Einzelbild herunterladen
 

UIsu-tmèâ*

PreiS t

Jährlich 9 A GMjLhrl. 4 ^L b0 ^.

Vierteljährlich 2 »M 25 A.

Kür auswärtige Wennmten mit dem betreffenden Postausschlag.

Die einzelne Nummer kostet 10 ^.

Hamm Uâcher.

-/ Zugleich C?

Amtliches Organ für Stnöt- unö Lanökreis Hannu.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Jnsertions- Prciö: Die IspaltigeGarmoud- zeiä oder deren Raum 10

Die 1 VrspaNige Zeile 1d I.

Die 2spalttge Zeile

20 Â

Die ZspaNige »Zeile 30 S

Die 4spaliige Zeile

40

Im Rekwmemheile die Zeile 20 > netto.

Nr. 145. Donnerstag den 24. Juni

<j.^BiiefflStSagMiOTmMmmWWIWilfi,l|liimiMBMMIMKiaMMMM8MMKMMMraKiWCMiim MISWMMMWMMMMWBMBMMMMMM

1897.

Amtliches.

^anößret# ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Mit Genehmigung des Herrn Landwirthschaftsministers und im Hinblick auf die allgemeine Abnahme der Maul- und Klauenseuche wirb hiermit der § 2 und § 4 Abs. 3 meiner landespolizeilichen Anordnung vom 16. Juli bezw. 20. No­vember v. I., A III 7826 Amtsblatt Nr. 32 Seite 180/181 bezw. A III 12271 Nr. 52 Seite 265/266, betreffend die thierürztliche Untersuchung des Händlerviehs und Ausstellung von Bescheinigungen über die Seuchenfreiheit des­selben, vom 1. Juli d. I. ab für den ganzen Regie­rungsbezirk aufgehoben.

Dieselbe gilt fortan in folgender Fasfung:

Auf Grund der §§ 18 ff, insbesondere des § 20 Abs. 2 und des § 28 des Reichs-Viehseuchengesetzes vom^-^"^ ^^

und des § 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes vom 12. März 1881 , ., m .

18- Juni 1894 ordne ich zur Abwehr und Bekämpfung der

Maul- und Klauenseuche für den Umfang des Regierungs­bezirkes Cassel an:

§ 1.

Der Transport von Schweinen und Kälbern darf nicht durch Treiben geschehen, sondern die Thiere müssen gefahren oder getragen werden.

§ 2.

Die Einstellung von Wiederkäuern und Schweinen in [ fremde Stallungen während des Transportes zur Schlachtstätte . oder zu dem sonstigen Bestimmungsorte ist nur mit Erlaubniß der Ortspolizeibehörde gestattet.

Vor der Wiederbenutzung müssen diese Stallungen vor­schriftsmäßig gereinigt und desinsizirt werden.

K I § 3.

Das Aufbringen von Wiederkäuern und Schweinen auf die Märkte ist nur dann gestattet, wenn den marktpolizeilichen Organen eine von der zuständigen Ortsbehörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, daß in der Ursprungsgemeinde f: seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche bei Schweinen: weder die Maul- und Klauenseuche noch eine der Schweineseuchen herrscht, und daß die Ursprungs­gemeinde in den letzten 4 Wochen nicht zu einem Beobach­tungsgebiet im Sinne des § 59a der Bundesrathsinstruktion I gehört hat.

Diese Bescheinigung hat eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.

8 4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund der §§ 66 Ziffer 4 und § 67 des Reichsviehseuchen­gesetzes mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder

feutUekn.

Sonnenwende.

Von Ur. O. Ankel.

Aus der Dämmetnactr germanischer Vorzeit ragt manch Heiligthum zu uns herüber, verwittert vielfach und verderbt, erkennbar imverhin dem sinnigen Schauen, eng verwachsen mit des Volkes Fühlen, seiner tiefsten Eigenart. UeberaU, auf Schritt und Tritt begrüßen uns die lichten Spuren heid­nischer Vergangenheit, da nach dem schönen Odinsglauben ein frei Geschllchl auf freier Erde seine Opfer brachte. Ja, es steckt noch ein gut Stück Heideulhum im deutschen Volk, Htideulhum, und damit Kindheit, Urhaft, Eigenart, Tiefsinn und Beharrlichkeit. Wem der Blick nicht ganz verblödet ist, verblödet von dem wüsten Glanze der Kultur und Unkultur: der schaut Wodan, Donar, Walt all, Esten, Zwerg und Ko bold; der hält gerne an verwaister Malstatt Rast, wo ob dem steinernen Tische der Gerechtigkeit die grünende Linde der Versöhnung rauschte. Möchten sie erhalten bleiben immerdar, diese Harfinklânge aus den Jugendtogen unsres Volks, das stark im Arm und sinnig fromm im Herzen war. Der hüte Strom, der müde durch das Flachland schleicht, sehnt sich zu weiten zu dem grünen Gletscher hin, der ihn gebar ; oft zieht's wie Heimweh durch die Seele eines edlen Volks, das längst den Jugendtraum geträumt. Verblaßten Bildern leiht Erinnerung Form und Farbe, und aus vergangener Größe schöpft es Kraft zu neuem Thun. Das ist der Zauder, das der Segen einer tapfern, frommen Kindheit.

Sonnenwende!

Wern im litzten Junidiittel die Sonne ihren höchsten Stand im Krebs erreichte, war bei bin alten Deutschen ftft=

mit entsprechender Haft bestraft, soweit nicht nach § 328 des Reichs-Strafgesetzbuches eine härtere Strafe verwirkt ist.

Außerdem kann gemäß § 25 des Reichsviehseuchengesetzes die Polizeibehörde die sofortige Tödtung verbotswidrig zu Markt gebrachter oder getriebener Thiere anordnen, ohne daß Entschädigung gewährt wird.

Cassel den 21. Juni 1897.

Der Regierungs-Präsident.

Haussonville.

Vorstehende Anordnung bringe ich hiermit zur Kenntniß der Ortspolizeibehörden und Interessenten mit dem Bemerken, daß die Rundreisen des Kreisthierarztes Collmann bezw. dessen Stellvertreters Roßarzt Brühlmeyer hier zur Unter­suchung des Handelâviehes vom 1. Juli d. I ab unter­bleiben. Die Herren Ortsvorstände wollen die vorstehende Anordnung wiederholt ortsüblich bekannt machen und für die strenge Durchführung derselben Sorge tragen.

Hanan am 24. Juni 1897.

Der Königliche Landrath

V. 6280 v. Schenck.

Kimstnalkriiktm aus dem Kreise.

Gefunden: Ein ^io Jnterimsloos I. Klasse, Ziehung am 5. u. 6. k. Mts. Ein Gebund Schlüssel (5 Stück mit Haken). Ein hellbrauner großer Strumpf. An einer Bade­anstalt eine Reisetasche mit Kamm, Seife rc. Ca. 6 m blaues Band.

Zugeflogen: Eine weiß und blaue Brieftaube mit 5 bis 6 in- und ausländischen Stempeln.

Zugelaufen: Ein gelb und weißer Schäferhund m. Geschl.

Entlaufen: Ein gelb und weißer schottischer Schäfer­hund.

Hanau am 24. Juni 1897.

SM aMârew ^atxatt.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Das städtische Meldeamt befindet sich vom Samstage den 26. d. Mts. an Langstratze Nr. 41, pari. rechts. Dasselbe ist für das Publikum geöffnet:

vormittags von 1012^2 Uhr, nachmittags 35

Hanau am 22. Juni 1897.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 9148

lich hohe Zeit?) Feuer flammten auf den Höhen, in den Thälern ; joroeit der Schein ging, waren Wald und Feld ge­segnet, Rauch und Asche brachten Heil. Feuerräder, Zeichen der Sonnensâeibe, rollten von den Berger?); Blumenkränze und würzige Kräuter warf man in die Flammen, damit gleich ihnen alles Ungemach zu Rauch vergehe; Pferveköpfe schmor­ten drin. Ueber die Feuer sprang man hinweg; so hoch man kam, gedieh der Flachs. Auch reinigende Kraft besaßen sie für Mensch und Vieh und gaben Schutz vor Krankheit, Zau ber und Behexung. Und das that noth ; es war nicht gar geheuer in der Eonnwendnacht:

Es läßt die heilige Soimwendnacht

Viel heimliche Dinge schauen,

Und wer sie in Wald oder Feld durchwacht, Berichtet davon mit Grauen.

Dann schweben die Saligen8) durch die Luft Und beugen segnend sich nieder, Und Riesen steigen aus Spalt und Kluft Und recken die mächtigen Glieder. Am Bergsee sitzt die Wasserfra^. Und strählt die feuchten Locken, Frau Perchta*) wandelt durch Flur und Au Mit Spindel und mit Rocken

Die Hexen tanzen auf Sumpf und Moor Und brauen Wetter und Stürme, Und unter dem Haselstrauch hervor

I Auch Kelten und Slaven kennen die Sonnwendfeier. Sie scheint arischen und nordischen Ursprungs zu sein und hat sich über fast ganz Europa verbreitet.

) Die Beschreibung einer solchen Feier mit brennenden Sonnen­rädern zu Konz an der Mosel im Jahre 1823 siehe bei Grimm, Deutsche Mythologie. I. S. 586.

) Mythische weibliche Wesen, bald freundlich, bald feindlich ge­sinnt; Goethe: Holden, Unholden.

4) Frau Perchtn, d. i. Freya, die Erfreuende, die griechische Aphrodite, römische Venus, auch Holda (Holla, Holle) genannt, nicht zu verwechseln mit Fricka, der Gemahlin Wodans; Storch, Linde und Pflug waren ihr heilig.

Bekanntmachung.

Am Freitag den 25. d. Mts., nachmittags, bleibt das Meldeamt für den Verkehr mit dem Publikum geschlossen.

Hanau am 22. Juni 1897.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 9149

Tagesschau.

Der Kaiserin wurden auf der Sparenburg durch den Oberbürgermeister Bunnemann 12,500 Mark überreicht, die von den Bielefelder Mitgliedern kirchlicher Hilfsoereine gesam­melt waren. Die Kaiserin hat von Brühl aus dem Pastor von Bodtlschwingh diese Summe mit der Bestimmung über­sandt, daß solche kapitalisirt, die Zinsen aber zum Besten der Anstalten verwendet werden sollen. Auch der Kaiser soll der Anstalt Bethel 5000 M. gespendet haben.

Die Berlin-Brandenburgische Aerztekammer hat am Montag nach langer Debatte in namentlicher Ab­stimmung mit '31 gegen 14 Stimmen den Eulenburg'schen Antrag, betreffend das Ausscheiden der Aerzte aus der Stel­lung in der Gewerbeordnung, die Wiedereinführung des Kur- pfuscheroerbotes und den Erlaß einer deutschen Aerzte-Ord- nuug angenommen. Außerdem wmde auf Antrag von Dr. Schwalbe eine Kommission eingesetzt, welche in Sachen der Kurpfuscherei Material sammeln soll.

Der 26. Abgeordnetentag des deutschen Krieger­bundes, der gegenwärtig etwa 11,000 Vereine mit gegen 900,000 Mitgliedern umfaßt, beschloß mit großer Mehrheit die Errichtung eines preußischen Landes-Kriegerverbandes als Glied des deutschen Kriegerbundes. Der preußische Landes- Kriegerverband soll spätestens am 1. Januar 1899 ins Leben treten.

Darf man dem PariserRappel" glauben, so hat Frankreich zu seinem Erfolge in China nun auch einen großen wirthschaftlichen Sieg in Abyssinien errungen. Denn der zwischen Meuelik und dem französischen Gesandten La­garde abgeschlossene Vertrag verbürge Frankreich und Abys- sinien vollständige Gegenseitigkeit betreffs der Ein- und Aus­fuhr. Dank diesem -vertrage werde Frankreich in Aethiopien und auf dem Rothen Meere sich eine entscheidende Stellung erringen können. Und dabei zieht Italien nicht nur mit leeren Händen aus der erträumten Kolonie ab, sondern muß, außer den eigenen Kriegskosten, auch noch Lösegeld für seine Gefangenen entrichten. Daß dieses, wie französische Blätter meldeten, 20 Millionen Lire betrage, bestreitet die halbamt­licheAgenzia Stefani" allerdings; Menelik habe die Fest­setzung des Betrages der italienischen Regierung überlassen und die habe dir Sache schon vor einigen Monaten ge-

^MWMMW^W^MMMBWH

Quillt züngelndes Gewürme.

Manch Zauberkraut blüht auf der Trift

Und hoch am Felsgelände;

Es zeitigt Arzenei und Gift

Der Tau der Sonnenwende.'

(Baumbach, Kaiser Max.)

In aller Zeit war toll Gelage mit dem Sonnwmdfest verbunden. Da wuroe wacker eingehauen, scharf gezecht:

Nun kam das Sonnenwendefest,

Wo sich's der Heiden Schar

Beim Pferdefleisch gar wohl sein läßt

Im Wald am Weihaltar.

An einer Eisenfessel

Hing ein gewalt'ger Kessel

Miracula! Spectacula!

Sie tranken deutsches Bier,

Miracula! Spectacula!

Ein jeder trank für vier." (Studentenlied.)

Warum die Feier zur Zeit der Sonnenwende ? Im tiefsten Sinne war sie mythologisch. Balder, der strahlende Licht- und Frühlingsgott, auf Lokis schnöden Rath von- durs, seines Bruders, Mistelpfeil getroffen, steigt zu Hel hinab ; Hödur, der Blinde, Lichtlose, tritt das Erbe an. Noch einmal ward die Kraft und Schöne des scheidenden Gottes glänzend gefeiert. Die Sonnenwende, ursprünglich vielleicht eine düstere Leichenfeier, bei der man den todten Balder sym­bolisch auf dem Scheiterhaufen verbrannte, ward ein Sieges­fest : Triumph des Lichtes über die Finsterniß. Durch lohende Feuer wandelte man die kurze Nacht in hellen Tag. So half man den Sieg des lichten Gottes vollenden und die Macht der finstern Schatten vertreiben. Darum, als Segen frommen Gottesdienstes, hat die Asche des Sonnwendfeuers schützende Kraft, darum des Heerdes heilige Flamme, die an ihm entzündet wurde. Die Sitte ist uralt, einer Zeit ent­stammend, da man noch durch Reiben zweier Hölzer Feuer schlug. Geschah alljährlich einmal um die Sonnenwende öffentlich vorm »