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Nr. 93.

Freitag den 22. April

Dienstnachlichtm aus dem Kreise.

Johann Heinrich Meyer von Fechenheim ist zum Nacht­wächter der Gemeinde Fechenheim bestellt und verpflichtet worden.

Hanau am 16. April 1898.

Verloren: Ein plaitirtes Hundehalsband mit dem ein- gravirten NamenHoffmann".

Gefunden: Ein s. g. Brodbuch mit der Aufschrift Fr. Geiger.

Hanau am 22. April 1898.

König Albert von Sachsen.

König Albert von Sachsen begeht morgen am 23. April seinen 70. Geburtsteg und zugleich die 25. Wiederkehr des Tages, wo er den Thron seiner Väter bestiegen; eine Doppel- feier, die weit über das sächsische Land hinaus im gesammten deutschen Reiche freudige Theilnahme findet. Je mehr die Zahl der Männer sich lichtet, die in Krieg und Frieden mit Kaiser Wilhelm dem Großen das Reich gehont haben, desto mehr lernt die Ration den Besitz jener Führer in Rath und That als ein kostbares Gemeingut ehren und empfinden. Ganz besonders ist dns mit König Albert der Fall.

In seiner engern Heimath werden an diesem Tage die Herrscher-Tugenden des edlen Monarchen gepriesen und viele Segenswünsche für den geliebten Landesherr« zum Himmel gesandt werben. Voll tiefer, innerer Befriedigung und Dank­barkeit werden sich die Sachsen die zahlreichen Wohlthaten vergegenwärtigen, mit denen König Alberts segensreiche Herr< schaft Land und Volk beglückt hat. König Albert ist in der That ein Landesvater im eigentlichen Sinne des Wortes, der jeden seiner Unterthanen mit gleicher Liebe umfaßt und jede an ihn gerichtete Bitte, auch des einfachsten Mannes, selbst prüft und entscheidet, ohne Rücksicht auf die Ruhe und Schon­ung, auf die der Monarch bei seinem hohen Alter wohl An­spruch hätte. Persönliche Herzeusgüte und unwandelbare Ge­rechtigkeitsliebe find zwei so ausgeprägte Eigenschaften des Königs, daß er darin als das Ebenbild des verewigten Kaisers Wilhelms des Großen erscheint.

Auch außerhalb Sachsens erfreut sich König Albert der herzlichsten Sympathien aller guten Deutschen. Verehren seine treuen Sachsen in ihrem Könige den weisen, gütigen und gerechten Landesvater, so blicken die alten Krieger deS großen Kaisers mit freudigem Stolze zu ihm auf als dem letzten Ritter des Großkreuzes vom Eisernen Kreuze und einem der erfolgreichsten Führer im Kriege wider den Erbfeind. Was aber König Albert ganz besonders die Verehrung aller Deutschen verschafft hat, das ist die feste deutsche Treue, die er seit dem Jahre 1866 den Bundesgenossen, insonderheit den drei deutschen Kaisern, in Freund und Leid bewiesen hat. Das Gelöb«, das sein Heimgegangener, unvergessener Vater Johann nach bem Kriege von 1866 ablegte,daß er dem neuen Bunde mit derselben Treue anhangen werde, die er dem früheren Bund mit Oesterreich halten zu müssen glaubte," hat der Sohn nicht nur auf Frankreichs blutigen Gefilden, sondern auch in den Jahren des Friedens treulich erfüllt. Seit dem Krönungs-Tage von Versailles war er in erster Linie deutscher Reichsfürst. Noch am Tage der Hundertjahr-Feier wurde yn neuer Beweis für seine Anhänglichkeit an den ReichSge- danken erbracht, als bekannt wurde, daß die Einführung der

Kokarde auf einen Vorschlag König Alberts blieben^' ^ * ^r Treuen Treuefter gewesen und ge- ^^S^k Siinnerung an die unauslöschlichen Ver- inO umt-bo§ Reich bringt das deutsche Volk

»1 t S Kr Ähnlich bei seinem Königlichen Freunde b tree $ b '« Dresden weilen wird, dem gier« retdjen Führer der Maaß-Armee für das beginnende 71. Lebens- l°hr s-me innigsten Gluckwün che dar. Möge der Allmichtise «alten über ihm mit seiner Gnade! Gott schütze und sean König Albert und sein Haus! '^

Der spanisch-amerikanische Krieg.

Der erste Schuß ist zwar noch nicht gefallen, aber beide Staaten befinden sich schon so gut wie im Kriegszustande Nach heftigen Szenen in beiden Häusern des amerikanischen Kongresses war beschossen worden, daß der Präsident die unverzügliche Räumung Kubas von spanischen Truppen for­dern soll. Mc. Kinley hatte diesen Beschluß genehmigt und Peichzeitig ein Ultimatum unterzeichnet, daß der spanischen ^noHnne «uninga verminte «tv »ic»

; S'ernng eine Frist bis Sonnabend den 23. April stellt, Conra d-Graudenz (freikons.) erkennt den Arbeitermangel innerhalb der die geforderte Räumung vollzogen sein soll. I an, ist aber gegen umfangreiche Zulaffung von Ausländern;

Damit ist der Krieg nicht ausdrücklich, aber praktisch erklärt; denn Spanien würde sich, wenn es die Zumuthung erfüllte, selbst eine heillose Demüthigung zufügen, die in Spanien selbst heftige Umwälzungen heraufbeschwören würde. Vor die Wahl zwischen Bürgerkrieg und patriotischem Kampf um einen alten Kolonialbesitz gestellt, muß sich die Regierung der Königin-Regentin Christine für den Krieg mit den Vereinig­ten Staaten entscheiden. Republikaner «nd Konservative haben bereits erklärt, daß sie einmüthig mit dem liberalen Ministerium für die Ehre Spaniens fechten wollen.

Mittlerweile sind die Kriegsvorbereitungen auf beiden Seiten mit fieberhafter Hast betrieben worden. Die Union hat zwei Gelchwader gebt bet, von denen das eine Havannah und andere kubanische Hafen blockiren, das andere nach Por- torico abdampfen soll. Ein Milizheer ist nach Florida unter­wegs, von wo es nach Kuba übergesetzt und dort womöglich mit den Insurgenten gemeinsame Sache machen soll. Wie diese sich verhalten werden, ist noch unklar; es ist nicht un- möglich, daß wenigstens ein Theil die amerikanischen Eroberer nicht als Retter begrüßen würde. Die spanischen Truppen auf Kuba sind an Zahl und Tüchtigkeit den amerikanischen Söld­nern bedeutend überlegen, so daß sich diese, wenn der Ein­bruch gelingt, kaum zu offener Feldschlacht stellen, sondern den Bandenkrieg der Insurgenten fortsetzen werden. Der größte Theil der spanischen Kriegsschiffe war bis Donnerstag noch im Hafen von Cadix, 3500 englische Meilen von Ha- vanvah entfernt, versammelt, eine Torpedo-Flotille befand sich bei den Kap Verdischen Inseln. Auf beiden Seilen sind Schnelldampfer erworben und zu Hilfskreuzern eingerichtet worden. Beide Staaten sind auch den Beschlüssen der Pariser Konvention gegen den Kaperkrieg nicht beigetreten und könn­ten daher Kaperbriefe zur gegenseitigen Schädigung des Handels ausstellen. Von Washington wird jedoch offiziell gemeldet, daß man keine Kaperbriefe verleihen und feinöliches Gut unter neutraler Flagge und ebenso auch neutrales Gut unter feindlicher Flagge wolle. Das erklärt sich daraus, daß der amerikanische Handel feindlicher Kaperei eine viel breitere Angriffsfläche bietet, als der viel geringere spanische.

Sachkenner schätzen die Seekraft beider Staaten ungefähr gleich. Wenn es aber auch den Spaniern gelingen sollte, in einer großen Seeschlacht Sieger zu bleiben, so steht ihnen doch die ungeheuere Ueberlegenheit der Vereinigten Staaten an materiellen Gütern entgegen, so daß der Krieg wahr­scheinlich, wenn sie nicht etwa in Mexiko und andern ehemals

spanischen Ländern Bundesgenossen fineen, am zum Nachtheile der Spanier ausgehen wird, es jedenfalls in Ruhe abwarten, für welchen sich das Kriegsglück entscheiden mag.

letzten Ende Wir können der Kämpfer

Das

Preußischer Landtag. Abgeordnetenhaus.

(Sitzung vom 21. April.)

Abgeordnetenhaus beendete heute die Besprechung

der I n t e r p e l l a t i o n der Abgg. Szmula (Ctr.) und Genossen, betreffend die Beseitigung des Mangels an länd­lichen Dienstboten und Arbeitern. Abg. L a t a c z (Ctr.) spricht im Sinne der Interpellation; andere als russisch-pol­nische Arbeiter würden schwerlich nach Oberschlesien kommen, und sie würden die Sicherheit des Staates nicht gefährden.

Geh. Regierungsrath C o n r a d weist darauf hin, daß die Behörden zur schärferen Handhabung der Bestimmungen an­gewiesen worden seien, durch welche die Gesindemakler zur Führung von Büchern angehalten sind. Abg. S e e r (natlib.) spricht gegen erweiterte Zulassung ausländischer Arbeiter. Der Landwirth, welcher den Leuten ordentliche Wohnungen biete und sich mehr »erheirathete Arbeiter halte, habe nicht über Arbeitermangel zu klagen. Abg. Graf Balle st rem (Ctr.) will die Zulassung von Ausländern nicht nach be­stimmten Terminen, sondern dem örtlichen Bedürfniß ent­sprechend geregelt haben. Die sogenannte großpolnische Be­wegung in Oberschlesien sei in Wahrheit sozialistisch-agrar- kommunistisch; aber die ausländischen Arbeiter, deren Haltung durchaus musterhaft sei, betheiligterr sich daran nicht. Abg. Szmula (Ctr.) tritt den Abgg. Sieg und «Leer entgegen, deren Anschauungen nur auf ganz persönlichen Erfahrungen beruhe« könnten, und erachtet die vom Staatsministerium in Aussicht genommene« Maßregeln für unzureichend. Land- «irthschaftsminister Frhr. v. Hammer st ein weist den Vorwurf des Vorredners zurück, daß das Ministerium über den Arbeitermangel nicht genügend unterrichtet sei und die Industrie günstiger behandle als die Landwirthschaft. Abg.

die großen Opfer, die für die Hebung des Deutschthums im Osten gebracht wurden, würden dann vergebens sein. Rdsner empfiehlt strenge Ueberwachung der Gesindemakler und An­siedelung von Arbeitern. Abg. v. Korn (kons.) schließt sich diesen Ausführungen an und ist für öffentlich-rechtliche Be­strafung des Kontraktbruchs sowie der Anstiftung dazu. Abg. v. G l e b o c k i (Pole) unterstützt die Forderungen der Inter­pellanten und verwirft die politischen Besorgnisse, welche an die Zulassung ausländischer Arbeiter geknüpft würden. Abg. v. M e n d e l (kons.) kann, obwohl er die ländliche Arbeiter­noth in vollem Umfange anerkennt, der Oeffnung der Grenzen nicht zustimmen und billigt die Erklärung des Ministers. Abg. v. Czarlinski (Pole) spricht sich für Zulassung von Ausländern^ aus. Abg. v. St audy (kons.) nimmt das Verhalten der Staatsregierung gegen den Tadel des Abg. Szmula in Schutz, ebenso die posensche Landwirthschafts­kammer gegen Angriffe der vorerwähnten polnischen Redner. Ein Schlußantrag wird angenommen, und damit ist die Be­sprechung der Inte, pellation erledigt.

Alsdann wurde die zweite Berathung des Gesetzertwurfs, betr. den Staatshaushalt Komptabilitätsgesetz bei § 3 fortgesetzt. Zu § 23 wird ein Zusatz der Kom­mission angenommen, wonach dem Landtage bei dem betr. Etatstitel Mittheilung zu machen ist, wenn eine neuerrichtete Beamtenstelle länger als ein Jahr unbesetzt bleibt. Die übrigen Paragraphen des Gesetzes werden unverändert ange­nommen. Die Kommission beantragt, das Haus wolle sich damit einverstanden erklären, daß von der im § 18 vorge­schriebenen Mittheilung der Beträge der dem Staate zustehen­den, aber nicht zur Einziehung gelangten oder zurückerstattete« Einnahmen bis auf Weiteres abgesehen werde: 1. im Be­reiche der Domänenserwaltung bezüglich der grundherrlicheu Hebungen, Domänenamortisationsrenten, Erträge von kleinerem Domänenbesitz, Mühlen und Fischereien, sowie der Kon­ventionalstrafe« und Ersatzleistungen aus Pacht- und anderen Verträgen; 2. im Bereiche der Eisenbahnverwaltung bezüglich der Fahr-, Fracht-, Lager- und Wagenstandsgelder, der Kon­ventionalstrafen und der Ersatzansprüche gegen Beamte und Arbeiter der Eisenbahnverwaltung; 3. im Bereich der Justiz­verwaltung bezüglich der Gerichtskosten, welche nach allge­meinen Anordnungen wegen Zahlungsunfähigkett der Schuld­ner nicht in die Register eingetragen (oder welche zurückge­zahlt oder niedergeschlagen) werden. Der Antrag wird unter Streichung der im letzten Satze ein geklammerten Worte an­genommen.

Nächste Sitzung Monrag 11 Uhr: Dritte Lesung des Komptabilitätsgesetzes; Sekundärbahngesetz.

Die Pfarrerbesoldungsvorlage in der Kommission.

Die mit der Vorberathung der Pfarrerbesoldungsvorlagen betraute Kommission des Abgeordnetenhauses hielt Mittwoch Abend unter dem Vorsitz des Abz. v. Tschoppe ihre erste Sitzung ab, an welcher von Seiten der Regierung der Kultusminister Dr. Bosse und mehrere Kommissare theil- nahmen. Es wurde beschlossen, zwei Lesungen vorzunehmen und dem Plenum schriftlichen Bericht zu erstatten. Zum Bericht­erstatter wurde Abg. Winckler bestellt. Zunächst wurden so- dann die einzelnen in der Denkschrift wiedergegebenen Kirchen- gesttze durchberathen und dabei nach einer vom Abg. Dr. Jrmer gemachten Zusammenstellung der verschiedenen Gesetze verfahren unter Doranstellung des Kirchengesetzes für die evangelische Landeskirche der älteren Provinzen. Zu § 1 des Kirchengesetzes bemerkt die Regierung erläuternd, daß der Fiskus seine privatrechtlichen Verflichtungen nicht verliert; der Anspruch, den die Stelle darauf habe, gehe nur auf die Gemeinde über. Zu §§ 3 und 4 erläutert der Regierungs­kommissar, daß bisher die Kirchenbehörden innerhalb des Rahmens des Bedürfnisses das Einkommen der Pfarrer un­beschränkt in der Höhe festsetzen konnten, während durch die §§ 3 und 4 jetzt die Beschränkung einttete, daß ein Zuschuß neben dem Grundgehalt nur bis zur Höhe von 600 Mark gewährt werden dürfe. Das bisherige Recht sei in Streit­fällen für die evangelische Kirche vom Ober-Verwaltungsgericht festgestellt, bestehe in der Theorie aber auch für die katholische Kirche. Auch in letzterer seien wiederholt Gemeinden zur Ausbesserung des Benefiziums nach dem Bedürfniß heran­gezogen worden, nur sei hier eine gerichtliche Entscheidung bisher nicht erforderlich gewesen. Bei $ 6 wird zu den Satzungen der Blterszulagekassen über gegangen und erläutert, daß unter diese Kassen nur die Stellen fallen, die dauernd unter 4800 M. haben. Sodann wurde das Pfründensystem in den Satzungen erläutert. Es gebe 7630 Pfarrstellen