Lr»««emevtS.
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Amtliches Organ für Htaöt- und Landkreis Hanau.
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Rr. 191.
Dienstag den 17. August
1897.
Amtliches.
StcrölKvsrs ^ariait.
Der Fasanerieweg ist wegen Einlegung der Wasserleitung für den Fuhrwerksverlehr auf die Dauer von ca. 8 Tagen gesperrt.
Hanau am 16. August 1897.
Königliche Polizei Direktion.
P. 8587 v. Schenck.
Dienstnachlichtkn aus dem Kreise.
Vom Wasenmeister eingefangen: Ein weißer Bernhardiner Hund mit gelben Abzeichen, ein grauer Pinscher, ein brauner Jagdhund; sämmtliche m. Geschl.
Zugel a ufen: Ein schwarzer Wolfshund mit vier weiß und gelben Beinen; Empfangnahme bei Herrn Gruppe zu Wilhelmsbad.
Entlaufen: Ein junger schwarzer Dachshund mit braunen Abzeichen, m. Geschl.
Hanau den 17. August 1897.
$taM^rä0 ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Da unvermuthet die mit Mannschaften des Infanterie- Regiments Nr. 94 belegte Infanterie-Kaserne wieder geräumt werden soll, müssen für ca. 800 Mann Quartiere in der Stadt bis zum 26. d. Mts. einschließlich gestellt werden. Tie Mannschaften werden deshalb ihre früheren Quartiergeber ersuchen, ihnen die Quartierzettel zwecks Ergänzung durch die Stadtverwaltung auszuhândigen und bitte ich diesem Ersuchen zu entsprechen.
Hanau den 17. August 1897.
Ter Oberbürgermeister
11545 Dr. Gebeschus.
Grnndstnlksverpalhtung.
Die bis zum Schlüsse dieses Jahres an Einwohner zu Marköbel verpachteten 11,3891 ha Domanialgrunv stücke der dortigen Gemarkung sollen in den bisherigen 33 Pachtloosen vom 1. Januar 1898 ab anderweit auf zwö'f Jahre im Einzelnen öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Termin hierzu ist aus Montag den 23. dieses Monats, nachmittags von 4 Uhr ab in das Gemeinderathhaus zu Marköbel anberaumt.
Feuilleton
Das Theaterrecht.
Auszügliche Wiedergabe der Ausführungen über dasselbe aus einem Artikel der ,. Neuen Freien Presse" von Dr. Max Burckhard, Direktor des Hofburgtheaters in Wien.
Von besonderer Wichtigkeit sind die Beschlüsse der letzten Generalversammlung des deutschen Bühnenvereins in Bezug aus das Vertragsverhältniß der Vereinsmitglieder mit Bühnenangehörigen. — Bisher standen die Theaterunternehmer aus dem Standpunkte, daß sie sich in ihren Verträgen das Recht vorbehirlten, dieselben zu lösen, wenn ein weibliches Mitglied sich verehelicht, daß aber umgekehrt die vertragsmäßigen Verpflichtungen der Künstlerin auch nach ihrer Verheirathung ungeschmälert aufrecht erhalten werden. In dankenswertster Weise hat der Bühnenverein die Härte dieser Bestimmungen gemildert.
Wenn von den Rechten der Mitglieder deutscher Bühnen die Rede ist, denkt man zunächst an ihre materiellen Ansprüche. Aber nicht nur die Lohnfrage ist es, welche für den Schauspieler von Wichtigkeit ist, von ebenso großer materieller und zugleich von höchster ideeller Bedeutung für ihn ist die nach seiner Beschäftigung. Ein Anspruch des Künstlers kann zur Zeit bei dem Mangel einer gesetzlichen Bestimmung hinüber nur anerkannt werden, wenn er im Vertrage dlutUchen Ausdruck gcsundcn hat. Der Entwurf des österreichischen Theatergesetzes schlägt vor, daß dem Künstler ein Recht auf Lösung feint 3 Vertrages zuzusprechen sei, wenn die ihm hinsichtlich seiner Beschäftigung gemachten Zusagen nicht eingehalten werden. — Einen gewissen Schutz gewähren die neuen Verträge des heutigen Bühnenvereins wenigstens insoweit, als sie gegen eine böswillige Handhabung des
Auf angemessene Gebote erfolgt der Pachtzuschlag alsbald im Termin.
Hanau den 14. August 1897.
Der Königliche Domänenrath
Bell. 11499
Tagesschau.
Von der Marine. Laut telegraphischer Meldungen an das Oberkommando der Marine ist S. M. S. „Zielen", Kommandant Korvetten Kapitän Neitzke, am 13. August in Leith angekommen und beabsichtigt, am 17. August von dort wieder in See zu gehen; S. M. S. „Hyäne", Kommandant Kapitän Lieutenant Becker, ist am 14. August in Sierra Leona angekommen und wird am 17. d. M. die Hcimreis- fortsetzen; S. M. S. „Cormoran", Kommandant Korvetten - Kapitän Brussatis, ist am 14. August in Niutschwang ange- kymwen und beabsichtigt, am 19. b. M. nach Port Artdur in See zu gehen; S. M. S. „Irene", Kommandant Kapitän zur See du Bois, ist am 16. d. M. von Hakodate nach Wladimirbay in See gegangen.
Zur Regelung des Diensteinkommens der Geistlichen verlauten jetzt mehrere Einzelheiten. Nach den „Berl. Neuest. Nachr." scheint unter den zuständigen Behörden eine Verständigung über die Grundlagen der vor die Generalsynode wie vor den Landtag zu bringenden Entwürfe erfolgt zu sein. Gewissen Andeutungen nach würde die Abmachung dahin gehen, daß zunächst im Herbste der ordentlichen vierten Genetalsynode, wie das schon 1891 bei der dritten der Fall war, ein bezügliches Kirchengesetz vorgelegt werden soll. Dieser Entwurf soll vom Oberkirchemathe unter Zuziebung von Kommissaren aus dem Kultusministerium ausgestellt werden. Aus diese Weise würde von vornherein die Zustimmung des Kultusministeriums gesichert sein. Da außerdem sich der Finanzminister sehr entgegenkommend zeigen soll, so ist die beste Aussicht vorhanden, daß die Erledigung dieser wichtigen Frage in der nächsten Landtagssession erfolgt. Im Jahre 1894 wurde der außerordentlichen Generalsynode ein Antwortschreiben des Kultusministers mitgetheilt, worin die fünf Forderungen des Finanzministeriums gegenüber der früheren Aufstellung der Gehaltsstufen für die Geistlichen enthalten waren. An erster Stelle verlangte der Finanzminister, daß das Anfangsgehalt, welches durch den Kirchengesetzentwurf von 1891 auf 2400 Mk. erhöht werden sollte, auf 1800 Mk. belassen werde. Die vorhergesehenen Stellenzulagen sollten ferner nur bis zur Erhöhung des Minimalgehaltes aus 2400 statt 3000 Mk. zugelassen werden. Diesen beiden Forderungen der Finanzverwaltung hatten die früheren Kultusminister zugestimmt, während sie den anderen Einwendungen des Finanzministeriums nicht beitraten. Bei den jetzigen Vorverhandlungen über diese Frage scheint der
Rechtes, dessen der Bühnenleiter bedarf, nach seinem Ermessen über die künstlerische Thätigkeit jedes Mitgliedes zu verfügen, die Klage beim Schiedsgericht des deutschen Bühnenvereins zu lassen. — Auch hinsichtlich der Regelung der Folgen des Kontraktbruches ist der Bühnenverein den Wünschen der Darsteller entgegengekommen. Es ist ein Maximum für die Höhe der Konventionalstrafe geschaffen worden. Die Rechtsfolgen eines Kontraklbruches sind auch hinsichtlich ihrer Dauer begrenzt und dadurch wenigstens nicht für die gesammte künstlerische und wirthschaftliche Existenz des Künstlers vernichiend, wie es vielfach vordem der Fall gewesen ist. Die Einrichtung des sogenannten Probemonatv, deren Härwn von dem Schauspielerstande in einem Umfange empfunden werden, der mit der Nothwendigkeit von dem einseitigen Lösuugsrcchte der Verträge Gebrauch zu machen, das zu einem offenbaren Mißbrauch geworden ist, in gar keinem Verhältniß steht,,bildet den Gegenstand immer wiederkehrender Klagen der Bühnenmitglieder, auf deren Schultern hierbei das ranze Risiko gewälzt ist. — Ter Entwurf eines österreichischen Theaterge- setzes erstrebt Bestimmungen, wonach die Unzulässigkit einseitiger Kündigungsvorbehalte sestgestellt wird, wie sie im Prinzip auch schon seitens des deutschen Bühnenvereins anerkannt worden ist. — Wird also auf dem Gebiete les Theater-Privatrechtes von der einen Seite Vieles angestrebt, so ist von der anderen Seite Manches geschehen. Nur in einem Punkte, in der leidigen Kostümfrage, scheint zur Zeit noch jede Besserung der Zustände ausgeschlossen. Es mag ja unbillig erscheinen, manchem Unternehmer Opfer aufzu- e,legen durch das Verlangen, es möge wenigstens dem weiblichen Chorpersonole und gering dotirten Schauspielerinnen das historische Kostüm gestellt werden, Opfer, die allerdings nur in dem Uebergangëstadium empfindlich sein dürften. Aber was auch immer für den Fortbestand des gegenwärtigen Verhältnisses der zwangsweisen Verpfl'chtung weiblicher
Finanzminister auch jetzt noch fest darauf bestanden zu haben, daß ba8 Anfangsgehalt für die ersten fünf Dienstjahre aus 1800 Mark belassen werde. Daher läßt sich schon jetzt voraussehen, daß von feiten des Kirchenregiments dieser Satz wird angenommen werden müssen, wenn die Regelung des Diensteinkommens der Geistlichen nicht wieder aufs Ungewisse hinausgeschoben werden soll. Doch heißt es, daß das Höchstgehalt auf 4800 Mark gebracht werden soll, während das Kirchengesetz von 1891 als höchsten Satz 4500 Mark annahm. Nachdem in dieser Beziehung eine feste Grundlage gefunden worden ist, läßt sich annehmen, daß unter den be- theiligten Behörden über die gesummten Gehaltsabstufungen bald eine Vereinbarung zustande kommen wird. Dagegen fordern die Staatsbehörden eine genauere Darlegung über die Verwendung der zu gewährenden erhöhten Staatsmittel, da das bisherige Verfahren, wonach ein bestimmter Zuschuß zu dem Mindestsätze der Einnahmen gewährt wird, ohne sonst dem Staate irgend eine Einwirkung auf die Verwendung zu gestatten, zu vielerlei Unzuträglichkeiten und Ungleichmäßig- keiten geführt hat.
Vom Deutschen Kriegerbund. General v. Spitz erläßt für den Vorstand des Deutschen Kriegerbundes folgende Erklärung: Durch die Tageszeitung ist in letzter Zeit mehrfach die Notiz gegangen, daß in den Kriegervereinen Pommerns die bäuerlichen Mitglieder, welche dem Verein „Nordoft" angehörten, von den Großgrundbesitzern schlecht behandelt würden und daß deshalb viele aus den Kriegervereinen ausgetreten seien. Wir sind dem mit der Erklärung entgegengetreten, daß nach unseren Ermittelungen zwischen beiden Theilen das beste Einvernehmen herrsche, und haben Hierdei selbstverständlich die Vereine des Deutschen Krieger- bundes im Auge gehabt. Wenn nun neuerdings in der Tagespresse diese unsere Erklärung bemängelt wird und wenn Vorfälle in bestimmten Vereinen hierfür als Beweis angeführt werden, so erklären wir hiermit, daß diese Vereine nicht zum Deutschen Kriegerbund gehören, und daß ihr Verhalten keine Rückschlüsse auf das deutsche Kriegervereinswesen zuläßt. Diejenigen Kriegervereine, welche sich den Verbänden ihres Landes nicht angeschlossen haben, haben keinen Antheil am deutschen Kriegervereinswesen und seinen Bestrebungen. Die Vereine des deutschen Kriegerbundes wie aller anderen deutschen Kriegerverbände besassen sich nicht mit Parteipolitik; in ihnen ist Raum und muß Raum sein für alle monarchisch Gesinnten, welcher bürgerlichen Partei sie auch angehören; die Vereine der organisirten Kriegerverbände haben nur einen Gegner zu bekämpfen, die Sozialdemokratie, und sie wird von den deutschen Kriegervereinen nicht als politische Partei angesehen, weil ihre Bestrebungen auf Umsturz des monarchischen Staates und der bestehenden Gesellschaftsordnung gerichtet sind.
Vom Ueberschwemmungsgebiet. Die Minister, welche in das Überschwemmungsgebiet nach Schlesien gereist SBM^^MMMMM^M—————»>.'
Bühnenmitglieder, sich oft eine ihre Einkünfte übersteigende Garderobe zu halten, angeführt werden mag, ist im innersten Grunde haltlos. Und wenn gesagt wird, eine Anzahl von Theatern könne anders nicht bestehen oder doch dann keine Opern, Operetten und Kostümstücks auffübren, so gibt es darauf eine Antwort, und diese Antwort lautet: Ein Theater, das nur auf diese Weise bestehen kann, soll überhaupt nicht bestehen! Ein Unternehmer soll, wenn er hieran seinen Anstand nimmt, sein Gewerbe nicht unter der falschen Firma der Kunst betreiben, sondern feinen Geschäftsgeist — anderen Etablissements widmen. Der deutsche Bühnenverein wird seiner Geschichte ein Ruhmesblatt einverleiben, wenn es ihm einmal gelingt den Forderungen der Humanität auch darin zum Siege zu verhelfen, daß der Frau und dem Mädchen, die sich der Bühnenlaufbahn widmen, in jedem Falle ihr freies Selbstbestimmungsrecht gewahrt wird. H. PÄ ----
Aus Kunst und Leben.
Ueber einen bedeutsamen Fund des schweizerischen Professors Jakob Nüefch berichtet Dr. Keilhack m der Monatsschrift „Himmel und Erde". Es handelt sich um eme vorgeschichtliche Niederlassung unweit Schaffhausen. Etwa drei Kilometer nördlich von der Stadt erheben sich muten aus dem Thalboden heraus zwei isolirte Felsen von ungefähr 16 Meter Höhe, deren westlicher nach dem bis zur Reformanon dort vorhandenen Heiligeubilde als das „Lchweizersbild bezeichnet wird. Tie Klippe fällt nach Südwesten hm stell ab. Am Fuße der Wand sind eine Reihe von Schichten abgelagert, die zahllose Einschlüsse beherbergen, die ein Bild von der Entwicklung des Menschcn- und Thierlebens in diesem Gebiete während langer Zeiträume gewähren. Drei Jahre hindurch sind hier Ausgrabungen mit der peinlichsten Sorgfalt und Umsicht fortgeführt worden. Es wurde sestgestellt, daß