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Amtliches Organ für Htaöt- unö LsnöKrers Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr. 43 lüEWWSWSM!
Montag den 21. Februar
1898
AMtlichss. ^ta&t&wi# ^anau.
Der am 21. Januar 1864 zu Bahn, Kreis Greifen- hagen, geborene Dachdecker August Hundt, welcher geisteskrank und im hiesigen Landkrankenhaus untergebracht war, ist heute Morgen 61/* Uhr aus demselben entwichen.
Derselbe ist etwa 180 m gieß, hat schwarzen kurz geschnittenen Vollbart, gelbliche Gesichtsfarbe, war bekleidet mit Anstaltskleidern und trug unter diesen eine gestrickte dunkelbraune rothgestreifte Jacke.
Um Nachricht im Ermittelungsfalle und Anhaltung wird ersucht.
Hanau den 21. Februar 1898.
Königliche Polizei-Direktion.
v. S ch e n ck.
eßan&firew ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtcs.
In Rotheubergen, Kreis Gelnhausen, sowie unter dem Viehbestände des Viehhändlers Joseph Hamburger in Alzenau ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und Ge- markungs- bezw. Gehöftsperre aufgehoben worden.
Hanau am 21. Februar 1898.
Der Königliche Landrath
V. 2056/2057 v. Schenck.
Diellstoachnchten aus dem Kreise.
Gesunden: Eine Kleiderlasche mit 1 Paar schwarzen Glacehandschuhen, 1 Hausschlüssel und 1 leeres Portemonnaie. Ein Täschchen von Wachstuch mit einem Landsturm schein für den Goldarbeiter Karl Anton August Back von hier nebst anderen Papieren. Ein Paar blaue gelbgetupfte Kinderhandschuhe.
Entlaufen: Ein kleiner brauner Affenpinscher m. Geschl.
Verloren: Eine Fahrkarte, vom hics. Westbahnhof nach Großauheim lautend. Ein großer grauer Frauenshawl. Eine graue Pferdedecke mit rothen Streifen. Ein frisch gesohlter brauner Tuchschuh. Eine kleine silb. Broche mit der Jahreszahl 1875.
Zugelaufen: Ein großer gelber langhaariger Hund m. Geschl.
Hanau am 21. Februar 1898.
^taM&rew ^anau.
MWÄMLchMM des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Die diesseitige Bekanntmachung vom 10. November v. I., wonach die Hattsentwafternngsarveiten bis zum 1. März 1898 zu ruhen haben, wird hiermit aufgehoben.
In Rücksicht auf den milden Winter kann alsbald mit den Hansanschlüften wieder begonnen werden.
Hierbei mache ich darauf aufmerksam, daß in diesem Jahre sämmtliche an städtischen Sielen liegende Grundstücke anzuschließen sind. -
Hanau am 17. Februar 1898.
Städtische Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 2500
Bekanntmachung.
Eine Anzahl hiesiger Oekonomen hat beantragt, ihnen den Lehrhof in Asterpacht zu überlasten. Um feststellen zu können, ob unter den Antragstellern alle Interessenten sich befinden, werden Pachtliebhaber aufgefordert, binnen 1 Woche sich zu melden.
Bemerkt wird, daß in erster Linie die Pächter domänen- fiskalischer Ländereien berücksichtigt werden und daß weiter Afterpacht ausgeschlossen ist.
Hanau am 19. Februar 1898.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 2569
Polizeiverordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 und des 8 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird nach
Anhörung des Gemeinderaths für den Gemeindebezirk Dörnig- Heim folgende Polizeiverordnung erlassen.
§ 1.
Das Besah: en d r Schwanengassc, Uniergasse und Kirch- gasse ist für jedes auswärtige Fuhrwerk, welches nichts in diese Straßen zu bringen noch zu holen hat, mit Ausnahme des zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerks, verboten.
8 2.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu Neun Mark bezw. entsprechender Haftstrafe bestraft.
§ 3c
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Dörnigheim den 14. Februar 1898.
Der Bürgermeister
Läpp. 2582
der Haß und das ewige Anstürmen wider die Grundlagen unserer Heeres-Verfassung.
Aus dem Reichstage.
Bei Berathung des Etats des Reichsheeres sind natürlich von der Soziaidemokratie auch diesmal wieder allerlei Beschwerden über Mißhandlungen und Beleidigungen von Soldaten erhoben worden. Wie es um die Richtigkeit der bab?t gemachten Argaben in zahlreichen Fällen bestellt ist, dürfte aus früheren Verhandlungen g-nugsam bekannt sein. Die Leichtfertigkeit in der Verbreitung verläumderisch zuge- tragenen Stoffes tritt gerade auf diesem Gebiete besonoers stark in die Erscheinung. So mußte renn auch der Abgeordnete Bebel eingestehen, daß sich die von ihm behaupteten Dinge mehrfach nicht als richtig erwiesen hätten. Das hinderte ihn aber selbstverständlich nicht, von neuem allerlei Aeußerungen vor dem Reichstage breitzutreten, die aus Privatgesprächen und Jnstruknonsstundm entnommen waren, und dabei Pfeile gegen Personen zu entsenden, denen der Natur der Soche nach die Möglichkeit sofortiger Vertheidigung versagt ist.
In trefflichen allgemeinen Ausführungen wußte der Kriegsminister das ganze Verfahren, dem die Sozialdemo- kratie ihren Beschwerdestoff verdankt, zu geißeln. Er bezeichnete es mit Recht als einen Mangel an Muth und Moral, daß man sich eine schimpfliche Behandlung zu theil werden läßt, ohne diejenigen Schritte zu thun, welche in solchen Fällen durch die dienstlichen Vorschriften vorgeschrieben sind, und daß man, anstatt den geordneten Beschwerdeweg zu betreten, sich mit seinen Klagen in den Schutz der Sozialdemokratie flüchtet. Nur die moderne Zeitrichtung, die jede Autorität untergräbt und das Vertrauen zu den Vorgesetzten grundsätzlich erschüttert, vermag Erscheinungen wie die Scheu der Leute vor Beschwerden zu erklären. Wo nur irgend Mißhandlungen in der deutschen Armee zur Anzeige gelangten, hat bisher in jedem Falle eine eingehende Untersuchung und scharfe Bestrafung der Schuldigen stattge- funden. Jene Scheu und das mangelnde Vertrauen sind daher so ungerechtfertigt wie nur möglich.
Natürlich fehlte es auch in der diesjährigen Etatsberathung nicht an lobenden Seitenblicken auf das Volksheer der freien republikanischen Schweiz. Selten aber ist die Abfertigung auch in dieser Beziehung eine so gründliche gewesen wie das letzte Mal. Der Kriegsminister konnte in seiner Erwiderung darauf Hinweisen, daß auch die Schweiz vor nicht langer Zeit ihre Soldatenmißhandlungs-Debatte gehabt hat. Ja, es ist bei dieser Gelegenheit sogar vom schweizerischen Dundes- rathe erklärt worden, daß in einigen Landestheilen eine allgemeine Unzufriedenheit über die Behandlung der Soldaten Platz gegriffen habe. Daß davon bei uns nicht die Rede sein kann, liegt für jeden unparteiischen Beurtheiler klar auf der Hand.
Ueberhaupt wurde das Bebelsche Zukunftsideal der allgemeinen Volkswehr arg zerpflückt. Mit klarer Sachlichkeit legte der Minister die Verschiedenheiten dar, die das Miliz ystem für die Schweiz als zulässig erscheinen lassen, für Deutschland aber unmöglich machen. Die Schweiz ist ein neutraler Staat und außerdem durch die natürliche Bodenbeschsffenheit des Landes außerordentlich geschützt. Sie kann sich deshalb mit einer Milizarmee begnügen, die der sofortigen Kriegsbereitschaft ermangelt. Nicht so Deutschland. Wir brauchen in unseren Verhältnissen eine Operationsarmee, die jederzeit und sofort kriegsbereit ist.
Die Sozialdemokratin werden sich freilich, worauf auch der Minister hinwies, durch keine noch so überzeugende Ausführung von ihrer heeresfeindlichen Haltung abbringen lasten. Der Grund hierfür ist offensichtig genug. Die deutsche Armee in ihrer heutigen Gestalt ist eben das festeste Bollwerk der geltenden Staats- und Gesellschaftsordnung, an dem alle revolutionären Versuche machtlos zerschellen müßte. Daher
Tsgesschau.
Veglückwünschnng Miqnel'r. Der Kaiser hat dem Finanzminister Dr. von Miguel zu seinem 70. Geburtstage ein in huldvollen Worten gehaltenes Handschreiben mit seinen Glückwünschen übersandt.
Konjekturalpolitik. Die „Nordd. 8H|em. Ztg." schre-bt offiziös: Bon »erschiedenen Seiten wird das Gerücht verbreitet von einem vorzeitigen Schluß oder Auflösung des Reichstages. Es ist selbstverständlich, daß die verbündeten Regierungen nicht daran denken können, den Schluß des Reichstages vor der Erledigung seiner dringendsten Ausgabe, der Flottenvorlage, herbeizuführen. So weit sich aber jenes Gerücht auf den Zeitpunkt nach der Durchberathung des Flottengesetzes bezieht, so ist die« lediglich eine Konjektural- politik, die keine ernste Beachtung verdient.
Die Poftreformen. Ju der Begründung der vom BundeSrathe genehmigten Vorlage wegen Aenderungen von Bestimmangen über das Postwesen wird der gesummte Ein- nahseausfall, den die bekannten Refarmen nach Ansicht der Postverwaltung zur Folge haben werden, aus SVi Milwnen Mark veranschlagt. Als Aequioalent dafür beansprucht bekanntlich die Regierung die Ausdehnung deS Postregals, betreffend die Beförderung geschlossener Briefe, auch auf solche Briefe, die innerhalb ihres, mit einer Po stau statt versehenen Ursprungsortes verbleiben. In der Bezrüudung dieser Forderung wird das Interesse des Allgemeinwohls und der öffentlichen Ordnung betont und auf daS Beispiel der anderen europäischen Staaten mit hochentwickelten Verkehrs-in- richtungen hingewiesen.
Freisprechung. Das Hamburger Schöffengericht sprach Dr. Harimeyer wegen Nichtanfvahme einer ihm vom Inspektor Bruns zugesandten Berichtung in der Angelegenheit Rantzau frei, weil sich die Berichtigung nicht in allen Theilen auf Thatsachen beschränkt, sondern eher als eine Polemik gegen den Artikel in den Hamburger Nachrichten aufznfassen sei. Einen Theil der Berichtigung abzudrucken, sei nicht gesetzlich erforderlich.
Drehfusangelegenheit. Daß die Wahrheit in der Drepfusangelegenheit fo schwer an den Tag kommen kann, daran trägt der Chauvinismus, mit dem der Fall von An-, fang an behandelt worden ist, den größten Theil der Schuld. Schon zur Zeit des Prozesses DrcysuS 1894 ging die Pariser Presse von der Voraussetzung aus, daß Drepfus militärische Geheimnisse an Deutschland verrathen habe. Die frühere französische Regierung hat diese Ausstreuung eine zeitlang weiter wuchern lasten, ohne ihr klar und deutlich eutgegen- zutreten. Wie wenig trotz der unzweideutigsten Dementis von deutscher Seite der verwirrende Glaube an einen Zusammenhang zwischen der Drepfussache und Deutschland" in französischen Köpfen ausgerottet ist, beweist eine Rede, die der Abgeordnete Millevoye, ein ehemaliger Bonlangist, kürzlich in SüresncL gehalten wird. Der französische Redner hat sich erdreistet, von neuem zu behaupten, daß ein Brief Seiner Majestät des deutschen Kaisers über den Verrath „dieser Kanaille von Dreyfas" exisiire und daß die Wahrheit nur deshalb nicht ans Licht kommen könne, weil sonst Kriegsgefahren entstehen würden. ES ist kaum nöthig zu wiederholen, daß hier eine alberne Erfindung vorliegt. Seine Majestät hat niemals einen Brief in dieser Sache geschrieben, und überhaupt besteht keinerlei deutsche Beziehung zu der schmutzigen Wäsche, die die Franzosen vornehmen.
Die Deutschen in Argentinien haben zur Flottenvorlage eine Petition an ben Reich-tag beschlossen, deren Schluß lautet: „Einstimmig richten wir darum an den hohen Reichstag die Bitte: „Er wolle, den Bedürfnissen von Tausenden reichstreuer, deutscher Unterthanen im Auslande Rechnung tragend und die Gefahr erkennend, die bei Störungen des überseeischen Verkehrs dem Handel und der Industrie droht, in feinem bewährten Patriotismus Mittel und Wege suchen, eine starke Kriegsflotte zu schaffen, welche der großartigen Entwickelung unserer Handels-Marine entspricht." '
Deutscher Reichstag.
(Sitzung vom 19. Februar.)
Der Reichstag hat heute einen von den Abg. Angst (südd. VolkSp.) gestellten Antrag auf Fortgang bei beim Amtsgericht zu Langenberg gegen den Antragsteller selbst schwebenden Strafverfahrens wegen Beleidigung, bei welchem eine Widerklage in Betracht kommt, der Geschäftsordnung?-