G»»«>e«r»t»- PreiS:
ZSHrlich H.«.
KMhrl. 4^*50*
Virrteljährsich
2 ^ 25 ^. C
DA auswärtig« MWtmntm mit dem betrrsimden doflaufschlag.
GiurÄ»««-».
zebühr
fit Stadt- und Land» kreis Hanau 10 ^ Ht ^gespaltene Garmond- zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^.
Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, sät
Auswärts 30 ^.
Die einzelne ß^ammer kostet 19 ^
Amtliches Krgau für Sisöt- unS LanSKrols Hsnsu.
Erscheint täglich mit Avsnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Rl. 23
Freitag den 28. Januar ...............IIIIMIMIIMIIII liWWmffl
Amtliches. ^fadfUrei^ ^anau, BtkaKNtNschMgeR des Oberbürgermeisteramtes
Bekanntmachung.
Durch Beschluß des Stadtraths vom 11. Januar 1898 ist der Zwangsanfchltttz an die Tieskanaliiation für sämmtliche «och nicht angeschlossenen Liegenschaften der Stadt Hanau, welche an mit Sielen versehenen Straßen liegen, ausgesprochen.
Es sind daher gemäß § 2 des Ortsstatuts, betreffend die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hanau, seitens der Eigenthümer vorbezeichneter Liegenschaften innerhalb zweier Monate Gesuche und Pläne in vorschriftsmäßiger ^orm an das städtische Sielbanamt — Lanzstraße Nr. 41 — zur Prüfung einzureichen.
Hanau am 20. Januar 1898.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 1087
Dienst«Wichten aus dem Kreise.
Verloren: Eine rothe Decke. Eine Füllfeder; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Gesunden: Ein Damenschuh mit Pelzbesatz. Ein Ortskrankenkassenbuch für den Landkreis Hanau sür Heinrich Schäfer zu Nledenssigheim. Eine Sturmlaterne. Ein Portemonnaie mit einigen Pf. Ein Sattlerhammer. Eine kleine Scheere.
Hanau am 28. Januar 1898.
Charakterverleihungen an einige Kategorien der höheren Beamten.
Ein vom gestrigen Tage datirter Königlicher Erlaß an das Staatsministerium hat folgenden Wortlaut:
Auf den Bericht deS Staatsministeriums vom 5. d. M. bestimme Ich, was folgt:
I. 1) Die Ziffer 4 des Allerhöchsten Erlasses »om 11. August 1879 (Gesetz-Sammlung S. 579) erhält die nachstehende Fassung:
4) Die Landrichter, die Amtsrichter und die Staats- anwalte gehören zur fünften Rangklasse der höheren Provinzialbeamten. i^^.,,
Ein Theil der Landrichter, Amtsrichter und Staats- auwalte, jedoch nicht über die Hälfte der Gesammtzahl, kann, sofern sie mindestens ein zwölfjähriges richterliches Dienstalter (§ 3 des Gesetzes, betreffend die Regelung der Richtergehälter, vom 31. Mai 1897) Gesetz-Sammlung S. 157) erreicht haben, Mir zur
Beförderung zum Landgericht;rath, Amtsgerichtsrath oder Staatsanwaltschaftsrach vorgeschlagen werden.
Die Landgerichtsräthe, Amtsgerichtsräthe und Staatsanwaltschaftsräthe gehören zur vierten Rangklasse der höheren Provinzialbeamten. Im Falle ihrer Beförderung zu Oberlandesgerichtsräthen, Landgerichtsdirektoren oder Ersten Staatsanwalten bestimmt sich ihr Rangdienstalter in der neuen Stelle nach dem Tage ihrer Ernennung zum Landgerichtsrath, Amtsgerichtsrath oder Staatsanwaltschaftsrath.
2) Mein Erlaß vom 21. November 1888 (Gesetz-Sammlung S. 334) wird aufgehoben.
3) Von dem Tags der Verkündigung dieses Erlasses ab gehören die Landrichter, Amtsrichter und Staatsanwalte, denen früher der Rang der Räthe vierter Klaffe verliehen worden ist, die letzteren mit dem Charakter als Staatsanwaltschaftsrath, gleichfalls zur vierten Rangklasse der höheren Provinzialbeamten. Ihre Reihenfolge in dieser Rang- klasse bestimmt sich nach dem Datum der früheren Rangverleihung, bei gleichem Datum der Verleihung nach dem richtcr-, lichen Dienstalter.
II. 1) Mein Erlaß vom 14. Februar 1889 wird dahin abgeändert, daß fortan von der Gesammtzahl der Divisions-, Gouvernements- und Garnison-Auditeure die Hälfte Mir zur Verleihung des Stellenranges der vierten Klaffe der höheren Provinzialbeamten mit der Befugniß, die Uniform und die Abzeichen der Korps-Auditeure zu tragen, in Vorschlag gebracht »erden darf.
2) Diejenigen Divisions-, Gouvernements- und Garnison- Auditeure, welchen früher persönlich der Rang der Rätde vierter Klasse mit der Befugniß, die Uniform und die Abzeichen der Korps-Auditeure zu tragen, verliehen worden ist, gehören vom Tage der Verkündigung dieses Erlasses ab gleichfalls zur vierten Rangklasse der höheren Provinzialbeamten. Ihre Reihenfolge in dieser Rangklasse bestimmt sich nach dem Datum der früheren Rangverleihung, bei gleichem Datum der Verleihung nach dem Dienstalter als Auditeur.
III. 1) Der Allerhöchste Erlaß eom 1. Dezember 1879, betreffend den Rang der Bauinspekloren, wird folgendermaßen ergänzt:
Die Maschineninspektoren gehören gleich den Bau- infpektoren zur fünften Rangklasse der höheren Provinzialbeamten.
Ein Theil der Bau- und Maschineninsptktoren im Bereich der allgemeinen Bauverwaltung, der landwirth-! schaftlichen, der Unterrichts- und der Militärverwaltung, jedoch nicht über die Hälfte der in allen Zweigen ber i Staatsverwaltung vorhandenen Gesammtzahl, kann, so-^ fern sie mindestens ein zwölfjähriges Dienstalter von der Ernennung zum Regierungsbanmeister ab besitzen, Mir zur Verleihung des Charakters als Baurath mit
dem persönlichen Range der Räthe vierter Klasse vor- geschlogen werden.
2) Den zur Zeit mit dem Charakter als Baurath begnadigten, im unmittelbaren Staatsdienst stehenden Baninspektoren, wird »om Tage der Verkündigung dieses Erlasses ab der persönliche Rang als Räthe vierter Klasse hierdurch beigklegt.
VI . 1) Die Ziffer 4 Meines Erlasses vom 27. April 1891 (Gesetz-Sammlung S. 165) wird folgendermaßen ergänzt:
Die Hälfte aller Gewerbeinspektoren kann nach mindestens zwölfjähriger Dienstzest, welche von der Ernennung zum Regierungsbaumeister ober Bergassessov und bei den »icht aus diesen Dienststellungen hervorgegangenen Gewerbeinspektoren von der Ernennung zum Gewerbeinspektions-Assistenten ab zu rechnen ist, Mir zur Verleihung des Charakters als Gewerberath mit dem persönlichen Range als Räthe vierter Klasse vor- geschlagen werden.
2) Denjenigen Gewerbeinspektoren, welchen früher der Charalter als Gewerberath verliehen worden ist, wird vom Tage der Verkündigung dieses Erlasses ab der persönliche Rang als Räche vierter Klasse hierdurch beigelegt.
V. 1) An die Stelle der Ziffer 11 des Allerhöchsten Erlasses vom 10. April 1817 treten nachstehende Bestimmungen :
Die aus der Klasse der Techniker hervorgeganaenen etatsmäßige« Spezialkommissarc (Oekonomiekommissare) gehören zur fünften Rangklaffe der höheren Provinzialbeamten.
Ein Theil der Oekonomiekommissare kann mir zur Verleihung des Charakters als Oekonomierath vorgeschlagen werden.
Ein Theil der zu Oekonomieräthen ernannten Oeko- nomiekommissare, deren Zahl jedoch die Hälfte der im Staatshaushaltsetat vorgesehenen Stellen nicht übersteigen darf, kann, sofern sie mindestens ein zwölfjähriges Dienstalter von der etatmäßigen Anstellung als Spezialkommissare ab erreicht haben, Mir zur Verleihung des Charakters als Londes-Oekonomierath mit dem persönlichen Range als Räthe vierter Klaffe vorgeschlagen werden.
2) Den aus der Klasse der Techniker hervorgegangenen Spezialkommissaren und außeretatsmäßigen Mitgliedern der Generalkommissionen, soweit sie gegenwärtig den Charakter als Oekonomie-Kommissionsrath führen, wird hiermit der Charakter als Oekonomierath beigelegt.
VI. Meine E> lasse vom 28. Juli 1892 (Gesetz-Sammlung S. 264) und vom 27. Mai 1895 (Gesetz-Sammlung S. 264) werden dahin abgeändert, daß fortan für alle zu Professoren charakrerisirten Oberlehrer der Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasten, Realprogymnasien,
Feuilleton.
Stadtthrater in Hanau.
Hanan, 28. 3axuar.
Zur Vorfeier deS Gebartstaysfestcs unseres Kaisers am Mittwoch gelangte im Stadttheater Karl Gutzkow's bekanntes Lustspiel »Zopf uxb Schwert" zur Darstellung Die Handlung desselben versetzt uns in das erste Drittel des vorigen Jahrhundert», hat zum Schauplatz das Königliche Schloß zu Berlin und zum Helden den damaligen König von Preußen König Friedrich Wilhelm I.. den Vater des später so volksthüwlich gewordenen Friedrichs des Großen. Die bekannte Einfachheit und Sparsamkeit dieses Königs, seine Gerechtig- keitsliebe und eiserne Strenge, selbst im Kreise seiner Familie, seine Vorliebe zu seinen Grenadieren uub zu seiner berühmt gewordenen Tabakgesellschaft treten in dem Bilde des Königs, wie es un» Gutz- kow auf die Bühne stellt, auf das Glücklichste hervor. Aber auch mit einer guten Dosis echten kernigen Humors tritt er uns entgegen und vermittels dieser löst der Verfasser in glücklichster Weise den aufgeworfenen Konflikt der Handlung, das Liebesverhältnis; der Erbprinzen von Diyreuth zu der liebreizenden Prinzessin »ilhelmine, der Tochter des Königs. Die Darstellung war unter der guten Regie des Herrn Hille eine lobenswcrthe. Herr Linzen, schon in der äußeren Erscheinung trefflich für die Rolle der König» prädestinirt, führte sie mit geschickter markiger Gestaltungskraft auf da» beste durch. Auf das wirksamste und glaubhafteste wußte der Künstler den Ernst mit dem geforderten Humor zu verbinden und so, den Intentionen des Dichters folgend ein ebenso interessantes wie versöhnendes Bild zu geben. Die Königin, seine Gemahlin, fand in Frau Leh- m an n eine Darstellerin, die mit Verständniß auf die Feinheiten chrer Parthie ein ging und sie auch wirksam zum «n»druck brächte Die Prinzessin Wilhelmine wurde durch Fräul. Brandow un«emem sympathisch verkörpert und ihr Partner, Herr Dysing, als Erbprwz von Bayreuth, zeigte in der Ausführung seiner Parthie wieder recht hübsches Talent, sodaß sein Spiel eine gute Wirkung erzielte. Den listigen englischen Gesandten »Ritter Hotham" verkörperte Herr Steingötter auf das beste und der schlaue »Eversmann war eine recht ancrkennenSwerthe Leistung des Herrn Gehrmann. Unter der Reihe der übrigen Darsteller sei noch besonders Fraul. Krause als Fräulein von SonnSfeld und Herr Hille als Grena
dier Eckhof erwähnt. @ingeleitet wurde der Abend durch eine Fest- Ouverture, die vom Theaterorchester unter Leitung seines Dirigenten ganz vorzüglich zu Gehör gebracht wurde. Leider mußte auf weiteren musikalischen Genuß für diesen Abend Verzicht geleistet werden, da die Kapelle am Zapfenstreich theilnehmen mußte. Die Zwischenaktsmusik, die am Anfang der Saison nicht befriedigen konnte, ist, seit Herr Kapellmeister Sch midt die Leitung selbst übernommen hat, eine recht gute geworden, auf die ungern Verzicht geleistet wird.
Der Winneckesche Komet.
Am 1. Januar wurde von Perrine auf der Licksternwarte der Winn-ckesche Komet wieder ausgefunden. Dieser Welt- körper ist zuerst im Jahre 1819 von menschlichen Augen erblickt worden; der rastlose Kometen-Entdecker Pons, Direktor der Sternwarte zu Marlia bei Lucca, der nicht weniger als 37 Kometen aufgesunden hat, entdeckte auch diesen Schweifstern. Trotzdem er damals nur wenig beobachtet worden war, konnte Encke doch den Schluß ziehen, daß dieser Himmelskörper zu den periodisch Wiederkehrenden gehöre, und daß er in etwa 5'/i Jahren einen Umlauf um die Sonne vollende. Trotzdem konnte der Komet in den nächsten 39 Jahren nicht wieder gefunden werden, und erst 1858 entdeckte ihn Winnecke aufs neue und gab ihm den Namen. Er wurde dann im Jahre 1869 und 1875 nach Berechnungen von Oppoltzer wieder beobachtet; dabei ergaben die Beobachtungen, daß der Komet in ganz ähnlicher Weise eine Beschleunigung seiner Bewegung erfuhr, wie der Enckesche Komet. Damit schien die Theorie von dem widerstehenden Mittel, das im Weltenraum verbreitet sei und durch Reibung die Bewegung der Himmelskörper beeinflussen sollte, eine Bestätigung zu finden. Spätere, genauere Berechnungen zeigten dagegen, daß der Winneckesche Komet auf seiner Reise durch den Weltenraum ganz genau dem Newtonschen Gesetze der Anziehung folgt, demselben Gesetze, das für den Fall des Apfels vom Baume gilt. Die angeblich durch das widerstehende Mittel vewirkten Beschleuni
gungen wurden durch genauere Berücksichtigung deS Einflusses der Planeten auf den Lauf der Kometen vollständig erklärt.
Bei seiner letzten Wiederkehr im Jahre 1892 wurde der Winneckesche Komet am 18. März in Wien aufgefunden, etwa ein Vierteljahr vor seinem Perihel Durchgänge. Er erschien zuerst als äußerst schwacher, kleiner Nebelfleck mit einem fiel n= artigen Kerne 16. Größe. Seine Helligkeit nahm zuerst langsam, dann rascher zu, so daß er kurz vor seinem Peritel- Durchgange, der am 30. Juni stattfand, nahe an der Grenze der Sichtbarkeit war. Auch nach dem Perihel konnte damals der Komet noch auf der südlichen Halbkugel beobachtet werden.
Im laufenden Jahre iok der Perchel-Durchgang deS Winneckesche» Kometen am 20. März erfolge». Er nähert sich dabei der Sonne bis auf etwa 130 Millionen Kilometer. Der Erde kommt er viel näher und war z. B. am 9. Juli 1892 nur 18 Millionen Kilometer von uns entfernt. Die größte Entfernung von der Sonne, bis zu der der Komet wandert, beträgt etwa 850 Millionen Kilometer. Die Neigung seiner Bahn gegen die Ebene, in der unsere Erde ihre Reise um die Sonne vollführt, beträgt nur 14Va Grad, ist also nur doppelt so groß, wie die Mlgung der Merkursbahu, während von den kleinen Planeten verschiedene eine größere Neigung ihrer Bagnebene aufweisen. Sein Lauf am Himmel muß daher dem der Planeten ähn'ich sein, der Komet bewegt sich durch die Sternbilder des Tbierkreises und stand z. B. auch in der Jungfrau, als er entdeckt wurde.
Aus Kunst und Leben.
Die PreiSau-schreiben des Kaiser-. Der diese Angelegenheit betreffende Erlaß des Kaisers an den Kultusminister Boffe lautet nach dem „Reichsanzeiger" wie folgt: „Die bei der Generalverwaltung der königl. Museen von 30 Künstlern und einer Künstlerin rechtzeitig eingelieferten