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Amtliches Organ für Staöt- unö Landkreis Hanau.
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Nr. 138. ««*■■»¥■
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Mittwoch den 16. Juni
1897
Amtliches.
^anö&rete ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die Kreiskommunalkasse ist bis auf Weiteres nur Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, vormittags von 8 bis 1 u^r, geöffnet.
Hanau am 15. Juni 1897.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
A. 2040 v. Schenck.
ilimftmukMtkn ans dem Kreise.
Gefunden: Eine Anzahl verschiedener Papiere für den Schuhmacher Gustav Wolf Klüh von Hanau. Eine Spannkelte. Ein Geldstück (von der Post). Eine Peitsche; Empfangnahme bei Herrn Bürgermeister zu Niederdorfelden. Ein golbner Zwicker. Ein Handtuch. Ein hellbrauner Havelok. Ein schwarz und weißer Herrenstrohhut (auf der Ortskrankenkasse).
Verloren: Ein Zwicker mit Nickelgestell. Ein grünlichgrauer Herrensonnenschirm (in der Festhalle). Ein werth- voller Brillant-Hemdenknopf; dem Wiederbringer eine Belohnung. Ein Portemonnaie mit 78 Pf. Ein golbner Damenring mit braunem Stein und 2 weißen Perlen; dem Wiederbringer eine gute Belohnung.
Entla ufen: Ein kleiner röthlich-brauner langhaariger Hund.
Entflogen: Zwei weiße Tauben.
Hanau am 16. Juni 1897.
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Lâimtmachungen des OberbürgermeifteramteS.
Oefientliche Sitzung des Gemeinde-Ausschußes
Donnerstag den 17. Juni 1897, nachmittags 5 Uhr. Berathungs-Gegenstände:
1. Mittheilung des Stadtraths, die Bewirthungskosten der abgezogenen bezw. hierher verlegten Bataillone betreffend.
2. Stiftung der Firma P. G. Hosse Wwe. von Mk. 15 000 für die Lungenheilanstalt.
3. Nachverwilligung von Mk. 12 000 für den Hochwasserdamm, Tit. E.-O. 8 pro 1896/97.
4. Desgl. von Mk. 4060.45 für Herstellung der Wohnung gleicher Erde links Kanalthormühle, E.-O. Tit. I 13 pro 1897/98.
5. Vermuthung der Wohnung rechts daselbst an den Ge- schichts verein bezw. Katasteramt.
6. Die Einziehung der Kostenbeiträge für den Ausbau der Lamboystraße betreffend.
7. Feststellung der Straßen, deren Ausbau in den nächsten Jahren in Aussicht zu nehmen ist.
8. Gewährung eines wöchentlichen Zuschusses von Mk. 7.20 für die Dauer der Erkrankung eines städt. Arbeiters, Tit. V 10. 8761
Anarchistischer Unfug.
Abermals haben die Anarchisten den Präsidenten Faure aufs Korn genommen. Man sprach anfänglich von einem wohlvorbereiteten Attentat. Es scheint sich indessen mehr um einen groben Unfug gehandelt zu haben, durch den ein Anhänger der modernen Irrlehren Aufmerksamkeit erregen wollte. Wie dem auch sei; jedenfalls lassen die sich in rascher Folge mehrenden Vergehen gegen die obersten Würdenträger der Nationen erkennen, daß der anarchistische Geist fortwuchert und mehr und mehr zu einer Gefahr wirv für die staatliche Ordnung und für die bürgerliche Gesellschaft.
In Deutschland gibt es bekanntlich eine große Anzahl von Leuten, welche die anarchistische Gefahr nicht verstehen, weil sie persönlich von ihr noch nicht unmittelbar bedroht worden sind. Sie sprechen es gedankenlos den Blättern nach, daß jede politische Ueberzeugung ihre Berechtigung habe und Gelegenheit finden müsse, sich zu erproben ober an ihrer innern Unwahrheit zu Grunde zu gehen. So sind sie auch voll bester Zuversicht für die Fortentwicklung der Sozialdemokratie in Deutschland. Aus dem Umstände, daß ihre Führer zur Zeit noch zur Besonnenheit mabnen und sich vornehmlich auf „kritische" Auslassungen über die gegebenen staatlichen und gesellt chastlichen Verhältnisse beschränken, folgern sie übereinstimmend, daß die Sozialdemokratie ihren staatsgefährlichen Charakter verloren habe und sich anschicke, eine bürgerliche Reformpartei zu werden.
Diesen unverbesserlichen Elementen rufen die anarchistischen Machenschaften eindringlich ihre Warnung zu. Politische Verbrechen bot es allerdings zu allen Zeiten gegeben. Aber diejenigen Uedelthaten, welche in unsern Tagen gegen die Oberhäupter der Völker gerichtet sind, entspringen nicht, wie jene, der krankhaften Anlage eines unglücklichen, vielleicht fanatistrten Einzelmenschen. Sie sind die Wirkungen eines planmäßig verbreiteten revolutionären Giftes, welche die Gesammtheit bedroht und in dem Staatsoberhaupt die ganze Rechtsordnung mb die gesammte bürgerliche Gesellschaft treffen soll.
An ihren Wurzeln sind diese Erscheinungen zu bekämpfen. Müssen als die Quellen des empfundenen Uebels die fort währenden Brandreden gegen den Staat und gegen die Gesellschaft von Seiten der sozialrevolutionären Hetzapostel und überhaupt die Irrlehren der Sozialdemokratie angesehen werden, so sind auch an diesen Stellen die Hebel für eine durchgreifende Besserung einzusetzen. Die Menschheit hat nach gerade Proben genug von dem Wesen der sozialdemokratischen Aussaat erhalten. Es genügt dies vollständig, um alle bie; jenigen, die für Gottesfurcht, Ordnung und Vaterlandsliebe einstehen, zur Abwehr gegen die Umsturzbestrebungen wie einen Mann aufzurufen. —r.
Lagesschau.
Ueber das Alter der Generale bringt die „Voss. Ztg." Zusammenstellungen. Von den 20 kommandirenden Generalen des deutschen Heeres sind 13 mehr als 60 Jahre alt, während vor twei Jahren nur 9 kommandirende Generale das Alter von 60 Jahren überschritten hatten. Der älteste ist der General der Kavallerie von Haenisch, Kommandeur des 4. Armeekorps, der 68 Jahre alt ist. Der General der Infanterie von Bomsdv'.ff vom 5. Korps wird noch in diesem Jahre 55 Jahre alt. In weitem Abstande folgen dann die drei jüngsten kommandirenden Generale, die regnenden Fürstenhäusern angeboren, der Erbprinz von Meiningen vom 4. Korps, der 46 Jahre alt ist, Prinz Arnulf von Bayern vom 1. bayr. Korps, der 45 Jahre alt ist, und der Eibgroßherzog von Baden vom 8. Korps, der im nächsten Monat sein 40. Lebensjahr vollendet. Was die Divisionskommand ure anlangt, so ist zur Zeit keiner vorhanden, der das 60. Lebensjahr überschritten hat. Der jüngste, der Kommandeur der wüittembergifchen 26. Division von Kämmerer, ist 52 Jahre alt. Das Durchschnittsalter sämmtlicher Divisionskommandeure beträgt genau 56 Jahre. An der Spitze ihrer Division stehen 4 General Lieutenants se t 1893, 5 seit 1894, 7 seit 1895, 10 seit 1896 und 9 seit 1897.
Richtergehälter in Preutzen. Die Ausführungsbestimmungen zu dem neuen Gesetze über die Regelung der Richtergehälter sind amtlich publizirt worden. Hierbei werden die Grhälür der Staatsanwälte, die einer gesetzlichen Regelung nicht bedurften, in Uebereinstimmung mit tun Gehältern der Richt-r gleichen Ranges geregelt. Für die Oberstaatsanwälte und die ersten Staatsanwälte wird also vom 1. April b. J. ab das System der Dienstalterszulagen einge führt, während die Staatsanwälte mit den Landrichtern und Amtsrichtern in einen gemeinsamen Befoldungsktat einge reiht werden, in dem sie nach Maßgabe der freiwerdenden Stellen nach ihrem Assessorendienstalter in die höheren Gehälter aufrücken. Die Senatspräsidenten, Landgerichtspräsidenten und Oberstaatsanwälte erhalten ein Änfanasgehalt von 7500 Mk. und steigen in vier Klassen von je drei Dienßjahren um 900 und zuletzt 800 Mk. ans 11,000 (bisher 9900 Mk., bte Oberlandesgerichtsräthe, Landgerichts- direktoren und ersten Staatsanwälte beginnen mit 5 400 (bisher 4800) Mk. und steigen in drei Altersklassen um je 600 Mk. bis auf 7200 (bisher 6 600) Mk., und die Landrichter, Amtsrichter und Staatsanwälte beginnen mit 3000 (bisher 2400) Mk. und steigen bis 6600 (bisher 6000) Mk.
Der Ausfall der Wahl im LandtagswahltreUe Berent-Stargard, wo der Pole Wolszlegier mit 233 Stimmen gegen den freikonservativen Deutschen Arndt mit 232 Stimmen siegte, wird in der Presse lebhaft besprochen, namentlich deshalb, weil das Verhalten einiger freisinnigen Wahlmänner den Sieg des Polen herbeigeführt hat. Der Abg. Eugen Richter theilt in der „Freisinnigen Zeitung" selbst mit, daß vier oder fünf freisinnige Wahlmänner, die ohne Weiteres den Sieg des Deutschen entschieden hätten, sich der Abstimmung enthielten, und er fügt hinzu, daß nach seiner Meinung nicht nur diese vier oder fünf, sondern auch die übrigen 26 srei- sinnigen Wahlmänner die Pflicht gehabt hätten, einem Manne, der sich nicht offen und deutlich gegen die preußische Vereinsnovelle ausgesprochen, ihr Votum zu versagen. Herr Richter
begründete diese Haltung mit dem Satze: „Nur die allergrößten Kälber wählen ihre Metzger selber!" Die „Leipzg. Neuesten Nachr." nehmen daraus den Anlaß, wieder darauf hinzuweisen, daß dem Freisinn jede, selbst die geringste Empfindung für nationale Würde verloren gegangen ist: Immer und immer wieder sehen wir den Freisinn im Bunde mit den reichszerstörenden Gruppen der Bevölkerung, mit Welfen, Polen und Sozialisten, und niemals wird ein Zeichen dafür sichtbar, daß man sich auf die Pflichten nationaler Gesinnung besinnt. Jetzt hat man den Polen gewählt — als ob man nicht gerade hiermit der eigenen Anführung von dem Metzger und den Kälbern direkt widerspricht! Für den Polen ist jeder Deutsche ein Feind. Der Nation gilt der polnische Haß, nicht aber der politischen Ueberzeugung, und traurig genug ist das Bild jener, die sich von ihren Brüdern lossagen, um dem Feinde den Sieg zu sichern.
Am io. Juni wurden die portugiesischen Kortes durch eine Thronrede, die vom König selbst verlesen wurde, feierlich eröffnet. Damit hat, so schreibt man aus Lissabon, der verfassungswidrige Zustand, der dort seit langer Zeit herrschte, sein Ende erreicht. Es ist aber wohl nur bie dira necessitas, welche das neue liberale Kabinet zwingt, gesetz- mäßive Pfade zu wandeln. In der Thronrede werden herrliche Gaben verheißen: Gesetzentwürfe über die Unverletzlichkeit der persönlichen Rechte, die Preßfreiheit (die übrigens in Portugal bis zum letzten Staatsstreich so ausgedehnt war, wie nirgends in der Welt, auch nicht iu England), die Versammlungsfreiheit, die Neuordnung der Ausübung der verfassungsmäßigen R.chte und die Ministerverantwortlichkeit. Zur Regelung der Finanzverwaltung werden seine neuen Steuern vorgeschlagen und die bestehenden nicht vermehrt werden. Der Lundbau soll gefördert werden, besonders in der so schwach bevölkerten Provinz Alemtejo, ebenso der Handel durch Abschuß von Verträgen. Ist nicht Portugal das gelobte Land der Freiheit und des Fortschritts? Aber woher die Mittel nehmen, um einen solchen idealen Glückszustand zu erreichen? Da kommt der Pferdefuß zum Vorschein: „Die Regierung wird zu Ärebitoperationen im Jn- unb Auslande ihre Zuflucht nehmen, um den Kredit des Landes im Auslande zu heben, das Goldaufgeld nicht zu er- böhen und die metallischen Reserven der Banco de Portugal zu verstärken. Die Regierung wird die Kortes um Ermächtigung bitten, die äußere Schuld zu konvertiren, ohne die augenblicklichen Lasten zu vermehren." Die portugiesische Regierung hat nämlich ihr Guthaben bei der Banca de Portugal beinahe aufgebraucht, da sie fortwährend mit Fehlbeträgen arbeitet, und jetzt sollen neue Mittel flüssig gemacht werden. Man munkelt schon von dem Verkauf mehrer Eisenbahnlinien und möchte die Erträge des Tabaksmonopols noch einmal v rpfänden. Eine neue Anleihe im Auslande ist der letzte Rettungsanker. Ob in Deutschland es noch immer Leute gibt, die nicht alle werden?
Die Ehre des Kaufmanns.
Der Berliner Produktenhändler hat sich wegen der Verfügung des Polizeipräsidenten v. Windheim, wodurch die Versammlungen des Vereins der Produktendändler im Feenpalaste verboten werden, wunderbarerweise eine große Erregung bemächtigt. Statt sich zu sagen, daß die Regierung bei ihrer Verpflichtung, dem Gesetze Achtung zu verschaffen, nicht anders handeln konnte, nachdem ihre Versuche, auf gütlichem Wege bei gesetzwidrigen Zustand zu beseitigen, an dem Widerstände des Vereins der Berliner Produktenhändler gescheitert waren, suchen sie die öffentliche Meinung für ihre verlorene Sache einzunehmen.
In den Kundgebungen des Vereins und der ihm ergebenen Presse wird so dargestellt, als ob es sich in der Maßregel des Berliner Polizeipräsidiums um ein Attentat der „Agrarier" und „Junker" auf die Ehre des gejammten Kaufmannsstandcs bandle. Die „Vossische Zeitung" beiipiels- weise schreibt: „Vielleicht haben die Agrarier die Opferwilligkeit des Handelsstandes und sein Gemeingefühl unterschätzt. Denn der Kampf, der jetzt ausgesochten werden muß, ist nicht ein Kampf für die Berliner Getreivehändler, es ist ein Kampf für den ganzen Handelsstand, für das ganze Bürgerthum gegenüber der Anmaßung des ostelbischen Junker- thums. . . . Aber Einigkeit macht stark. Wenn die Kaufmannschaft zusammenhält für das, was sie als ihr Recht ansieht, für das, was sie als Gebot ihrer Ehre bezeichnet hat, dann wird sie in diesem Kampfe schwerlich den Kürzeren ziehen!"
Es ist kaum anzunehmen, daß der Glaube, als handle es sich jetzt um die Abwebr eines Angriffs auf die Ehre des Kausmanr.sstandes Anklang finde. Bisher es ist