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Auswärts 30 ^.

10 ^ Erscheint täglich mit A«s«H«e der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Sr. 35

Freitag den 11. Februar

1898

Hierzu

Amtliche Beilage" Nr. 12.

Amtliches.

GI^HE^srs .^artaxt.

Mamtmachunzeu des Oberbürgermeisteramtes.

Die in dem städtischen Gebäude Nr. 12 der Nordstraße Sandelmühle vorhandenen beiden Wohnungen, nämlich:

1. Gleicher Erde 4 Stuben, 1 Küche, Holzlage, Dachkam­mer und Dachverschlag, gemeinschaftlich zu benutzende Waschküche und kleine Gartenabtheilung,

2. darüber: 5 Stuben, sonst wie vor, sollen per 1. Mai eventl. per 15. April d. I. vermiethet werden.

Die Bedingungen liegen im Stadtbauamt I, Zimmer Nr. 23 des Rathhauses, aus und sind Angebote verschlossen mit der AufschriftWohnung Sandelmühle" bis zum 14. Februar d I., vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichm, wo auch die Eröffnung um diese Zeit im Beisein etwa Erschienener stattfinden wird.

Hanau am 3. Februar 1898.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 1970

Bekanntmachung.

Neuwahlen zur Handelskammer.

Unter Bezugnahme auf die in diesem Blatte erlassene Bekanntmachung der Handelskammer vom 8. Januar dss. Jhs. bringe ich hierdurch zur Kenntniß, daß auf Grund deS Ge­setzes über die Handelskammern vom 24. Februar 1870/19. August 1897 eine Neuwahl sämmtlicher Mitglieder der Handelskammer vor dem 1. April dss. Jhs. vorzunehmen ist.

In der Sitzung der Handelskammer am 1. Dezember vg. Jhs. zum Wahlkommissar ernannt, lade ich die wahlbe­rechtigten Firmen des Wahlbezirkes zur Vornahme der Wahl aus

Montag den 14. Februar ds Jhs., von vormittags 1013 Uhr, in den unteren Sitzungssaal des hiesigen Rathhauses ein.

Die Wahl findet in der Zeit von 10 bis 12 «hr vor­mittags statt.

Hanau den 8. Februar 1898.

Der Wahlkommissar

Canthal. 2014

Dienstnachrichtm aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Pelzportemonnaie mit einigen Pfennigen. Ein Bedeck. Ein Paar Strümpfe. Ein kleiner Halspelz. Schulbücher mit der AufschriftJakob Simon".

Entlaufen: Ein schwarzer gelbgefleckter Dachshund m. Geschl., auf den NamenHusch" hörend.

Hanau am 11. Februar 1898.

Französische Justiz zum Prozesie Zola's.

(Nachdruck »erböte».)

Man schreibt uns:

Noch ist der Prozeß Zola's nicht beendet, aber schon die ersten Verhandlungen werfen ein eigenartiges Licht auf die äußere Handhabung der französischen Justiz, deren innere Handhabung im Verlaufe der ganzen Drcyfus-Angelegenheit einen höchst kläglichen Eindruck gemacht hat. Man kann also wohl sagen, daß äußere Handhabung und der Geist der fran­zösischen Justiz einander würdig sind.

Eines ernsten Prozesses und des Respekts vor der Justiz unwürdig sind zunächst die Szenen, die sich vor dem Justiz- gebäude und in den Gängen desselben abspielen: das wilde Gedränge, die lauten Kundgebungen zu Gunsten Zola's und gegen ihn, die Prügeleien zwischen den Parteien, die sich bis vor den Gerichtssaal fortpflarzen. Das Gedränge ist so arg, die Unordnung so groß, daß der Präsident des Schwurgerichts am zweiten Sitzungstage nur mit Hilfe der Wache hineinge­langen konnte. ,

Nicht viel bester sind nach den Berichten die im Saale selbst herrschenden Zustände. Der Saal ist dreifach überfüllt, die Anwesenden drängen sich sogar in den Raum zwischen den Geschworenen und dem Angeklagten. Wenn gemeldet

wird, daß ein Theil der Zuhörer im Sitzungssaal sein Früh­stück verzehrt, so ist das ja bei einem Prozesse, der die hef­tigsten und häßlichsten Leidenschaften erregt, ein gewisser humoristischer und gemüthlicher Zug, aber eines Gerichtssaales würdig ist er denn doch nicht.

Mit der Unordnung in dem Saale durchaus im Einklang steht die jämmerliche Sitzungspolizei, die der Vorsitzende aus- übt. Am Beginne der Verhandlung warnte er das Pub­likum vor Kundgebungen und drohte, daß er sonst den Sitzungssaal räumen lasten würde. Dieselbe Drohung wiederholte er, als das Publikum einer Aeußerung des Ver­theidigers ebenso mit Händeklatschen opplaudirte, wie es sonst wohl dem hohen C eines beliebten Tenors Beifall klatschte. Das Publikum ließ sich aber durch diese Drohungen nicht einschüchtern. Zola gibt eine heftige Erklärung ab (feint? selige Rufe im Saale). Der Vertheidiger gibt eine Er­klärung ab (wiederum feindliche Rufe). Nunmehr wendet sich der Vertheidiger nicht etwa an den Präsidenten um Schutz, sondern (wir folgen dabei dem Sitzungsbericbte eines Ber­liner Blattes) er drückt den Schreiern seine Verachtung aus; der frühere Präsident Casimir-Perrier erscheint (Hochrufe und Händeklatschen). Er gibt eine wohlklingende patriotische Phrase von sich, wie deren jeder Franzose immer ein Dutzend bei der Hand hat (stürmisches Händeklatschen). Der Präsi­dent selbst erklärt etwas (Gejohl im Saale).

Ebenso wenig, wie der Präsident des gebildeten und un­gebildeten Pöbels im Saale Herr wird, vermag er den Prozeß zu leiten. Die Beschränkung des Prozesses auf die Beleisig'mg gegen das zweite Kriegsgericht war gewiß eine ungl steuerliche Ungerechtigkeit. Aber nachdem sie einmal dekretirt war und nach den Bestimmungen der französischen Strosprozeßreform war der Präsident des Schwurgkrichts völlig im Rechte, die Beweisführung nur in Bezug auf den zur Anklage gestellten Punkt zuzulassen. Wenn die Vertheidigung immer wieder um die Bestimmung berumzukommen sucht, so ist dagegen nichts zu sagen, denn sie handelt damit im Interesse des Angeklagten. Ein Zeichen der Schwäche und Unfähigkeit des Präsidenten ist es aber, wenn diese Versuche des öfteren glücken. Welchen kläglichen Eindruck macht es z. D., wenn der Präsident mit der Vertheidigung herumschachert, ob der Zeuge Scheurer- Kestner die Briefe des Generals Gonse v-rtesen darf oder nicht, und wenn er schließlich auf ein Kompromiß eingeht, daß Schcurer-Krstner den Inhalt dieser Briese nach seinem Gedächtniß wiedergeben dürfe. Wenn der Präsident so ge­legentlich eine Nachgibigkeit zeigt, die sicherlich den Wünschen der Regierung nicht entspricht, so geschieht es nicht aus Ge­rechtigkeitssinn, sondern weil er sich davor fürchtet, die Er­regung der Zuhörermasse noch zu steigern.

Der Prozeß Zola's ist zur Zeit noch nicht beendet und vielleicht bringt er noch krassere Beispiele dafür, daß die fran­zösische Justiz ihres Amtis nicht in Kraft und Würde zu walten versteht. Aber die Vorgänge, die in den ersten Tagen der Verhandlung sich zugetragen haben, sind bereits ein sprechender Beweis für den Niedergang des Respekts vor der Rechtspflege. Diese Masten, die fich in das Gerichtszebäude und in den Sitzungssaal drängen, und die in dem Saale ihren Anschauungen Ausdruck zu geben wagen, erinnern an jene wilde Zeit der ersten französischen Revolution, in der aber Ludwig XVI. in Anwesenheit und unter dem Gejohle der Pöbelmasse das Todesurtheil verkündet wurde. Wie auch immer die Geschworenen die Entscheidung feilen mögen, ob günstig oder ungünstig für Zola, man wird immer den Ein­druck haben, daß sie ihr Urtheil nicht »ach bestem Wissen und Gewissen fällen, sondern unter dem Einflüsse b»r Volksmassen in und vor dem Gerichte. Ein Land aber, besten Recht­sprechung nicht von der Liebe zur Gerechtigkeit, sondern von äußeren Einflüssen geleitet wird, entbehrt einer für einen ge­sunden Staat unabweislich nothwendigen Stütze.

Politisch- und unpolitische Nachrichten.

(Depeschen-Burea«Herold".)

Berlin, 10. Februar. Der Kaiser begab sich heute Vormittag von Potsdam nach Spandau, woselbst auch Groß­fürst Konstantin von Rußland von Berlin aus eingetroffen war. Nachdem der Großfürst das ihm vom Kaiser verliehene 5. Gardegrenadier-Regiment besichtigt hatte, fand im Kasino ein Festessen statt, bei welchem der Kaiser ein Hoch auf den Zaren ansbrachte. Herr von Lancke, der Oberst des Regi­ments, sprach die Freude des Regiments aus über die hohe Auszeichnung, die demselben durch die Ernennung des Groß­fürsten zum Chef widerfahre. Der Großfürst dankte hierauf und brächte ein dreifaches Hurrah auf den Kaiser und das Regiment aus.

Berlin, 10. Februar. DieBerliner Neuesten Nach­richten" erfahren aus Kiel, daß das Kentern der Werft­pinasse, welches den Tor» der Wachmannschaft zur Folge hatte, darauf zurückzuführen sei, daß die im Boote befindlichen Mannschaften, um vor einem übergehenden Spritzer nicht durchnäßt zu werden, alle nach Lee gestürzt sind.

Berlin, 10. Februar. In der Kommission des Reichs­tages für die Militärstrafprozeß-Ordnung wurde heute das tzinführuvgsgesetz berathen. Auf Antrag des Abg. Gröber (Ctr.) wurde beschlossen, daß das Gesetz spätestens am 1. Januar 1901 in Kraft treten soll. Zu § 17, der bestimmt, daß die allgemeine Gebührenordnung der Rechtsanwälte auch für die Rechtsanwälte bei den Militärgerichten maßgebend ist, beantragt Abg. Lenzn ann, daß die Osfizialoertheidiger nach § 150 des Bürgerlichen Strafgesetzbuches aus ter Staatskasse zu bezahlen seien. Dieser Antrag wird einstim­mig angenommen. Zu § 93 (Einführung des Gesetzes in Bayern) bemerkt Abg. Hertling, daß man in Boy rn am Reservatrecht unbedingt festdalte. Regierung enb Landtag seien entschlossen, dieses Recht zu wahren; diese Stellung werde sich nie ändern, wohl aber leicht eine Verschärfung er? fahren. Werde das Gesetz verabschiedet, ohne daß den bayerischen Ansprüchen auf einen obersten Militärgerichtsbos Genüge geschehe, so würde dies das Eintreten einer schweren Krise in der innerpolitischen Lage des Reiches bedeuten. Kriegs» inister von Goßler erklärte, auf Bayern werde größt- n öglichfte Rücksicht genommen, eine Majorisirung Bayerns im Bundesrath sei ausgeschlossen. Die verbündeten Regie­rungen seien bestrebt, eine Verständigung herbeizuführen. Gegenwärtig sei diese aber noch nicht vorhanden, weshalb die Erörterung der Frage roch ausgesetzt werden müsse. Der bayerische Bevollmächtigte Gras von Lerchenfeld bestätigt, daß Bayern an seinem Reservatrechte sesthalre, und daß die ver­bündeten Regierungen bemüht feien, eine befriedigende Ver­ständigung herbeizuführen. Die Kommission beschloß darauf, die Entscheidung über den § 93 auszusetzen. Damit war die erste Lesung des Einführungsgesetzes erledigt.

Berlin, 10. Februar. Der Geheime Marinebaurath Franzius aus Kiel wird derPost" zufolge mit der Auf­stellung der ersten Projekte zur Ausgestaltung der Hafenver- Hältnisse im Kiaotschau- Gebiet demnächst betraut. Gleichzeitig nimmt er an den Berathungen theil, die zur Zeit in der Kiaotschau-Angelegenheit im Reichsmarineamt stattfinden.

Berlin, 10. Fcbruar. Das Staatsministerium hielt heute Nachmittag im Reichstagsgebäude unter dem Vorsitz Miguels eine Sitzung ab.

Berlin, 10. Februar. Die Budgetkommission des Reichs­tages genehmigte heute die Einnahmen aus den Reichszöllen und Verbrauchssteuern und trat dann in die Berathung des Militär-Etats ein.

Berlin, 10. Februar. In der heutigen Stadtverord­netenversammlung wurde eine Resolution angenommen, in welcher die Versammlung ihr Bedauern darüber ausspricht, daß der Magistrat dem Beschluß vom 29. Dezember, betr. das Denkmal für die Märzgefallenen, nicht beigetreten sei. Der Magistrat habe sich durch seinen Beschluß in Wider­spruch mit der Mehrheit der Berliner Bevölkerung gesetzt.

Bremen, 10. Februar. In dem Nachbarorte Heme- lingsen gerieihen gestern Abend beim Kartenspiel zwei Ziegel­arbeiter in Streit. Im Verlaufe desselben zog der eine von ihnen ein Messer, womit er den andern durch einen Stich in das Herz tödtete. Der Thäter wurde verhaftet.

Rom, 10. Februar. Einem hiesigen Blatte zufolge gab König Humbert dem Herzog der Mruzzen die Erlaubniß eine Expedition nach dem Nordpol zu unternehmen. Für dieselbe soll ein besonderes Schiff ausgerüstet werden. Der Slojutant des Herzogs Lieutenant Cagni wird den Herzog begleiten.

Wetterbericht.

Voraussichtliche Witterung: Im allgemeinen schlechteres, aber kälteres Wetter, im Süden sind einzelne Schneesälle nicht ausgeschlossen.

Prozeß Zola.

Paris, 10. Februar. In den Wandelgängen des Justizpalastes ist eine große Menschenmenge anwesend. Zola wurde bei seinem Eintreffen mit einigen Rufen begrüßt. Der GerichtSsaal ist dickt gefüllt. Die Sitzung wird um 12 Uhr 10 Minuten eröffnet. Der Gerichtshof lehnt die Schluß­folgerungen der Vertheidigung ab, in denen die Vorlegung der Schriftstücke bezüglich des Obersten Picquart, des Pro­zesses Dreyfus, sowie des Prozesses Efterhazy verlangt wird. Der Präsident verlieft ein Schreiben des Generals BoiSdeffre,