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Hanauer Anzeiger

1. Juni . ,

das Verbot entgegengenommen, war doch nachgerade an Sonn­tagen, wo solche Rennen stattfanden, oft stundenlang der freie Verkehr aufgehoben. Ja, es ist zu bewundern, daß keine Unglücksfälle eingetreten sind, besonders bei den kurzen Kurven, welche in den Dörferu oft in der rasendsten Geschwindigkeit passirt wurden. Bisher war die Leipziger Straße z. B. ein stets gern benutzter Weg für Sonntagsspaziergänger; heute ist sie fast leer, denn wer will stets genöthigt sein, bald rechts, bald links auszubiegen und dabei noch in vielen Fällen ein höhnisches Lächeln mit in den Kauf zu nehmen. Ist auch jetzt noch der Verkehr der Radler ein ganz bedeutender, so ist der Unterschied aber doch ein ganz wesentlicher, dortrasende Rolande" hierfriedliche Bürger, der Liebhaberei des Radsportes huldigend", die möglichst oft Einkehr halten und ein Stück Geld zurücklassen.

Aus der Provinz und den Nachdarqebieten«

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Hd. Darmstadt, 31. Mai. Gestern batte der Jagd­pächter Dapp aus Groß-Bieberau das Unglück, einen Jagd- genossen Namens Simmcmacher zu erschießen. Aus Verzweif­lung hierüber schoß er sich eine Kugel in den Kopf, sodaß der Tod sofort eintrat.

Politische und unpolitische Nachrichten.

(Depesche n- Bure auHerold.") -

Berlin, 31. Mai. Wie derLokalanz." aus Fried- richsruh meldet, wird Prof. Schwenninger daselbst zu Besuch eintreffen. Das Befinden des Fürsten ist vorzüglich. Er unternimmt täglich ausgedehnte Spazierfahrten. Auf die pro jektirte Badereise scheint verzichtet zu sein.

Berlin, 31. Mai. Geheimrath Leyden ist demLokal- anz." zufolge gestern an das Krankenlager des rumänischen Thronfolgers abgereist. Die Berufung erfolgte direkt durch den rumänischen Königshof.

Berlin, 31. Mai. Das Abgeordnetenhaus hat im weiteren Verlauf der heutigen Sitzung kleine Vorlagen erle­digt. Morgen ebenfalls kleine Vorlagen.

Berlin, 31. Mai. DerNordd. Allg. Ztg." wird aus Wien telegraphirt, die Pforte sei geneigt, die Waffenruhe um 14 Tage zu verlängern. Die Botschafter wollen dieselbe bis zum Friedensschluß ausdehnen. Da der Kronprinz von Griechenland sich zu den Jubiläumsfeierlichkeiten nach London begibt, wird General Smolentski das Kommando über die griechische Armee übernehmen.

München, 31. Mai. DieNeueste Nachr." melden, der Kaiser habe dem Prinzen Ludwig von Bayern das pracht­voll ausgestattete Modell des PanzerschiffesHertha", bei dessen Taufe der Prinz mit Prinzessin Marie anwesend waren, zum Geschenk gemacht. Das Modell ist bis in die kleinsten Details dem Original nachgebildet und hat eine Länge von 21 /2 Meter. Dasselbe ist in einem prachtvollen Glasschrank untergebracht.

Wien, 31. Mai. Wie aus Athen verlautet, hat der König mehrere längere Unterredungen mit Levidis gehabt, der zur Zeit des Kabinets Dellyannis Marineminister war. Der König hofft mit einem Kabinet Levidis weiter zu kommen, wie mit einem Kabinet Ralli.

Witterungsbericht.

Voraussichtliche Witterung; Im Allgemeinen heiter und warm, einzelne Gewitter jedoch nicht ausgeschlossen.

Preußischer Landtag. Herrenhaus.

(Sitzung vom 31. Mai.)

Das Herrenhaus genehmigte in seiner heutigen Sitzung die Gesetzentwürfe, betreffend die T a g e g e l d è r und Reise- k o st e n der Staatsbeamten und betreffend den Erwerb von Theilen des Aachen-Mastrichter Eisenbahn­unternehmens durch den preußischen Staat, sowie den Nachtragsetat zum Staatshaushalt in Höhe von einer Million Mark. Es folgt die Berathung des im Abgeord­netenhause vom Abgeordneten Langerhans eingebrachten und dort angenommenen Gesetzentwurfs wegen Aufhebung der auf der Konsistorialordnung von 1573 und der Flecken-, Dorf- und Ackerordnung von 1702 beruhenden Kirchenbau- ^ a st e n der bürgerlichen Gemeinden. Oberbürgermeister Zelle beantragt die Annahme des Gesetzentwurfs, indem er darauf hinweist, daß auf Grund der Konsistorialordnung von 1573 in Berlin 'Katholiken und Juden evangelische Kirchen

bauen müßten. Das alte Gesetz sei auch längst obsolet ge­wesen, bis eine einzelne Kirchengemeinde auf Grund davon einen Prozeß gegen die Stadt Berlin geführt und gewonnen habe. Geheimer Regierungsrath Steinhausen erwidert, die kirchlichen Lasten würden in Preußen sehr verschieden auf­gebracht, die Aufbringung allein durch die Kirchengemeinden sei die Ausnahme. Auch liege keine Veranlassung vor, allein zu Gunsten von Berlin das alte Gesetz aufzuheben, das! durchaus noch nicht obsolet geworden sei. Mit Rücksicht auf die erheblichen Konsequenzen sei die Staatsregierung nicht in der Lage, den Gesetzentwurf ohne Entschädigung aufzuheben, die Gemeinden müßten auf den Weg der Vereinigung ver­wiesen werden. Oberbürgermeister Boie erklärt, daß nicht nur Berlin, sondern alle kurmärkischen Gemeinden an der Vorlage interessirt seien, doch könne anch er der Aushebung des alten Gesetzes ohne weiteres nicht zustimmen. Er hoffe aber, daß die Staatsregierung dahin wirken werde, daß in jedem einzelnen Fall ein billiges Abkommen getroffen werte. Oberbürgermeister Struckmann wünscht die Vorlegung eines Abänderungsgesetzes von Seiten der Staatsregierung. Der Präsident des evangelischen Oberkirchenraths Dr. Bark-, . _ _ .

Hausen ist der Ansicht, daß die Staatsregierung gar nicht > wiederholt Abg. Frhr. v. Zedlitz (freikons.) seinen Antrag,

zuständig sei, einen derartigen Entwurf wie den vorliegenden zu erlassen. Da die Verpflichtung zum Kirchenbau darin den kirchlichen Gemeinden auferlegt werden solle, so sei dazu zu­nächst die kirchliche Gesetzgebung nöthig. Finanzminister Miquel führt aus, die Stadt Berlin habe lange nichts für den Kirchenbau gethan; die Kirchennoth sei durch den Allerhöchsten Dispositionsfonds und die unermüdliche Thätig­keit der Kaiserin beseitigt worden. Eine Aufhebung der frag­lichen Gesetze ohne Entschädigung sei unmöglich, er könne der Stadt Berlin nur die Annahme des kirchlichen Angebots einer Ablösung gegen 5 Millionen Mark empfehlen. Dr. Egge­ling erklärt den gegenwärtigen Zustand für unhaltbar, die Regierung möge die Regelung der Angelegenheit in die Hand nehmen. Der Antrag Zelle fällt wegen Mangel an Unter­stützung, der Gesetzentwurf wird dem Kommissionsantrage ge­mäß abgelehnt.

Daraus geht das Haus zur Berathung des Anirages des Grafen v. Tschirschky- Renard über, wonach der Grunewald zum Slaatspark erklärt werden soll. Die Kom­mission empfiehlt die Ablehnung des Antrags und die An­nahme einer Resolution, wonach der Grunewald als Forst mit möglichst hohem Umtriebe erhalten und durch Abverkäufe nicht geschmälert werden soll. Frhr. Lucius v. Ball- tz a u s e n beantragt, die Staatsregierung um parkmäßige Be- wirthschaftung des Grunewalds zu ersuchen. Graf Tschirschky-Renard befürwortet seinen Antrag, indem er darauf hinweist, daß finanzielle Rücksichten dem Antrag Nicht entgegenständen. Frhr. Lucius v. Ballhausen spricht sich geg-m den Antrag des Grafen Tschirschsky, aber im Sinne seiner Tendenz aus und empfiehlt aus diesem Grunde seinen Antrag. Regierungs- und Forstrath Hausen­dorf erklärt, die Staatsregierung habe zu dem Anträge bis­her keine Stellung genommen, es beständen aber Erwägungen, wie auch ohne die Gesetzgebung der Zweck des Antrages er­reicht werden könne. Nachdem sich noch Graf v. d. Schule n- burg-Bentg end o rf für den Antrag des Frhrn. v. Lu­cius ausgesprochen und der Finanzminister erhebliche Bedenken gegen den Antrag des Grafen Tsckirschky geltend gemacht hat, wird dieser abgelehnt und der Antrag des Frhrn. v. Lucius mit großer Mehrheit angenommen.

Schließlich wird noch eine Petition der Magistrate zu Berlin und Wiesbaden um Prüfung der Rechtsgültigkeit der für bei'e Stadtkreise erlassenen Baupolizeigebührenordnungen durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Nächste Sitzung voraussichtlich am 25. Juni.

Abgeordnetenh aus.

Sitzung vom 31. Mai.

Das Abgeordnetenhaus erledigte heute in dritter Berathung den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Abänderung von Bestimmungen über Versammlungen und Vereine. Abg. v. Heydebrand und Gen. (kons.) beantragen wiederum, die Stimmungen der Re­gierungsvorlage über Auflösung von Versammlungen und Schließung von Vereinen bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Sicherheit des Staates oder der öffentlichen Ordnung, wieder herzustellen. Die Abgg. Frhr. v. Zedlitz und Gen. (freikons.) wiederholen ihren Antrag auf Auflösung bezw. Schließung anarchistischer, iodahemo; kratischer, sozialistischer oder kommunistischer, den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung oder die Los­reißuna eines Theiles des Staatsgebietes vom Ganzen an- strebender Versammlungen bezw. Vereine^

In der Generaldebatte spricht Abg. -L t ö tz e l (Ctr.) da- aegen, Minderjährige aus politischen Versammlungen und Vereinen auszuschließen.

In der Spezialdiskusston empfiehlt Abg. Frhr. v. Z e d l i tz (freikons.) seine Anträge. Abg. Hobrecht (natl.) erklärt, daß seine Freunde bei den Beschlüssen der zweiten Lesung verharren. Wenn auch viele von ihnen davon überzeugt seien, daß auf dem Gebiete des Vereins und Versammlungs­rechtes die Autorität des Staates und der Behörden gestärkt werden müsse, so seien sie doch einig darüber, daß die vor- geschlagenen Aenderungen absolut ungeeignet seien und schäd­lich wirken müßten. Auch liege kein Grund vor, in den Einzelstaaten gegen das Reich Stellung zu nehmen. Abg. o. Kardorff (freikons.) appellirt an das Centrum mit dem Hinweis daraus, daß ein Theil desselben seinerzeit im Reichstage für die Verlängerung des Sozialistengesetzes ge­stimmt habe. Abg. Lieber (Ctr.) erklärt, daß seine Partei aus den benannten Gründen bei den Beschlüssen der zweiten Lesung stehen bleibe. Der Antrag Heydebrandt wird gegen die Stimmen der Rechten abgelehnt; ebenso der Antrag Zedlitz im Hammelsprung mit 207 gegen 188 Stimmen. Artikel I der Fassung zweiter Lesung (Ausschluß Minder­jähriger) wird angenommen.

Zu Artikel II der Fassung zweiter Lesung (Ausschluß von Minderjährigen und Frauen, Aushebung des Ver- bindungsverbotâ) beantragt Abg. Rickert (freis. Ver.), den Ausschluß von Frauen von politischen Vereinen und Ver­sammlungen zu streichen, da er mit der Koalitionsfreiheit der Frauen nicht im Einklang stehe. Geh. Oberregierungsrath v. Philipsborn verweist dem gegenüber darauf, daß nach Reichsrecht Frauen an Wahlvereinen nicht theilnehmen dürfen, und daß dieser Grundsatz auch auf die preußischen Wahlvereine auszudehnen sei. Nachdem sich auch die Abgg. Oswald (natlib.), Spahn (Ctr.), Frhr. v. Zedlitz (freikons.) und Stöcker (b. k. F.) gegen den Antrag aus gesprochen, wird derselbe abgelehnt und Artikel II in der

Fassung der zweiten Lesung genehmigt.

Zu Artikel III der Fassung zweiter Lesung (Strafbe­stimmungen für Verstöße gegen den Ausschluß Minderjähriger)

wonach die Versammlung aufgelöst werden kann, falls die Aufforderung des Vorsitzenden, daß Minderjährige sich ent­fernen, nickt befolgt wird. Der Antrag wird abgelehnt, hin­gegen ein Antrag des Abg. Lohmann (natlib.) angenommen, wonach der letzte Absatz des Artikels folgende Fassung erhält: Unterläßt oder verweigert der Vorsitzende die Erlassung der Aufforderung (daß Minderjährige sich entfernen), so treffen ihn die Strafen des § 14 der Verordnung vom 11. März 1850."

Bei der Berathung der Einleitung und Ueberschrift erklärt Graf zu Limburg-Stirum (kons.), daß seine Fraktion auf dem Boden der Regierungsvorlage stehen bleibe und mit den vorgenommenen Streichungen nicht einverstanden sei. Sie stimme trotzdem für das ganze Gesetz, um die Möglich­keit einer Wiederherstellung desselben bei der wiederholten Be­rathung hier und im Herrenhause zu bieten. In der Schluß­abstimmung wird das Gesetz gegen die Stimmen des Cen­trums, der Freisinnigen und der Polen angenommen. Präsi­dent v. Köller stellt unter Zustimmung des Hauses fest^ daß die Vorlage eine Verfassungsänderung bedinge und deß­halb darüber nach 21 Tagen nochmals abgestimmt werben müsse.

Es folgt die Berathung des vom Herrenhaus in abge­änderter Fassung zurückgelangten Entwurfs einer Landge­meindeordnung für dieProvinz Hessen-Nassau-. Das Abgeordnetenhaus hatte in § 45 obligatorische Ein­führung eines kollegialischen Gemeindevorstandes für alle Ge­meinden mit mehr als 500 Einwohnern beschlossen; das Herrenhaus hat dies dahin geändert, daß ein kollegiatischer Gemeinbevorstand nicht obligatorisch ist, sondern durch Orts­statut eingeführt werden kann. Der Abg. Beinhauer (natlib.) u. Gen. beantragen, die Fassung des Abgeordneten­hauses wiederherzustellen. Nach längerer Debatte, in welcher der Miltister des Innern Frhr. v. d. Recke für den Herren­hausbeschluß eintritt, weil sonst nicht nur die Landgemeinde­ordnung, sondern auch die Städteordnung für Hessen Nassau, und das Gesetz zu Gunsten der Forstschutzbeamten im Re­gierungsbezirk Wiesbaden scheitern könnten, wird der Antrag Beinhauer in namentlicher Abstimmung mit 205 gegen 188 Stimmen angenommen. Die Vorlage muß demnach nochmals- an das Herrenhaus gehen.

Der Gesetzentwurf, betr. die Regelung der Forst Ver­hältnisse für das ehemalige Justizamt Olve wird in zweiter Berathung mit einer vom Abg. v. Detten (Ctr.)>

beantragten Abänderung und mit Kirsch (Ctr.), wonach das Gesetz treten soll, angenommen.

Nächste Sitzung Dienstag 11 kleiner Vorlagen, Petitionen.

einem Antrag des Abg. am 1. Oktober in Kraft

Uhr: Dritte Lesunzen

Drahtnachrichten desHan. Anz."

Berlin, 1. Juni. Auf dem Tempelhofer Felde findet heute Vormittag vor dem Kaiser und in Anwesenheit der Kaiserin, sowie der zur Zeit hier weilenden Fürstlich­keiten die diesjährige große Frühjahrsparade über die Berliner Garnison statt.

Berlin, 1. Juni. Den diesjährigen Kaisermanövern wird auch der König von Sachsen beiwohnen. Derselbe wird in Homburg Quartier nehmen

Hamburg, 1. Juni. Die Staatsanwaltschaft forderte die Akten über die Disziplinar-Untersuchung gegen den Stadt­rath Schow in Wandsbeck ein, um eine Anklage wegen Kör­perverletzung im Amte zu erheben.

Halle a. S., 1. Juni. Die hiesige Strafkammer hat den früheren Bürgermeister von Wettin, Bachmann, wegen Unterschlagung amtlicher Gelder zu 9 Monaten Gefängniß verurtheilt. Es handelt sich um 116 Mk. in kleineren Be­trägen verschiedener Kassen.

Wien, 1. Juni. Im hiesigen Auswärtigen Amt wird- versichert, daß die Bemühungen der Großmächte, einen raschen Friedensschluß herbeizuführen, in Konstantinopel auf keine Schwierigkeiten stoßen werden. Der Sultan zeige sich den Wünschen der Großmächte entgegenkommend und wird vor allem nicht auf der Annexion Thessaliens bestehen.

Wien, 1. Juni. Die Führer der liberalen Großgrund­besitzer Graf Oswald Thun und Fürst zu Fürstenberg sind hier eingetroffen, um ihre Ansicht über die innere Lage dem Kaiser darzulegen.

Wörishofen, 1. Juni. Das gestern über das Be­finden des Pfarrers Kneipp ausgestellte Bulletin lautet: vor­mittags 6 Uhr: Subjektives Befinden gut. Patient hat im Laufe des gestrigen Nachmittags mehrfach das Bett verlassen. Heute Morgen hat Patient ebenfalls etwa eine halbe Stunde am geöffneten Fenster sitzend zugebracht. Puls 92 (regel­mäßig), Respiration 22, Temperatur 37,1. nachmittags. 2 Uhr: Befinden andauernd gut. Patient bringt mehrere halbe Stunden außer Bett zu. Puls 92, Respiration 22, Temperatur 37,1. Dr. Baumgarten.

Wien, 1. Juni. In Abgeordnetenkreisen glaubt, man, daß der Reichsrath nach der Mittwoch-Sitzung vertagt, viel­leicht sogar geschlossen wird, falls die Majorität auf die Durch­führung der Adreßdebatte verzichtet.

Budapest, 1. Juni. Im hiesigen Lustspieltheater er­öffneten gestern mehrere Wiener Hofburg-Schauspieler in Verbindung mit dem Schauspieler Loß mit Othello ein Gast­spiel. Ungarische Studenten versuchten durch Pfeifen und Zischen die Vorstellung zu verhindern. Infolge Eingreifens der Polizei konnte die Vorstellung indeß zu Ende geführt werden. Die Demonstration war aber nicht gegen die deutschen Künstler als solche gerichtet, sondern als eine politische Kundgebung gegen Wien.

Graz, 1. Juni. Hier sand gestern eine Studenten­demonstration gegen die Sprachenverordnung statt. Obgleich