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Amtliches Organ für Stadt- und Lanölleeis Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit bekletristischer Beilage.

Insertions- Preis : Dielspaltige Garmond­zeile oder deren Raum 10 ^.

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Die 2spaltige Zeile 20 -4.

Die Zspaltige Zeile 30 -Y Die 4spaltige Zeile 40

Im Reklamentheile die ' Zeile 20 ^ netto.

Nr. 157

Donnerstag den 8. Inti

1897

MK

Amtliches, ^anöâre t# ^anau. Bekanntmachungen des Königlichen Landratbsamtes.

beigesetzten Tage einquartirt. Die Einquartirung erfolgt ohne Verpflegung, jeooch mit der Verpflichtung der Verab­folgung eines Frühstücks, wo solches beansprucht wird. Für Quartier nebst Frühstück wird pro Tag der Betrag von Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung, 4 Mk. aus der Stadtkasse vergütet. Erwünscht wäre es, der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen 1 - . . - - -

14. Abänderung der Regulative für das Gas- und Wasser­werk.

15. Mittheilungen.

9832

Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:

Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres zu erbringen.

Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungskommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige ge-

wenn bei jedem Offiziere quartier ein Bumchenquartier pro

Mann und Tag wird unter der Bedingung voller Ver­pflegung 3 Mk. vergütet gewährt würde.

Ich bitte alle Diejenigen, welche Offiziersquartiere mit oder ohne Burschenquartiere zur Verfügung stellen wollen, dies schriftlich oder mündlich letzteren Falles auf Zimmer Nr. 18 unter Angabe der Zahl der zur Verfügung ge­stellten Offiziers- und Burschenquartiere und der Tage, an

stellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten - denen die Quartiere zn Verfügung gestellt werden, hierher I miltheilen zu wollen, wobei ich noch bemerke, daß jeder Osfi-

Militärpflichtjahres schriftlich zu melden.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine Frühjahr, die andere im Herbst.

Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für

die die

Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Hanau am 3. Juli 1897.

Der Königliche Landratb. J. V.: Schneider, Kreissekretär.

KimstniukMlen aus dem Kreise.

Gefunden: Am 4. ds. Mts. auf der Straße von Alzenau nach Michelbach ein Portemonnaie mit Inhalt; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Altenmittlau. Ein kleiner Kinderschuh. Ein Schirmzeichen von Heinzinger. Ein weißer Kinderhut. Ein Paar weiße Glacehandschuhe. Drei Portemonnaies mit Geld, goldnen Kinderohrringen und anderem Inhalt. Eine Vorladung für Jakob Geisel.

Verloren: Ein Portemonnaie mit 5 Mk. und Kleingeld. Hanau am 8. Juli 1897.

zier ein Zimmer für sich allein zu beanspruchen hat.

Ich richte diese Bitte besonders noch an alle Mitbürger, die Fremdenzimmer haben, da in den hiesigen Gasthäusern nur 24 Offiziere Unterkommen finden können und eine ge­nügende Zahl von Logisgebern, die Offiziersquartiere ver- miethen können, nicht vorhanden ist, sodaß bei nicht genügen­dem Angebot von Offiziersquartieren zur Zwangseinquartierung geschritten werden müßte.

^>taöt&rew ^anau.

Bekamitmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Aus Anlaß des in diesem Jahre in der hiesigen Gegend stallfindenden Kaisermanövers wird die Stadt Hanau in der Zeit vom 9. August bis 1. September d. Js. mit der unten verzeichneten Einquartierung belegt werden. Die Truppen sollen thunlichst tei freiwillig sich meldenden hiesigen Ein­wohnern untergebracht und soll den Quartiergebern für Quartier und volle Verpflegung drei Mark pro Mann und Tag vergütet werden.

Diejenigen Haushaltungsvorstände, welche bereit sind Mannschaften auszunehmen, werden ersucht, sich baldigst auf Zimmer Nr. 18 des Rathhauses zwecks Angabe der Zahl der aufzunehmenden Mannschaften und der Zeitdauer der Quartierleiftung einzufinden.

Hanau am 5. Juli 1897.

Hanau den 7. Juli Der 3

1897.

Oberbürgermeiste . Gebeschus.

Dr

9. August

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Offiziere,

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darunter

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1. September

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20

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Marschquartiere,

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Nothquartiere,

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Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.

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eventl. Noth­quartier

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112.

Oeffentliche Sitzung des Gemeinde-Ausschnffes

Freitag den 9. Juli 1897,

nachmittags 5 Uhr.

Berath ungs-Gegen stände:

und

Verstellung von Cementtrottoirs in der Hammer- Fahrgasse, Mk. 4500, E.-O. Tit. I pro 1897/98.

Verlegung der Gas- und Wasserleitung von Waldstraße

nach Neubau Wörner, Mk. 1240.86.

Wasserzuleitung von Lambopstraße nach der Aepfelallee, Mk. 1548.70.

Nachverwilligung von Etatsüberschreitungen pro 1896/97;

Gaswerk Mk. 770.97, Wasserwerk Mk. 639.94.

Desgl. für Mehrverbrauch von Gas bei der öffentlichen

Beleuchtung Mk. 1925.

Anstellung eines besonderen Laternenlöschers mit monat­licher Vergütung von 15 Mk.

Niederschlagung von 6.75 Mk. unbeitreibliches Wassergeld pro 1896/97.

Desgl. des Defekts von 201.40 Mk. bei dem Hülss- expedienten Kämpfer.

Entschädigung von 5 Mk. für ein verunglücktes Pferd, Tit. Xtl 3 pro 1896/97.

Prinzipielle Genehmigung zur Betheiligung an der Er­richtung einer Sammelwasenmeisterei.

Verwilligung von Mk. 4000 für weitere Pumpoersuche

Bekanntmachung

an der Leipzigerstraße.

Uebertragung von Mk. 1575 früher verwilligten Kosten für Aussteinung auf Tit. VI 13 pro 1897/98.

In der Zeit vom 9. August bis 1. September wird in 13. Nachverwilligung von 2625.72 Mk. für Grubenent- hiesiger Stadt die unten verzeichnete Anzahl Offiziere an den leerungskosten pro 1895/96.

leerungskosten pro 1895/96.

Bekanntmachung.

Von den Steuerstellen kann das im Finanzministerium angefertigte Sachregister zur amtlichen Ausgabe des Stempel- steuergesetzes vom 31. Juli 1895 nebst den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen zum Herstellungspreise von 25 Pfennigen für das Exemplar bezogen werden.

Der Preis der amtlichen Ausgabe des Stempelsteuerge­setzes nebst Ausführungsbestimmungen und mit Sachregister beträgt 1 Mk. 25 Pf.

Hanan den 5. Juli 1897. 9884

Königliches Haupt-Steueramt.

Vereinsgesetznovelle.

Der sich über ganz Deutschland erstreckendeVerein Deutscher Eisen- und Stahl-Judustrieller" wurde seiner Zeit auf Anregung der Rheinisch-Westfälischen Großbetriebe begründet; diese bilden gegenwärtig die Nord­westliche Gruppe des vorgenannten Vereins; sie umfaßt die gesammte Großeisen- und Stahlindustrie der beiden westlichen, so industriereichen Provinzen.

Am Montag den 5. d. M. fand in Düsseldorf eine stark besuchte Sitzung des Vorstandes dieser Nordwestlichen Gruppe statt; es nahmen an derselben u. a. theil; der den Vorsitz führende Vertreter desPhönix" in Ruhrort, ferner die ersten Vertreter der Firma Fried. Krupp in Essen, der Gutehoffnungshütte" in Oberhausen, des Hörder Vereins in Hörde, von Felten und Guilleaume in Mühlheim a. Rhein; es waren weiter anwesend Vertreter der Jndustrieen von Köln, Dortmund, Hamm, Düffeldorf und des Siegerlandes.

Nach Erledigung der Tagesordnung traten die Anwesen­den in eine eingehende Besprechung des Gesetzes zur Ergän­zung und Abänderung von Bestimmungen über Versamm­lungen und Vereine ein. Die Besprechung führte zu dem einstimmig ausgesprochenen Verlangen, daß das Gesetz in der ihm von der Mehrheit des Herrenhauses gegebenen Fassung von dem Hause der Abgeordneten angenommen werden möchte. Dabei wurde von den Anwesenden der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß diese Ansicht in Bezug auf das Ver­einsgesetz nicht nur von der Eisen- und Stahl-Industrie, sondern auch von der übergroßen Mehrheit der Rheinisch- Westfälischen Großbetriebe der anderen Industrien getheilt werde. Ganz bestimmt konnte der anwesende Vorsitzende des Vereins für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamts­bezirk Dortmund" versichern, daß der gesammte Kohlenberg­bau das Verlangen nach Annahme des Vereinsgesetzes, das jetzt als ein wesentlich abgeschwâchtes Sozialistengesetz zu be­zeichnen sei, theile.

In dem Rheinisch-Westfälischen Jndustriebezirke werden von den sozialdemokratischen Agitatoren an jedem Sonntage zahlreiche Versammlungen abgehalten, in denen gehetzt und geschürt wird; durch jede derselben wird der immer noch große Stamm der gutgesinnten Arbeiter, besonders der Eifen- und Stahl-Industrie, verkleinert. Mit ernstlicher Dorge sehen die Arbeitgeber der Wahlzeit im kommenden Jahre entgegen, in der die hetzerische Agitation der Sozialdemokraten noch viel schärfer hervortreten wird. Daher wünscht man umsomehr, daß das Gesetz bereits in diesem Jahre zustandekomme und wenigstens einige Garantie für einen ruhigeren Verlaus der Wahlen geben möchte. .

Sei der Besprechung wurde anerkannt, daß die Regierung besser gethan haben würde, selbst ein Sozialistengesetz emzu- bringen, als den bereits einmal gescheiterten Versuch zu wiederholen, schärfere Bestimmungen aus dem Wege der all­gemeinen Gesetzgebung zu erlangen. Der Umstand aber, daß das Verhalten der Regierung in der Vereinsgesetzsache nicht einwandfrei sei, könne unmöglich als Grund anerkannt wer­den für die Ablehnung eines durchaus brauchbaren und wünfchenswerthen Gesetzes, wie des nunmehr vorliegenden.

Aus allen diesen Gründen ging das dringende Verlangen nach Annahme des Gesetzes hervor und dieHoffnung, daß diese Gründe und dies Verlangen im Hause der Abgeord­neten nicht unbeachtet bleiben möchten.

Tagesschau.

Preußischer Landesverein vom rothen Kreuz. Die Zentralversammlung des Preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger beschloß eine Statuten- Aenderung dahin gehend, daß an Stelle des jetzigen Namens des Vereins der Name:Preußischer Landesverein