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Mr. 120

Montag den 24. Mai

1897.

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Amtliches.

IienftnaMMen ans dem Kreise.

Gefunden: Ein Schlüssel von Messing. Eine Blei­feder mit weißer Hülse nebst Gummi. Ein Metzer Dombau- Lottcrieloos. Auf der Frankfurterlandstraße eine Reitpeitsche, anscheinend einem Radfahrer gehörend. Ein goldnes Panzer- armband (in Wilhelmsbad). Ca. ^2 Pfund Deckblatt.

Zugelaufen: Am 18. ds. Mts. ein gelber Jagdhund mit weißem Stern, weißer Brust und weißen Pfoten, m. Geschl.; Empfangnahme beim Ackermann Philipp Traxel zu Langenviebach.

Hanau am 24. Mai 1897.

^tadt^r«^ ^onau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Die städtische BesitzungBangertstraße Nr. 2" soll an das Straßensiel angeschlossen und die Arbeiten in öffentlicher Ausschreibung vergeben werden.

Plan, Arbeitsauszug und Bedingungen liegen von heute an im Stadtbanamt I, Zimmer Nr. 23 (Rathhaus), für Be­werber zur Einsicht aus und ist der Arbeitsauszug gegen 0,75 Mk. Kopialien daselbst erhältlich.

Angebote mit der AufschriftEntwässerung Bangertstraße Nr. 2" sind längstens bis zum Eröffnungstermin Samstag den 29. Mai d. I., vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 24 einzureichen.

Dem Eröffnungstermin können etwa erschienene Bieter beiwohnen.

Hanan am 20. Mai 1897.

r Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 7673

Zur Vereinsgesetznovelle.

Die freie Stadt Hamburg hat im Jahre 1893 ein Gesetz gemacht, dessen erste Paragraphen folgenden Wortlaut haben: § 1. Vereine und Versammlungen, deren Zwecke oder deren Thätigkeit mit dem Gesetze in Widerspruch stehen oder den öffentlichen Frieden oder die öffentliche Sicherheit gefährden, sind verboten. § 2. Bei dringender Gefahr für den öffent­lichen Frieden ooer die öffentliche Sicherheit ist die Polizei­behörde berechtigt, jede öffentliche oder nicht öffentliche Ver­sammlung zu untersagen.

Wir empfehlen unsern Lesern, sich hiernach selbst einmal ein Urtheil zu bilden, was es mit dem Entrüstungsgeschrei der gegnerischen Presse, die zu unerhörten Verdächtigungen der Regierung schreitet, auf sich hat. Die vorgeschlagcncn Bestimmungen des preußischen Gesetzes gehen lange nicht so

weit, sollen aber, so behaupten jene Stimmen, die schwärzeste Reaktion darstellen und geeignet sein, das Volk zu entmün­digen. Es kann nicht ost genug wiederholt werden, daß der preußische Gesetzentwurf in keiner Weise berechtigte Bestre­bungen in Versammlungen und Vereinen treffen soll, sondern nur dazu bestimmt ist, ein Einschreiten gegen das staats- und gemeingefährliche Treiben der Umsturzparteien, mögen dieselben sich Anarchisten, Kommunisten oder Sozialdemokraten nennen, zu ermöglichen.

Man sehe sich nur einmal in den großen Jndustriebe- zirken um und höre, wie die wohlgesinnte Bevölkerung über die zügellose und dreiste Agitation in Versammlungen und Vereinen denkt. Da gibt es keinen grundsätzlichen Gegensatz zwischen konservativen, freikonservativen und nationolliberalen Wählern; in dem Gedanken begegnen sich alle, daß es ein dringendes Bedürfniß ist, dieser Agitation Zügel anzulegen. Hoffentlich gelingt es dieser Stimmung, welche von der gegnerischen Presse absichtlich zurückgedrängt wird, durchzu- r ringen.

Tagesschau.

Die Maschine, d. h. der Reichstag, will nicht mehr in Gang kommen. Eugen Richter will nicht mehr, das Haus ist nicht mehr beschlußfähig und so geht der Karren nicht vom Fleck. Zweimal machte Präsident v. Buol am Samstag verzweifelte Anstrengungen, die Handwerksvorlage zu fördern: umsonst. Um 12 Uhr begann man mit ihrer Weiterberathung. Gleich zum ersten Paragraphen stellten die Freisinnigen einen Antrag von zwar nur untergeordneter Bedeutung, er genügte aber, die Maschine zum Stehen zu bringen. Bei der Abstimmung nämlich war das Bureau un­einig auf wessen Seite die Mehrheit fei. Herr v. Buol wollte nochmals abstimmen lassen, da verlangte Richter namentliche Abstimmung, und als er diese gegen die Geschäftsordnung nicht durchsetzen konnte, Auszählen des Hauses. Dieser Wunsch mußte ihm erfüllt werden; der Hammelsprung er­gab die Anwesenheit von 161 Abgeordneten, von denen 58 für, 103 gegen den Antrag Richter stimmten. Das Haus war also nicht beschlußfähig. Herr v. Buol warf aber die Flinte nicht in das Korn, sondern beraumte auf 2 Uhr eine zweite Sitzung mit derselben Tagesordnung an. 2 Uhr kam heran und damit auch wieder die Abstimmung über den ver­hängnißvollen Antrag Richlers. Das traurige Schauspiel wiederholte sich: Bureau uneins Hammelsprung Belchlußunsähigkeit bei 178 Anwesenden, von denen 65 für, 113 gegen den Antrag stimmten. Voll Unschuld fragt da jedes Kind, wie vermochte das Bureau nicht zu sehen, daß 113 mehr sind als 65. Ter Präsident kört nicht gut, und einzelne Mitglieder des Bureaus scheinen arg kurzsichtig zu sein. Herr v. Buol versuchte noch einen dritten Anlauf.

Er beraumte die dritte Sitzung auf ^aS Uhr an; diesmal setzte er aber nicht das Handwerksgesetz, sondern das über den Servistarif aus die Tagesordnung. Man verhandelte zunächst über die von der Kommission über die Vorlage hin­aus vorgeschlagenen Klaffen-Erhöhungen der Orte. Das Plenum folgte allen Vorschlägen der Kommission. Die zahl­reichen, von einzelnen Abgeordneten noch weiter beantragten Klaffenerhöhungm wurden dagegen abgelehnt mit Ausnahme des Antrages Klose auf Versetzung der Stadt Leobschütz O.-S. in die zweite Servisklasse, und des Antrages Thomsen auf Versetzung der Stadt Marne in die vierte Servis­klasse.

Im Verlage des christlichen Zeitschriftenvereins in Berlin SW., Alte Jakobstraße 129, ist ein Flugblatt erschienen mit der UeberschriftDas Vereinsgesetz, Schutz gegen Umsturz, keine Reaktion!" In knappen Zügen be­weist es die Nothwendigkeit der in der Vereinsgesetznovelle vorgeschlagenen Abänderung der Bestimmungen des preußischen Vereins- und Versammlungsrechts. Als Gegenmittel gegen die von gegnerischer Seite in Wort uno Schrift ausge­sprochenen Verdächtigungen, als sollten die verfassungsmäßig gewährleisteten staatsbürgerlichen Rechte und Freiheiten be­schränkt werden, verdient das Flugblatt in den weitesten Kreisen zur Aufklärung verbreitet zu werden. Für staats- und königstreue Männer bietet sich hier die Gelegenheit, ihre Ge­sinnung praktisch zu bethätigen! Der Preis beträgt für das Stück 1 Pfg.; größere Bezüge sind erheblich billiger. Mehr als 10 Stück werden portofrei versandt.

Deutscher Reichstag.

(Sitzung vom 22. Mai.)

Der Reichstag hielt heute drei Sitzungen ab. In der ersten Sitzung wurde die zweite Berathung der Handwerkervorlage fortgesetzt. Bei § 100a liegt ein Antrag Schneider vor, wonach behufs Erklärung über die Zustimmung zur Bildung der Zwangsinnung eine besondere Mittheilung an die Betheiligten erforderlich sein und orts­übliche Bekanntmachung nicht genügen soll. Für den Antrag treten die Abgg. Kopsch (stets. Volksp.), Osann (natlib.) und Richter (freis. Volksp.) ein, indem sie betonen, daß bei einer so wichtigen Sache, wie es der Beitrittszwang zu einer Innung sei, allen Betheiligten nahegelegt werden müsse, sich zu erklären. Der preußische Handelsminister Brefeld spricht sich gegen den Antrag aus. Es werde Alles geschehen, um die wirkliche Mehrheit zu ermitteln, aber der vorliegende An­trag belaste nur die Innung mit Kosten. Wer nicht mit­stimme, der müsse eben als der Zwangsinnung zustimmend angesehen werden. Abg. Richter (sreis. Volksp.) hebt her­vor, daß die Ortsbehörde zu viel Spielraum bezüglich der Art der Bekanntmachung hätte, wenn der Antrag abgelehnt

feuiUehn.

Die königliche Deichenakademie zu Hannu.

(Zu ihrem 125jährigen Jubiläum.)

Gleichzeitig mit dem 300jährigen Jubiläum der Neustadt wird die königliche Zeichenakademie, jene für unsere Stadt so bedeutungsvolle Lehranstalt, die Feier ihres 125 jährigen Bestehens begehen. Dieses heute so großartig ausgestaltete Institut iH aus ganz bescheidenen Verhältnissen berausge- wachsen. Es hat sein Dasein dem einst hier residirenden Erbprinzen Wilhelm, nachmaligen Landgrafen Wilhelm IX. von Hessen zu danken, der überhaupt viel für das Wohl des Hanauer Landes, für welches er auch als Landgraf immer eine große Vorliebe hegte, gethan hat. Hanau verdankt ihm neben der Zeichenakademie unter Anderem noch das Theater und das Wilhelmsbad. Er war ein Beförderer der Kunst; darum thaten die Kleinodienarbeiter, Goldstecher und Kunstdreher von Hanau auch keine Fehlbitte, als sie sich zu Anfang des Jahres 1772 an ihn um Errichtung einer Akademie der Zeichenkunst wendeten, diezur besseren Emporbringung der Fabriken, Künste und Handwerke dienen und zu welcher jedem Einwohner der Stadt oder seinen Kindern und Unter­gebenen ohne Unterschied der freie Zutritt verstattet sein sollte." Selbst ein eifriger Pfleger der Zeichcnkunst, konnte der Fürst auch sofort den großen Nutzen erwägen, welchen eine Zeichenschule gerade Hanau mit seinen eigenartigen Ge­werben bringen mußte und ordnete unverzüglich die Errichtung einer derartigen Anstalt an. Zur Verfassung des Stistungs- briefes und der Gesetze für die neue Schule ernannte er eine Kommission, die bereits am 13. Juli die Entwürfe fertig gestellt hatte, sodaß sie der Landesherr nach eingehender Prüfung am 20. Juli unterzeichnen konnte. Ten Zweck der

neuen Schule bestimmte der Stiftungsbrief dahin, daßdie Zeichenkunst, welche denen mehrsten Künsten, Manufakturen und Handwerken so unentbehrlich, nicht mehr mit viel Kosten und Beschwerlichkeiten in der Fremde erlerrt werden müsse." Das Protektorat über die Schule übernahm der Fürst selbst. Zur Besoldung der Lehrer und Anschaffung von Lehrmitteln stiftete er aus seiner Kabinetskasse ein Einkommen von 500 Gulden, außerdem noch 30 Klafter Holz. Aber auch die Fabrikanten wollten zur finanziellen Sicherstellung der Anstalt ihr Scherstein beitragen und eröffneten eine Sub- scription, bei welcher sich 18 Bijoutiers und Graveure zu jährlichen Beiträgen von 6 und 12 Gulden auf die Dauer von vorerst sechs Jahren verpflichteten. Diesen schlossen sich im folgenden Jahre noch 82 Personen aller Stände an. Dem Beispiele der Arbeitgeber folgten auch bald die Arbeiter, ja sogar eine Anzahl Lehrlinge baten den Landesherrn, ihnen nach Absolvirung ihrer Lehrjahre eine Beitragszahlung von jährlich 6 Gulden zu gestatten,damit", so führten sie aus, ein so lobenswerthes, nützliches Institut nicht von Zeit- umständen abhängt, denn welcher Schmerz würde es für uns sein, wenn wir selbstständig geworden, uns beraubt sähen einer so vortheilhästen Hilfsquelle für unsere Kmder, Gesellen und Lehrlinge." Bei solch herrlichem Gemeinsinn und Zusammenwirken konnte ein festes Fundament für die Anstalt und so dem Kunstgewerbe hiesiger Stadt eine mächtige Stütze geschaffen werden.

Zum Leiter der Anstalt wurde der Graveur Louis Gallien ernannt und als Lehrer der Graveur Jakob Bury, sowie der Maler Wächter bestellt. Die beiden Ersteren hatten ihre künstlerische Laufbahn in Paris begonnen und genossen den Ruf ausgezeichneter Kräfte ihres Faches, Letzterer war ein geborener Hanauer.

Das Haus hatte Gallien schon vorher aus seinen Mitteln erworben und für 2300 Gulden als Lehrbau überlassen. Die

erste Lehrstunde wurde am 22. Juli 1772 gegeben. Es wurde dreimal morgens, zweimal nachmittags und am Samstag Abend jede Woche gezeichnet. Mit unvergleichlichem Eifer widmete man sich nicht nur in der Akademie, sondern auch in den Familien der Zeichenkunst. Die Lehrer fanden infolgedessen übergroße Arbeit, denn laut Stiftungsbrief war außer den Akademielehrern Niemand berechtigt, in Hanau Zeichenunterricht zu ertheilen. Die Lehrer hatten ihrer In­struktion gemäßdarüber zu wachen, daß sich kein Fremder einschleiche, und wenn dies etwa geschehe, darüber Anzeige zu erstatten." Diese Bestimmung überlebte sich zwar nach Verlauf von 3040 Jahren und wurde bedeutungslos, ge­setzlich wurde sie aber erst durch das Regulativ von 1839 außer Kraft gesetzt.

Obwohl die Regierung und Bürgerschaft alles thaten, um das Institut in jeder Weise lebenskräftig zu gestalten und zu erhalten, so war es doch bereits bis zum Anfänge unseres Jahrhundert bedeutend zurückgegangen, würde wohl auch in Verfall gerathen sein, wenn nicht ein anderer Leiter berufen und von diesem eine Neugestaltung herbeigeführt worden wäre. Schuld an dem Rückschritt der anfänglich so rasch erblühten Schule trug in erster Linie der Privatunter­richt, durch welchen die Lehrer ihre Arbeitskraft zu sehr zer­splitterten, denn das Zeichnen wurde in den Familien sozu­sagen sportmäßig betrieben, weil am Hofe und bei den ade­ligen Familien das Zeichnen zur Modesache geworden war. Dann aber litt das Gedeihen der Anstalt hauptsächlich auch durch die Streitigkeiten zwischen Professor Gallien und Lehrer Wentz, der nach des alten Wächters Tod die Zeichenmeister­stelle übernommen hatte. Es war ein Kampf um unwesent- licke Dinge; während jener französischem Geiste in der An­stalt die Herrschaft zu erhalten strebte, suchte dieser deutschem Geist und deutschem Wesen die Oberhand zu gewinnen; ja sogar über ihr Können und Wissen, wie über ihr Einkom-