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Amtliches Organ für Staöt» unö LsnSKrels Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr. 52
Donnerstag den 3. März
1898
Hierzu
„Amtliche Beilage" Nr. 1S.
^art^ßreto ^anau.
Zekauntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
In Neuwiedermuß ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und sind die angrordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben worden.
Stadt- und Landkreis Hanau sind nunmehr wieder frei von Maul- und Klauenseuche.
Hanau am 2. März 1898.
Der Königliche Landrath
V. 2538 v. Schenck.
Landwirthschastlichcr Krcisvcrcin Hanan.
Nächste Versammlung Samstag den 5. März, nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum „goldenen Löwen" in Hanau.
Tagesordnung:
1. Geschäftliche Mittheilungen.
2. Wohl von 2 Delegirten zum Vereinsausschuß der Landwirthschaftskammer.
3. Besprechung des Gesetzes vom 19. August 1897, betr. die Verpflichtung der ©(meinten zur Bull-nhaltung.
4. Vortrag des Hirrn Prof. Dr. Dietrich auS Marburg über die Anwendung künstlicher Düngemittel.
5. Beschaffung von Saatprodukten.
Der Borst and.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Hanau am 28. Februar 1898.
Der Königliche Landrath
v. S ch e n ck.
Die Flottenvorlage in der Budget- kommission.
Berlin, 2. März. In der Budg-tkommission des Reichstages entstand bei der Berathung der Flotieuvor- l a g e zunächst eine lebhafte Debatte über die Kosten der Vorlage. Im Anschluß on den Antrog Müller-Fulda, die Marineverwaltung solle weiteres Material über die Kosen unter Berücksichtigung der etwa nothwendigen Kasernen- und Dockbaut-n beibringen, macht Slamsstkretär Tirpitz eine nähere Darstellung der ganzen Kostei berechnung und bemerkte u. a. Kasernenbauten würden kaum erforderlich sein, weil das
Plus an Personal zumeist an Bord gebraucht werde. Er führte dann weiter aus, daß bezüglich der Werft- und Hafen- bauten insofern eine andere Behandlung eintreten würde, a!s die Privatindustrie thunlichst herangezogen werden solle. In der darauf folgenden Diskussion bestand Abg. Müller- Fulda auf Erfüllung seiner Wünsche, was Staatssekretär Tirpitz nach Thunlichkeit zusagte. Auf Antrag des Abg. Richter wurde schlußlich die Kostenfrage bis zur Erörterung des 8 7 ausgesetzt. Bei der Debatte über den § 1 handelt es sich zunächst um die Aufnahme der Panzerkanonenboote. Abg. Lieber erklärt diese Maßnahme für nothwendig, umNach- forderungen der Marinererwaltung auszuschließen und tat um eine Erklärung darüber, daß auch bei Neubauten aus den Panzerkononenbooten keine Schlachtschiffe würden. Staatssekretär Tirpitz bemerkt, man werde auch ferner Ponzer- kanonenbooie nöthig haben und solche fordern. Die Abg. Bebel und Richter erklärten sich gegen die Aufnahme, um den Reichstag nicht noch mehr zu binden, als die Regierung verlangt habe. Staatssekretär Tirpitz sprach sich für die Fassung der Regierungsvorlage aus, obschon er keinen ernsten Einspruch gegen die Fassung des Abg. Lieber erhob. Schließlich wurde von der Aufnahme der Panzerkaronenboote in das Gesetz ab- gefehen und die Punkte 1 und 2 der Lieber'schen Anträge zum § 1 mit 21 gegen 7 Stimmen angenommen. Dagegen stimmt, n die Soziolbemokraten, Freisinnigen, der Pole Jad- zcwski und der Süddeutsche Galler. An Stelle seines früheren Antrages zu § 7, die Kosten betreffend, hat Dr. Lieber einen neuen Antrag eingebracht, der dahin geht: wä rend der nächsten sieben Jahre soll der Reichstag nicht verpflichtet sein, für sämmtliche einmaligen Ausgaben des Marineetats mehr als 471 300,000 Mark und zwar für Schiffsbauten unö Armirung nicht mehr als 410,300,000 Mk. und für sonstige einmalige Ausgaben nicht mehr als 60,900,000 Mk., sowie für fortdauernde Ausgaben des Mariveetats nicht mehr als die dmchschnsitliche Steigerung von 4,500,000 Mark jährlich bereit zu stellen. Soweit sich in Gewäßteit dieser Bestimmung das Gesetz bis zum Ablauf des Jahres 1904 nicht durch führen läßt, ist die Ausführung bis über das Jadr 1904 Hinauszulchuben. Weiterhin hat Dr. Lieber zur Deckung der den Betrog von 117,525,494 Mark über steigenden fort- dau rnden und einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung die Heranziehung der Matrikukarbeilräge vorzeichlagen. In Bundesstaaten, welche eine allgemeine Einkommensteuer erheben, soll die Deckung anstatt durch Matrikularbeiträge durch einen Zuschlag zur Einkommensteuer für Einkommen über 10,000 Mark erfolgen. In der weiteren Diskussion handelt es sich hauptsächlich um die Einfügung des Wortes „thun- lichsi" in § 1. Lie Abg. Bennigsen und Hammacker beanstanden den Ausdruck. Abg. Lieber erklärt, daß d r Ausdruck nur eine Konsequenz der Limitirung der Gesamutkosten sei und bedeuten solle, daß die Ausführung des Gesetzes räch
Möglichkeit gefördert werde. Staatssekretär Tirpitz erklärte das Wort ^thunlichst" im Sinne Liebers für acceptabel. Der Abg. von Arnim und andere erheben Einspruch und schlagen vor, eine Fassung zu suchen, welche den Zweck in weniger zweifelhafter Weise erfülle. Ehe man zu einer Abstimmung kam, trat die Mittagspause ein.
Berlin, 3. März. In der Budgetkommission des Reichstags wurde gestern noch der erste Antrag Müller-Fulda, den Reichstag zu ersuchen, einen Nachweis über die voraussichtlich erforderlich werdenden einmaligen Ausgaben für die Flotte zu geben, mit 14 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Absatz 3 veS 8 1 gelangt mit einem Zusatz zur Annahme. Hierauf wurde $ 1 im Ganzen angenommen. Ebenso werden die §8 7 und 8 nach den Vorschlägen der Referenten und alsdann auch 8 2 wegen Bereitstellung von Mitteln zu Ersatzbauten u. s. w. unverändert genehmigt. Die Berathungen werden heute fortgesetzt.
Preußischer Landtag. Abgeordnetenhaus. (Sitzung vom 2. März.)
Das Abgeordnetenhaus nahm heute in dritter Berathung den Gesetzentwurf wegen Erhöhung des Grundkapitals der Preußischen Zentralgenossenschafts- kasse an.
Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der durch die Hochwasser des Sommers 1897 her- beigeführten Beschädigungen. Die Kommission hat § 1 der Vorlage dahin geändert, daß im Bedürfnißfall die ursprünglich auf 5 Millionen bemessene Staatshülfe bis zu 10 Millionen erhöht werden kann, die Bedingungen, unter denen Staatshülfe eintreten soll, erweitert und Kreise, sowie Deichverbände und Wassergenoffenschaften mit ein bezogen. Abg. v. Jagow (kons.) weist auf die Ueberfluthungsverhältnisse rechts und links der unteren Elbe hin. Abg. Frhr. v. Richt- Hofen-Merischütz (kons.) hält die Summe, welche zur Unterstützung der nothleidenden Grundbesitzer im Regierungsbezirk Liegnitz ausgeworfen ist, für zu gering und bittet auf Grund dieses Beispiels, an dem Kommissionsveschluß festzuhalten. Vizepräsident des Staatsministeriums, Finanzminister v. Miguel bedauert, den Kommissionsbeschluß nicht gutheißen zu können, und ersucht, die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Die Staatsregierung habe bereits erklärt, wenn die fünf Millionen zur Befriedigung der dringenden Bedürfnisse nicht aus- reichten, darüber hinauszugehen in der Voraussetzung, daß das Haus nachträglich die Verwendung billige. Letzteres könne dann selbst die Bedürfnißfrage prüfen, für die bis jetzt noch kein Beweis beigebracht fei; denn einzelne Beispiele bewiesen nichts. Der Oberpräsident von Schlesien selbst wolle es
Feuitletsir.
Konrad von Gelnhausen.
Gaffel, 2. März.
Am letzten Februar hielt der Verein für Hess. Ge chichte und Landeskunde im Saale der Obenealschule seine Monatsversammlung ab, in welcher Dr. phil. Fromme einen Vortrag hielt über: „Konrad von Gelnhausen, ein hessischer Publizist des 14. Jahrhunderts". Um die wissenschaftliche Thätigkeit dieses bei uns wenig oder gar nicht bekannten hessischen Gelehrten zu besserem Verständniß zu dringen, entwarf Redner zunächst ein Bild der kirchenpolitischen Verhältnissen jener Zeit etwa von den Jahren 1309—1415.
Zur Zeit des päpstliche» Shismas (1378—1417), welches in der Kirche eine große Verwirrung hervorrief und der Welt gleichzeitig 2 und später gar 3 Päpste bescheerte, war die Hochburg der theologischen Wissenschaft die Universüät Paris, die mit der Kirche eng verbunden und von bedeutendem Einfluß am französischen Königshofe war. In der kirchlichen Frage nahm sie nicht sogleich einen festen Standpunkt ein. Mit Bedauern aber sahen die Professoren die verderblichen Folgen, welche die Kirchenspaltung für das kirchliche und Volksleben, sowie für die Rechlsverhällnisfe noch sich zog, und die Litteratur jener Zeit enthält schmerzvolle Klagen über das kirchliche Unglück. UeberoH ertönten darum Rufe ncch Friede, Einheit und Einigkeit in der Kirche. Konrad v. Gelnhausen, damals Professor an der Universität Paris, war nun der Vater des Gedankens, durch Konzilien die Kirchenstreitigkeiten zu entscheiden, welcher Idee er in Wort und Schrift laut Ausdruck verlieh. Zwar stand er mit seinem Ruf noch Berufung von Konzilien nickt allein da; aber seine im Auftrag des französischen Königs Karl V. abgesagten diesbezüglichen
Schriften sind am bedeutendsten. Die Bedeutung derselben ist weit unterschätzt worden, und keine Encyclopädie nennt den Namen unseres hessischen Landsmannes. Ueber seinen Lebensgang weiß Redner Folgendes zu berichten: Geboren wurde Konrad von GUnhausen ums Jahr 1320 in dem a!t<n, aus der Zeit der Hohenstaufen geschchtlich berühmten Kinzigstädtchen Gelnhausen. Ueber seine Jugend fehlen jegliche Nachrichten. Im Frühjahr 1344 findet er sich an der Universität in Paris und widmet sich längere Jahre dem Studium der Th>ologie, das sich damals gewöhnlich auf die doppelte und dreifache Zeit erstreckte, als es heute der Fall ist. So hat Konrad von Gelnhausen jedenfalls erst am Ende der 50er Jahre die theologische Doktorenwürde erlangt. Später finden wir ihn an der Universität Bologna, wo er, wie das damals von Theologen vielfach geschah, sich jur.sti- schen Studien hingab uut den Doktor des kanonischen Rechts erwarb. Darauf hat er in Heidelberg juristiHe Vorlesungen gehalten, und vom Jahre 1380 ab findet er sich wieder in Paris, in welche Zeit die Abfassung seiner längeren Abhandlung über die Nothwendigkeit eines Konzils zur Lösung der kirchlichen Frage fällt. Darauf wird er Domprobst von Worms und erster Kanzler der Universität zu Heidelberg. Besonders nahe scheint er dem Kurfürsten Ruprecht I. von der Pfalz gestanden zu haben. Am 13. April 1390 ist er gestorben.
Die Bedeutung feiner Schrift liegt nicht bloß darin, daß sie auf Veranlassung des Königs Karl V. abgefaßt wurde, sondern auch darin, daß sie den Nachweis liefert, daß die Einberufung von Konzilien nicht nur nothwendig, sondern auch möglich fei. Er trat den damals vorherrschenben Anschauungen über die Stellung des Papstes schnurstracks entgegen. Nicht der Papst, die einzelne Person, so führte er mit aller juristischen und theologischen Schärfe aus, ist in kirchlichen Angelegenheiten unfehlbar, sondern über thue stehen die Kon
zilien, denen hat er sich zu unterwerfen. Durch seine Schrift wurde eine Bewegung der Geister hervorgerufen, die unter 'es: en Anhängen: in unrechte Bahnen gedrängt, der Kirche Den Untergang hätten bringen können. Erfolg hatten die Rufe nach Konzilien insoweit, als 1409 das erste zu Pisa zu Stande kam, das sich über dem Papst stehend erklärte, die zwei Päpste absetzte und einen neuen eiusetzte. In ähnlicher Weise suchte das Konzil zu Kostnitz gerecht zu werden. Freilich war auch gegen die Konzilien das Papstthum siegreich; aber man stand an der Schwelle der Reformation.
Fragt man nun, wie es kommt, daß Konrad von Gelnhausen, der namhafte Gelehrte seiner Zeit an der Universität in Paris, der erste Kanzler der Heidelberger Hochschule, so ganz in Vergessenheit gerathen konnte, so lautet die Antwort des Redners kurz; Heinrich von Laugenstein hat die Gedankenschätze seines Landsmannes für sich ausgebeutet, sich als Autor seiner Schriften hingestellt und die Lorbeeren geerntet, die dem stillen Gelehrten Konrad von Gelnhausen gehörten. (H. P.)
Vermischte Nachrichten.
Ein glückliches Frankfurter Ehepaar theilt die Ankunft zweier kleiner Weltbürger Bekannten und Verwandten in folgender launigen Weise auf einer reizend ausgestatteten Karte mit:
Wir melden frohe Botschaft heute: Der Storch ist bei uns eingekehrt
Und hat, weil er es gütig meinte, Zwei Kinder uns zumal bescheert.
Mama wollt immer ja ein Mädchen, Papa ein Bübchen zu der Schaar, Nun hat ein Jeder feinen Willen — — Es ist ein prächtig Zwillingspaar!