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Erstes Blatt.

M*»«r»t«t».

Preis:

Jährlich 9 â. W^rL 4^*50 4. vierteljährlich 2 ^ 25 ^

Für auswärtige Momenten mit dem beirrst enden

Psstaufschlag.

irinrückungS.

gebühr

für Stadt- und Land» kreis Hanau 10 ^ die ^gespaltene Garmond­zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^

Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, für

Auswärts 30 ^.

Die einzelne Rummer kostet 10 ^.

Amtliches Argan für Ktaöt- unö LauSKreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Samstag den 4. Dezember

1897.

Hierzu

Amtliche Beilage" Nr. 85.

Amtliches.

^arvöRrew ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Unter dem Rindviehbestande des Gastwirths Wilhelm Clauß I. Wittwe zu Ravolzhausen ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen; es wird daher bis auf Weiteres dir Orts- und Gemarkungssperre für Ravslz» Haufen angeordnet. Das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen durch den Ort und die Gemarkung Ravolz­hausen ist sonach verboten.

Die Bestimmungen der Bundesraths-Jnstruktion zur Aus­führung des Reichsviehseuchengesetzes (Reichsges.-Blatt für 1895, Seite 358 ff.) M 58, 59 ff. sind genau zu beachten.

Die Herren Ortsvorstände wollen Vorstehendes sofort ortsüblich bekannt machen.

Hanau am 4. Dezember 1897.

Der Königliche Landrath

v. Schenck.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein schwarzseidenes Tuch. Ein Porte monnaie mit einigen Pfennigen. Zwei Fensterrwrhänge. Eine silberne Damen Remontoiruhr mit Goldrand, nebst Kette. Ein brauner Kinderhandschuh (linker).

Verloren: Eine leere Weinkiste, A. W. Nr. 2145 gez. Zwei goldne Armringe; dem Wiederbringer eine Be­lohnung.

Hanau am 4. Dezember 1897.

^taöt^rei^ ^anau.

Nekarmtmachungell des Oberbürgermeisteramtes.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des § 5 und § 6 pos. c. der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen werden nach Berathung mit dem Stadtvorstand für die Abhaltung des Weihnachts- marktes dahier nachstehende Bestimmungen getroffen:

Art. 1. Der Weihnachtsmarkt findet an den Tagen des 19. bis einschließlich 24. Dezember auf dem Neustädter Markt­platze statt.

Lettilletsn

Mn halb geschenktes Weihnachtsgeschenk.

Hanau, 2. Dezember.

Ueber die Bestrebungen der deutschen Friedensgesellschaft mag ein jeder denken wie er will und kann. Dem einen gefallen sie, dem andern gefallen sie richt, wie es mit allem auf Erden ist. Jedenfalls wird noch manches Tröpflein Wasser den Main und die Kinzig hivablaufen, ehe diese Be­strebungen an ihrem Ziele angelangt sein werden. Unter, dessen hat aber die Friedenslitteratur neben manchem ver worrenem Zeug, das am besten in den Papierkorb wandert, einige hübsche und sehr gedugene Leistungen aufzuweisen und da ist das halb geschenkte Weihnachtsgeschenk:Friedens- stimmen", gesammelt von L. Katscher, beim Erscheinen Preis 6 Mark, später für die Friedensfreunde 3 bis 4 Mark, und i^ für alle, die nämlich noch zurechtkommen, 1.50 Mark, zuzüglich der Spesen für Porto. Das Buch gehört zur so­genannten Gescheuklitteratur, Goldschnitt u. s. w. und der Inhalt ist die schöne äußere Ausstattung werth. Verse und Prosa, Ernstes und Heiteres' Zeitgenössisches und aus der Zeiten Moder neu Aufßeigendes, Aufsätze und Apho­rismen: ein wahres Kaleidoskop wechselnder Erscheinungen, alle durch die grüne Brille der Hoffnung betrachtet. Es ist schon 1.50 Mark werth im Zusammenhang durchzulesen, was Goethe und Schiller, was Napoleon und Moltke, unsere großen Könige und Kaiser über Krieg und Frieden für Aus spräche gethan haben. Bestellungen wird die Re­daktion unter C. N. gewiß gerne annehmen und weiter- besördern. Frieden auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen.

Mit dem Aufschlagen der Verkaufsbuden darf Tags vorher angefangen, noch am Abend des 24. Dezember müssen die­selben aber wieder entfernt werden.

Art. 2. Das Feilhalten auf diesem Weihnachtsmarkt ist observanzgtmäß nur hiesigen Einwohnern gestattet und be­schränkt auf s. g. Weihnachtsartikel, Kinderspielwaaren, Christ­bäume, Christgärten, Lebküchler- und Konditorwaaren.

Art. 3. Im Uebrigen ist jeder Feilhaltende den markt- polizeilichen Anordnungen unterworfen und werden Zuwider Handlungen gegen diese Verordnung mit Geldbuße bis zu 9 M. eventuell mit Hast geahndet.

Hanau am 3. Dezember 1881.

Der Landrath Schrötter.

Vorstehende Polizei-Verordnung wird hierdurch wiederholt veröffentlicht.

Hanau am 1. Dezember 1897.

Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister.

I. V.: Heraeus. 17069

Bekanntmachung.

Am Freitag den 10. Dezember ds. Js., abends 8V4 Uhr, wird im unteren Saale der Centralhalle Herr cand. theol. Paech aus Frankfurt a/M. einen öffentlichen Vortrag über den genossenschaftlichen Zusammenschluß von Handwerkern halten, zu dessen Besuch hierdurch eingeladen wird. Eintritt für Jedermann frei.

Hanau am 4. Dezkmber 1897.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 17111

Städtisch^Sparkaffe.

Zwecks Zinsenberechnung und Bücherabschluß wird die städtische Sparkasse

vom 16. Dezember bis einschl. 31. Dezember ds. Js. für den Verkehr mit dem Publikum geschlossen sein.

Hanau den 1. Dezember 1897.

Die Verwaltung der städtischen Sparkasse.

Küstner. Klaere. Eilber. 17017

Lagesschau.

Dem Reichstag sind folgende Anträge zugegangen: Abgg. Gras v. Hompeich und Gen.: auf Aufhebung des Ge­setzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872; Abgg. Charton und Gen.: auf Abänderung des § 2

Mas ist ein Kuß?

Kopenhagen, 2. Dezbr.

Es ist als ein erfreuliches Zeugniß wissenschaftlichen Fort­schritts zu betrachten, raß es ein Professor der hiesigen Uni­versität, der bekannte Sprachforscher Kristian Nyrop, ist, der in einem soeben veröffentlichten WerkDer Kuß und seine Geschichte" diese Frage aufwirft und sie nach allen Richtungen gründlich untersucht. Er leitet sein Werk mit den Worten Heines ein:

.Wenn ich nur selber wüßte, Was mir in die Seele zischt! Die Worte und die Küsse Sind wunderbar vermischt'

und nachdem er in einem Vorworte, an das Schicksal Francescas da Rimini in DantesHölle" anknüpfend, daran erinnert hat, wie gefährlich es sein kann, nur über Küsse zu lesen, geht er gleich auf sein Thema los. Er führt aus; Es könnte vielleicht manchem überflüssig erscheinen, eine solche Untersuchung anzustellen, denn jedes Kind weiß ja doch, was ein Kuß ist. Die Küste empfangen uns ja, so bald wir das Licht der Welt erblicken, und sie folgen uns das ganze Leben hindurch, wie Holty sagt:Küste geben, Küsse rauben, ist der Welt Beschäftigung." Dennoch ist eine solche Untersuchung nicht als eine müßige zu betrachten, und es ist auch nicht so ganz leicht, die Frage:Was ist ein Kuß?" zu beant­worten. Der französische Dichter Paul Verlaine definirt den Kuß alsein feuriges Accompagnement auf der Claviatur der Zähne zu den süßen Gesängen, die die Liebe in den Herzen singt". Diese Definition kann ja aber nur auf den Lirbes- kuß Anwendung finden, und der Verfasser erzählt uns, daß die Franzosen Bezeichnungen für 20, die Deutschen sogar für 30 verschiedene Arten Küsse in ihrer Sprache haben. Pro­fessor Nyrop beschränkt sich jedoch darauf, die Küsse in fol­gende Klassen einzutheilen, nämlichLiebesküsse",Friedens-

des Gesetzes, betr. die Verfassung und die Verwaltung Elsaß- Lothringens vom 4. Juli 1879, Abänderung des § 31 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 und Neuregelung der Wahlen zum Landesausschuß von Elsaß-Lothringen ; Abg. Bassermann und v. Cuny: auf Annahme eines Gesetzes, be­treffend das Vereinswesen; Abgg. Schmidt und Roeren: Vorlegung einer Novelle zu dem Gesetze vom 20. April 1892, betreffend den Verkehr mit Wein rc.; Abgg. Paasche, Bassermann, Clemm und Jebsen: auf Abänderung des Zoll- tarisgcsetzes vom 15. Juli 1879; Abgg. Hitze, Lieber und Freiherr v. Hertling: betreffend gewerbliche Beschäftigung schulpflichtiger Kinder; Abgg. Prinz v. Arenberg, Gröber (Württemberg), Letocha, Rintelen, Spahn und Stephan (Beuchen): betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches.

Entschädigung unschuldig Berurtheitter. Der Gesetzentwurf über die Entschädigung der im Wiederauf­nahme-Verfahren freigesprochenen Personen bestimmt im ein­zelnen, daß Personen, die im Wiederaufnahme-Verfahren frei- gesprochen oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes mit einer geringeren Strafe belegt werden, Entschädigung aus der Staatskasse verlangen können, wenn die frühere Strafe ganz oder theilweise gegen sie vollstreckt worden ist. Das Verfahren muß die Unschuld des Verurtheilten bezüglich der ihm zur Last gelegten That oder bezüglich eines die Anwendung eines schwereren Strafgesetzes begründenden Umstandes er­geben haben. Außer dem Verurtheilten haben Diejenigen, denen gegenüber er kraft des Gesetzes unterhaltungspflichtig war, Anspruch auf Entschädigung. Gegenstand des dem Verurtheilten zu leistenden Ersatzes ist der für ihn durch die Strafvollstreckung entstandene Vermögensschaden. Unterhal­tungsberechtigten ist soweit Ersatz zu leisten, als ihnen durch die Strafvollstreckung der Unterhalt entzogen worden ist. Ueber die Verpflichtung der Staatskasse zur Entschädigung wird dnrch besonderen Beschluß des im Wiederaufnahmever­fahren erkennenden Gerichts Bestimmung getroffen. Der Be­schluß ist von dem Gericht unmittelbar nach der Verkündigung des im Wiederaufnahme-Verfahren ergangenen Urtheils zu er­lassen. Wer auf Grund eines solchen Beschlusses einen An­spruch geltend gemacht hat, hat ihn durch Antrag bei der Staatsanwaltschaft zu verfolgen. Ueber den Antrag ent­scheidet die oberste Behörde der Landes-Justizverwaltung. Gegen die Entscheidung ist binnen einer Ausschlußfrist von drei Monaten die Berufung auf dem Rechtsweg zulässig.

Vorschlag zu einem Wahlbündnis Frank­furt, 3. Dezdr. Der Nationalliberale Verein (Frankfurter Wahlverein) hat an die Vorstände des Demokratischen Ver­eins und der Fortschrittspartei in Sachm der bevor­stehenden Reichstagswahlen das folgende Schreiben

MMMMMimWWMMBMMMMMMMMMMMk ; küsse",Ehrerbietungsküsse",Freundschaftsküsse" undver­schiedene Arten Küsse", und jede dirser Arten wird in einem besonderen Kapital gründlich untersucht. Einige Auszüge des interessanten Werkes dürften ihrer Originalität wegen auch für deutsche Leser Interesse haben.

Wie bringt der Mund einen Kuß hervor?" fragte der Verfasser. Durch eine Art saugende Bewegung der Lippen­muskeln, d r von einem stärkeren und schwächeren Laute be­gleitet wird. Doch wird diese Muskelbewegung erst dann ein Kuß, wenn sie sich als Ausdruck eines Gefühls gibt und wenn die Lippen gleichzeitig ein lebendiges Wesen oder einen Gegenstand berühren. Wie ein Kußschmeckt", darüber sind die Meinungen ja sehr verschieden. Als der alte Minne­sänger, der böhmische König Wenceslaus, seine Geliebte ge­küßt hatte, sang er:Wie eine Rose, wenn sie ihren Kelch öffnet, um den Thau zu trinken, reichte sie mir ihre süßen, frischen Lippen."

Fragt man, was die Frauen von einem Kusse »erlangen, so ist die gewöhnliche Antwort, daß der Kußsüß" sein müsse. Tie deutschen Frauen verlangen, daß der Mann, der den Kuß gibt, einen Barl habe, und sie sagen:Ein Kuß ohne Bart ist ein Ei ohne Salz", und in Holland haben die Frauen dieselbe Meinung. Die dänischen Mädchen ver­langen jedoch noch mehr, sie wünschen, daß der Kuß einen starken Geschmack habe, und sie sagen:Eiren Mann ohne Bart küssen, heißt eine lehmige Wand küssen."

Professor Nyrop untersucht dann den Kuß in quantitativer Beziehung. Bekanntlich sind ja die Liebenden mit Küssen sehr verschwenderisch, was in vielen Fällen recht angenehm sein kann. Der Verfasser erzählt von einem verlobten Paare, das beschlossen hatte, die Verbindung auszuheben.Es wäre wohl am richtigsten," sagte er,daß wir alle unsere Briffe ein­ander zurückgeben."Das meine ich auch," antwortete sie,sollen wir uns aber nicht auch unsere Küsse zurückgeben?"