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Erstes Blatt.

LIvnnemeat-» Preis:

Jährlich 9 M KsSjLhrl. 4 .â 50 ^.

Vierteljährlich

2 Ji 25 ^.

w auswärtige Momenten mit dem betreffenden V-staufschlag.

JnsertionS- Preis: Die ispaltige Garmond- zeile oder deren Raum 10 ^. Die 1V,spaltige Zeile 15 ^. Die 2spaltige Zeile 20 ^.

Amtliches Organ für $iaöi~ unS LauöKreis Hanau.

Die einzelne

Hummer kostet

Erscheint täglich mit Auruahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Samstag den 22. Mai

Die 3spaüige Zeile 30 4

1897.

Amtliches.

^taÖ t^rete Rattan.

Wegen Fertigstellung des Fußgängerstegs über den Stadt­graben ist der Fußweg vom Johanniskirchplatz nach der Hain­gasse bis aus Weiteres gesperrt.

Hanau am 20. Mai 1897.

Dem Eröffnungstermin können etwa erschienene Sieter

beiwohnen.

Hanau am 20. Mai 1897.

Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.

7673

Abg. Frhr. v. Hertling (Ctr.) erklärt, er weiche be- züglick der Kommissiosbeschlüsse von seinen Freunden ab. Die Kommission habe den § 100 so umgestaltet, daß er für ihn unannehmbar sei. Er glaube, daß das Gerede von dem Niedergänge des Handwerks sich ebenso sehr als Lüge heraus­gestellt habe, wie das Gerede von der Verelendung der Massen. ! Eine Zwangsorganisation nach der Schablone halte er nicht für ersprießlich. Der Zwang schaffe nur ein Jnnungsleben auf dem Papier. Er stehe auf dem Boden der Vorlage in ihrer ursprünglichen Fassung und bitte, die Vorlage wieder- herzustellen. Abg. Schneider (freist Volksp.) befürwortet ebenfalls die Wiederterstellung der Regierungsvorlage, er-

Tagesschau

Königliche Polizeidirektion, v. Schenck.

Tie Gemeindekommission des Abgeordneten­hauses hat bekanntlich einstimmig beschlossen, die Staats­regierung zu ersuchen, dem Landtage der Monarchie einen (XtTÖ^Vßt0 ,^â?^<dH. i Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch die Fragen der Anstellung Belannlmachmgcn des Königlichen Sandra,hsamtes. ! der G-m-md°b°°m,m, des Ruh-g- und der Fürsorge für o Hinterbliebenen geregelt werden. Dahm gehende Petltw-

. Die Herren Burgermetstcr und Gutsvorsteher ersuche ich, >^n der Gemeindebeamten gelangten schon wiederholt an die m Gemäßheit des § 4 der Ordnung, betreffend die Erhebung Staatsregierung und an das Abgeordnetenhaus, und es wnrde s

einer Hundesteuer rm Landkreis Hanau, die Aufnahme außerdem gefordert: Anrechnung der Militärdienstzeit bei der S^ade der § 100 bte Grundlage des Kompromisses zwischen (Zahlung) der Hunde und Veranlagung der Besitzer zur Pensionirung der in den Gemeindedienst getretenen Militär- den verbündeten Regierungen bilde. Wenn eine Mehrheit Hundesteuer in der ersten Hälfte des Monats Juni anwärter, endgültige Anstellung der in den gewerblichen und der Belhnligten für die Zwangsbildung einer Innung Nicht vorzunehmen und die entstehenden Berzeichmffe mit der Hunde-.Eisenbahnbetrieben der Gemeinden thätigen Beamten und der vorhanden fei, rote sollten da innerhalb der Innung Be- "...... 1 m.....* ^--"^ s- jn etatsmäßigen Stellen befindlichen Hülfsarbeiter, sowie An- "^aude kommen, welche a rf Reformcn Hinaus­rechnung der Dienstzeit bei der Pensionirung der Gemeinde- ? ^'n^ ^farmen seien doch der Zweck des Ganzen,

beamten, die sie im Dienste des Staates oder anderer Ge- ^^ ivlle m der Innung eine Minorität gegen eine wner- ] meinben vom 21. Lebensjahre ab zugebracht haben. Wie

P. 4950

klärt sich aber zugleich für die vom Abg. Bassermann bean­tragte Zweidrittelmehrheit.

Der preußische Handelsminister Brefeld führt aus, daß

steuer spätestens am 1. August er. an die Kreiskommunal­

kaffe abzuliefern.

Hanan am 20. Mai 1897.

Der Königliche Landrath v. Schenck.

i dieVoss. Ztg." erfährt, ist die Staatsregierung der Sache .. .. , bereits näher getreten, und sie erachtet es insbesondere für ^« Glauberg, Kreis Budmgm, ist die^^Rothlaufjeuche! nothwendig, die Fragen der Anstellung, der Besoldung und unter den Schweinen ausgebrochen und Gehostfperre ange- ^er Pensiouirung der Gemeindebeamten, sowie der Versorgung

ordnet worden.

willige Majorität machen? Nur Zank und Streit würde die Folge sein. Die Regierungen würden auch in keinem Falle von der Befugniß, die man ihnen hier gewähren wolle, Gebrauch machen, denn sie würden sonst ihrer eigenen Auf­fassung ins Gesicht schlagen. Der Zusatz der Kommission

Hanau am 20. Mai 1897.

Der Königliche Landrath

i ihrer Hinterbliebenen auf dem Wege der Gesetzgebung ein- - heitlich für den gesummten Umfang der Monarchie zu regeln.

Die Kommission des Abgeordnetenhauses für die Novelle zum Vereinsgesetz hat ihre Berathungen vorgestern ~ in einer einzigen, allerdings fünfstündigen Sitzung zu Ende geführt und den Gesetzentwurf in der nachfolgenden beschränk-

Dienftnadiriditen aus dem Äreife. _ . . _

belaufen- Ein brauner Dachshund ein neuester ten Fassung mit 18 gegen 10 Stimmen angenommen: S u g e ia u fen. otin orauner ^acysyuno, ein gejiecner Artikel 1 - An Versammlungen, in denen politische Angeleger' "

Hühnerhund und ein weißer Foxterrier mit schwarzem Kopf! erörtert werden sollen, dürfen Minderjährige nicht tbeilnehmen.

und gelben Ohren, sämmtlich m. Geschl.; nähere Auskunft' Artikel 2: Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in darüber ertheilt der Herr Bürgermeister zu Großauheim. ; Versammlungen zu erörtern (§ 8 der Verordnung vom 11. März tRom Hafenmeister hier einaeianaen' Ein kleiner aelber ^850), biirfin .V,inderjährige nicht als ??citglieder aufnehmen. Den ^out ^ aicnmeqier Pier emgesangen. cm ltkiner geioer Versammlungen und Sitzungen solcher Vereine dürfen Minderjährige Hund W. Geschl. ~ ! nicht beiwohnen. Auf diejenigen Veranstaltungen, welche unter Ans-

Metzer Tombau-Lotterieloos Nr. schluß politischer Kundgebungen lediglich geselligen Zwecken dienen, sinder dieses Verbot keine Anwendung. An solchen Veranstaltungen

Artikel 1: An Versammlungen, in denen politische Angelegenheiten

Verloren: Ein

würde sogar sehr schaden, denn er würde uns eine Agitation über den Hals bringen, während doch unser öffent­liches Leben ohnehin schon mehr als genug von Agitationen durchsetzt sei.

Abz. Gamp (Reichsp.) bittet, die Zusätze der Kom­mission aufrechtzuerhalten. Der Antrag Bassermann sei in­dessen seinen Freunden unannehmbar. Geh. Oberregiernngs- raih Wilhelmi betont, daß die Schaffung von Zwangs­innungen durch diskretionäre Befugniß der Behörden nicht nur in Handwerkerkreiten, sondern auch im Reichstage schon früher den schärfsten Widerspruch erfahren habe; er empfehle daher die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Abg. A u g st (mbb. VolkspZ spricht sich gegen die Kommissionsbe­schlüsse aus, sowie überhaupt gegen den Jnnungszwang. Abg. K r o p a t s ch e ck (kons.) kann die Ansicht des Abg. v. Hertling, daß das Handwerk durchaus nicht im Niedergänge sei, unterschreiben, hält aber die diskretionäre Befugniß, in außerordentlichen Fällen die Errichtung einer Zwangsinnung

129745. Eine silberne Remontoiruhr mit Nickelkette. r .

r f u n b n Ein ca 3 m l «Ricfitbrett Ein Reaen-! Harfen auch weibliche Personen tbeilnehmen. Die Verbindung von

gesunden, ca. d m . ^icyioreir. ein negen , Vereinen unter einander ist mit der Maßgabe zulässig, daß politische

Z^v^l Peitschen. ( ine Anzahl Katlunmuster. Ein-Vereine (Absatz 1) nicht ohne Erlaubniß des Ministers des Innern Stückchen Zinn. 1 mit anßerdeutschen Vereinen in Verbindung treten dürfen. Die Be-

Hanau am 22. Mai 1897. i 8 8 der Verordnung vom 11. März 1850, soweit sie .^y^ ohne Zustimmung einer Mehrheit der Betheiligten vor-

Schuler und Lebrlmge betreffen, werden aufgehoben. i ~ , . v 7. . - =7 r ä =

Artikel 3: B<i den Zuwiderhandl.ingen gegen Artikel 2, Absatz 1 5L vileiben, für unbedingt nothwendig. Tas Haus r oge und 3 findet der § 8 Absatz 2 und der § 16 der Verordnung vom - daher die Beschlüsse der Kommission annehmen. Abg. 11. März 1850 Anwendung. Minderjährige, welche an einer poli- Schmidt-Berlin (s0i.) bekämpft 'den Jnnungszwang in tischen Versammlung (Artikel 1) oder an Versammlungen oder Sitznn- - -

^4adt&rew ^anau.

Bekarmtmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur Kenntnis gebracht, daß die nach­verzeichnet vufgeführlen Straßen und Plätze in hiesiger Stadt, als: Grimmstraße, Schnurgaffe, Schützengaffe, Sand­gaffe, Kirchgaffe, Franz. Allee, Lindcngaffe, Römer­straße, Kanalplatz, Mmerstrafte, Neustädter Markt, Nürnbergerstraße, Hospitalstraße N., Salzgaffe, Hirsch­gaffe, Langgaffe, Herrngaffe, Sterngaffe, Philipp-Lud­wig-Anlage, Paradeplatz, Marktgaffe, Metzgergaffe, Hospitalstraße A., Vorstadt, Haingaffe und Marienstraße zum Zweck der Entwässerung der Grundstücke vor Pfingsten

gen politischer Vereine (Artikel 2) tbeilnehmen oder sich der VoisMri't des Artikels 2 Absatz 1 zuwider als Muglieder ausnehmen lassen, unterliegen der Strafe des § 16 Absatz 3 a. a. O.

Inhaltlich ist also unter Ablehnung der Bestimmungen über die Auflösung von Versammlungen und die Schließung von politischen Vereinen das Koalitionsverbot aufgehoben und

jeder Form. Abg. Richter (frs. Volksp.) ist ebenfalls ein Gegner der Zwangsinnung in jeder Gestalt. Was biete dcnn eine Innung überhaupt für Vorzüge? Was beispiels­weise die prlvilegirie Gastwirthsinnung in Berlin leiste, werde weit überboten durch die Leistungen der freien Vereinigungen. Der Kommission mache er am meisten zum Vorwurf, daß sie den überkommenen Verhältnissen gar nicht Rechnung getragen

das Verbot für Minderjährige eingeführt worden mit der Ein­

schränkung, daß Uebertretungen zur Auflösung nicht Veran- habe. Abg. Pachnik e (freif. Ver.) sieht das ganze Gesetz lassung geben dürfen, sondern nur durch Geldbuße geahndet als einen Schlag ins Wasser an. Inzwischen ist von dem werden.

Teutscher Reichstag

(Sitzung vom 21. Mai.)

nicht aufgebrochen werden dürfen und daß bereits angefangene

Der Reichstag setzte teute die zweite Berathung der

Entwässerungen so zu beschleunigen sind, daß die Arbeit vor H n d w e r t e r v o r l ag e bei 100 fort, der von den

Pfingsten erledigt ist.

Hanau am 21. Mai 1897.

Ter Oberbürgermeister Dr. Geb eschus.

7700

Bekanntmachung.

Die städtische BesitzungBangertstraße Nr. 2"

soll an

das Straßevsiel angeschlossen und die Arbeiten in öffentlicher Ausschreibung vergeben werden.

Plan, Arbeitsauszug und Bedingungen liegen von heute an im Stadtbauamt I, Zimmer Nr. 23 (Rathhaus), für Be­werber zur Einsicht aus und ist der Arbcitèanszug gegen 0,75 Mk. Kopialicn daselbst erhältlich.

Angebote mit der AufschriftEntwässerung Bangertstraße Nr. 2" sind längstens bis zum Eröffnungstermin Samstag den 29. Mai d. J., vormittags 11 Uhr, im Zimmer- Nr. 24 einzureichen.

Zwangsinnurgen handelt. Eine Zwangsinnuug soll nach der Vorlage nur dann von der höheren Verwaltungsbehörde angiordnet werden können, wenn die Mehrheit der belheilig- ren Gewerbetreibenden zustimmt. Die Kommission tat ba^ gegen einen neuen Zusatz dahin beschlossen, daß die Behörde m besonderen Fällen auch ohne Zustimmung der Mehrheit der Betheiligten die Errichtung einer Zwangsinnung anortnen kann. Einem zweiten Antrag zufolge soll, aus bezüglichen Antrag, der Beilrittszwang auf btefenig n Gewerbetreibenden beschränkt werden können, welche der Regel nach Gesellen und

Abg. Metzner ein Antrag eingegangen auf Streichung des Zusatzes der Kommission, betreffend die diskrelionäre Befug­nis der Verwaltungsbehörden.

Nunmehr wird zunächst der Antrag Bassermann in ein­facher Abstimmung abgelehnt. Sodann wird der erste Zu­satz der Kommission, betreffend die diskrelionäre Befugniß der Behörden zur Errichtung von Zwangsinnungen auch ohne Zustimmung der Mehrheit der Betheiligten, in namentlicher

Abstimmung mit 150 gegen 118 Stimmen gestrichen. Ferner wird der zweite Zusatz der Kommission, nach welchem auf Antrag die Zwangsinnung nur auf die der Regel nach Gesellen und" Lehrlinge haltenden Gewerbetreibenden ausge­dehnt zu werden braucht, mit 155 gegen 108 Stimmen auf­recht erhalten. Das hierzu gestellte Amendement Metzner ist vorher abgelehnt worden. Schließlich wird der § 100, wie er sich durch die vorhergehenden Abstimmungen gestaltet hat, gleichfalls in namentlicher Abstimmung mit 160 gegen 109

Lehrlinge I altem Abg. Metzner (Ctr.) beantragt, für Stimmen angenommen.

tiefen letzteren Fall an der Abstimmung der Betheiligten über Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr.

die Errichtung der Zwangsinnung auch nur diejenigen Meister ' ~ . .

theilnehmen zu lassen, welche der Regel nach Gesellen und PveitsZksHev ^üNvMg.

Lehrlinge halten. Abg. B a s s e r m a n n (natlib.) beantragt, Hevrenhatts.

die Errichtung der Zwangsinnung nickt von der Zustimmung (Sitzung vom 21. Mai.)

der einfachen Mehrheit sondern einer Zweidrittelmehrheit der Das Herrenhaus ehrte heute vor Eintrit in die Tages- Betheiligten abhängig zu machen. ordnung das Andenken der verstorbenen Mitglieder des

Die heutige Nummer umfatzt außer dem Unterhaltungsblatt 12 Seiten