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Nierteljährlich 2 ^ 25 ^.
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Die IVtfpaltige Zeit«
15 ^.
Die Lspaltige Zeile 20 ^.
Die 3|paltije Zeil«
Rr. 133. Donnerstag den 10. Juni 1897.
Amtliches.
^taöt^rei^ ^anau. Bekanntmachung.
Interessenten zur Nachricht, daß bei dem diesjährigen Lamboyfeste nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelassen werden, welche sich in dem Besitze eines für den Regierungsbezirk Cassel gültigen Wandergewerbescheines befinden, oder ein stehendes Gewerbe betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind.
Der bezügliche Nachweis ist bei Einholung der Erlaubniß auf dem hiesigen Polizei-Bureau — Zimmer 14 und 15 — vorzulegen.
Für geschlossene Vereine auf Grund vorhandener Statuten bleiben die früheren Bestimmungen in Kraft, Erlaubniß ist jedoch in allen Fällen nothwendig.
Alle Gesuche um Erlaubniß zur Aufstellung von Schau- und Verkaufsbuden, zum Wirthschaftsbetrieb rc. sind an die Königliche Polizeidirektion zu richten, wie auch die Vertheilung der Plätze von dieser geregelt wird.
Es haben sich zn diesem Zwecke sowohl die Besitzer von Schau- und Verkaufsbuden, Wirthschaften rc., als auch die Vorstände von Vereinen, welche eine Vereinswirthschaft errichten wollen, am Freitag den 11. Juni d I, vormittags 9 Uhr und am Sonnabend den 12. Juni, vormittags 8 Uhr im Lamboywalde in der Nähe des Polizeizeltes einzafinden und sich an den dortselbst anwesenden Polizeikommissar zu wenden.
Niemand ist befugt, bevor ihm nicht ein Platz angewiesen, irgend welche Vorrichtungen auf dem Festplatze zu treffen, wie auch das Anfahren von Wagen rc. vor dieser Zeit verboten ist.
Bis spätestens am 14. Juni abends muß der Festplatz wieder vollständig geräumt sein.
Jede Beschädigung der Bäume ist strengstens verboten. Für Reinigung und Wiederinstandsetzung des Festplatzes rc. sind die Vereine, Wirthe nno sonstigen Gewerbetreibenden nicht mehr verpflichtet, dahingegen wird von diesen hierfür, sowie für sonstige unvorhergesehene Ausgaben eine Gebühr erhoben, welche nicht mehr als 3 Mark und nicht weniger als 50 Pfennige für das einzelne Gewerbe beträgt. Außerdem kommt noch eine Forstabnutzungsgebühr zur Erhebung. Die Abgabe der Betriebssteuer wird Hierdu'ck nicht berührt. Wirthe und Vereine zahlen je 2 Mark Reinigungsgebühren. Diese Gebühren, sowie die Forstabnutzungsgebühren sind bei Empfangnahme des bezügl. Erlaubnißscheins auf dem Polizei- Kommissariat zu entrichten.
Die Betriebssteuer ist sowohl für Vereine als Wirthe auf je 10 Mark festgesetzt und ist dieselbe vor Einholung der Erlaubniß bei der
Feuilletsn.
Das Gade eines Uordpolfahrers.
Zur Erinnerung an den 50. Todestag Sir John Frauklin's, 11. Juni.
Von Karl Theodor Machert.
(Nachdruck verboten.)
Der im Vorjahre verstorbene große englische Maler John E. Millais hat ein wükungsvcllts Genälde „Die Nmstw«st- Passage" geschaffen. Ein junges Mädchen liest die Geschichte der vordwestlichtn Durchfahrt einem wetterhaiien alten See büren vcr, der ihr mit dem Ausdrucke düsterer Spannung zuhört. Seine Augen bl cken vor sich lin, als sähen sie Bilder, — Bitter eines entsagenden stillen Heroismus im Dienste der Wissenschaft, Bilder eines ver wuselten Kampfes gegen die todtbrirgenden Elemente der arktischen Na.ur, Bilder fürchterlicher Dulasstnleit und eirsamen Untergangs in Schnee und Eis. Keims von diesen Bildern aber kann furchtbarer fein, als des des Schicksals Sir John Frauklin's und der Seinen, das jahrzelntelang die gesittete Welt beider Hemisphären mit leidenschaftlichem Aniheile erfüllt und zu energischen Thaten angefpont hat. In dem großen Trona, das „die Entdeckung der nor!westlichen Durchfahrt" heißt, bildet die Franklin-Expedition die erschütterndste Katasticphe, aber auch den Wendepunkt. Es ist eines jener merkwürdigen Eyvbole der Geschichie, daß eben des Werk, das dem lebenden Franklin zu leisten versagt war, die Ansfinturg der Passage zur Behrings-E trotze, gewissermaßen von dem Todten veükndet wurde: hin die Expeditionen, die das öde Nord- weu nach den Spuren der Unglücklichen abstchlen, haben dos Hauptsächliche in dieser Beziehung gethan und auf ihrer Arbeit fußend, konnte Mc Elure 1853 endlich sein Schiff in die Gewässer der Behrings-See führen.
Kreis-Kommunalkafse im Polizei-Direktionsgebäude dahier zu entrichten.
Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark subs. 3 Tagen Haft und Ausschließung von dem Feste bestraft, falls nicht eine höhere Strafbestimmung auf Grund des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 zur Anwendung kommen kann.
Hanau den 2. Juni 1897.
Königliche Polizei-Direktion.
J. Nr, P. 5520. o. Schenck.
^anöMret^ ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Das Infanterie-Regiment Nr. 166 wird in der Zeit vom 14. bis einschließlich 16. und am 18. Juni er. ein Schießen mit scharfen Patronen zwischen Bruderdiebacherhof und Hüttengesäß, Schußrichtung vom Mühlberg gegen den Taubenrain, abhalten.
Das Schießen wird jedesmal vormittags 7 Uhr beginnen und voraussichtlich um 2 Uhr nachmittags beendet sein.
Das Gelände, welches während des Schießens nicht betreten werden darf, liegt innerhalb der Straßen Langenselbold—Bruderdiebacherhof—Hültengesäß,
Langenselbold—Ravolzhausen,
Ravolzhausen—Rüdigheim—Rüdigheimerhof,
Rüdigheim—Marköbel und wird durch Sicherheitsposten abgesperrt.
Den Weisungen der Letzteren ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Herren Ortsoorstände wollen dies unter dem besonderen Hinweis daraus, daß aus Gründen der Sicherheit das Zuschauen verboten ist, sofort veröffentlichen lassen.
Hanau am 10. Juni 1897.
Der Königliche Landrath
M. 2773 v. Schenck.
NimstnackriMn aus dem Kreise.
Gefunden im Stadtpark: Ein getragener seidener Regcnschnm. Ein Spazierstock. Drei weiße Taschentücher. Ein goldnes Herz mit 3 Steinen. Ein leeres Portemonnaie. Ein Taschenmesser. Ein gelber Adler von Zinn nebst Hohl- schlüssil. Außerdem gefunden: Ein evangel. Gesangbuch. Ein silbernes Reifarmband mit Korallen. Mehrere neue Bürsten. Eine Reitpeitsche.
Zugelaufen: Ein schwarzer Hund mit weißen Streifen um den Hals, m. Geschl. Ein weißgelber Bernhardinerhund w. Geschl.
Verloren: Ein zweireihiges Korallenarmband mit gold- nem Schloß.
Hanau am 10. Juni 1897.
Nie glaubte man der Auffindung dieses vielerörterten Seeweges sicherer fein zu dürfen, als an jenem Maitage des Jahres 1845, an dem die fchönen Schiffe „Erebus" und „Terror" unter ollgemeinem Jubel und Artheil aus Greenhiihe in See stochen. So gute Schiffe waren nie unter Segel gegangen, um dem Eile des arktischen Meeres zu trotzen, so gute Ausrüstung hatte nie ein Nordpolfalrer mit sich genommen, und nie war eine so erlesene Mannschaft beisammen gewesen. Es war ein wahrer Wettstreit darum gewesen, mit Sir John Franklin dem ewigen Eise zusteuern zu dürfen, und man hatte aus zahlreichen Bewerbern die geeignetsten aussuchen Innren: so großes Vertrauen flößte der Nome des Führers der Expedition ein, so ansteckend wirkte der ideale Enthusiasmus, mit dem der domols 60jöhrige Mann, feurig wie ein Jüngling, der Aufgabe sich hingab und an ihr Gelingen gioubre. Und wohl wollte die Gisin nung eines bei einem Mar ne gelten, der bereits alle Schrecken arktischer Expeditionen hni en gelernt und dem quolvcllsten Tode ins Auge geblickt hatte. Im Jahre 1819 war es xe- wefer, daß Franklin — der ton ms noch einfach John Fronklin hieß — im Auftrage der Admiralität die Landschaften zwi'chen der Hudsonsbai und dem Kupserminenfluß zu erforschen unternehm. In diesen öden Strichen guüth die kleine Schaar in die größte Bedrängnis-. Wochenlang lebten sie, nie Brandts erzâllt, in hn Wildnissen von obgerogten Knochen und Thier! äuien, die sie unter dem Schnee huvcrfnchttn, und von einem Trcrke, den sie aus kümmerlichen Flechten und Resten alter Leders bereiteten, wochenlang waren sie in der grimmigsten Kälte fast obdachlos und schließlich krönte alle diese Schrecken die Entdeckung, daß einer aus der kleinen Schaar zum Kanni
balen geworden war. Dav als war Franklin nur wie durch ein Wunder gerettet worden, — heute drängte er eifriger als
irgend ein Anderer zur Abfahrt. Er war ein Mann, in dem1 gegen die Mitte August gewesen sein, als der große Melville
^taöt&rew ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeifteramtes.
Bekanntmachung.
Zur Unterstützung invalid gewordener Hanauer, welche 1870/71 den Krieg gegen Frankreich mitgemacht haben, sowie der Familien der in diesem Kriege gefallenen oder nachweisbar an den Folgen biff eiben gestoroenen Hanauer steht dem Stadtrath ein Fonds zur Verfügung, aus welchem eventuell die Zinsen zur Vertheilung kommen sollen.
An die betreffenden ehemaligen Militärs, bezw. an die Wittwen und Waisen von solchen oder deren Vormünder, welche an jenen Fonds Ansprüche zu machen gedenken, ergeht daher die Aufforderung, sich unter Vorlage der Mckitärpapiere und allenfallsiger ärztlicher Zeugnisse bis zum 31. Juli er. entweder schriftlich zu melden oder auf dem Rathhause im Zimmer des Standesamts zu Protokoll vernehmen zu lassen.
Hanau am 2. Juni 1897.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebe sch us. 8510
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß das Statut für die Stiftung „Lungenheilstätte" vom 11. d. Monats an 2 Monate lang im Zimmer Nr. 21 des Neustädter Rathhauses zu Jedermanns Einsicht offen liegt.
Hanau am 9. Juni 1897.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 8545
Der Fälligkeitstermin für Steuern und Schulgeld pro AprilJuni wird bis 12. Juni er. verlängert und wird nach Ablauf diefes Termins mit Mahnung und Zwangsvollstreckung begonnen werden.
Zwecks schnellerer Abfertigung bei Zahlungen wird erfucht, das Geld abgezählt zur Kaffe zu bringen.
Hanau den 25. Mai 1897.
Städtische Steuerkaffe,
Markt Nr. 16, 7872
Zimmer Nr. 5—6 zu ebener Erde.
Tagesfchau.
Die Frage wegen Erhöhung und Regelung des Tiensteinkommens der eoangetiscken Geistlichen wird wie die „ ^chle1. Ztg." erfährt, nachdem der Landtag die Er-
sich eine unbeugsame Thatkraft mit einem milden und humanen Geiste paarte. Er verlor in den schwierigsten Lagen seinen Muth nicht, aber er war (wie ein alter Eskimo- Häuptling einmal gesagt hat) nicht im Stande, eine Moskitofliege zu tödten. Er war eine wohlthuende und imponirende Persönlichkeit, der wahre Mittelpunkt seiner Mannschaft, für deren Wohl er nicht nur leiblich, sondern auch geistig und sittlich mit einer seltenen Zartheit des Geistes sorgte und der er als ein von Allen verehrtes Beispiel in Wort und That vorleuchtete.
Die Natur selbst schien das große Unternehmen zu begünstigen. Wind und Wetter waren ihnen freundlich. Schon schrieb der Kommodore Fitzjames triumphirend nach Hause, wenn die Expedition bis zum Juni 1846 nickt zurück sei, so solle man die Briefe an ihn getrost via Petersburg nach Konischatka adressiren. „Erebus" und „Terror" durchfuhren ziemlich schnell die Basfins-Bai; am 26. Juli sah ein Wallfischfänger sie westlich von der Melville-Bai, sie suchten nach einer günstigen Gelegenheit, in den Lancaster-Sund überzu- fahren und in das chaotische Wirrsal des nordamerikanisch- arkrischen Archipels hineinzusteuern. Ter WaUfischfänger, Kapitän Tannett, sprach einige Offiziere der Expedition und fand Alle in bester Stimmung.
Das ist das letzte Lebenszeichen, das wir von der Franklin'fchen Expedition unmittelbar noch erhalten haben. Sie steuerte in den Archipel hinein und blieb fortab verschollen. Kein Mann von den 138 hat je wieder die Heimat erblickt. . . .
Wir aber versuchen zunächst, ihrer Todesfahrt zu folgen. Das Wetter war in jenem Jahre bis tief in den August
hinein ungewöhnlich günstig, und in flotter Fahrt drangen die beiden Schiffe vorwärts — westwärts, ho! Den Lancaster-Sund, die Barrow-Straße legten sie zurück; es mag