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Amtliches Organ für $faöf- unS LanSKreis Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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für Stadt- und Laich» kreis Hanau 10 ^ Ht ^gespaltene Garmond- zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 .£

Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, fit

Auswärts 30 ^.

Rr. 102. Dienstag den 3. Mai 1898

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AmMcheS.

KeKanntmachnng.

Aus Anlaß des Krieges zwischen Spanien und den Ver­einigten Staaten von Amerika und mit Rücksicht aus die Blockade eines Theils der Cubanischen Häfen haben die Dampfergesellschaften mit Ausnahme der spanischen die regel­mäßigen Fahrten nach der Insel Cuba eingestellt.

Korrespondenz nach Cuba kann daher brs auf Weiteres nur über Spanien zur Versenoung gelangen.

Berlin W., 30. April 1898.

Reichs-Postamt, I. Abtheilung.

Kraetke.

iMaM^ew hartem« Ms^tmächMM M OLerLürgeMeisteramtes.

Am Mittwoch den 4. Mai d. Js., nachmittags von 5 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzungdes Geiverbegevichts statt, in welcher Partheien etwaige Strei­tigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.

Hanau den 30. April 1898.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts

Dr. Gebeschus. . 6895

DieilfiMchrichtcn aus dem Kreise.

Verloren: Ein neuer seidener Sonnenschirm mit ver­nickeltem Griff.

Gefunden: */a Loos Gr. Mecklenb.-SchwerinNr.33873. Eine schwarze Kinderkappe. Ein Gürtel.

Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.

Hanau am 3. Mai 1898.

Dentscher Rsichstag.

(S itz ung vom 2. Mai.)

Der Reichstag hat heute die internationale Sanitätskonvention in erster und zweiter Lesung und die Gesetzentwürfe, betreffend die Naturalleistungen für das Heer und die Abänderungen der Konkurs­ordnung, sowie den vom Abg. Bachem (6tr.) beantragten Gesetz­entwurf über die Ermäßigung des Zolls auf Rohseide in dritter Lesung angenommen.

Bei den darauf folgenden Wahlprüfungen wird die Wahl des Abg. Reichmuth (Reichsp.) und diejenige des Abg. Merz (natl.) für ungültig, diejenige des Abg. Schulz-Berlin (freist Volksp.) da­gegen für gültig erklärt.

Sodann geht das Haus zur zweiten Lesung der Gesetzentwürfe, betreffend die Abänderung der Zivilprozeßordnung, der Strafprozeß­ordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes, über. Die Novelle zum Gerichtsverfassnngsgesetz wird unter Ablehnung aller Abänderungs­anträge nach den Kommissionsbeschlüffen angenommen. Hinsichtlich der Zivilprozeßordnung liegt eine bettächtliche Anzahl Abänderungs­

FmrWstsn.

Kandgräfin Maria, Uegentin von Hanau. (Vortrag, gehalten in der letzten Jahresversammlung des Hanauer

Geschichtsvereins, von Herrn Pfarrer Neßler-Hanau.) (Schluß.)

V. Maria in Hanau. Ihr Tod.

Arn 31. Januar 1760 war auf Schloß Philippsruhe bei Hanau Marias Schwiegervater, Landgraf Wilhelm VHL non Hessen-Cassel, gestorben. Seine sterblichen Ueberresie wurden nach Cassel gebracht und dort beigesetzt. Durch diesen .^ t®^ An trotzn Friedrich, Marias Gatte, Landgraf ge- f ' ""d fern ältester Enkel, Wilhelm, regierender Graf L. 5 ^^.^^ Inhalt der oben genannten Assekurations-

Ä«* ^'uderjährig war und seinen ständi- "A ie(ir,cn Brüdern noch in Kopenhagen hatte, °" lewer stelle in Hanau die Regentschaft fuhren. Es dauerte jedoch noch drei Jahre, ehe sie nach Hanau kommen konnte Dieses war $ 1757 ron teil seines Vaters machte Ä F °ve ^glichen Versuche, die von ihm unter ~ bas Teufelswerk, wie es seine kathollschen Rathgeber nannten - umzustoßen und'die Herr­schaft über Hanau wiederzverlangen. Es gelang ibm jedoch mcht, und als nach den Friedenspräliminarien von Fontaine- ^ (3. November 1762) die französischen Truppen aus Deutschland, mithin auch aus Hanau zurückgezogen wurden, konnte Maria hier einziehen. Am 10. Januar 1763 langte sie Her an und es bemächtigte sich der vielgeprüften Frau eine glückselige Stimmung. Sie hatte nun endlich das Ge- ^" langersehnten Hafen angelangt zu sein. Das ihrer Kinder erschien als gesichert, ein Arbeitsfeld lag

anträge vor, u. A. zu § 143, welcher unter gewissen Bedinaungen die Rechtskonsulenten als Vertreter vor Gericht zuläßt. Abg. Beckh (freist Volksp.) beantragt, diesen Paragraphen, wie folgt, zuäffen: Das Gericht kann Parteien, Bevollmächtigten und Beiständen, denen die Fähigkeit zum geeigneten Vortrag mangelt, den weiteren Vor- trag untersagen. Das Gericht kann Bevollmächtigte und Beistände, welche das mündliche Verfahren vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, zurückweisen. Gegen diese Anordnung, welche durch Beschluß zu Protokoll niederzulegen ist, greift das Rechtsmittel der Beschwerde Platz." Der letzte Satz ist in der Regierungsvorlage nicht enthalten. Abg. Traeger (freist Volksp.) betont, Herr Beckh habe den An­trag nur für seine Person eingebracht. Ueber den Paragraphen sei in der Kommission schon so viel debattirt worden, daß jede weitere Erörterung und Abänderung unnöthig sei. Ein Antrag Schmidt- Warburg (Ctr.) will dem Paragraphen folgenden Zusatz geben: Die Anordnung bezüglich der Zulassung der Rechtskonsulenten seitens der Justizverwaltung soll nur dann getroffen werden, wenn wegen Mangels einer genügenden Anzahl von RechtSanwälten an dem Orte des Gerichts ein Bedürfniß hierzu vorliegt." Ein Unterern trag Gamp will in diesem Antrag das Wortnur" streiten. Abg. v.Dzicmbowski (Pole) beantragt, es bei dem jetzigen Zustande zu belassen, wonach die Zu­lassung in das Belieben des betreffenden Gerichts und Richters gestellt wird. Abg. Stephan (Ctr.) ist der Ansicht, es genüge, wenn es beidcm jetzigen Zustande bleibe, da die einzelnen Amtsrichter am besten über die Zulassung entscheiden könnten. Die Abgg. Schmidt-Warburg (Ctr.) und Gamp (Reichsp.) befürworten ihre Anträge. Staats­sekretär Rieb erd in g bittet, die Anträge abzulehnen. Diese Frage fei bereits in der Kommission eingehend besprochen. Die Besorgnisse wegen der Fassung der Regierungsvorlage seien unbegründet; die Justizverwaltung werde ihre Befugnisse in gewissenhafter, unpartei­ischer Weise ausüben. Nach einer weiteren Debatte werden sämmt­liche Anträge abgelehnt und die Kommissionsfassung des Paragraphen aufrecht erhalten.

Nächste Sitzung Dienstag 12 Uhr: Fortsetzung der heutigen Be. rathung; Petitionen; Nachtragsetat.

TagesschQA.

NattonaMberaler Wahlaufruf. Die National- liseralen sind jetzt, nachdem vorgestern der Delegirtentag der Partei starigefuuven hat, gleichfalls mit einem außerordentlich umfangreichen Wahlaufruf hervorgetreten, dem wir folgende Sätze entnehmen:

Die Wahlen zum Reichstage nahen heran. Ihr Aus­fall ist für die Entwickelung unseres Vaterlandes von'ent- scheidender Bedeutung. Lauter als je drängen sich Son- derinteressen, Rassen- und Klassengegensätze in den Vorder­grund, immer dreister geben sich ihre Wortführer als die berufenen Vertreter des Volkes aus, und doch soll das Wohl des gesammten Volkes der Leitstern sein. So ver­langt es Verfassung, Recht und Billigkeit. Wie wir zu den die Gesetzgebung und Verwaltung beschäftigenden Fragen stehen, haben wir in unseren Beschlüssen von Frankfurt und Berlin dargelegt. Unwandelbare Treue zu Kaiser und Reich hat die nationalliberale Partei als obersten Grundsatz auf ihre Fahne geschrieben. Das Ver- mächtniß unseres unvergeßlichen Kaisers Wilhelm und seines großen Kanzlers, des Fürsten Bismarck, den

vor ihr, wie sie es sich und ihrem ältesten Sohne immer gewünscht hatte. Das Land war weniger mitgenommen, als sie er­wartet hatte (immerhin waren die Leiden der letzten 3 Jahre für die Stadt Hanau insbesondere keine geringen gewesen; hierüber vielleicht später einmal aussührlicher) und sie ging mit stillem Ernste daran, die Regierung in die Hand zu nehmen. Anfang . März erfolgte ihr feierlicher Einzug in Hanau, über dessen Programm sie an ihren Sohn Folgendes berichtete: ^Die reichen Kaufleute hier haben Pferde und Wagen gekauft, ohne mir etwas zu sagen, um mich hier damit abzuholen zu einer Fahrt durch die Stadt, und dann werden alle Bürger unter Waffen fein (Hanauer Bürger-Garde!), um ein so liebliches Wesen, wie ich bin, (So a sweet creature as me) zu empfangen. Ich fahre zum Schloß, und dann wird die zranze Garnison vor mir Revue passtren. Dann kehre ich nach Hause zurück, indem es dann für die Leute Zeit zum Essen sein wird und sie natürlich ihr Eff^n einem so wenig schönen Anblick, wie ich ihn biete, vorziehen werden. Am Abend kehre ich zur Stadt zurück, wenn es dunkel ist, denn ich soll die Illumination ansehen, und dann gebe ich traurige Gestalt ein Souper, das hoffentlich nicht lange dauert, denn ich bin desselben schon jetzt recht müde und wünschte, :ch könnte gleich gute Nacht sagen und nach Hause in mein liebes »immer gehen." Au Ech'cksalSschlägen sollte es ihr auch tn Hanau nicht fehlen. An'ang Februar 1763 starb ihr treuer Rathgeber Hrin, der ihr bei der Erziehung ihrer Sohne und besonders in der Angelegenheit der Affekurationsakte un­bezahlbare Dienste geleistet hatte. Im April desselben Jahres starb der General Keyserlingk, der in den letzten Jahren die Ober-Aufsicht über die Prinzen geführt hatte. Zwei Jahre später verlor sie ihren geliebten Bruder Wilhelm Avgust, Herzog von Cumberland, und Bylly tat ihr nach feiner Ver- heuaihung noch einen schweren Kummer bereitet, der wiederum auf dem auch in dieser oberflächlichen Skizze so oft genannten

neuen deutschen Kaiserstaat zu erhalten, zu kräftigen und zu unvergleichlichem Ganze zu erheben, das bleibt uns alle Zeit erste und höchste Pflicht. Mit freudigem Stolz er­füllt uns die besonnene und zugleich kraftvolle Wahrung deutscher Interessen auf dem Gebiete der auswärtigen und kolonialen Politik. Für die Erhaltung des Frieders setzt die deutsche Politik ihren ganzen Einfluß ein; mit vor- susschauendem Blick richtet sie ihr Bestreben aus die Sicherung deutscher Arbeit im Innern und des Absatzes deutscher Erzeugnisse im Ausland. Ein Erfolg ist dauernd nur möglich, wenn der feste Rückhalt durch ein mächtiges Heer und eine schlagfertige Flotte gewährleistet wird. Des- halb hat die nationalliberale Partei die Bemühungen der Reichsregierung auf diesen Gebieten stets unterstützt.

Eine neue feste Klammer für die Einheit des Reiches ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch geschaffen. Einhettliches Recht ist neben der gemeinsamen Sprache und neben der Waffengemeinschaft das Hauptbindemittel für den inneren Zusammenhalt eines großen Volkes. Auch hierbei hat die nationalliberale Partei, haben nationalliberale Männer in erster Linie mitgewirtz. Die weitere Ausgestaltung der Gesetzgebung und Verwaltung im liberalen Sinne ist das stete Ziel der Partei gewesen und soll es ferner sein. Treu ihrer Entstehung und Geschichte, hat sie alle rückschrittlichen Versuche zur Verkümmerung werthvoller Volksrechte aus das Entschlossenste bekämpft. An dem verfassungsmäßig bestehenden Wahlrecht wird sie festhalten und Angriffe gegen das Recht der Freizügigkeit wird sie zurückweisen. Eine alte Forderung der Partei, die Verbesserung des Militär- strafprozesses im Sinne der heutigen Rechtsanschauungen, geht ihrer Erfüllung entgegen.

Nicht gelungen ist es zu unserem Bedauern, ein Reichs- vereinsgesetz auf liberaler Grundlage zu schaffen, insbe­sondere allgemein das Verbot zu beseitigen, welches die Verbindung politischer Vereine unter einander hindert. Hier die nothwendigen Verbesserungen zu beschließen, wird eine der ersten Aufgaben des neuen Reichstages sein.

Die im Interesse der arbeitenden Klaffen aufgerichtete Verficherungs- und Schutzgesetzgebung ist von uns aus voller Ueberzeugung als Erforderniß der Gerechtigkeit und wahrhaft menschlicher Gesinnung unterstützt worden. Sie bedarf der maßvollen Wetterführung, unter Berücksichtigung der praktischen Verhältnisse des W thschaftslebens und des ausländischen Wettbewerbs. Die Arbeiterverstcherungsgesttze _ müssen verbessert, ihre Ausführung muß vereinfacht werden.

Wirthschaftliche Fragen mannigfacher Art stehen gegenwärtig im Vordergründe. Industrie und Han­del haben seit einigen Jahren einen gewaltigen Aufschwung genommen. Dagegen muß die deutsche Landwirthschaft, muß der Mittelstand in Stadt und Land schwer ringen, ja

Gebiete lag. Hätte sie länger gelebt, so hätte sie noch mehr zu bedauern und zu beweinen gehabt. Aber trotz Allem war die Hanauer Zeit ihre glücklichste Zeit. Die hellste Seite in derselben ist die Vorbereitung auf die Vermählung ihres Bylly, deS Prinzen Wilhelm mit ihrer Nichte Ka oline, der zweiten Tochter des Königs von Dänemark. Die Sorge für die politische Seite der Verbindung hat sie Anderen über­lassen und sich nur bemüht, etwas für das Herzensglück ihres Sohnes und seiner Gattin zu thun. Der Prinz war Bräutigam zu einer Zeit, da er kaum die Fleqeljahre über­wunden hatte, und laborirte noch stark an einer geistigen Knabenkrankheit, der Verachtung, wenigstens Geringschätzung des weiblichen Geschlechtes. An der Ueberwindung dieser Beschränktheit hat feine Mutter jedenfalls großen Antheil; mit ernstem wie mit scherzendem, ja auch spottendem Worte suchte sie ihn zu kuriren. Sie sah ja wohl ein, daß solche politische Heirathen für das Glück der Edeleute höchst proble­matisch sind; und nun that sie, was in ihren Kräften stand, um das Glück ihres Sohnes uns ihrer Nichte zu sichern. Während sie selbst anfangs noch die beste Freundin ihres Sohnes sein will, gibt sie allmählich auch dies Verlangen noch auf, will ihn ganz seiner Gattin überlassen und ihr Glück in dem Glück der Bnde« finden. Die Hochzeit fand den 12. September 1764 in Kopenhagen statt. Am 8. Oktober begrüßte Maria das junge Paar in Stein au, bis wohin sie demselben ent- gegengereist war. Noch hier legte sie die Regierung Hauaus in die Hände ihres Sohnes nieder, doch wurde die eigent­liche Antritts-Akte erst nach Ankunft in Schloß Philippsruhe unterzeichnet, den 13. ?lm 22. Oktober zog der junge Herrscher in Hanau ein. Er mußte in Rtgieruvgllangeleger- heiten den erfahrenen Rath seiner Mutter noch oft annehmen und ihr Einfluß ist stets ein segensreicher gewesen. Ihre letzten Lebensjahre sind friedlich gewesen. Sie erlebte ^noch manche stille Freude in Hanau, Philippsruhe und Rumpen-