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Amtliches Organ für Staöt» unö LsnSKrels Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 52

Donnerstag den 3. März

1898

Hierzu

Amtliche Beilage" Nr. 1S.

^art^ßreto ^anau.

Zekauntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In Neuwiedermuß ist die Maul- und Klauenseuche er­loschen und sind die angrordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben worden.

Stadt- und Landkreis Hanau sind nunmehr wieder frei von Maul- und Klauenseuche.

Hanau am 2. März 1898.

Der Königliche Landrath

V. 2538 v. Schenck.

Landwirthschastlichcr Krcisvcrcin Hanan.

Nächste Versammlung Samstag den 5. März, nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zumgoldenen Löwen" in Hanau.

Tagesordnung:

1. Geschäftliche Mittheilungen.

2. Wohl von 2 Delegirten zum Vereinsausschuß der Land­wirthschaftskammer.

3. Besprechung des Gesetzes vom 19. August 1897, betr. die Verpflichtung der ©(meinten zur Bull-nhaltung.

4. Vortrag des Hirrn Prof. Dr. Dietrich auS Marburg über die Anwendung künstlicher Düngemittel.

5. Beschaffung von Saatprodukten.

Der Borst and.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Hanau am 28. Februar 1898.

Der Königliche Landrath

v. S ch e n ck.

Die Flottenvorlage in der Budget- kommission.

Berlin, 2. März. In der Budg-tkommission des Reichstages entstand bei der Berathung der Flotieuvor- l a g e zunächst eine lebhafte Debatte über die Kosten der Vorlage. Im Anschluß on den Antrog Müller-Fulda, die Marineverwaltung solle weiteres Material über die Kosen unter Berücksichtigung der etwa nothwendigen Kasernen- und Dockbaut-n beibringen, macht Slamsstkretär Tirpitz eine nähere Darstellung der ganzen Kostei berechnung und bemerkte u. a. Kasernenbauten würden kaum erforderlich sein, weil das

Plus an Personal zumeist an Bord gebraucht werde. Er führte dann weiter aus, daß bezüglich der Werft- und Hafen- bauten insofern eine andere Behandlung eintreten würde, a!s die Privatindustrie thunlichst herangezogen werden solle. In der darauf folgenden Diskussion bestand Abg. Müller- Fulda auf Erfüllung seiner Wünsche, was Staatssekretär Tirpitz nach Thunlichkeit zusagte. Auf Antrag des Abg. Richter wurde schlußlich die Kostenfrage bis zur Erörterung des 8 7 ausgesetzt. Bei der Debatte über den § 1 handelt es sich zunächst um die Aufnahme der Panzerkanonenboote. Abg. Lieber erklärt diese Maßnahme für nothwendig, umNach- forderungen der Marinererwaltung auszuschließen und tat um eine Erklärung darüber, daß auch bei Neubauten aus den Panzerkononenbooten keine Schlachtschiffe würden. Staats­sekretär Tirpitz bemerkt, man werde auch ferner Ponzer- kanonenbooie nöthig haben und solche fordern. Die Abg. Bebel und Richter erklärten sich gegen die Aufnahme, um den Reichstag nicht noch mehr zu binden, als die Regierung ver­langt habe. Staatssekretär Tirpitz sprach sich für die Fassung der Regierungsvorlage aus, obschon er keinen ernsten Einspruch gegen die Fassung des Abg. Lieber erhob. Schließlich wurde von der Aufnahme der Panzerkaronenboote in das Gesetz ab- gefehen und die Punkte 1 und 2 der Lieber'schen Anträge zum § 1 mit 21 gegen 7 Stimmen angenommen. Dagegen stimmt, n die Soziolbemokraten, Freisinnigen, der Pole Jad- zcwski und der Süddeutsche Galler. An Stelle seines früheren Antrages zu § 7, die Kosten betreffend, hat Dr. Lieber einen neuen Antrag eingebracht, der dahin geht: rend der nächsten sieben Jahre soll der Reichstag nicht verpflichtet sein, für sämmtliche einmaligen Ausgaben des Marineetats mehr als 471 300,000 Mark und zwar für Schiffsbauten unö Armirung nicht mehr als 410,300,000 Mk. und für sonstige einmalige Ausgaben nicht mehr als 60,900,000 Mk., sowie für fortdauernde Ausgaben des Mariveetats nicht mehr als die dmchschnsitliche Steigerung von 4,500,000 Mark jährlich be­reit zu stellen. Soweit sich in Gewäßteit dieser Bestimmung das Gesetz bis zum Ablauf des Jahres 1904 nicht durch führen läßt, ist die Ausführung bis über das Jadr 1904 Hinauszulchuben. Weiterhin hat Dr. Lieber zur Deckung der den Betrog von 117,525,494 Mark über steigenden fort- dau rnden und einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung die Heranziehung der Matrikukarbeilräge vorzeichlagen. In Bundesstaaten, welche eine allgemeine Einkommensteuer er­heben, soll die Deckung anstatt durch Matrikularbeiträge durch einen Zuschlag zur Einkommensteuer für Einkommen über 10,000 Mark erfolgen. In der weiteren Diskussion handelt es sich hauptsächlich um die Einfügung des Wortesthun- lichsi" in § 1. Lie Abg. Bennigsen und Hammacker bean­standen den Ausdruck. Abg. Lieber erklärt, daß d r Aus­druck nur eine Konsequenz der Limitirung der Gesamutkosten sei und bedeuten solle, daß die Ausführung des Gesetzes räch

Möglichkeit gefördert werde. Staatssekretär Tirpitz erklärte das Wort ^thunlichst" im Sinne Liebers für acceptabel. Der Abg. von Arnim und andere erheben Einspruch und schlagen vor, eine Fassung zu suchen, welche den Zweck in weniger zweifelhafter Weise erfülle. Ehe man zu einer Abstimmung kam, trat die Mittagspause ein.

Berlin, 3. März. In der Budgetkommission des Reichs­tags wurde gestern noch der erste Antrag Müller-Fulda, den Reichstag zu ersuchen, einen Nachweis über die voraussicht­lich erforderlich werdenden einmaligen Ausgaben für die Flotte zu geben, mit 14 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Absatz 3 veS 8 1 gelangt mit einem Zusatz zur Annahme. Hierauf wurde $ 1 im Ganzen angenommen. Ebenso werden die §8 7 und 8 nach den Vorschlägen der Referenten und als­dann auch 8 2 wegen Bereitstellung von Mitteln zu Ersatz­bauten u. s. w. unverändert genehmigt. Die Berathungen werden heute fortgesetzt.

Preußischer Landtag. Abgeordnetenhaus. (Sitzung vom 2. März.)

Das Abgeordnetenhaus nahm heute in dritter Berathung den Gesetzentwurf wegen Erhöhung des Grundkapi­tals der Preußischen Zentralgenossenschafts- kasse an.

Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, be­treffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Besei­tigung der durch die Hochwasser des Sommers 1897 her- beigeführten Beschädigungen. Die Kommission hat § 1 der Vorlage dahin geändert, daß im Bedürfnißfall die ursprüng­lich auf 5 Millionen bemessene Staatshülfe bis zu 10 Mil­lionen erhöht werden kann, die Bedingungen, unter denen Staatshülfe eintreten soll, erweitert und Kreise, sowie Deich­verbände und Wassergenoffenschaften mit ein bezogen. Abg. v. Jagow (kons.) weist auf die Ueberfluthungsverhältnisse rechts und links der unteren Elbe hin. Abg. Frhr. v. Richt- Hofen-Merischütz (kons.) hält die Summe, welche zur Unter­stützung der nothleidenden Grundbesitzer im Regierungsbezirk Liegnitz ausgeworfen ist, für zu gering und bittet auf Grund dieses Beispiels, an dem Kommissionsveschluß festzuhalten. Vizepräsident des Staatsministeriums, Finanzminister v. Mi­guel bedauert, den Kommissionsbeschluß nicht gutheißen zu können, und ersucht, die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Die Staatsregierung habe bereits erklärt, wenn die fünf Mil­lionen zur Befriedigung der dringenden Bedürfnisse nicht aus- reichten, darüber hinauszugehen in der Voraussetzung, daß das Haus nachträglich die Verwendung billige. Letzteres könne dann selbst die Bedürfnißfrage prüfen, für die bis jetzt noch kein Beweis beigebracht fei; denn einzelne Beispiele bewiesen nichts. Der Oberpräsident von Schlesien selbst wolle es

Feuitletsir.

Konrad von Gelnhausen.

Gaffel, 2. März.

Am letzten Februar hielt der Verein für Hess. Ge chichte und Landeskunde im Saale der Obenealschule seine Monats­versammlung ab, in welcher Dr. phil. Fromme einen Vor­trag hielt über:Konrad von Gelnhausen, ein hessischer Publizist des 14. Jahrhunderts". Um die wissenschaftliche Thätigkeit dieses bei uns wenig oder gar nicht bekannten hessischen Gelehrten zu besserem Verständniß zu dringen, ent­warf Redner zunächst ein Bild der kirchenpolitischen Verhält­nissen jener Zeit etwa von den Jahren 13091415.

Zur Zeit des päpstliche» Shismas (13781417), wel­ches in der Kirche eine große Verwirrung hervorrief und der Welt gleichzeitig 2 und später gar 3 Päpste bescheerte, war die Hochburg der theologischen Wissenschaft die Universüät Paris, die mit der Kirche eng verbunden und von bedeuten­dem Einfluß am französischen Königshofe war. In der kirch­lichen Frage nahm sie nicht sogleich einen festen Standpunkt ein. Mit Bedauern aber sahen die Professoren die verderb­lichen Folgen, welche die Kirchenspaltung für das kirchliche und Volksleben, sowie für die Rechlsverhällnisfe noch sich zog, und die Litteratur jener Zeit enthält schmerzvolle Klagen über das kirchliche Unglück. UeberoH ertönten darum Rufe ncch Friede, Einheit und Einigkeit in der Kirche. Konrad v. Gelnhausen, damals Professor an der Universität Paris, war nun der Vater des Gedankens, durch Konzilien die Kirchenstreitigkeiten zu entscheiden, welcher Idee er in Wort und Schrift laut Ausdruck verlieh. Zwar stand er mit seinem Ruf noch Be­rufung von Konzilien nickt allein da; aber seine im Auftrag des französischen Königs Karl V. abgesagten diesbezüglichen

Schriften sind am bedeutendsten. Die Bedeutung derselben ist weit unterschätzt worden, und keine Encyclopädie nennt den Namen unseres hessischen Landsmannes. Ueber seinen Lebensgang weiß Redner Folgendes zu berichten: Geboren wurde Konrad von GUnhausen ums Jahr 1320 in dem a!t<n, aus der Zeit der Hohenstaufen geschchtlich berühmten Kinzigstädtchen Gelnhausen. Ueber seine Jugend fehlen jeg­liche Nachrichten. Im Frühjahr 1344 findet er sich an der Universität in Paris und widmet sich längere Jahre dem Studium der Th>ologie, das sich damals gewöhnlich auf die doppelte und dreifache Zeit erstreckte, als es heute der Fall ist. So hat Konrad von Gelnhausen jedenfalls erst am Ende der 50er Jahre die theologische Doktorenwürde erlangt. Später finden wir ihn an der Universität Bologna, wo er, wie das damals von Theologen vielfach geschah, sich jur.sti- schen Studien hingab uut den Doktor des kanonischen Rechts erwarb. Darauf hat er in Heidelberg juristiHe Vorlesungen gehalten, und vom Jahre 1380 ab findet er sich wieder in Paris, in welche Zeit die Abfassung seiner längeren Abhand­lung über die Nothwendigkeit eines Konzils zur Lösung der kirchlichen Frage fällt. Darauf wird er Domprobst von Worms und erster Kanzler der Universität zu Heidelberg. Besonders nahe scheint er dem Kurfürsten Ruprecht I. von der Pfalz gestanden zu haben. Am 13. April 1390 ist er gestorben.

Die Bedeutung feiner Schrift liegt nicht bloß darin, daß sie auf Veranlassung des Königs Karl V. abgefaßt wurde, sondern auch darin, daß sie den Nachweis liefert, daß die Einberufung von Konzilien nicht nur nothwendig, sondern auch möglich fei. Er trat den damals vorherrschenben Anschauun­gen über die Stellung des Papstes schnurstracks entgegen. Nicht der Papst, die einzelne Person, so führte er mit aller juristischen und theologischen Schärfe aus, ist in kirchlichen Angelegenheiten unfehlbar, sondern über thue stehen die Kon­

zilien, denen hat er sich zu unterwerfen. Durch seine Schrift wurde eine Bewegung der Geister hervorgerufen, die unter 'es: en Anhängen: in unrechte Bahnen gedrängt, der Kirche Den Untergang hätten bringen können. Erfolg hatten die Rufe nach Konzilien insoweit, als 1409 das erste zu Pisa zu Stande kam, das sich über dem Papst stehend erklärte, die zwei Päpste absetzte und einen neuen eiusetzte. In ähnlicher Weise suchte das Konzil zu Kostnitz gerecht zu werden. Frei­lich war auch gegen die Konzilien das Papstthum siegreich; aber man stand an der Schwelle der Reformation.

Fragt man nun, wie es kommt, daß Konrad von Geln­hausen, der namhafte Gelehrte seiner Zeit an der Universität in Paris, der erste Kanzler der Heidelberger Hochschule, so ganz in Vergessenheit gerathen konnte, so lautet die Antwort des Redners kurz; Heinrich von Laugenstein hat die Ge­dankenschätze seines Landsmannes für sich ausgebeutet, sich als Autor seiner Schriften hingestellt und die Lorbeeren geerntet, die dem stillen Gelehrten Konrad von Gelnhausen gehörten. (H. P.)

Vermischte Nachrichten.

Ein glückliches Frankfurter Ehepaar theilt die Ankunft zweier kleiner Weltbürger Bekannten und Ver­wandten in folgender launigen Weise auf einer reizend aus­gestatteten Karte mit:

Wir melden frohe Botschaft heute: Der Storch ist bei uns eingekehrt

Und hat, weil er es gütig meinte, Zwei Kinder uns zumal bescheert.

Mama wollt immer ja ein Mädchen, Papa ein Bübchen zu der Schaar, Nun hat ein Jeder feinen Willen Es ist ein prächtig Zwillingspaar!