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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage
Mittwoch den 2. Februar.
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1898
Amtliches
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ist. Ich habe auS den begeisterten Huldigungen aber auch mit Befriedigung ersehen, welch' freudigen Wiederhall die
jüngsten Erfolge unserer Bemühungen, den deutschen Jv-
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes. ^ ^ ^r*™ ^ 2
In Groß-Steinheim, Kreis Offenbach, ist die Maul- und । eine gesunde Weiteren,Wickelung zu sichern, in den Kerzen
Amtliche ^sT Deilage
zum
Hanauer Anzeiger Nr. 26.
Abg. e. Kard 0 rff (Reichsp.) hält das Vorgehen, eine Erhöhung der Gehälter einer Kategorie von Beamten mit der Erhöhung von Gehältern einer anderen Kategorie ohne inneren Zusammenhang in Verbindung zu bringen, konstitutionell nicht für unbedenklich. Abg. Hammacher (natlib.) er- :se Verbindung sei gerechtfertigt, denn der Reichstag Vorjahre sich für eine Erhöhung der Staatssekretär - ur ausgesprochen unter der Voraussetzung, daß die der Unterbeamten ebenfalls aufgebessert würden, er von der Regierung keine befriedigende Erklärung worden sei, so könnten seine Freunde nicht für die rschte Erhöhung stimmen. Abg. Lieber (Ctr.) n man die Abgg. v. Kardorff und Graf Stolberg te man meinen, kein Engel fei so rein. Wer habe Dort erfunden: Kein Kanitz, keine Kähne? Darauf Gehalt des Staatssekretärs in der bisherigen Höhe '0 Mark bewilligt. Schließlich wird der Rest des e Debatte erledigt.
.» Sitzung Donnerstag 2 Uhr: Etat der Post- und nverwaltungen.
Nr. 8. Dienstag den 1. Februar 1898.
Nach Beschluß des Bundesraths findet, wie in den letzten Jahren, in der 2ten Hälfte des Monats Februar 1898 eine Ermittelung des Ernteertrages für 1897 statt, welche den Zweck verfolgt, durch direkte Umfragen möglichst zuverlässige Angaben über die im Jahre' 1897 wirklich geerntete Menge an Bodenprodukten zu gewinnen. Die bei den gleichen Ausnahmen in den jüngst verflossenen Jahren ausgesprochene Hoffnung, daß sachkundige Männer, namentlich Mitglieder der landwirthschaftlichen Vereine, sich bereit finden würden, durch ihre Erfahrungen und Ortskenntnisse die angeordneten Ermittelungen nach Kräften zu fördern und auf einen möglichst hohen Grad der Zuverlässigkeit zu erheben, ist erfreulicherweise nicht getäuscht worden. Dies berechtigt zu der Erwartung, daß auch bei den Ermittelungen der diesjährigen Ernteergebnisse sowohl Mitglieder der gedachten Vereine, als auch sonstige sachkundige und erfahrene Männer ihre thatkräftige Mitwirkung in den SchätzungS-Kommissionen nicht versagen werden. (A. IV. 9551.)
Cassel am 7. Januar 1898.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. Bremer.
AcerrH^ers ^anaxt.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Von beachtenswerther Seite ist auf die Schäden hingewiesen worden, welche den Bäumen durch das Ueberhand- nehmcn der „Mistel" zugefügt werden. Dieser Schmarotzer kommt auch im hiesigen Kreise, namentlich auf vernachlässigten älteren Baumstücken, die in der Nähe von Wäldern, Pappeln und anderen hochwachsenden Zierbäumen stehen, häufig vor und verbreitet sich durch Uebertragung des Samen durch die Vögel sehr rasch zum großen Schaden der umliegenden Obstplantagen.
Vorbeugende Mittel gegen den Schmarotzer sind: Reinhalten der Baumkronen von Moosen, Flechten rc., sowie Kalken der Stämme und Aeste.
Bekämpfende Mittel sind: Ausschneiden der Mistelbüsche bis auf's Holz, Befireichen der dadurch entstehenden Wunden mit warmem Steinkohlentheer. Aeste oder Bäume, die schon sehr stark von der Mistel befallen sind, werden am Besten ganz entfernt.
Die Ortspolizeibehörden verweise ich auf Artikel III der Regierungs-Polizeiverordnung vom 22. April 1892, abge- druckt in Nr. 20 des Amtsblatts und in Nr. 114 bis 116 des Hanauer Anzeiger für 1892, und ersuche dieselben, auf Grund des § 15 der vorgenannten Verordnung speziell gegen die Mistel die nach Vorstehendem erforderlichen polizeilichen Anordnungen für ihre Gemarkungen zu erlassen, die Baum- besitzer durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung im Januar jeden Jahres aufzufordern, den Anordnungen innerhalb einer bestimmten Frist — etwa bis zum 1. Apnl — nachzukommeu und Unterlassungen bezw. Zuwiderhandlungen gegen die polizeilichen Vorschriften gemäß § 24 der genannten RegierungsPolizeiverordnung zu bestrasen. ... „ .,
Auf die Bestimmung, wonach im Bersaummßfalle die Verpflichteten neben der Strafe zu gewärtigen haben, daß auf
ihre Kosten die Schädlinge durch Dritte beseitigt werden, wird noch besonders hingewiesen.
Die Polizeidiener und Feldhüter sind mit Instruktion zu versehen.
Alljährlich zum 10. April, erstmalig am 10. April d. I., wollen mir die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ge- legeutlich der durch Kreisblatt-Ausschreiben vom 24. März 1893, V. 2444 — Hanauer Anzeiger Nr. 73 — geforderten Berichterstattung bezw. in Ergänzung derselben anzeigen, daß
I. die Vorschriften der Regierungs-Polizeiverordnung vom 22. April 1892, wonach u. a.
a) alle vor dem 1. April ab welkenden Obstbäume oder Aeste sofort entfernt werden müssen und deren Holz sogleich zu verbrennen ist,
b) alle nach dem 1. April absterbenden Bäume und Aeste im Herbst beseitigt werden müssen und deren Holz im Laufe des Winters zu verbrennen ist,
e) das Beschneiden lebendiger Hecken innerhalb des Zeitraums vom 1. März bis 30. Juni eines jeden Jahres verboten ist und in der übrigen Zeit nur mittelst der von der Polizeibehörde zum ordnungsmäßigen Gebrauch bestimmten Werkzeuge (Hecken- scheeren u. s. w.) bewirkt werden darf,
und
II. die zum Schutze gegen die Mistel bezw. zur Beseitigung derselben ortspolizeilicherseits erlassenen Vorschriften im vorhergegangenen Berichtsjahre (1. April bis Ende März) überall befolgt bezw. die Säumigen bestraft worden sind.
Hanau am 22. Januar 1898.
Der Königliche Landrath
V. 939 v. Schenck.
Nachdem seit der vor länger als 6 Monaten erfolgten Tödtung der 4 Wagenpferde des Oekonomen Wilhelm Schultheiß auf dem Gutleuthofe bei Frankfurt a/M. weitere Erkrankungen an Rotz nicht vorgekommen sind, gilt die Seuche als erloschen.
Hanau am 29. Januar 1898.
Der Königliche Landrath
V. 1069 v. Schenck.
In Hailer, im Kreise Gelnhausen, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Schutzmaßregeln sind aufgehoben worden.
Hanau am 30. Januar 1898.
Der Königliche Landrath
V. 1223 v. Schenck.
Die Ermittelung des Ernteertrages im Jahre 1897 betreffend.
Wie in den Vorjahren, so findet auch für das Jahr 1897 eine Ermittelung des Ernteertrages der wichtigeren seldmäßig gebauten Fruchtarten statt, und zwar in der Zeit vom 1. bis 10. Februar d. Js.
Preußischer Landtag. Abgeordnetenhaus.
(Sitzung vom 1. Februar.) bgeordnetenhaus beendete heute die zweite Berathung s der landwirthschaftlichen Verwalr- im Kapitel der landwirthschaftlichen Lehranstalten b Lotichlus (natlib.) das pomologische Institut jeim und tadelt, daß der Wertbewerb des auslän- ssteS durch die Eisenbahnta' ist begünstigt werde. Oberregierungsrath C o n r a d erwidert, daß über cife für inländisches Obst zwischen den betheiligten Verhandlungen schwebre» und mit der Regelung des r.fes in Verbindung ständen. Gegenüber Anreg- z Abg. Knebel (uatlb.) verweist Geheimer R- th Müller darauf, daß die Volksschullehrer be- Kräften im Obstbau unterwiesen würden, Geheimer srath W e s e n e r, daß sowohl die amerikanische eichsregierung auf Bekämpfung der Schildlaus, wie und Sauerwurms bedacht sein. Abg. Barthold oünscht Mehraufwendungen für die landwüthschaft- nterschulen und Wanderlehrer sowie die ländlichen gsschnlen. Geheimer Regierungsrath Müller daß die letzteren nicht dem Fachunterricht zu dienen ibg. v. M e u d e l (kons.) befürwortet die Erricht- licher Haushaltschulen für die weibliche Jugend, chastsminister Frhr. v. Hammer st ein erkennt der ländlichen Hausfrau auch wichtige Zweige deS Hbetriebcs zufielen; nach privaten Mittheilungen zministers hoffe er, im nächsten Etat für Haus- r Mittel zur Verfügung zu erhalten. In erster n hier die Landwirthschaftskammern und Provinzial- inzutreten. Abg. Dünkelberg (uatlb.) fordert ition der Realschulen im Hinblick auf die bessere ; von Landwirthschaftslehrerv. Ministerialdirektor mmt die landwirthschaftlichen Mittelschulen gegen uns in Schutz, daß sie lediglich Pressen für das teramex darstellten. Auf eine Anfrage des Abg. lter (Ctr.) erwidert Geheimer Regierungsrath , daß sich die landwirthschaftlichen Fortbildungs- . letzten Jahre erheblich vermehrt und auch in zute Erfolge aufzuweisen hätten. Abg. Leppel- ür.) theilt mit, daß in Westfalen Gutsbesitzer in shalt Bauerntöchter mit Erfolg unterweisen ließen, rockhausen (kons.) bedauert, daß die land- ichen Mittelschulen nicht auch Landmesser und Mark- ibitbften. Geheimer Regierungsrath Müller er- ; diese Sache im Auge behalten werde.
rpitel „Thierärztliche Hochschulen und Veterinarwesen" ich Abg. Frhr. v. Seherr-Tboß (freikons.) über el an Kreisthierärzten in der Provinz Posen. Ge- sierungsrath Küster sagt für das nächste Jahr . Abg. Herold (Ctr.) wünscht, daß die Kosten ichen Abwehr gegen Viehseuchen auf die Staats- ommen würden.
Kapital „Fischerei" fordert Abg. Szmula (Ctr.) lnterstützung der Teichfischerei und die Errichtung tuhls für Teichwirthschaft an der Universität Bres- imer Oberregierungsrath v. Friedberg erwidert, -fügbaren Mittel den Fischereivereinen überwiesen
.'apitcl „Ländesmeliorationen rc." rügt Abg. O st r o p )ler, die bei Flußregulirungen zum Schaden der