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Nr. 196.

Montag den 23. August

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1897.

Hierzu

Amtliche Beilage" Nr. 57

Amtliches.

^anMre 10 ^ana u.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtcs.

Zur Beseitigung der über die Verpflichtung zur Tragung der Einqualtierungslast bestehenden Unklarheiten und Zweifel mache ich darauf aufmerksam, daß nach dem Quartierleillungs- gesetz vom 25. Juni 1868 (Bundesges.-Bl. S. 523) und der zur Ausführung desselben erlassenen Bundesraths-Instruk­tion vom 31. Dezember 1868 (Bundesges.-Bl. 1869 S. 1) von der Eiuquartierungslast nur befreit sind:

1. Die Gebäude, welche

a. sich im Besitze der Mitglieder regierender Familien befinden,

b. zu den Standeèherrschasten her vormals reichs­ständischen oder derjenigen Häuser gehören, denen diese Befreiung durch Verträge zugesichert ist oder auf Grund besonderer Rechtstitel zusteht,

insofern diele Gebäude für immer oder zeitweise zum Wohn­sitze ihrer Eigenthümer bestimmt sind;

2. die Wohnungen der Gesandten und des Gesandtschafts­personals fremder Mächte; ferner, in Voraussetzung der Gegenseitigkeit, die Wohnungen der Berufskonsuln fremder Mächte, sofern sie Angehörige des entsendenden Staates sind und in ihrem Wohnort kein Gewerbe betreiben oder keine Grundstücke besitzen;

3. diejenigen Gebäude und Gebäude«heile, welche zu einem öffentlichen Dienst oder Gebrauch bestimmt sind, ohne Rück­sicht auf deren Eigenthumsverhältnisse; insonderheit also die zum Gebrauch von Behörden bestimmten, sowie die zum Be­trieb der Eisenbahnen erforderlichen Gebäude und Gebäude­theile ;

4. Universttäts- und andere zum öffentlichen Unterricht bestimmte Gebäude, Bibliotheken und Museen;

5. Kirchen, Kap llen und andere dem öffentlichen Gottes­dienste gewidmete Gebäude, sowie die gottesdienstlichen Ge­

bäude der mit Korporationsrechten versehenen Religions­gesellschaften ;

6. Armen-, Waisen- und Krankenhäuser, Besserungs-, Aufbewahrungs- und Gcfängnißanstalten, sowie Gebäude, welche milden Stiftungen angehören und für deren Zwecke unmittelbar benutzt werden;

7. neu erbaute oder vom Grund aus wieder aufgebaute Gebäude bis zum Ablauf zweier Kalenderjahre nach dem Kalenderjahre, in welchem sie bewohnbar bezw. nutzbar ge­worden sind;

Feuilletsn.

Frankfurter Kries.

Frankfurt a/W., 21. August.

Unsere neue Theatersaison ist zwar schon seit zwei Wochen eröffnet, aber erst die letzten beiden Tage brachten im großen wie im kleinen Haus bemerkenswerthe Neuaufführungen. Im Opernhause war es ein neues, farbenprächtiges Ballet,PH an- tasien im Bremer Rathskelle r", das erfolgreich über die Bretter ging, während das LustspielNachruhm" von Robert Misch nur einen mäßigen Achtungserfolg erzielte. Zu demphantastischen Tanzbilde" mußte der liebenswürdige Wilhelm Hauff seinen reichen, sprudelnden Humor herleihen, doch verstanden es bie beiden Bearbeiter die Namen thun hier nichts zur Sache, nur sehr schlecht, Etwas von dem herzerquickenden Humor eines Hauff auf die Bühne zu retten. Nichtsdestoweniger muß lobend anerkannt werden, daß der Bearbeiter des choreographischen Theiles es wenigstens ver­standen hat, abwechselungsreiche Bilder auf die Bühne zu bringen. Der Komponist (A. Steinmann) versteht es wohl glücklich, den gewohnten Banalitäten der herkömmlichen Ballet­musik zu entgehen und einige recht graziöse Nummern zu bringen, doch ist seine Musik nicht originell genug, um be­sondere Achtung zu verdienen. Wenn das Merkchen trotz aller dieser Mängel die freundlichste Aufnahme fand, so ist dies der liebevollen Arbeit unseres Balletmeisters, Herrn Gy- urian zu verdanken, der die Novität geschmackvoll in Szene gesetzt und eine Reihe stimmungsvoller Bilder geschaffen hat.

Die verschiedenen Tänze waren reich und farbenprächtig, Ausstattung und Kostümirung präsentirten sich glänzend. Be­sonders erwähnenswerth ist der Champagner-Tanz, den Frl. Robertine im Verein mit 12 Eleven ihre reiche Grazie

Dienstwohnungen in solchen befreiten Gebäuden sind nach dem Ministerial-Refkript vom 6. August 1875 von der Ein- quartierungslast nicht befreit.

Hanau den 23. August 1897.

Der Königliche Landrath.

V. 8628. v. Schenck.

Dienstnachlichten aus dem Kreise.

Gefunden oberkalö Dönrigheim: Ein seidener Schirm, auf dem Griff ein gelbes Plättchen, auf diesem der Name M. Zimmern" eingraoirt; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Dörnigheim. Eine silberne Broche mit Korallen.

Zu geflogen: Eine graue Brieftaube mit mehreren Stempeln in beiden Flügeln und am linken Fuß die Num­mer 252.

Verloren: Ein Manschettenknopf von Porzellan. Ein Buch aus der stâdt. Bibliothek mit dem TitelEin armes Mädchen". Ein Korallen-Kindermmband. Ein silbernes Armband mit 3 goldenen Sternchen. Vertauscht in der kath. Kirche ein Regenschirm.

Hanau den 23. August 1897.

Präsident Faure in Rußland.

Nichts wäre verkehrter, als wenn wir Deutschen die Reiie des Präsidenten Faure nach Rußland hämisch beur­theilen und die Ehrungen, die Herr Faure am Hofe des Zaren Nicolaus genießen wird, mit Aerger und Verdruß be­trachten wollten. Dem Repräsentanten der französischen Re­publik ist die Erfüllung der Höflichkeilspflicht, den Besuch des Zaren zu erwidern, nid schwerer gemacht als den souveränen Häuptern anderer Staaten. Es waren Verfassungsbedenken bei der Reise des Präsidenten ins Ausland zu überwinden, die Festsetzung des Zeremoniells bot mancher, ei Schwierig­keiten ; einem Theil der französiichrn Nation kam von neuem zum Bewußtsein, wie anders ein Monarch dem Monarchen gegenübertreten kann, während der andere Theil eifersüchtig darüber wachte, daß der für bin Präsidenten erborgte höfische Glanz nicht seinen verfassungsmäßigen Mangel eines eigenen Herrscher willens in den Schatten stelle. Dabei werden an den Verlauf der Reise vielfach Erwartungen geknüpft, die sich wahrscheinlich nicht erfüllen werden. Aufgeregte Zeitungs­schreiber wie Cassagnac und Rochefort haben schon stürmisch verlangt, daß nun endlich das so lange ersehnte Wort Allianc." klipp und Lar ausgesprochen werde, und zwar soll es ein Bündniß sein, das den Franzosen zur Rücker­oberung der 1870 verlorenen Provinzen verhelfe.

Gewiß wird Herr F^ure am Hofe in Petersburg auf­richtig freundschaftlichen Gefühlen für Frankreich und bei einem

verlieh. Von den übrigen Mitwirkenden seien die Herren Neumann und Meyer mit besonderem Lobe genannt. Das immerhin recht sihenswerthe Merkchen wird sich voraus­sichtlich einige Zeit lang im Spielplan behaupten können.

Das vieraktige LustspielNachruhm" von Robert Misch ist ein Konglomerat von Lustspiel, Posse, Schwank und sentimentalem Rührstück. Die Fabel des Merkes ist an und für sich gar nicht übel erdacht, wenn nur die Ausarbeitung nicht so ungeschickt, ja undramatisch wäre. Einige Figuren, wie z. B. der Komponist Roland, der Musikverleger Golz und namentlich der arme Klavierlehrer Arnstedt sind glücklich ge­zeichnet und treten uns naturwahr entgegen, Andere dagegen sind total verunglückt. Eine unmögliche Figur ist der Kapell­meister Luckinger. Gott sei Lob und Dank, daß derartige Kapellmeister in Wirklichkeit nicht existiren! Die Hauptperson des Stückes ist der unpraktische, aber talentvolle Komponist Hans Roland, der die schweren materiellen Sorgen des Lebeus im göttlichen Reiche der Kunst ganz vergißt, und alle Un­annehmlichkeiten und Sorgen feiner praktischer angelegten Frau aufbürdet. So glühend er indeß die echte und wahre Kunst liebt, so sehr ist ihm jeder Dilettantismus verhaßt, und er überwirft sich sogar mit dem Präsidenten des Gesang­vereinsLiederkranz", dem eingebildeten Seifenfabrikanten, Sänger undKomponisten" Klemm. Der Verein hatte ihm, dem armen Musiker, die Dirigentenstelle osferirt, aber der Meister kannsich nicht dazu entschließen, denblutigen Dilettanten" Chöre einzupauken. So entsteht ein Zerwürfniß nach dem anderen. Roland spielt dem Direktor und Kapell­meister des Stadttheaters seine neue Oper vor, doch die Herren schlafen während dem Vortrage des herrlichen Werkes ein, da sie dem Geistesfluge des Meisters nicht zu folgen vermögen. Die Oper wird nicht zur Aufführung angenommen, und der junge Komponist sieht sich dem Elend und der Schande preis­gegeben. Da kommt ihm eine gute Idee. Er reift heimlich

großen Theile der Bevölkerung warmer Begeisterung begegnen. Das nahe Einvernehmen mit Frankreich hat für Rußland bis jetzt nur gute Früchte getragen, und es ist zweifellos gute russische Polilik, sich Frankreichs thatsächliche Unterstützung, aus welchen Verträgen sie auch hervorgehen möge, zu erhal­ten und es ihm nicht unnöthig zu erschweren, den russischen Interessen weiter dienstbar zu sein. Von da aber bis zur Anerkennung einer elsaß lothringischenFrage" zu Gunsten Frankreichs ist ein weiter Weg. Die russische Diplomatie hat sich immer dadurch ausgezeichnet, daß sie es andern überlassen hat, sich für fremde Interessen einzusetzen; sie ist immer mit großem Geschick egoistisch, d. h. in der Politik nüchtern, prak­tisch, national gewesen. Wie einerseits Rußland keinerlei eigenes Interesse an französischen Eroberungsplänen gegen Deutschland hat, so bleibt andersiits die russische Freundschaft, die Frankreich aus seiner Jsolirung befreite, auch ohne bin­dende Zugeständnisse an die Revanchehoffnungen für dieses Land noch werthvoll genug, um die französische Politik immer wieder zu Gefälligkeiten und Diensten für Rußland zu be­stimmen.

Das zwischen dem 7. und 11. August in Petersburg so scharf betonte Wort Friede läßt eine Anerkennung kriegerischer Treibereien in Frankreich nicht zu und wird durch die Reise Faures in keiner Weise erschüttert werden. Verständige Fran­zosen können sich dessen freuen und werden sich jedenfalls mit der rauschenden Bekundung unverändert guter russisch-fran­zösischer Freundschaft begnügen müssen.

Politische und unpolitische Nachrichten.

(Depeschen-Bur eauHerold.*)

Berlin, 22. August. Der hier ein getroffene Staats- sekretär Freiherr von Marschall hatte, wie der Lokalanz." zu berichten weiß, gestern eine längere Unter­redung mit Herrn von Bülow. Herr von Marschall soll bei dieser Gelegenheit den Wunsch geäußert haben, zur völligen Wiederherstellung seiner Gesundheit noch einen längeren Nach­urlaub antreten zu können. Die Thatsache, daß Herr Mar­schall den Nachurlaub wünscht, wird als Beweis dafür ange­sehen, daß er dem Reichs dienst in irgend einer Form erhalten bleiben soll.

Berlin, 22. August. Dem Koloni alrath werden bei seinem demnâchstigen Zusammentritt eingehende Mit­theilungen über das noch geheim gehaltene Uebereinkommen zwilchen Deutschland und Frankreich betreffend Togo gemacht werden.

Köln, 22. August. Heute früh 8 Uhr traf mittelst Sonderzuges von London kommend der König von Siam mit Gefolge hier ein.

Köln, 22. August. DerKöln. Ztg." wiro aus Han­nover gemeldet: Die Untersuchung über den Unfall,

nach München und lebt dort einige Zeit bei einem befreundeten Maler, während er seine Landsleute glauben läßt, er habe durch Selbstmord geendet. Nun ist er mit einem Male ein berühmter Mann. Seine Werke werden aufgeführt, finden Beifall und bringen ihm Geld und Ehre ein. Getrost kann er nun in seine Heimath zurückkehren, denn er hat sich die soziale Stellung, die ihm von Rechts wegen gebührt, durch List erzwungen und seine philiströsen Gegner besiegt. Gespielt wurde die Novität ganz prachtvoll. E. Lbm.

Der Wolkenbruch im Mesengebirge.

In derNaturwissenschaftlichen Wochenschrift" des Dr. Potonitz unterzieht Dr. Hennig den Wolkenbruch im Riesen­gebirge vom 29. und 30. einer eingehenden meterologischen Betrachtung. rw

Dieser Wolkenbruch war der schwerste, der seit Anstellung regelmäßiger Beobachtungen überhaupt je vorgekommen ist, nach der Höhe des Wasserstandes in den Gebirgsbächen und Flüssen zu schließen, zweifellos der schwerste des ganzen Jahr­hunderts. Die Wolkenbrüche erstreckten sich diesmal über ein ausnehmend großes Gebiet: von Schlesien und Galizien bis nach Tirol hinein wurde das ganze Land in den drei Tagen vom 28.30. Juli durch die herabstürzenden Regen­massen beispiellos geschädigt Nirgends aber hausten die Wasser so schlimm wie im Riesengebirge, daS den regen­schweren Nordwest- und Nordwinden sich als einzige größere Erhebung entgegenstellt, sie zum Urberschreiten zwingt, und sie dabei ihrer ganzen Feuchtigkeit beraubt.

Nicht nur durch ihre große Ausbreitung zeichneten sich aber die letzten Wolkenbrüche aus, sondern auch durch ihre ungewöhnliche Dauer. Während der letzte große Wolkenbruch vom 3. August 1888, der freilich mehr das Iser- als das Riesengebirge betraf, im Laufe weniger Stunden abfloß, hielt