Trägerin der Rechte fei. Die Schaffung eines so idealen Werkes, wie dieses Gesetz, werde der schönste Schluß dieser Legislaturperiode sein.
Abg. Bock (kons.) erklärt sich gegen das Gesetz, baä ^tmft zwischen Pfarrer und Gemeinde bringen werde, Abg. v. Pappen heim (kons.) dafür; die Geistlichen dürften nicht langer warten, nachdem die Beamten und die Lehrer aufgebeffert
'" r. Hoffentlich würden bei der Ausführung des
des Lehrerbesoldungsgesetzes gemacht worden, vermieden wer
, Die „Freisinnige
Zeitung" ist darüber außer sich. Sie spricht von „Wühlen" und wirft mit Schimpsreden wie „freche Verleumdung" um sich. Es ist aber doch wirklich höchst naiv, anzunehmen, die Handwerker könnten bei klarer Erkenntniß ihrer Lebens- intereffen dem Freisinn Gefolgschaft leisten. Wie die Vertreter des manchesterlichen Gehenlafsens sich zum Handwerk stellen, das bewies recht drastisch noch unmittelbar vor Schluß der Reichstags-Session ein parlamentarischer Vorgang. Unter den zu erledigenden Petitionen befand sich auch eine solche aus Handwerkerkreisen, in welcher die Einführung des Be- fähigungs-Nachweises für Bau-Handwerker verlangt wurde Mit großer Majorität wollte der Reichstag diese Petition der