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Amtliches Organ für SisSt- unö LanöKreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage
Nr. 259.
Donnerstag den 4. November
1897.
Amtliches.
StâHMvsis ^anau.
Bekanntmachung.
Auf Grund der allgemein ertheilten höheren Ermächtigung wird hierdurch für den zweiten Meßsonntag, den 14. November d. Js., eine vermehrte Beschäftigungszeit für alle Zweige des Handelsgewerbes in der Stadt Hanau, und zwar bis 7 Uhr abends, zugelassen.
Während des Gottesdienstes und zwar in der Zeit von 91/4 Uhr bis lV/4 Uhr vormittags und von 2 bis 3 Uhr nachmittags ist jedoch jede Art der Beschäftigung im Sinne des § 105b der Reichs-Gewerbeordnung ausgeschlossen.
In Betreff des Offenhaltens der Verkaufsbuden auf der hiesigen Herbstmesse bleiben die seitherigen Bestimmungen unberührt, nur ist den Verkäufern von Verzehrungsgegenständen (Konditorei- und Backwaaren, sowie Obst u. a. m.) an dem vorbenannten Sonntage in den für das Handelsgewerbe freigegebenen Stunden ebenfalls das Feilhalten gestattet.
Hanau den 2. November 1897.
Königliche Polizei-Direktion.
P. 11736____________v. Schenck.____________________
(Xanößrci# ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Auf Ansuchen des Herrn Laudraths zu Gelnhausen veranlasse ich hiermit die Herren Orlsvorstânde, die Anmeldungen der jungen Leute, welche die landwirthschaftliche Winterschule in Gelnhausen besuchen wollen, recht bald an das Landrathsamt zu Gelnhausen gelangen zu lassen.
Hanau am 1. November 1897.
Der Königliche Landrath v. Schenck.
SlâHt^eis ^anau. Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.
Viehmärkte betr.
Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche im Landkreise Hanau bleiben die Viehmârkte in Hanau bis auf Weiteres aufgehoben.
Hanau den 2. November 1897. 15672
Der Oberbürgermeister
I. 5583 Dr. Gebeschns.
Handelskammer Hanan.
Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat am 19. Oktober 1897 folgendes
Feuilletsn.
Hausmusik.
Von Gustav Kuno w.
(Nachdruck verboten.)
Nun die langen Abende wieder angebrochen sind, tritt auch Frau Mustka wieder in die Glanzzeit ihrer Herrschaft, und im Konzertsaale wie im stillen Heim spendet sie die Fülle ihrer lieblichen Gaben. Von den beiden Schwestern Konzertmusik' und Hausmusik ist die letztere ganz gewiß die unscheinbarere, weniger faszinirende und scheuere. Aber- wenn wir die wirkliche musikalische Bildung eines Volkes erkennen und bemessen wollen, so suchen wir den Maßstab doch nicht in den öffentlichen Konzerten, in denen so vielerlei die Aufmerksamkeit ablenkt und zersplittert, — am wenigsten aber in der Masse der Konzerte, jenen schrecklichen 800 z. B., deren sich allwinterlich die Reichshauptstadt erfreut. Nein — über die musikalische Bildung einer Volkes entscheidet allein die Hausmusik. Sage mir, wie Du Deine Hausmusik betreibst, und ich werde Dir sagen, ob Du musikalisch bist.
Wie nun Hausmusik zu betreiben fei? Man könnte den Frager statt aller Antwort vor Meister Böcklin's Gemälde „Der Eremit" führen. Sieh, wie das alte Mönchlein da ganz allein für sich in seiner dunklen stillen Zelle seine Fiedel spielt. Wie seine ganze Seele in und mit den Tönen lebt und er die Welt um sich völlig vergißt. Fast möchte ich bezweifeln, ob der einfache Priester ein großer Meister seines Instrumentes ist! \ aber was thut's? Ihm ist die enge Stätte in diesem Augenblick zur weiten herrlichen Halle geworden, in der Alles, was ihm schön und werth ist, vereinigt und für ihn bereitet ist, — für ihn, den einsamen, alten, dürftigen Mann. Da best Du das aanze Wesen der Hausmusik; die
Wahlftât
genehmigt:
I. Ä - hl? ystem.
8 1.
Die Wahlen zur Handelskammer erfolgen durch alle Wahlberechtigten mit gleichem Rechte.
8 2.
Der den Stadt- und Landkreis Hanau und die Kreise Gelnhausen, Schlüchtern, Fulda, Hünfeld und Gersfeld umfassende Bezirk der Handelskammer wird zum Zwecke der Wahl der Mitglieder in sechs engere Bezirke derart eingetheilt, daß die Wahlberechtigten
a) des Stadt- u. Landkreises Hanau zwölf Mitglieder,
b)
„ Kreises Gelnhausen
drei
ff
c)
tt
Schlüchtern
zwei
st
d)
ff
ff
Fulda
fünf
ff
e)
V
V
Hünfeld
zwei
ff
t)
ff
ff
Gersfeld
ein Mitglied,
im Ganzen also fünfundzwanzig Mitglieder wählen.
8 3.
Das Wahlrecht wie die Beitragspflicht sind, außer von den Erfordernisfen des § 3 des Gesetzes vom 24. Februar 1870, 19. August 1897, von der Veranlagung zu einem Gewerbesteuersatze von jährlich mindestens zwanzig Mark bedingt.
II. Wahlverfahren.
8 4.
Für die in § 2 bezeichneten Bezirke finden die Wahlen in den betreffenden Kreisstädten statt.
8 5.
Der Wahlkommissarius hat für die Wahlhandlung in sämmtlichen Bezirken eine mindestens einstündige Dauer sest- zuhalten.
Mehrere Wahlen erfolgen in einer gemeinsamen Wahlhandlung und zwar derart, daß jeder Wahlberechtigte einen Stimmzettel abgibt, auf dem so viele Personen verzeichnet sind, wie zu wählen sind.
Hat der erste Wahlgang zu einem endgültigen Ergebnisse gemäß § 14 des Besitzes vom 24. Februar 1870,19. August 1897, nicht geführt, so ist für den erforderlichen zweiten Wahlgang von dem Kommissarius ein neuer Termin zu bestimmen und öffentlich bekannt zu machen.
8 6.
Abgesehen von den in den §§ 17—19 des Gesetzes vom 24. Februar 1870, 19. August 1897, vorgesehenen Fällen scheiden alle zwei Jahre aus:
vier für den Stadl- und Landkreis Hanau gewählte Mitglieder,
ein für den Kreis Gelnhausen gewähltes Mitglied.
ungetheilte Hingabe, das liebevolle Verständniß für die Schönheit der edlen Tonkunst.
Und nun lassen wir uns von des alten Lesage Zauberteufel ungesehen in ein Bürgerheim aus dem Ausgange des erleuchteten 19. Jahrhunderts führen, wo eben musizirt wird. Da ifl's gar hell, geputzte Frauen und Männer sitzen umher und lauschen mit erzwungener Aufmerksamkeit der Tochter deS HauseS, die in nervöser Erregung am Klaviere sitzt. WaS sie eigentlich spielt, darauf hört wohl kaum Einer, und am wenigsten wiegen diese Töne irgend einen der Hörer in holde, stille Gedanken; aber alle verfolgen mit Eiser die Hände des Fräuleins, die auf den Tasten schier sinnverwirrende Tänze, Sprünge und Evolutionen ausführen. Und nun ist sie fertig, und der letzte Ton ist noch nicht verklungen, so klatscht schon alles durcheinander und ruft: „Nein, welche Fingerfertigkeit!"
Was ist nun der wesentliche Unterschied zwischen dem Alten in seiner Klause und dem Fräulein am Klavier? Jener spielt für sich allein, einzig und allein der Schönheit, des Genusses wegen; diese vor einer unruhigen Gesellichast, um ihre Künste zu zeigen.
Die falsche Virtuosität — das ist ein Wurm, der an der Pflege unserer Hausmusik nagt. Es ist eine thörichte Nachäffung des Konzertsaales im Haufe. Was einem d'Albert oder Petschnikoff recht ist, ist dem, der im stille» Kämmerlein spielt, keineswegs billig. Wer vor die Oeffentlichkeit tritt, muß einen besonderen Grad von Kunstfertigkeit besitzen, wenn sein Anspruch begründet sein soll; da handelt es sich wesentlich mit um den Künstler. Zu Hause aber soll eS sich ganz allein um die Kunst, die Musik handeln, deren Schätze im Rahmen der hier gegebenen Möglichkeit kennen zu lernen, deren Schönheiten zu erfassen und sich und vielleicht ein paar guten Freunden, die gleichgesinnt sind und uns nachsichtig hinnehmen, zu erschließen die Aufgabe der Hausmusik bildet.
Zum Zwecke der das erste und zweite Mal ausschtiden- den Mitglieder werden die Kreise Fulda und Gersfeld zu- sammengelegt, so daß in ihnen vereinigt alle zwei Jahre zwei Mitglie.er ausscheiden.
Für die Kreise Hünfeld und Schlüchtern findet die erstmalige Auslastung je eines Mitgliedes für den Wahltermin Ende 1899 statt, mit der Wirkung, daß das nicht ausgelooste Mitglied weitere vier Jahre im Amte bleibt.
8 7.
Bei den Wahlen ist die Vertretung der wahlberechtigten Firmrn durch einen in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen allgemein zugelassen, mit der Maßgabe, daß der die Wahlstimme abgebende Prokurist sich durch schriftliche Vollmacht des Firmeninhabers — bezw. bei wahlberechtigten Gesellschaften, Gewerkschaften und juristischen Personen eines ihrer gesetzlichen Vertreter — legitimirt.
Hanau den 16. September 1897 in sess.
(L. 8.) gez. Canthal. 15613
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Ein Portemonnaie mit 21 M.
Gefunden: Zwei Damen-Regenschirme (in der kath. Kirche stehen geblieben).
Hanau den 4. November 1897.
Admiral Werner über die deutsche Flotte.
Der Kontre-Admiral a. D. Werner hat neulich in München einen Vortrag über die deutsche Flotte gehalten. Die Aufgaben unserer Kriegsmarine zerfallen, wie Admiral Werner ausführte, in folgende Punkte: 1. die Verhinderung einer feindlichen Landung; 2. die Freihaltung unserer beiden deutschen Meere von Blockaden; 3. Schutz unserer deutschen Landsleute im Auslande und unseres Seehandels; 4. Schutz unserer Kolonien. Der Schluß des mit außerordentlichem Beifall ausgenommenen Vortrages lautete:
„Was die Kosten einer entsprechenden Flottenvermehrung betrifft, so veranschlage ich den Bau von 5 Panzerkreuzern auf 75 Millionen, von 19 geschützten Kreuzern auf 76 Millionen, von 10 Panzerschiffen auf 200 Millionen, von Torpedobooten auf 48 Millionen, von 6 Kanonenbooten auf 9 Millionen, zusammen 408 Millionen Mark. Das ist nicht zu viel für ein Land von 52 Millionen Einwohnern. Die Gegner meinen, ein so armes Land wie Deutschland könne eine solche Summe auch in acht Jahren nicht aufbringen. Nun, ich glaube, daß es möglich sein wird, in einem Lande, wo jährlich gegen drei Milliarden Mark für Tabak und Getränke ausgegeben werden, 400 Millionen Mark in acht Jahren aufzubringen. (Stürmischer Beifall.) Die Flottenvermehrung macht keine neuenSteuern nöthig: dafür bürgt der glänzende Stand der Reichsfinanzen
Dies ungesunde Streben nach dem Scheine einer Virtuosität — was hat es alles schon für Schaden angerichtet! Es hat das „Gebet einer Jungfrau" und das „Erwachen des Löwen" über uns herausbeschworen. Denn die machen etwas von sich her; eine Sonate von Mozart hingegen — ja, sie hat ja einen recht guten Namen und es ist immer „gebildet," sagen zu können : „Meine Tochter spielt jetzt Mozart;" aber au fond ist sie doch gar zu simpel und etwas sehr altmodisch und macht keinen rechten Effekt mehr. Ueberall ist das Gefühl sür's Einfach-Schöne untergraben. Wo findet man wohl noch ein Haus, wo unsere köstlichen alten Volkslieder wahrhafte Pflege finden, wo die jugendlichen Stimmen der Kinder des Hauses sich zum wohllautenden Vortrage dieser unschuldvollen, herzenitiefen Weisen vereinigen — zum großen Heile ihrer Gemüthsbildung? Und man steht hier nicht etwa vor einer jener historisch berechtigten zeitweiligen Schwankungen deS Geschmacks, in der Art, daß man gegenwärtig die üppigeren Formen der neueren Tonkunst den schlichten Gestaltungen der Klassiker vorzöge, — nein, was an die Stelle des wahrhaft Schönen tritt, ist das schlechthin Minderwerthige. So erklärt es sich, daß z. B. ein Lied, wie „Es liegt eine Krone im tiefen Rhein", eine ganz hübsche Melodie, die aber doch bedenklich viel von Leierkasten-Trivialität an sich hat, zu einer vielgesungenen hochverehrten Weise werden kann, und daß, wie wir jüngst lasen, bk Komposition eines Julius Wölfischen Gedichtes „Beim Faß — Schlagt derb aufs Frß," das schon durch seinen Text sich als überaus gemüthsreich und bildend kennzeichnet, als „wahrhaft gute Hausmusik" an- empfohlen wird.
Gehen wir der Wurzel des Uebels nach, so finden wir es bereits in der musikalischen Ausbildung der Jugend. In besseren Familien ist es jetzt Sitte, jedem Kinde eine musikalische Ausbildung angedeihen zu lassen. Diese Sitte ist zu billigen, denn die ganz überwieaende Mebrbeit der Menschen