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Freitag den 21. Mai
1897.
Amtliches.
^anö&ret# ^anait.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Nach einer Mittheilung des Vorstandes der Kinderheil- anstalt zu Bad Orb können in den Monaten Juni und September noch eine Anzahl Kinder hülssbedürftiger Eltern zu einer kostenfreien ^wöchentlichen Badekur daselbst zugelassen werden.
Meldungen um solche Freistellen sind unter Vorlage eines pfarr amtlichen oder ortspolizeilichen Dürftigkeitszeugnisses direkt an den Vorstand der Kinderheilanstalt zu Orb zu richten.
Formulare zu solchen Anträgen siod im Kreisaus schuß- Büreau hier erhältlich.
Hanau am 13. Mai 1897.
Der Königliche Landraih
A. 1603 v. Schenck.
Kimstnackrillitea aus dem Kreise.
Schreinermeister Karl Koch I. von Niederdorfelden ist als Todlenbeschauer dieser Gemeinde bestellt und verpflichtet worden. V. 3809.
Jakob Gruner von Oberdorfelden ist als Ortsschätzer- Stellvertreter bestellt und verpflichtet worden. V. 4416.
Salomon Hamburger von Hüttengesäß ist als Rechnungsführer der Synagogengemeinde Hüttengesäß bestellt und verpflichtet worden. V. 4600.
^ptaötUrew ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die kirchliche Jubelfeier der Gründung der Neustadt wird der auf Dienstag den 1. Juni d. Js. fallende Neustädter Wochenmarkt aus Mittwoch den 2. Juni d. Zs. verlegt.
Hanau am 12. Mai 1897.
Städtische Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister
Dr. Geb eschus. 7139
Das Vereinsgesetz im Reichstage.
Hätte es noch eines Beweises dasür bedurft, daß der gegenwärtige Reichstag unfähig ist, den Bedürfnissen des deutschen Nationalstaates gerecht zu werden, ja, die vielsagenden Zeichen unserer Zeit überhaupt zu verstehen, — so wäre er in den Debatten über den sogenannten „Nothvereinsgesetz- Entwurf" am Dienstage überzeugend geführt worden. Auf der Tagesordnung stand ein Antrag über die Aushebung derjenigen landesgesetzlichen Bestimmungen, welche die Verbindung politischer Vereine mit einander verbieten. Ueber seine sachliche Berechtigung herrscht kaum irgendwo eine Meinungsverschiedenheit. Eine Verständigung zwischen den verbündeten Regierungen und einzelnen Parteien wäre bei ruhiger Erörterung unschwer zu erzielen gewesen.
Aber auf diesen Erfolg war der Antrag gar nicht gerichtet. Er trug von vornherein den ausgesprochenen Charakter einer politischen Demonstration und war von seinen Vertretern lediglich als eine Antwort der demokratischen Mehrheit des Reichstages auf das preußische Ver- einsgesetz und seine Urheber gedacht. Da die Gestaltung des Vereinsrechtes bis heute unbeanstandet den Einzelstaaten überlassen gewesen ist, bedeutet dieser Akt an sich schon einen Mangel an Rücksichtnahme auf die einzelstaatlichen Gerechtsame. Er war aber noch mehr. Jedes Wort der Redner der Centrumspartei, der Freisinnigen und Sozialdemokraten stellt es über jeden Zweifel, daß der Antrag einen Vorwand zu einem wohl vorbereiteten Vorstoß gegen unsern Kaiser selbst bieten sollte, und insofern handelte es sich bei den Dienstagsdebatten nicht bloß um eine agitatorische Maßnahme im großen Style, sondern auch um eine Machtprobe zwischen der Demokratie und der Monarchie.
In den Forderungen zum preußischen Vereinsgesetze liegen jedenfalls keine hinreichenden Beweggründe zu der fieberhaften Erregung, welche die demokratischen Parteien zur Schau trugen. Es ist festgestellt, daß die Bestimmungen des sächsischen, bayerischen und hamburgischen Vereinsgesetzes ungleich schärfer sind, als sie. Minister von Bötticher hat es auch überzeugend dargelegt, daß die preußische Regierung sich nur durch Rücksichten auf das Gemeinwohl leiten ließ und von ziTfa<* MÂA^fA^Avcn nisxCi A+slM TiA frei WPl6
Aber die Demokratie braucht für die nahe bevorstehenden Wahlen eine zugkräftige Wahlparole. Sie hält außerdem den Augenblick für günstig, um dem von ihr beherrschten Parlament die Vormacht im Reiche zu verschaffen. Sie suchte endlich eine passende Gelegenheit, um eine Revanche zu nehmen für den Herben Tadel, welchen unser Kaiser wiederholt über das „vaterlandslost" Verhalten des Reichstages öffentlich ausgesprochen hat.
So führte sie denn die Szenen der Dienstagssitzung im Reichstage auf, eine der bedauerlichsten Episoden der parlamentarischen Geschichte des neuen deutschen Reiches. Jede sachliche Erörterung unterblieb, dafür herrschte die politische Leidenschaft, die sich ost bis zum Uebermuth und zur direkten Beleidigung des Trägers der Kaiserkrone verstieg. Es wurde viel über den Rückgang der monarchischen Gesinnung, über persönliches Regiment und unverantwortliche Rathgeber, über Vertrauensbruch und Re- aktionsgelüste gesprochen, — der Gefahren der Sozialrevolution, gegen welche sich das neue Vereinsgesetz ausschließlich richtet, gedachte kein demokratischer Redner. Arm in Arm führten sich die Centrumspartei und Freisinnigen mit der Sozialdemokratie vor. Dieses Bild genügt. Es läßt Zweck und Werth der „großen" parlamentarischen Aktion der Demokratie genügend erkennen. Sie wird für alle Zeiten eine bedauerliche Verirrung deutscher Männer und gewiß nicht ohne Folgen für die Beziehungen zwischen dem Parlament und der Regierung bleiben. Aber die zwingenden Gründe der preußischen Vereinsgesetznooelle hat sie nicht abgeschwächt. Im Gegentheil, nach den Reden der Lieber, Singer und Richter wäre sie nothwendig geworden, wenn sie noch nicht existirte.
------- —r.
Tagesschau.
Der Bundesrath bat in seiner gestrigen Sitzung den Antrag Oldenburgs, betreffend den Dockbetrieb im Freibezirk Brake, und dem Ausschußantrag, betreffend die Verwendung von Altheeblättern und Wegebreitblättern bei der Herstellung von Cigarren, seine Zustimmung ertheilt. Den zuständigen Ausschüssen wurden überwiesen der Antrag Preußens, beirr ffend die Aufhebung des § 80 a der Instruktion zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes vom 27. Juni 1895, und zwei Vorlagen, betreffend die Beschlüsse des Landesaus- schusses zu den Gesetzentwürfen für Elsaß-Lothringen über das Stempelwesen und die Gebühren in Verwaltungsangelegenheiten und über den Geschäflsbetrieb der öffentlichen Vorschußkassen. Die Beschlüsse des Reichstages zu verschiedenen Petitionen wurden dem Reichskanzler überwiesen. Sodann wurde für die allgemeine Rechnung über den Landeshaushalt von Elsaß-Lothringen für 1892/93 Entlastung ertheilt, und bezüglich der Ausgaben und Einnahmen der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen für 1895/96 wurden die Etatsüberschreitungen und außeretaismâßigen Ausgaben genehmigt. Schließlich wurde über mehrere Eingaben verhandelt.
Deutscher Reichstag.
(Sitzung vom 20. Mai.)
Ter Reichstag überwies heute den dritten Nachtrag s e 1 a t, betreffend die Verstärkung des Remunerationsfonds des Auswärtigen Amts um 60 000 Mk., der Budgetkommission.
Es folgt die dritte Lesung des von den Abgg. Rickert (frs. Ver.) und Gen. beantragten Gesetzentwurfs, betreffend die Aufhebung des Verbindungsverbots für alle Vereine im Deutschen Reich. Abg. Ahl- wardt (b. k. F.) wendet sich gegen die preußische Vereins- gesetznovelle und tritt für den vorliegenden Antrag ein. Abg. Lerno (Ctr.) betont, daß sich die preußische Novelle keineswegs mit dem bayerischen Vereinsrecht decke; in ähnlichem Sinne spricht sich Abg. Hilpert (b. k. F.) aus. Die Abgg. Werner und Förster (dtschsoz. Resp.) treten ebenfalls für den beantragten Gesetzentwurf ein, der hieraus angenommen wivd.
Sodann wird die zweite Berathung der Handwerkervorlage bei § 81b fortgesetzt. Hier will ein Antrag Auer die Zulässigkeit von Jnnungskrantenkossen und -schiedè- gerichten streichen. Ein Antrag Schneider will nur die Jnnungsschiedègerichte in Wegfall bringen. Abg. Brüh ne (soz.) empfiehlt den Antrag Auer, da das Fortbestehen jener Jnnungseinrichtungen für die OrtStrantentaffen Nachtheile brächte. Abg. Hitze (Ctr.) tritt für die Erhaltung dieser Einrichtungen ein. Er jehe solche Einrichtungen, die den besonderen Verhältnissen angepaßt seien, als einen großen Vorhin an. Abo. Richter sfri. VolksvJ führt aus, je mehr
man das Kastenwesen zersplittere, desto größer würden die Kosten für Verwaltung und ärztliche Hilse. Auch Die Jn- nungsschiedsgerichte seien nicht empfehlenswerth. Sie Anträge Schneider und Auer werden schließlich abgelehnt und § 81 b wird angenommen. Auch die §§ 82 bis 99 werden unter Ablehnung sämmtlicher Abänderungsanträge nach Leu Beschlüssen der Kommission angenommen.
Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr: Fortsetzung der heutigen Berathung; Servistarif; Besoldungsoorlage.
Politische und unpolitische Nachrichten.
(Depeschen-Bureau „Herold.")
Berlin, 20. Mai. Das Staalsministerium trat unter dem Vorsitz des Fürsten Hohenlohe heute Vormittag 10 U^r zu einer Sitzung zusammen.
Berlin, 20. Mai. Die „Nordd. Allg. Ztg." meldet aus Wien: Der nach Konstantinopel berufene bisherige türkische Gesandte in Madrid Feridun Bey erklärte bei der Durchreise durch Wien einem hiesigen Botschafter, der Sultan werde wegen der Friedensverhandlungen gegenüber den Mächten in eine schwierige Lage versetzt. Die Mütelparteien der fanatischen Alt-Türken, welche die Fortsetzung des Krieges gewünscht hatten, fordern die Besitzergreifung von Thessalien und seien im entgegengesetzten Falle Unruhen zu befürchten. Feridun Bey sollte nach dem Friedensschluß als Vertreter der Pforte nach Athen gehen, wie er früher auch in Bakareft und Sofia accreditirt war. Er hat jedoch abgelehnt und glaubt, daß seine Berufung nach Konstantinopel mit der augenblicklichen Situation zusammenhängt.
Berlin, 20. Mai. Dem „Reichsanzeiger" zufolge ist nach einem am 17. d. Mts. über Kapstadt hier angelangten Telegramm des kaiserlichen Landeshauptmanns für das südwestafrikanische Schutzgebiet bei den Ost-Hereros eine gefährliche Viehkrankheit ausgebrochen, deren Charakter indessen noch nicht festgestellt ist.
Berlin, 20. Mai. Die Kommission des Abgeordnetenhauses zur Vorberalhung der Vereinsgesetz-Nooelle hat in ihrer heutigen ersten Sitzung einen konservativen Antrag auf Einführung des Präoentivverbots mit 19 gegen 9 Stimmen, ferner die Artikel I und III dec Vorlage mit 15 gegen 13 Stimmen abgelehnt.
Berlin, 20. Mai. In der Kommission des Abgeordnetenhauses zur Vorberathung des Vereinsgesetzes wurde weiterhin der Artikel 2 mit einer Abänderung nach dem Anträge Krause (natl.), sowie die beiden ersten Absätze von Artikel 4, welche den Ausschluß Minderjähriger aus volitt- tischen Vereinen vorschreiben, angenommen. Dafür stimmten Konservative, Freikonseroatioe und Nationalliberale. Die Minderheit bildeten die Freisinnigen, Centrum und Polen.
Berlin, 20. Mai. Mit dec Leitung der Mmister- Residentur in Luxemburg ist bis auf weiteres der dorthin entsandte zweite Sekretär bei der deutschen Botschaft in Paris, Legationsrath von Below Schlatan als Geschäftsträger beauftragt.
Berlin, 20. Mai. In dem Beleidigungsprozeß Witte- Stöcker erkannte der Strafsenat des Kammergerichts dahin, daß auf die Revision Stöckers, soweit es sich auf die Ver- urtheilung wegen Beleidigung zu 500 Mark Geldstrafe bezieht, das Urtheil aufgehoben und die Sache an das Landgericht III zurückverwiesen wird. Die Revision des Pfarrers Witte wurde dagegen verworfen. Der Senat hielt es für geboten, mit der erneuten Verhandlung und Entscheidung der Sache ein anderes Gericht zu betrauen.
Duisburg, 20. Mai. Gestern Abend entspann sich am Saume des nahegelegenen Waldes ein heftiger Streit unter holländischen Ziegeleiarbeitern. Der Gensdarm Meyer, welcher einschritt, um Ruhe zu stiften, wurde durch Messerstiche in Kopf und Lunge gelödtet. Der Thäter, namens Caspers, ist flüchtig.
Wien, 20. Mai. In hiesigen diplomatischen Kreisen ist man der Ansicht, daß die FriedensoerHandlungen sich nicht allzu schwierig gestalten dürften und daß sich die Pforte den Vorschlägen der Mächte zugänglich erweisen werde. Insbesondere glaubt man nicht, daß die Pforte aus Regelung der Grenze auf der Basis der alten Linie beharren werde, da die Türkei Thessalien auf die Dauer nicht behaupten könne und auch für vorübergehenden Besitz nicht unbedeutende Streitkräfte in Thessalien permanent halten müßte. Man stellt sich die Lösung der Frage in der Weise vor, daß der Türkei bis zur Tilgung der Kriegsentschädigung die Besetzung einzelner Punkte in Thessalien gewährt würde, während im Uebrigen die griechische Verwaltung daselbst wieder hergestellt werde. Die besetzten Punkte würden dann stapelweise nach Maßgabe der fortschreitenden Tilgung der Kriegsentschädigung