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Amtliches Organ für &aöt~ unö LanöKreis Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage
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für Stadt- und Landkreis Hanau 10 ^ di« ^gespaltene Garmond- zeile oder deren Raum, für Auswärls 15 ^.
Im Reklanicutheil dir Zeile 20 ^, für Auswärts 30 ^.
Montaa den 25. Oktober 1897.
f Amtliches.
(-Sanö^reio ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtcs.
Unter den Zugochsen der Domäne RÄdigheimerhof ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen; es wird daher bis auf Weiteres die Oris und Gerrrerrkurrgssperre für den Gutsbezirk Rüdigheimerhof und ven Ge meindebezirk Rüdigheim hierdurch angeordnet. Das Durchtreiben von Wiederkäuern (Rindvieh, Schafe, Ziegen) und Schweinen durch den Gutsbezirk Rüdigheimerhof und den Gemeindenbeznk Rüdigheim ist sonach verboten.
Die Bestimmungen der Bur desraths -Instruktion zur Ausführung des Reichsviehseucbmgesetzls (Reichsges.-Blatt für 1895, Seite 358 ff.) — §§ 58, 59 ff. — sind genau zu
beachten.
Die Herren Oitsvorstände wollen Vorstehendes sofort ortsüblich bekannt machen.
Hanau den 25. Oktober 1897.
Der Königliche Landrath
v. Schenck.
Die Listen der Wahlmänner für die Ergâvznngswahlen der Kreistags Abgeordneten im Wahlverband Ler Landgemeinden, sowie die Liste der zum Wahlverbande der größeren Grundbesitzer gchörendeu Wahlberechtigten liegen vom 26- d. Mts. ab im Sekretariat des Kreisausschusses zu Jedermanns Einsicht offen.
Hanau am 19. Oktober 1897.
Der Königliche Landrath
A. 3336. v. S.ch e n ck.
Dienstnachlichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Hemme von einem Lastwagen (vermuthlich von einem Manöverfuhrwerk), Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister in Kilianstädten; ein goldener Ring; ein dekgi. am 23. d. Mts. in der Restauration Kuschke (Rouffklle) zu KleinSteinheim; 6 Paar Schuhriemen und 6 Paar Taillenstäbe; eine wachslederne schwarze Tasche mit Kontobuch nebst Kamm; eine silberne Vorstecknadel mit Kettchen; ein Mützenfutteral; ein Päckchen schmutzige Wäsche.
Verloren: Ein Portemonnaie mit ca. 3.50 Mk. und für 1 Mk. Briffmarken nebst kleinem Schlüssel; eia braunes Kinderrädchen; ein großer Fußball.
Entlaufen: ein roth und weißer Bernhardiner, roth geblockt, mânnl. Geschl.
Hanau den 25. Oktober 1897.
jMaöt&rcw ^anau. OekTANtmachANgeu des Oberbürgermeisteramtes.
Kekanntmachrmg.
Ter für den 27. Oktober d. Js. an gefegte Viehmsrkt in Härmn kann wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in der Umgegend nicht abgeèalten werden.
Hanau den 25. Oktober 1897.
Der Oberbürgermeister
15174 Dr. Gebe schus.
Bekanntmachung
betr.
Wahlen zum Gewerbe-Gericht.
Gemäß § 7 des Ortsstatuts, betreffend das Gewerbe- Gericht in Hanau, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Neuwahl der Beisitzer und Ersatzbeisitzer des Gewerbe-Gerichts am
Montag den 15. November 1897 in den Stunden von mittags 12 Uhr bis abends 6 Uhr im unteren Saale des Neustädter Rathhauses stattfinden wird.
Sowohl die Arbeitgeber, als auch die Arbeitnehmer haben je
6 Beisitzer und
6 Ersatzbeisitzer
auf getrennten Wahlzetteln zu wählen; Wahlzetttl, welche mehr als 6 Namen enthalten, sind ungültig.
Auf die Wahl finden die nachstehend abgedruckten Bestimmungen d-r §8 6 bis 10 des Ortsstatuts Anwendung.
Für die im § 7 des Statuts vorgesehene Legitimation der Arbeitnehmer können Formulare in der Gerichtsschreiberei des Gewerbegerichts, Neustädter Rathhaus, 2 Treppen hoch, Zimmer Nr. 21, kostensr.i in Empfang genommen werden, woselbst auch jede weitere zur Sache erforderliche Auskunft ertheilt wird.
Hanau den 20. Oktober 1897.
Der Vorsitzende des Gewerbe-Gerichts.
J. V.: Dr. Bulle.
Auszug aus dem Ortsstatut, betr. das Gewerbe-Gericht in Hanau.
8 6.
Wahlberechtigt sind:
1. als Arbeitgeber alle über 25 Jahre alten männlichen Gewerbetreibenden, die ihr Gewerbe hier gemäß § 14 der Gewerbeordnung zur Anmeldung brachten und seit mindestens einem Jahre in dem Bezirk des Gewerbe- Gerichts Wohnung oder Beschäftigung haben;
2. als Arbeitnehmer alle über 25 Jahre alten männlichen Arbeiter, die seit mindestens einem Jahre in dem Bezirk des Gewerbe-Gerichts Wohnung oder Beschäftigung haben.
Als gewerbliche Unternehmungen werden für die Frage der Wahlberechtigung der Arbeiter auch die vom Staate oder der Gemeinde auszeführteu oder betriebenen betrachtet. Zu den vorstehenden Personen gehören aber richt Gehülfen und Lehrlinge in Apotheken und Handelsgeschäften, sowie Arbeiter, welche in den unter der Militär- oder Marineverwaltung stehenden Bettiebs- ar. lagen beschäftigt sind. Als Arbeiter im Sinne dieses Ortsstatuts gelten alle im § 2, sowie im § 4 Abi. 1 des Rcichsgesetzes vom 29. Juli 1890 vezeicharten Personen.
Juristische Personen, Gesellschaften u. s. w. üben ihr Stimmrecht durch ihre gesetzlichen oder statutarischen Vertreter aus.
Wä lbar sind von vorstehend Genannten nur Deutsche männlichen Geschlechts, welche über 30 Jahre alt und leit mindestens zwei Jahren hier wohnhaft oder in Arbeit sind und welche in dem der Wahl vorhergegangenen Jahre für sich und Dre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln niat empfangen, oder die empfangene Armenunterstützung erstattet haben.
Wer zum Amt eures Schöffen unfähig wäre (§ 32 des Gerichtsverfassungs- Gesetzes) ist auch zum Gewerbegericht weder wahlberechtigt noch wählbar.
8 7.
Die Wahl der Beisitzer oder Ersatzbeisitzer findet unter Leitung des Vorsitzenden des Gewerb gerichts und eines vom Gewerbegericht je zur Hälfte aus den stimmberechtigten Ar- bitgebern und Arbeitnehmern ernannten Wahlausschusses alle trei Jahre, innerhalb der letzten 3 Monaten des Kalenderjahres statt.
Der Tag derselben ist mindestens zweimal in dem Anzeigeblatt der städtischen Behörden bekannt zu machen, dergestalt, daß zwischen dem ersten Abdruck der Bekanntmachung und dem Wahltage eine Frist von mindestens 14 Tagen liegt.
Dèr Wahlakt findet in einem oder mehreren Lokalen statt. Im ersteren Falle nimmt der Wahlausschuß die Funktionen des Wahlvorstandes wahr, im letzteren Falle ernennt derselbe für jedes Wahllokal eines seiner Mitglieder zum Wahlvorsteher. Dieser wählt aus der Zahl der im betreffenden Bezirk Wahlberechtigten zwei bis vier Beisitzer, in gleicher Anzahl Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die mit ihm zusammen den Wahlvorstaud bilden.
Die an der Wahl sich Betheilig enden haben sich vor dem Wahlvorstand, insoweit diesem nicht die Wahlberechtigung bekannt ist, auf Erfordern über dieselbe auszuweisen.
FemMetsn.
Die Pflege des Uationalgefühls durch die Muttersprache.
Vortrag, gehalten in der 27. Jahresversammlung des Hessischen Volksschullehrervereins von A. Eckhardt in Hanau.
Hochgeehrte Versammlung!
Werthe Kollegen!
Mä im verflossenen Jahre Germania all ihre treuen Söhne und Töchter um sich versammelt, um mit ihnen, eingedenk der sünfundzwanzigjâhrigen Wiederkehr der großen Tage und Thaten der Jahre 1870 uni 71, den Helden jener ereignißreichen Zeit den Tribut der herzlichsten und innigsten Dankbarkeit am Altare des Vaterlandes zu zollen, da schweifte der Blick eines jeden Vaterland-freundes zurück in jene Zeit, zu der dre verschiedenen deutschen Stämme auf den blutge- lräukten Gefilden unseres alten Erbfeindes als ein mächtiges Volk sich fühlen gelernt, als starke Brüder sich gefunden hatten, und das neue deutsche Reich mit seinem greisen Heldenkaiser an der Spitze dort im stolzen Kömasschlosse zu Versailles seine Auferste-ung feierte.
Seit jener Zeit ist dieses Reich durch die beispiellose Staatskunft seines genialen eisernen Kanzlers, durch die w-it- schauende Politik seiner Kaiser und durch die selbstlose Hingabe seiner einzelnen Stammesfürsten als ein gewaltiger Bau im Innern fest gefügt und nach außen zu einem Achtung gs- bietenven Horte des Friedens, nicht nur unseres Erdthrils, sondern der ganzen Welt gestaltet worden.
Seines mächtigen Schutzes sicher und seiner fördernden Fürsorge gewiß, hat sich deutsche Thatkraft auf allen Gebieten
des vielgestalteten &6enâ kühn versucht und erfolgreich ent faltet, ist es dem deutschen Geiste möglich gewesen, Triumphe der seltensten Art zu feiern, vermochte es deutsche Ausdauer, selbst jenseits der Meere den übermüthigen Gegnern Siege abzuringen und Eroberungen im Frieden zu erzielen, die vorher kaum geahnt werden konnten. — Dars es uns deshalb wundern, wenn der einstmals verachtete Deutsche heute von seinen Gegnern auf dem Gebiete des Handels und her Industrie mit Argwohn betrachtet, mit Neid verfolgt, ja, in seiner Überlegenheit geradezu gefürchtet wirv? Angesichts dieses gewaltigen Aufschwunges, den unser Volk seit "seiner Einigung zu einer mächtigen Nation zu verzeichnen hat, an gesichtS der Thatsache, daß das deutsche Volk nach langen Wanderungen in der Fremde endlich wieder heimgekehrt zum eignen Herd, sollte man meinen, da eS nun, getragen von den Gefühlen der Freude und des Stolz-s, seine Dankbarkeit in Wort und That bekunden würde gegen alle, die eS aus der Nscht zum Lichte geführt, die es auS der Ohnmacht zur Machtfülle erhoben, sollte man meinen, daß es d^r ernste Vorsatz beseelen müßte, die Größe und Macht unseres geeinten Vaterlandes mit aller Kraft zu erhalten unb zu erhöhen, sollte man meinen, daß das nationale Bewußtsein des deutschen Volkes alle seine @lieber durchdringen und mit Stolz und Begeisterung erfüllen mühte. Wenn solche Gesinnungen unser Gemüth erfüllen und solche Bestrebungen unseren Willen lenkten, dann bürsten wir uns rühmen, als echte Deutsche die großen Errungenschaften unseres HeldenkaiserS und seiner Paladine nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter zu führen. — Und dennoch ist dieses nationale Bewußtsein, dieser nationale Zusammenhalt unter den Deutschen weit geringer, alS man solches bei einem Volke erwarten sollte, das mehr und mehr nach außen hin erstarkt, und dessen Kräfte im Innern sich selbständig zu immer größerer Vollkommenheit entwickeln.
Fragen wir nach den Ursachen solch wenig erfreulicher Erscheinungen im nationalen Leven des Teutschen, so gibt uns ein kurzer Einblick in die geschichtliche Entwickelung unser res Volkes oarüber Aufschluß. — Wunderbar, aber aufs tiefste begründet in dem Charakter des kraftvollen, sich selbst genügenden Germanen ist es, drß das lebendige Gefühl der Nationalität so spät erst beim deutschen Volke in seiner Gesammtheit erwachte. Wohl hielten ein Karl der Große und ein Otto der Große mit energischer Hans all die verwandten Stämme zusammen, aber das Gefühl innerer Zusammengehörigkeit vermochten sie ihnen kaum einzupflanzen. Wohl redeten sie dieselbe Sprache, wohl wurden dieselben Märchen und Sagen erzählt im Norden wie im Süden, aber sich als ein Volk zu betrachten, das hatten jene Stämme nicht gelernt. Dazu kam, daß die deutsch heidnische Heldensage, noch ehe sie sich aus gestaltet, noch ehe töte Io viel Schönes verheißende Blüthe sich geöffnet hatte, durch falschen Glaubenseifer zerstört wurde. Als bann zur Zeit der Hohenstaufen die alte Kaiserherrlichkeit iu Hellem Glanze erstrahlte, der deutsche Name weit gefürchtet war, da lernte das deutsche Volte zum ersten Male Nationalbewußtsein, Nationalstolz empfinden, da blühte seine Littera.ur auf, da schenkte ihm seine markige und doch so wohllautende Sprache „der Niebtlunge liet", „der Gudrun Lied", und des deutschen Walter Herrlichen Gesang: „Ich han lande Dil -eschen" — unser „Deutschland, Deutschland über alles." Aber mit dem Untergänge tiefes glänzenden Kacser- geschlkchteS sank die Größe Deutschlands, mit ihm baS Nationalbewußtsein, mit ihm die Nationaüittercuur rasch von ihrer kaum erreichten Höhe. Man schämte sich eer herrlichen Muttersprache, die man, wie alles Nationale, barbarisch schalt, und bemühte sich, im Devken und Sprechen die hecanw^chiende Jugend möglichst zu Römern herauznbildcn. Dieses neue, vem deutschen Volke zum zwutrumal von Rom aus auferlegte ^nrfi t»iâ Ct ^ OV hV l't f^slM^rtM' tfjM*nfi'nMli.i*<M^«XiAC4 mU^ ^*»m amZÜ4