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17. Dezember

Deutscher Reichstag.

12. Sitzung v om 16. Dezember.

Der Reichstag hat heute, nachdem er nach dem Anträge der Ge­schäftsordnungskommission das Mandat des Abg. P a a s ch e (natlib.) durch dessen Berufung zum etatsmäßigen Professor an bie technische Hoch­schule zu Berlin nicht für erloschen erklärt hatte, die erste Berathung des Etats beendigt. Abg. Förster (b. k. F.) spricht sein Bedauern darüber aus, daß der Bundesrath so wenig die Wünsche des Hauses berücksichtige, so in der Vivisektionsfrage, der Diätenfrage, bezüglich Er­höhung der Unterbeamtengehälter re. Der Redner kommt fodann auf die Deutschen in Oesterreich ztl sprechen und sagt, er hosfe, daß die Regierung in kräftiger und würdiger Weise dem Auslande gegenüber unsere Interessen vertreten werde. 8M,

Unterstaatssekretär Frhr. v. Richthofen weist daraus hin, daß schon der Staatssekretär des Auswärtigen Amts vorgestern die Mahnung an das Haus gerichtet habe, nicht in die inneren Angelegenheiten eines uns befreundeten und verbündeten Staates sich zu mischen. Inwieweit dieser Rath von Mitgliedern dieses Hauses befolgt werde, entzieht sich einer Beurtheilung von dieser Stelle (der Stelle des Redners) aus. Wenn aber von dem Vorredner gesagt worden sei, der hochselige Kaiser Wil­helm I. habe in Gastein den Kaiser von Oesterreich gebeten, die Deutschen in Oesterreich zu schützen, und es sei jetzt Zeit, daran zu erinnern, so könne er, Redner, wohl das Urtheil über diese unehrerbietige Aeußerung dem Hause überlassen.

Abg. Lieber (Ctr.) betont, seine Partei wolle bezüglich der Flotten- vorlage eine ehrliche Prüfung zunächst im Interesse der eigenen Auf­klärung, aber auch im Interesse der Aufklärung der öffentlichen Meinung, die einer solchen noch sehr bedürfe. Auf der Fortsetzung der Sozialreform müsse man ebenfalls mit Nachdruck bestehen. Was die Deutschen in Oesterreich Betreffe, so hielten es seine Freunde nicht für richtig, diese An­gelegenheit im Reichstage zur Sprache zu bringen. Es sei selbstverständ­lich, daß überall, wo Volksthumskämpfe ausgefochten würden und Deutsche dabei betheiligt seien, die Sympathien der Einzelnen auf Seiten der Deutschen seien, aber als politische Partei hielten seine Freunde der­artige Kundgebungen nicht für richtig.

Abg. Graf Li m bu rg-Stirum (kons.) bedauert, daß es den Deut­schen in Oesterreich vielfach schlecht gehe; man könne ihnen die Sym­pathie nicht versagen, aber man dürfe nicht vergessen, daß sie jetzt für alte Sünden büßten. Als die Deutschen in Oesterreich am Ruder ge­wesen seien, habe dort das Gründerthum geherrscht, und sie hätten Alles aufgeboten, um die Macht des Kaisers zu schwächen und den Schwer­punkt der Macht in das Parlament zu verlegen.

Staatsmtnister Graf Posadowsky theilt mit, daß dem Hause demnächst eine Vorlage bezüglich derKostenvertheilung der sozialpolitischen Einrichtungen zugehen werde. Gegen den Vorwurf, daß ein ©tiUftaub der Sozialgesetzgebung angestrebt werde, müsse er sich verwahren.

Abg. Rickert (freist Verein.) erklärt, daß er auf ein Eingehen auf die politischen Verhältnisse verzichte und hoffe, daß man auch auf anderer Seite des Hauses diesem Beispiele folgen werde. Abg. C e g i e l s k i (Pole) dankt dem Abg. Lieber, daß er für die Polen eingetreten sei. Abg. Paasche wendet sich gegen die gestrigen Ausführungen des Abg. Bebel und betont, es sei eine Uebertreibung, daß die Arbeiter hauptsächlich die Saften der Marine- und Militärkosten trügen, wie es auch eine Ueber­treibung sei, daß die Arbeiter die Vermögen schassten. Abg. Bebel (sozdem.) erwidert, wenn er übertrieben haben sollte, so sei Herr Paasche zum Mindesten in denselben Fehler verfallen, indem er die Lage der Ar-

Der Redner wünscht schließlich - Eingabe steht zu jenen Ausführungen in grellem Gegensatze

L f c s m p * eine südliche Umarbeitung der Vorlage. . . , . , und wir können uns ausnahmsweise hierin dem Urtheil èineé

Bettgeber in einer Weise schilderte, die geradezn fein, des Redners, Mit- Abg. v. Pnttkamer-Plauth (kons.) hebt hervor, daß bet dem > .... a 7 L

leid habe erregen müssen. Abg. Förster (b. t. F.) spricht nochmals I Vorredner nur der Jurist zum Durchbruch gekommen sei, der nicht ge= gegnettppen Dlattes anschluffen, das dcoam eine p

seine Sympathie für die Deutschen in Oesterreich aus. Damit schließt juügende Kenntniß von den Einrichtungen und dem Empfinden des Heeres gute Sache nicht besser geführt wurde. Deß selbst btt s^lch die Debatte, worauf die übliche Verweisung deS hierfür beantragten Theils habe. Die Konservativen behielten sich ihre Entscheidung bis nach den; ernsten Dingen auch der Humor nicht fehlt, zetat des SprikchsLal- Kommissionsverhandlungen vor, würden aber seine wesentliches zweiter Theil. Hier wird ein vernichtender Schlag

ben meisten Punkten eine vom Vorredner abweichende Anschauung. Seine stkgen oen Redakteur desAnzeigers , wledernm M .torfon-

des Etats an die Budgetkommission erfolgt.

Das Haus schreitet nunmehr zur ersten Lesung des Gesetzentwurffs, schlechterungen bezw. Abänderungen der Vorlage zulassen

betreffend die Reform des Militärstrafverfahrens. den meisten Punkien eine vom Vorredner abweichende Aniazanung. öeine,' ~ *'**"**'',.'** "* »> o"v»-- / -'--**" 1

Reichskanzler Fürst z u Hohenlohe-Schillingsfürst: Meine Partei stehe der Vorlage theils ablehnend, theils schwankend gegenüber^ kicher Weise, geführt, UM zu beweisen, daß diesem ein lompe* Herren! Am 18. Mai vorigen Jahres habe ich an dieser Stelle die Vor- Namentlich richteten sich die Bedenken gegen die einzuführende bedingte teuteS Urtheil, was abgeschmackt ist ober nicht, überhaupt- lage des Entwurfs einer Militärstrafgerichtsordnung in Aussicht gestellt Oeffentlichkeit, die dazu benutzt werden würde, den Angriffen auf bie. < q r tipssinniaan Neberr-imunn her Kurecksaal- *.......... " ....... Armee neue Nahrung zu geben. Dagegen sei die Einführung der Münd-! ^- vieler nepinnigen ucoerz ugung

lichkeit ein wesentlicher Fortschritt. Ein Bedürfniß zu einer Reform des > Artlk^er X gekommen, als er in unserer ^nnstagsnümmer Militärstrafprozesses liege nicht vor, sondern nur eine Konzession an die! den ArtikelEugen Richter und die neuen Hp.se E* sogenannte öffentliche Meinung, der er weitere Konzessionen nicht gemacht' fand, dessen Lektüre ihm, wie wir vermuthen, die NachMUtags- zu sehen wünsche, sobald die l'ouage irgendwie militärische Interessen aleick hohem sNaste verdorben we sie den anderen

verletze, fei sie vom Uebel. Wolle Bayern seinen obersten Gerichtshof l vervorven, he Den

haben, so müsse er ihm gewährt werden. Sollte die Militärstrafprozeh- i 8elef^ unseres Blattes sicher einige angenehme Augt^bliÄL reform hier dem bürgerlichen Strafprozeß adäquat gemacht werden, so fei bereitet hat. Daß nach Vorführung derartigimponitènben*

mit dem Hinzufügen, daß derselbe vorbehaltlich der durch die mill- tärischen Einrichtungen bedingten Besonderheiten auf der Grundlage moderner Rechtsanschauungen aufgebaut sein würde. Dem entspricht der Ihnen jetzt zugesandte Entwurf. Er führt im Gegensatz zu dem bis­herigen schriftlichen Untersuchungsprozeß ein mündliches unmittelbares Verfahren ein: er trennt die Aufgaben des Richters, Anklägers und Ver­theidigers; er gibt dem Richter das Recht der freien Beweiswürdigung

und gewährt die Rechtsmittel der Beschwerde, der Berufung und der Re- z u M z ________, ________ T . __ .____, ___,. ^_____o N ,________

Die Gerichte entscheiden cndgiltig und in voller Selbständigkeit; seine Partei dafür nicht zu haben, sie habe aber den redlichen Willen, in Beweismaterials die Zuversicht ru unserem eiaenen Urtheils- über Thatfrage und Strafe. Die Ständigkeit der Gerichte ist in hohem der Kommission an der Vorlage mitzuarbeiten. vermöafN stark ins Schwanken cerather ist darf wobl nickt

Maße gewährleistet, die Vertheidigung in weitem Umfange zugelassen.! Abg. Schröder (freis. Ver.) hofft, daß es hinsichtlich der Vorlage ° CD anten geraiye^ ist, Darf wvyk, UNyr

Die Hauptverhandlungen sind durchgängig öffentlich; wie im bürgerlichen ' zu einer Verständigung kommen werde, und findet die Behauptung des WUNoer nehmen. , ,

Strafprozeß, kann die Oeffentlichkeit ans Rücksichten auf das öffentliche Vorredners, daß für diese Reform kein Bedürfniß vorliege, ungeheuerlich. * RezitültSNAübènd. Gestern Abend hielt im. <^fiale Wohl ausgeschlossen werden, wozu als weiterer Ausschließungsgrund noch Seine Partei stehe der Vorlage freundlicher gegenüber, als der Abg. Gröber, derCentralhallè" der dramatisch-litterarische Verein Mel­tritt die Gefährdung militärischer Interessen, insbesondere der Disziplin.! der sich zu sehr von dem in Bayern bestehenden Zustand habe beherrschen ! xomen^ einen Nerilntiansabend ab Vin

Ein oberstes Militärgericht sichert die übereinstimmende Auslegung und lassen; sie sei mit der Regierung der Ansicht, daß die Disziplin im Heere t ^""altonsavenv av. W M

Anwendung der Gesetze. Meine Herren! Alles das berechtigt mich, zu! nichl angetastet werden dürfe. Den Anspruch Bayerns auf ein Reservat-^ Psisge des Kunstsinnes QU| uuerar.]u)em Erbiete Auf- sagen, daß der Entwurf auf modernen Rechtsanschauungen aufgebaut recht erkenne er nicht an, denn es heiße in dieser Hinsicht nur, daß gäbe gesetzt hat, verdient volle Anerkennung, sind eS düch in

Vision

^- -?^fea»«teS&«aiWBMMMMMMMg»gamBBmBMMKi^^ ilMIU ^'iMi ItW. leicht, unterhaltend, verfüherisch gewesen. Ach, das alles war die neue Herrin keineswegs. Von den Künsten der Koketterie machte sie so wenig Gebrauch, daß Napoleon sie deswegen später halb respektvoll, halb ironisch gerühmt hat. Sie war langsam; es war z. B. schrecklich für sie, daß Na­poleon so schnell, denn sie kam dabei nie nach und war darum stets bei Tische im Nachtheile. Unterhaltungsgabe war ihr nicht zu eigen und, wie schon bemerkt, gerade in der Oeffentlichkeit entbehrte sie der Grazie am meisten. Josephinen's Feinde waren daher mit ihrem Urtheile über sie bald fertig; sie nannten sie hochmüthig und langweilig. Aber auch sie hat sich Freunde gewonnen, und die sie näher kennen lernten, rühmten ihr gutes Herz, ihre Ehrlichkeit, ihren noblen Sinn. Napoleon selbst blieb auch, nachdem die Flitterwochen vorüber waren, meist höflich und artig gegen sie. Er refpettirie seine Frau, das ist sicher; er respektirte in ihr die wahrhaft adlige Dame, die treue Gattin und die künftige Mutter eines Sohnes.

4.

Denn als könne dieser Mann das Geschick zwingen, ging ihm auch sein größter Wunsch in Erfüllung. Er hat nie ge­zweifelt, daß. Marie Louisens Kind ein Knabe sein würde. Die Kaiserin selbst war von seiner Sicherheit förmlich . suggerirl; sie sprach und schrieb schon Monate lang vorher nur vonihm", von demKönige von Rom", und gestand, daß, wenn eine arme Prinzessin aus die Welt kommt, sie recht ungehalten wird ausgenommen werden".

Und es geschah Napoleons Wille. In einer schwelen Nacht, cm 10. März 1811, wurde der Erbe der Welt ge­boren. Napoleon war außer sich vor Glück und Stolz und voll von Zärtlichkeit für die Mutter.Nun, meine Herren", rief er dem Hofstaate zu,ich denke es ist ein ganz tüchtiger und ein ganz schöner Knabe, den wir jetzt haben . . . Dies thcure Weib! Was hat sie gelitten 1 Und wirklich, ganz

Hanauer Anzeiger

ist. Eine weitere Annäherung an die Formen und Grundsätze des bür­gerlichen Strafprozesses verbietet die Rücksicht auf die Einrichtung der Armee und auf die Aufrechterhaltung der Disziplin. Die Disziplin ist der Grundpfeiler, auf dem dieTüchtigkeit eines Heeres beruht: eine Mili­tärstrafprozeßordnung soll die Disziplin stützen und darf deshalb keine Bestimmung enthalten, welche im Gegentheil sie zu gefährden geeignet wäre. Die verbündeten Regierungen glauben in dem Entwurf die richtige Lösung gefunden zu haben für die schwierige Aufgabe, das bisherige Verfahren zu reformiren, ohne Straffheit und Zucht im Heere zu schädigen. Wir erblicken weiter in der Herstellung eines gemeinsamen Rechtsver­fahrens für das ganze deutsche Heer und die Marine einen Gewinn für die Nation. An Sie, meine Herren, richte ich die Bitte, den Gesetzent­wurf mit Wohlwollen zu prüfen; wollen Sie sich dabei gegenwärtig halten, daß die Vorlage nicht zu Stande kommen konnte, ohne daß des großen zu erreichenden Zweckes halber von den Kontingentsherren aus bedeutende Rechte verzichtet worden wäre. Ihrer Weisheit vertraue ich, daß Sie dem Zustandekommen des Gesetzes kein Hinderniß bereiten werden durch die Geltendmachung von Wünschen, denen die verbündeten Regierungen nicht zuzustimmen in der Lage sein würden.

Der preußische Kriegsminister v. Goßler gibt eine Darlegung der Vorgeschichte des Entwurfs und betont, daß ihm Se. Majestät die För­derung der Militärstrafprozehreform besonders an das Herz gelegt habe. Die Ausarbeitung sei die allersorgsamste gewesen und habe viele Mühe gemacht. Er habe bestimmten Befehl erhalten, dafür zu sorgen, daß das vom Reichskanzler gegebene Versprechen eingelöst werde. Daß die Vor­lage schon im vorigen Sommer an den Reichstag hätte gelangen können, fei' bei der Geschäftslage des Hauses unmöglich gewesen. Die Grund­lagen, auf denen der Entwurf beruhe, dürften nicht verändert werden. Sollten durch Abänderungen diese Grundlagen erschüttert werden, so würden die verbündeten Regierungen gezwungen sein, die Aenderungen abzulehnen. Ein solcher Schritt des Reichstags würde hier verhängniß­voll sein. Der Reichstag stehe hier vor einer zweiten großen gesetzgebe­rischen Aufgabe, ähnlich wie beim Bürgerlichen Gesetzbuch; möge sein Votum sowohl der Gesetzgebung wie der Armee zum Nutzen gereichen.

Abg. Groeber (Ctr.) sagt, seine Freude über die Vorlage sei bei bereit näherer Prüfung sehr getrübt worden. Er hoffe zwar auf eine Verständigung mit der Regierung, aber doch nicht ohne wichtige Aender­ungen. Ohne solche könnte seine Partei das Gesetz nicht annehmen. Die Vorlage wolle die kleine Beschränkung der Zuständigkeit der Militär­gerichte, wie wir sie jetzt Hätten, ganz beseitigen. Es sollten nicht ein­mal Steuervergehen dem Zivilrichter vorbehalten bleiben. Wohin solle das führet Auch bezüglich der Offiziere des Beurlaubtenstandes und hinsichtlich der Strafthaten, die vor Eintritt in das Heer begangen worden seien, meine seine Partei, daß die rein bürgerlichen Vergehen ledig­lich vor den Zivilrichter gehörten. Ebenso bedürfe der Punkt bezüglich des Gerichtsherrn einer Abänderung. Die bürgerliche Gesetzgebung lasse über die Erhebung einer Untersuchung nöthigenfalls das unabhängige Gericht entscheiden. Hier solle nach dem Entwurf allein der Gerichtsherr darüber befinden. Das gehe nicht an. Das bayerische Reservatrecht hinsichtlich des obersten Gerichtshofs erkenne er an, und er werde einen entsprechenden Antrag einbringen. Der Redner bespricht noch weitere Be­denken und betont dabei, daß der Ausschluß der Oeffentlichkeit aus Grün­den der Disziplin zu weit gehe. Das Wichtigste sei aber die Frage der Vertheidigung, die durch die Vorlage zu sehr beschränkt werde. Er be­

halte sich auch hierzu Anträge vor. aber auch sie enthalte leider Mängel.

Paris theilte seine Freude. Als der 21. Kanonenschuß er­tönt, der die Geburt eines Prinzen bestätigt, durchbraust ein Schrei:Vive Fempereur! die Riesenstadt von einem Ende zum anderen.

Es begann Marie Louise's glücklichste Zeit. Glücklich auch insofern, als sich ihre langsame Natur nun allmählich mehr

und mehr in die neuen Verhältnisse einlebte und sie sich zu Hause zu fühlen begann. Sie wurde Französin: man merkt's auch an dem schlechter werdenden deutschen Stile ihrer Briefe. Als Kaiserin und Mutter sah sie sich von Huldigungen um­geben ; und als Mutter eroberte sie sich Napoleon mehr, als sie es als Frau vermocht halte. In diesen Jahren wurde ihr Familienleben wahrhaft innig. Napoleon hing an seinem Sohne mit wahrhaft abcöltischer Liebe, wurde mit ihm zum Kinde, neckte ihn und spielte mit ihm. Und Marie Louise brachte dem kleinen König von Rom die treueste Mutterliebe entgegen und hing an Napoleon mit einer, man möchte sagen bürgerlichen Gattentreue. Hier, im Schooße der Fa- , ... , ,_____, ,.....o ______

milie, war die österreichische Kaisertochter so recht an ihrem Heroine, die sich über den gefallenen Gatten wirft und nicht

Platze.

Aber es währte nicht lange, bis ihr Glück gestört wurde. Das nächste Jahr sah Napoleon vom Eise Rußlands besiegt zmückkehren, 1813 stand Europa wider iln in Waffen. Im Januar 1814 war es, daß Napoleon von seiner Gemahlin Abschied nahm. Am 23. vertraute er sie und seinen Sohn feierlichst seinen Getreuesten an; am 24. abends weinte Marie Louise an seinem Halse die letzten Abschiedsthränen. Sie hat ihn nie wieder gesehen.

Und nun stürzte Schlag auf Schlag um sie, die als Re­gentin zurück bli,b, alles zusommer. Mit furchtbarem SecliN- sämerze erlebte sie es, daß btr Toter grgin den Gatten die Waffen erhob. Ihr Flihen, ihre Vorstellungen an Kaiser Franz waren fruchtlos das Geschick schrillt über sie hirw'g. Zuerst war ihre größte Furcht, der Täter könne in

Bayern eine eigene Militärgerichtsbarkeit habe, solange diese Frage nicht durch das Reich geordnet worden sei. Der Redner kritisirt schließlich ebenfalls einige Einzelheiten des Entwurfs.

Der bayerische Bevollmächtigte Graf Lerchemseld führt aüë; daß der Anspruch Bayerns aus einen obersten Gerichtshof im Bundesrsth nicht bestritten, aber auch nicht anerkannt werde. Deshalb habe man bar Ausweg gefunden, die Frage offen zu lassen. Bayern habe unzweifelhaft das Recht aus einen obersten Gerichtshof; das Reich könne diesen zu­sammensetzen, aber die Rechtsprechung nicht selbst ausüben. >

Der Reichskanzler Fürst zu Ho henlohe-Schillingsfüy-st hebr hervor, daß bezüglich des bayerischen Reservatrechts Meiuungsverfchledcn- heiten vorhanden seien, die aber hoffentlich in freundlicher Weise ausge­glichen werden würden. Die Frage sei in der Schwebe gelassen worden, und der Reichstag möge dem Bundesrath hierin folgen.

Abg. Frhr. v. Hertling (Ctr.) lehnt einen großen Theil der Vorlage ab, weil sie in ihrer jetzigen Gestalt Vieles nehme, was in Bayern schon längst Rechtens sei. Das Reservatrecht Bayerns könne nicht bestritten werden. Das förderative Prinzip des Reiches müsse auf­recht erhalten bleiben.

Nächste Sitzung Freitag 12 Uhr: Fortsetzung der heutigen Be­rathung.

Aus Stadt- und Landkreis Hanahtz» Nachdruck unserer Lokalartikel nur mit QuellenangabeHarr. Ary." gestattet.

* Ehrend. Unser LandSmann Herr Baumeister J/tzs s o y hat wiederum bei einer größeren Konkurrenz für ein Rath- hous in Charlottenburg mit Herrn Professor Vollmer emen Preis davongetragen. Die genannten Herren wurden auch kürzlich in Hamburg für das Projekt einer Kirche pra^iirt.

* In eigener Angelegenheit. Die in unserem 3bf erat über bte vomVerein für städtische Angelegenheiten" unberufene Volksversammlung enthaltene Bemerkung, dD die Ausführungen des Vorsitzenden leider auch von ziemlichabge­schmackten, der Sache gewiß sich als nicht dienlich erweisenden Redewendungen untermischt waren, gibt einem Anorihmus,

der sich in den Sprechsaal derHan. Ztg." verkriechr, An­laß, den verantwortlichen Redakteur desAnzeigers" in höchst plumper Weise persönlich anzuzapfen. Wir wollen'jedoch hierzu in sachlicher Weise nur bemerken, daß nach unserer Ansicht in einer öffentlichen Volksversammlung, welche sich mit einer rein lokalen Angelegenheit zu beschäftigen hat, die vielleicht in einer politischen Versammlung mit demo­kratischem Anstriche angebracht erscheinenden Spitzen, wie sie der Vorsitzende in hämischen Bemerkungen gegen den preußi­schen Staat u. s. s. gebrauchte, zu vermeiden sind) ganz abgesehen noch von den anfechtbaren Ausführungen, mit denen ........... _ _ das moralische Recht auf Wilhelmrbad begründet wurde" Die Die Berufung sei ein Fortschritt, vor nehme Sprache der an den Herrn Minister zu richjksnden

51er Redner münlcbt lcbließlicb! w Xenon 9T»afiifiTitrtnott nreffpm (Sprterrfnfcp

-jedoch

vermögen stark ins Schwanken gerathen ist, darf wohl nicht

* Rezitationsabend. Gestern Abend hielt int^cole

diesem Kriege sein Reich verlieren; erst allmählich dämmerte ihr die Erkenntniß auf, daß es Napoleons und seines Sohnes Schicksal war, das sich erfüllte; mit schrecklicher Schnelligkeit erfüllte. Die Regentin mußte Paris verlassen, sie Rebelte nach Blois über, sie sah seinen Thron Zusammenstürzen^,

In diesen schweren Tagen hatte Marie Louise ftctè treu zu dem Gatten und dem Sohne gehalten. Sie hatte alle Mittel aufgekoten, Nopoleon zu helfen; sie hat den Pater

immer unb immer wieder beschworen, zu seinen Gunstèst ein- zugreifen. Ist ihr Verhakten insoweit einwandfrei, so hat man ihr darum Vorwürfe gemacht, weil sie schließlich sich doch von ihm losgelöst hat. Sie ist ihm nicht nach/Elba gefolgt. Aber abgesehen davon, ob sie bei dem Vater, dem ein solcher Schritt wenig passen konnte, es hätte durchsetzen können, Napoleons Exil zu theilen, eine Heldin wär nun eben Marie Louise nicht. So fern es ihr lag, in der Stunde der Gefahr erst recht in Paris zu bleiben und hijex bar Widerstand zu organisieren, so fern lag ihr auch die Rolle der

von ihm zu trennln ist. Marie Louisens Leben hat Tragik in sich, aber sie ist feine tragische Natur.

5.

Sie kehrte in die Heiwath zurück. Nur fünf Jahre war sie ihr fern gewesen; und wie hatte sie sich verwandelt! Jetzt waren ihr die Wiener Damen, wie damals die fran­zösischen, lnertrâglich ; jetzt fand sie, daß die Wienerinnen nicht gut röchen". Sie war ganz Französin geworden und fühlte sich xanz als Kaiserin. Sie suchte ihren Hofstaat nach dem alten Muster zu halten und hatte wenig Wohlwollen für ihre Landsleute übrig.

vnd Marie Louise von Oesterreich, die ein wundersames Geschick zu Herrin der Welt gemacht hatte, taucht lautlos aus der blendendsten Helligkeit ins trübe Dunkel zurück. Für die Großherzogin von Parma und Gattin eines Grafen