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Samstag den 23. April
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1898
Amtliches, ^mt^&rgw ^banau.
BelMMmachungen des Komglicheu Landrathsamtes.
In Weiskirchm, Kreis Offenbach, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und Gehöft- und Gemarkungssperre angeordnet worden.
Hanau am 23. April 1898.
Der Königliche Landrath
v. Schenck.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Deut'ches Lesebuch, VI. Theil.
Verloren: Ein Pincenez mit Horngriff.
Zugelaufen: Ein schwarzer Rehpinscher mit braunen
Pfoten, gestutzten Ohren und Ruthe, w. Geschl.
Hanau am 23. April 1898.
Die Pfarrerbesoldungsvorlage in der Kommission.
Die Kommission des Abgeordnetenhauses für die Pfarrerb es oldvnßsrorlage setzte Donnerstag Abend ihre Berathungen seit. Unter Rückgriff auf $ 6 des Kirchengesetzes wurde ststgcstellt, deß die Satzungen der Alterszulagekassen nur abgeärdrrt werden können durch übereinstimmenden Beschluß der betheiligten Küchen, daß dagegen die Nothwendigkeit der Bestätigung durch StaatSgeßtz abhänge von der Natur der gewünschün Aenderung.
Sodann wurden die §§ 7 bis 11 des evangelischen Kirchenzeßtzes verbunden zur Diskussion gestellt, welche die Dienstwohnung betreffen. Auf Anfrage über das Verhältniß der Wirthschaftsgebäude wird seitens des Regierungs- kommiffais b« merkt, daß die Gemeinde, einschließlich der Patrone, die Unterhaltungspflicht betr. der Gebäude habe und sich in ihren Entschließungen nach praktischen Erwägungen richte. Wenn z. B. die Aecker dauernd verpachtet seien, könnten' sie dazu übergchen, die Scheunen abzubrechen.
Bei § 13 bemerkt Abg. Dr. Sattler, daß die Synoden der neuen Provinzen hier günstigere Bestimmungen getroffen hätten zu Gunsten der Pfarrer, falls sie die abgegebene Nutzung der Ländereien wieder antreten wollen. Aus Anfrage Sattlers, ob eine Aenderung des Beschlusses der Synoden für die älteren Provinzen hierüber der Bestätigung durch Staatsgesitz bedürfe, wird regierungsseitig erwidert, daß dies nicht allgemein sicher zu beantworten sei. Es komme daraus a«, ob der spezielle Theil des neuen Kirchen- gesetzes die Bestätigung erforderet
Die Anfrage Sattlers, ob eine Zulassung freiwilliger Versicherung bei der Alterszulagenkasse der Bestätigung durch Staatsgesitz bedürfe, wird regiervngsseilig verneint, weil nur der Zwang durch Staatsgesitz aufgelegt werde, der freiwillige Beitritt dem Beschlusse des Kuratoriums der Kasse Vorbehalten sei. Bei § 17 wird erläutert, daß die Bestimmung dahinziele, deß die neu gegründete Psarrsülle bei Klasse I in die Versicherung einzutreten habe. § 18 wird dahin erläutert, daß er verhindern solle, deß eine einmal versicherte Stelle aus der Koste dadurch ausscheiden könne, daß das Ctelleneinkommen über 4800 M. erhöht werde. Die §§ 19 und 20 werden als eigentliche VerwaltungsvorschrifttN bezeichnet, deren Ausnahme in das Grsitz nicht unbedirgt erforderlich war.
Noch Erledigurg der Kirchengesetze tritt die Koumission in die Berathungen der Stoaisgisetze ein, und zwar zunächst des Gesetzes für die evangelischen Pfarrer. Art. 1 enthält eine staeusgesitzliche Bestätigung der sechs Kirchengesetze ^soweit erforderlich". ES wird als fraglich hingesullt, welche Bestimmungen nun wesentlich für die staatliche Sanktion sind, so daß man bei späteren Aenderungen zweifelhaft sein könne, ob sie fer staatlichen Cenktion rnterliegen, z. B. die Skala der Gehälter. Regierungsseitig wird erwidert, daß ohne Sanktion nicht unter las Minimum der Skala Herobge- ganzm werden könne. Wohl könne man ober ohne den Staat verbessern. Falls dadurch aber der Gemeinde eine neue Last orferlegt werde, betürft diese Bestimmung als laiche der staatbchin Sanktion. Der Regie:urgskommtsiar erläutert, warum es nicht zweckmäßig gewesen ist, die Bestimmungen der Kirchengesetze genau zu bezeichnen, welche der Sanktion des Staates bedürfen. Minister Dr. Beste fügt hinzu, daß dem Landtag gegenüber das Staatsministertum dahin veront- wort'.ich sei, daß bei späteren Aenderungen korrekt verfahren werde. Von mehreren Seiten würde anerkannt, daß es wünschenswerth gewesen wäre, die Unterscheidung nach dem Bidürsn ß der Sanktion zu tnffm, daß dies aber aus praktischen Erwägungen nicht durchzusühren sei. Dem gegenüber sei die gewählte Fassung für die Kirche jedenfalls vorzuziehen. Die Abstimmung über Art. 1 wurde ausgefetzt bis nach Durchberothung des ganzen Gesetzes.
Bei Art. 2 wird fefigestevt, daß Abänderungen der Kirchengesetze, bezw. 'der Kassensatzungen nicht lurchgeführt werden können vom Landtage. Wer nicht einverstanden sei mit den Einzelheiten, könne nur die Vorlage ablehnen. Minister Dr. Bosse hebt den bedeutungsvollen Gewinn hervor, daß hier eine gemeinschaftliche Institution für die verschiedenen Kirchen geschaffen, und ohne die dogmatischen Eigenthümlichkeiten zu berühren, ein gemeinschaftliches Band um dieselben geschlungen werde. Art. 2 wurde einstimmig angenommen.
Bei Art. 3 liegt ein Antrag Haacke (freikons.) vor, bei für diesen Artikel eine andere Fassung verschlägt und dab? das Wort „widerruflich" vor Beihilfen streicht, weil dies durch die Voraussetzung der „leistungsfähigen" Gemeinde schon gegeben sei. Ferner erhöht der Antrag die Summe der 600,000 M. für eine als Ziffer VII beigefügte besondere Zweckbestimmung „als Zuschuß an Geistliche, welche das Mindestgehalt von 1800 M. beziehen." Abg. v. Heydebrand (kons.) findet in dem Anträge eine Aenderung der Kirchen- gesitze und hält ihn deshalb für bedenklich. Dagegen tritt er für eine Erhöhung der Summe von 600 000 M. ein. Der Reg.'Kcmmissar befürwortet die Beibehaltung des Wortes „widerruflich", damit vermieden werde, daß die Konsistorien „feste" Beihülfen geben, welche nach erreichter Leistungsfähigkeit dann nicht entzogen werden könnten. Abg. Dr. Jrmer (kons.) tritt dem bei. Abg. Haacke begründet seinen Antrag aus der Absicht, die Geistlichen und Gemeinden zu beruhigen, daß ihnen der Zuschuß, so lange sie leistungsfähig blerven, nicht entzogen werde. Abg. Winckler (kons.) weist ebenfalls auf die Beunruhigung der Gemeinden hin, sowohl aus allerlei Verwaltuugsanläffev, als durch die Ausführung des Lehrerbesoldungsgesitzes. Der Geist der Unterrichtsverwaltung habe die Beunruhigung gezeitigt. Abg. v. Tzschoppe (freikonl.) bestä-igt die Beunruhigung der Gemeinden und tritt ebenfalls für den Antrag Haacke ein. Minister Dr. Bosse weist die Vorwürfe Mincklers, soweit sie darauf gehen, daß die Regierung ihre Versprechungen nicht halte, entschieden zurück. Er widerspricht der Streichung. Auch der Kommissar des Finanzministers widerspricht, namentlich weil nach der Denkschrift auch feste Leihülfen ins Auge gefaßt waren und leicht das Mtßverständniß entstehen könne, daß nach Streichung von „widerruflich" nunmehr auch „feste" Beihilfen zulässig seien für Gemeinden, die zur Zeit leistungs- unfähig seien. Abg. Winckler hält dem Minister gegenüber seine Vorwürfe aufrecht, indem er sie näher erläutert. Auch Abg. von Heydebrand bestätigt das Mißtrauen der Gemeinden, lehnt aber die Streichung ron „widerruflich" ab. Abg. Dr. Sattler will sagen: „Behufs Gewährung von BedürfnißzusLüsten an leistungsuvsähige evangelische Ge- meirdiN." Abg. v. Tzschoppe glaubt, der Zweck des An- tragis werde erreicht, wenn der Minister im Plenum durch eine Erklärung den Sinn der Bestimmung außer Zweifel sitze. $bg. Seydel-Hirschberg (natl.) glaubt dadurch zu helfen, daß in Artikel 4 auch der Widerruf dem Beschluß der Kirchenbehörde unterstellt werde. Minister Dr. Bosse bezweifelt, daß der Antrag Haacke oder eine Erklärung seinerseits die Beruhigung der Gemeinden bewirken könne, gibt aber zu, daß Mißgriffe der Schulabtheilung vorgekommen sein mögen. Doch seien Beschwerden darüber nicht eingegangen. Abg. v. Werde ck spricht sehr entschieden für Streichung deS
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FerrMetsir.
König Albert von Sachsen.
Ein Skizzenblctt zu seinem 70. Geburtstage, 23. April.
Von Hermann Werner i(Leipzig).
(Nachdruck verboten.)
Unter den Heerführern des großen Krieges hat der Tod schon eme reiche Ernte gehalten, und nur Wenige leben noch, die an hervorragender Stelle berufen waren, die deutschen Heere 18 / 0/71 von Sieg zu Sieg zu führen, und unter diesen ist es der König von Sachsen, der am 23. April fernen siebzigsten Geburtstag begeht, der noch frisch und von der Last der Jahre wenig berührt, seines Amtes wallet. Zwar hat er als regierender Fürst das Kommando über das größte derstsche Armeekorps schon lange an seinen Bruder, den Prinzen Georg abgetreten allein, wenn Jemand, wie er, Soldat mit Leib und Seele ist, so will die Abtretung eines Kommandos wenig besagen, denn noch zu jedem Manöver steigt König Albert zu Pferde und unterzieht sich ollen Strapazen, die das Manöverleben mit sich bringt, wie einst Kaiser Wilhelm selbst mit 73 Jahren die Mühseligkeiten eines Feldzuges auf sich nahm und damit das beste Beispiel von Manneszucht und Pflichttreue gab. Und dieser ^ua von unerschütterlichem Pflichtbewußtsein ist es auch, der den Ge- burtstagsgreis auf dem Throne auszeichnet, der ihm die Liebe seines Volkes gewann und bis auf den heutigen Tag in unverminderter Frische erhält.
König Albert ist zwar in erster Linie Soldat, wie es in diesem Jahrhundert zum größten Theile die deutschen Fürsten gewesen sind; wenn man aber glauben wollte, daß damit die ^yarakteristik erschöpft sei, so irrt man gewaltig. Jedem Be- sucher Dresdens wird die Vorliebe des Königs für die Kunst
Die heutige Nt
lateinischen Sprache: „Geliebtester Lehrer! In Pöllnitz werde ich zwar wieder zu Dir kommen, aber ich wünsche Dir schon früher zu beweisen, wie sehr ich Deiner gedenke, wie sehr ich Dich liebe. Wir werden noch länger in Vochenstein bleiben, wie man sagt. Mir isteS lieb, weil ich Zeithabe, Deine Aufgaben recht gut zu machen. Gestern verließ mich Herr v. Laugen«, und Herr ». Minkwitz kam. An meinem Geburtstage hatte mein Bruder ein Fest vorbereitet, unb als ich vom Reiten zurück- kehrte, führten sie mich in mein Zimmer, das mit Blumen und Zweigen geschmückt war. Sehr schöne Geschenke empfing ich, unter anderem eine Ausgabe deS Eid von Herder, aus dem Spanischen übersetzt, mit Bildern geschmückt. Lebe wohl, geliebtester Lehrer, und halte es für gewiß, daß ich immer Dein folgsamer und fleißiger Schüler sein werde. — Albert." Diese Briefe sind nicht nur bezeichnend für die gemüthvolle Bezuhunz zwischen dem Schüler unb seinem Lehrer, sondern sie lasten auch zugleich die einfachen unb harmonischen Verhältnisse, unter denen die Knabenjahre des Prinzen dahin- flosten, im freundlichen Lichte erscheiuev. Ein so veranlagter und erzogener Knabe brächte die besten Eigenschaften als Regent mit, Umsicht und Wohlwollen. Und thatsächlich, seit König Albert, nunmehr 25 Jahre, an der Regierung ist, ist »an einem Zerwürfniß, von einer Verstimmung zwischen ihm «nd dem Volke oder den Kammern, nicht das Geringste zu spüre« gewesen, im Gegentheil hat man immer und immer wieder in allen Schichten und Kreisen des Volkes die Ge- rechligkeitsliebe des Regenten gepriesen, und seine Freundlichkeit und Leutseligkeit, seine Anspruchslosigkeit haben ihm die herzlichste Zuneigung eingetragen.
Und mit ihm theilt sich die Königin Carola in die Liebe deS Volkes. Aus dem holsteinischen Zweige, der einst mit Adolf Friedrich auf den schwedischen Thron kam, ist sie eine deutsche Fürstin, wie die jetzige Kaiserin und mit dieser weitläufig verwandt. Ihr Vater war der Sohn Gustav's IX., latt 14 Seiten.
und besonders für die Musik gerühmt werden, und in Leipzig, das er alljährlich ein paar Mal besucht, wird man in wissenschaftlichen Kreisen dem Frager erzählen, wie groß sein Interesse für Wissenschaften ist, und deß dieses Interesse festgewurzelt ist, und daher der König tief in die Materie ein bringt und sich über alle Fortschritte unterrichtet zeigt. Es kann ja auch nicht gut anders sein, hat doch König Albert einen Vater gehabt, der selbst ein Gelehrter war, und dessen litterarisches Lebenswerk ein klassisches Denkmal deutschen Forschergeistes uud dichterischen Gemüthes war, die Ueber- sctzung von Daute's „Hölle". Es wird nicht Wunder nehmen, daß ein solcher Vater da- Augenmerk bei der Erziehung seines ältesten Sokues, der, ba der regierende König Friedrich August II. kinderlos war, der voraussichtliche Thronfolger war, auf eine besondere Bildung des Geistes richtete, die ihm gestattete, bei der Regierung des gewerbthätigen Landes selbst nach dem Rechten zu sehen und sich mit scharfem Blick die Rathgeber zur Seite zu stellen, die einer Förderung der Landesinteresfen entsprechen. Der Erzieher des Prinzen Albert war der spätere Appellationsgerichtspräsident v. Langenn, ein geistig bedeutender Mann, der ohne Zweifel auf den Charakter seines Zöglings den wohlthätigsten Einfluß ausübte. Der Erzieher rühmte die guten Eigenschaften seines Zöglings, und wie dieser selbst an seinem Lehrer hing, das zeigen einige jüngst bekannt gewordene Briese, die der zwölfjährige Prinz in latermscher Sprache an seinen Lehrer nutete: „Dem König sagt lltbcrt Heil! Du bist krank, das ist mir sehr betrübend. Ich bitte Gott, daß er Dir die Gesundheit wiederherstelle. Ich werde fleißig sein und mich inzwischen auf Deine Stunden vorbc- reiten, damit ich nichts vergesse. Lebe wohl, und fahre fort mich zu lieben". Ein zweiter Brief an denselben Lehrer gerichtet und unmittelbar nach des Prinzen fünfzehntem Lebensjahr geschrieben, zeigt schon eine größere Gewandtheit in der immer umfaßt außer dem Unterhaltuugs!