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Amtliches Organ für Staöl- unö LsnöKreis Hmiau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Sr. 46.

Amtliches.

^anö&ret# ^anau.

Bekauvimachungen des Königlichen Landrathsamtcs.

Bekanntmachung.

Die am 18. Januar d. I. ausgestellte Gewerbe-Legiti- mationskarte Nr. 235, gültig für das Jahr 1898, hat deren Inhaber Karl Franke von Hanau verloren. Demselben ist ein Duplikat ausgefertigt worden.

Das Original wird hiermit für ungültig erklärt.

Hanau am 21. Februar 1898.

Der Königliche Landrath.

V. 2197 I. V.: Schneid er, Kreissekretär.

In Rommelhausen ist die Rothlaufseuche und auf dem Beundehof bei Altwiedermus, Kreis Büdingen, die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Sperrmaßregeln sind aus­gehoben worden. '

Hanau am 23. Februar 1898.

Der Königliche Landrath

V. 2161 v. Schenck.

In Ravolzhausen ist die Maul- und Klauenseuche er­loschen und sind die Sperrmaßregeln wieder aufgehoben worden.

Hanau am 24. Februar 1898.

Der Königliche Landrath

V. 2207 v. Schenck.

Deutscher Reichstag.

(Sitzung vom 23. Februar.)

Der Reichstag hat heute die Berathung des Militär­etats beendigt. Der ReferentAbg. Groeber (Ctr.) weist darauf hin, daß das Extraordinarium diesmal im Verhält­niß zu früheren Jahren sehr niedrig sei. Der Titel 14 Neubau von Magazingebäuden in Celle erste Rate 21000 Mk." wird gestrichen. In Titel 19a wird zur Vermehrung der Reserven an Verpflegungsmitteln als dritte Rate statt der geforderten 3 Millionen nur 1 Million Mark bewilligt. Titel 26Neubau eines Stabs- und Familienwohngebäudes in Berlin als zweite Rate 100 000 Mk." wird gestrichen; ebenso der Titel 41Zum Umbau des Kommandanturge­bäudes in Glatz 43 000 Mk." Dagegen wird der Titel 50 Ersatzbauten für die eingehenden Kasernements und Garnison­einrichtung in Kolberg dritte Rate 250 000 Mk." um 72 000 Mk. erhöht. Gestrichen werden ferner 105 000 Mk. für ein Bureaugebäude des Generalkommandos in Altona und 6000 Mk. für Ergänzungsbauteu zu dem Kasernement und zu einer Waschanstalt in Braunschweiz. Für den Grund­erwerb und als erste Rate zu einer Trainkaserne in Darm- stadt werden 400 000 Mk. gefordert, es werden aber nur zum Grunderwerb 60 000 Mk. bewilligt. Gestrichen wird die Forderung von 6000 Mk. für den Entwurf des Neubaus einer Kaserne in Alt-Breisach. In Titel 68 werden für den Entwurf des Neubaus einer Kaserne in Mannheim 8000 Mk. gefordert, der Reichstag bewilligt aber außerdem für den Grunderwerb noch 200 000 Mk. Gestrichen werden weiter Titel 70Für eine Artilleriekaserne in Graudenz 200 000 Mk.", Titel 93Für Entwurf eines Neubaues eines Gar- nisonlazareths in Bonn 50 000 Mk>", Titel 95Zum Umbau des Garnisonlazareths in Schleswig erste Rate 50 000 Mk., Titel 100Zur Beschaffung beweglicher Laza- rethbaracken 45 000 Mk. In Titel 129 werden zum Neu­bau einer katholischen Garnisonkirche in Straßburg i. E. als fünfte Rate 90 000 Mk. gefordert, aber nur 88 000 Mk. bewilligt.

Gleich den vorstehenden Beschlüssen wird schließlich auch das Extraordinarium des sächsischen und des württem- bergischen Etats nach den Vorschlägen der Budgetkommission erledigt.

Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr: Initiativanträge.

Preußischer Landtag. Abgeordnetenhaus.

(Sitzung vom 23. Februar.)

Das Abgeordnetenhaus berieth heute den Antrag des Abg. Herold (Ctr.), wonach die StaatSregierung ersucht werden soll, das Gesetz vom 12. März 1881, belr. die Ausführung der Reichsgesetze über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, baldmöglichst nach der Richtung abzuändern, daß die Kosten thierärztlicher Untersuchungen, welche auf Anordnung von VerwaltungSbthöiden erfolgen, aus die

Donnerstag den 24. Februar

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Staatskasse übernommen werden. Der Antragsteller verweist darauf, daß Abgeordnete fast aller Parteien seinen Antrag unterstützten, damit die auf diesem Gebiete herrschende Rechts­unsicherheit und Belastung der kleinen Interessenten beseitigt würden. Geh. Oberreg.-Rath Küster erklärt den Antrag in seiner allgemeinen Fassung für unbrauchbar; den Städten könnten die Untersuchungskosten keinenfalls abgenommen werden, und ebenso den Händlern, welche mit Vieh haustrten. Abg.v. Mendel-Steinfels (kons.)betont, daß die kleinen Landwirthe durch die Kontrole um so mehr belastet würden, als die Händler auf sie die Kosten abwälsten, und tritt für den Antrag ein. Die Gehälter der Kreisthierärzte müßten über kurz oder lang sowieso regulirt werden. Eine Befreiung der Importeure von den Kosten wünsche er nicht. Die Abg. Dasbach (Ctr.), Gothein (freis. Ver.), Knebel (natlib.) und R e i n e ck e - Sagan (sreikons.) sprechen sich ebenfalls für den Antrag aus, der alsdann der Agrarkommission übcr- wiesen wird. Es folgt die erste Berathung des Gesetzent­wurfs, betr. das Anerbenrecht bei Landgütern in der Provinz Westfalen und in den Kreisen Rees, Essen-Land, Essen-Stadt, Duisburg, Ruhrort und Mühlheim a. d. Ruhr. Abg. Noelle (natlib.) ist mit dem Grundgedanken des Ge­setzes, Zersplitterung und Ueberschuldung der Bauernhöfe zu vermeiden, einverstanden. Da aber bereits in der Industrie das Bestreben sich zeige, dem Sohne das Geschäft unter günstigeren Bedingungen zu überlassen als etwa einer Aktien­gesellschaft, fo frage sich, ob das Gesetz überhaupt nothwendig sei. Das Votum des Provinziallandtages für das Gesetz be­deute wenig, denn er habe sich 1883 auch für die Landgüter- rolle erklärt, die den erwarteten Erfolg nicht halte. Redner bemängelt eine Reihe von Einzelbestimmungen in der Vor­lage. Geh. Reg.-Rath Holtermann verweist darauf, daß in den westfälischen Bauernkreisen bereits seit Anfang des Jahrhunderts eine dem Anerbenrecht günstige Strömung vor­handen sei, und daß die Vorlage bezwecke, den Rechtsgewohn­heiten der Bevölkerung gesetzlichen Ausdruck zu geben. Die Verfügung sfreiheit unter Lebenden sei sogar erweitert worden. Die Abgrenzung der Gebiete entspreche den herrschenden Rechtsanschauungen. Abg. Frhr. v. Heereman (Ctr.) be­tont, daß der Provinziallandtag und der westfälische Bauern­verein zugestimmt hätten, und tritt für die Vorlage ein. Abg. Gamp (freikons.) spricht dagegen und beruft sich auf den Fürsten Bismarck, der sich s. Z. für die Vermehrung der Grundbesitzer und für Verminderung des besitzlosen Prole­tariats ausgesprochen habe. Justizminister Schönst edt weist den Vorwurf des Vorredners zurück, daß das mangelnde Entgegenkommen der Richter am Mißerfolge der Landgüter­rolle fchuld sei; zahlreiche Richter hätten sich vergebens be­müht, in förderndem Sinne auf den Bauernstand einzuwirken. Auch der Einwand, daß die Vorlage dem Bürgerlichen Ge­setzbuche widerspräche, sei haltlos, denn das Anerbenrecht sei ausdrücklich der Landesgesetzgebung vorbehalten. Abg. Brandenburg (Crr.) spricht für das Anerbenrecht als den niedersächsischen Rechtsanschauungen entsprechend. In Hannover führe es zu keiner Unzuträglichkeit. Vizepräsident des Staatsministeriums, Finanzminister v. Miguel tritt für die Vorlage ein und hofft, daß sie nicht auf Westfalen beschränkt bleiben werde, wenn sie auch einer widerwilligen Besöckerung nicht aufgezwungen werden dürfe. Hoffentlich werde sich das Anerbenrecht bei dem intelligenten deutschen Bauernstande in allen Theilen der Monarchie Bahn brechen. Der Staat werde der Provinz Westfalen gern an die Hand gehen, um ein Provinzialinstitut zur Kapitalabfindung der Miterben zu gründen. Landwirihschastsminister Frhr. v. Hammer st ein erwidert dem Abg. Gamp bezüglich der Ueberschuldungsgefahr, diese Frage werde viel leichter zu lösen sein, sobald die Lage der Landwirthschaft wieder im Aufschwünge begriffen sei. Der Abg. habe nicht Recht, wenn er behaupte, daß die Generalkommissionen das Vertrauen der Bevölkerung nicht hätten. Abg. Wintermeyer (freis. Volksp.) vermißt zwingende Gründe, die für gesetzliche Fest­legung des Anerbenrechts sprächen. Geh. Regierungsrath Holtermann weist statistisch nach, daß die Verschuldung in den westfälischen Bezirken, wo das Anerbenrecht in Uebung ist, geringer sei als in andern, und daß dort besser für die Erziehung der Kinder gesorgt werde. Abg. Willebrand (Ctr.) bekennt sich als Freund der Vorlage auf Grund der Erfahrungen, die er als Richter in Westfalen gemacht habe. Abg. Langerhans (freis. Volksp.) vertritt die Anschauung, daß der Erblasser vollständig freie Verfügung haben müsse. Geh. Regierungsrath Holtermann widerspricht der Annahme des Vorredners, daß Staatsminister v. Miguel sich im Herren­hause für Beschränkung des Verfügungsrechtes der ländlichen Grundbesitzer ausgesprochen habe. Abg. Siel ermann (kons.) spricht sich namens seiner Freunde für die Vorlage

1898

aus, Abg. Pleß (Ctr.) für seine Person dagegen. Abg. Klasing (konf.) betont, daß der Vorredner den thatsäch­lichen Verhältnissen zu fern stehe, wie seine Ausführungen gegen das Minorat bewiesen, und spricht als westfälischer Abgeordneter die Befriedigung seiner Landrleute und seiner politischen Freunde über die Vorlage aus, welche einer Kom­mission von 21 Mitgliedern überwiesen wird.

Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr: Etats der Berg-, Hütten- und Satinenverwallung und der Handels- und Ge- werbrverwaltung.

Politische irrrd unpolitische Nachrichten.

(Depeschen-BureauHerold'.)'

Berlin, 23. Februar. Das Festmahl des Branden­burger Provinzial-Landtags anläßlich seiner diesjährigen Tagung fand heute Vormittag statt. Der Kaiser konute seine Absicht, an dem Festmahl theilzunehmen, wegen Heiser­keit nicht ausführen. Er ließ sich durch den Prinzen Friedrich Heinrich vertreten.

Berlin, 23. Februar. Heute Vormittag ist der Senior- Chef des Hauses S. Bleichröder, Geheimrath Schwabach, infolge eines Schlaganfalls gestorben.

Prag, 23. Februar. Der neuernannte deutsche Konsul, Freiherr von Bodenbach, wird seine Amtsgeschäfte im Laufe dieser Woche aufnehmen. Die tschechische Presse ist von der Errichtung des deutschen Konsulats hierselbst wenig erbaut.

Paris, 23. Februar. DerFigaro" hat eine ausge­dehnte Untersuchung veranstaltet, über die Klagen, welche darüber geführt werden, daß der Handel durch den Zola-Prozeß in Mitleidenschaft gezogen werde. Das Blatt konstatirt, daß diese Klagen namentlich in Paris laut werde», da Fremde die französische Hauptstadt gar nicht zu besuchen wagen, weil nach den Aussagen eines großen Theiles der ausländischen und inländischen fresse jeden Tag ein Bürger­krieg ausbrechen könne.

Amsterdam, 23. Februar. Der hiesige Bürgermeister hat die Aufführung eines Theaterstückes, welches die Zola- Affaire behandelt, verboten. Man vermuthet, daß dies auf Veranlassung deS französischen Gesandten geschehen ist.

Brüstet, 23. Februar. Der Londoner Berichterstatter desEtoile belge" behauptet, daß Lord Salisbury dem französischen Botschafter in London erklärt habe, England lege das größte Gewicht darauf, keinen Konflikt mit Frank­reich und selbst nicht die geringsten Meinungsverschiedenheiten zu haben.

Athen, 23. Februar. Die Unterhandlungen betreffs Anleihe der griechischen Kriegs-Entschädigung dauern fort und werden nicht vor 8 Tagen zu Ende geführt werden können. Die Einberufung der Kammer ist deshalb für einige Tage ausgesetzt worden.

Wetterbericht.

Voraussichtliche Witterung: Unbeständiges, meist trübeS und etwas kühleres Wetter mit Niederschlägen.

Prozeß Zola.

Paris, 23. Februar. Die Sitzung wird um 12 ^/t Uhr eröffnet. Das sehr zahlreiche Publikum ist erregt, das durch die Unterhaltung hervorgerufene Geräusch betäubend. Ruhe tritt erst ein, als Labori das Wort ergreift, um sein Plai- doyer fortzusetzen. Wie man glaubt, werde Labori bis gegm 4 Uhr sprechen und nach ihm «och Clemenceau 2 Stunden plaidiren. Nach dem Plaidoyer Clemenceau'S wird das Ver­dikt erwartet. Labori fährt in seinem Plaidoyer fort: Ich habe Ihnen die Lügen zeigen und Sie lehren wollen, den Werth der vernommenen Zeugenaussagen zu würdigen. Den Schriftstücken, von denen Ihnen General Pellieux gesprochen hat, ist nicht mehr Bedeutung beizulegen als allen übrigen. Labori spricht nun von den Erklärungen Pellieux der Licht zu bringen behauptete, als er von dem Schriftstück sprach, in welchem es heißt:Sagen Sie besonders nicht, daß wir mit diesem Juden in Verbindung gestanden haben", das ist, sagt Labori, der traurigste Zwischeufall des ganzes Prozesses gewesen. Denn man hat geglaubt, dank diesem moralischen Beweise den wirklichen Charakter des Prozesses ändern zu können. Man hat damals von der Vernichtung wegen des Nichteintretens der Vertheidigung gesprochen. Meine Herren! Wir haben geglaubt, daß man bis zum Ende deS Prozesse- gehen müsse. In dieser nicht authentischen Note stand nicht: Mit diesem Juden", sondernmit dieser Judenschaft". Die Begleitkarte trug einen Namen, den wir, um hier nicht den wirklichen Namen des Gesandtschaftsattachees zu geben, glaube nennen wollen, wenn er Ihnen recht ist, Labori führt hierauf aus: Er glaube, daß die Karte von einem