Einzelbild herunterladen
 

Sennrmentfr Preis:

Jährlich 9 ^ -MjLhrl. 4 ^ 50 ^5.

Vierteljährlich

2 «M 25 A

Kür auswärtige Momenten mit dem betreffenden Postaufschlag.

Di« einzelne Nummer kostet

10 4.

Nr. 115

Dienstag den 18. Mai

1897.

Amtliches.

Slerötkveis ^anau.

Die Sanitätskolonne des Hanauer Kriegervereins hat mit dem Heutigen die Einrichtung getroffen, daß für den Fall eines größeren Unglücks ein Theil ihrer Mitglieder am Tage durch Telephon seitens des Landrathsamtes allarmirt werden kann.

Um auch bei kleineren Unglücksfällen dem Publikum die Möglichkeit zu geben, Verunglückte möglichst rasch dem Kranken­hause resp, ihrer Wohnung zuführen zu können, sind von der Sanüatskolonne des Kriegervereins außerdem folgende Sta­tionen eingerichtet worden:

1) Königliches Landrathsamt am Paradeplatz,

2) Paradiesgasse 2 bei Herrn Röhrenmeister Borrisch,

3) Brauerei Nicolay am Auheimeiweg,

4) Tapezirer Pfisterer, Vorstadt Nr. 26,

5) Gebr. Hirschmann in der Wilhelmsstraße 10.

(Außerdem sind Bahren zu erhalten im Land­krankenhaus, dem Diakonissenheim und Schwesternhaus.) Jede dieser 5 Stationen ist ausgerüstet mit einer Tragbahre und einem Verbandkasten.

Die Benutzung der Bahren ist Jedermann gestattet, doch haftet die requirirende Person für Rücklieferung in ordnungs­mäßigem Zustand ; die Verbandkasten dürfen nur von Aerzten, Mitgliedern der Sanitätskolonne oder Personen, welche mit der antiseptischen Wundbehandlung vertraut sind, benutzt werden.

Hanau am 13. Mai 1897.

Der Vorstand des Der Vorstand der

Kriegervereins. Sanitätâkolonne.

von Buttlar. Dr. Kittsteiner. Renner.

Vorstehendes wird auf Ansuchen des Vorstandes des hiesigen Kriegervereins hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht.

Hanau am 15. Mai 1897.

Königliche Polizeidirektion.

v. Schenck.

Dienjtnaifiridifen aus dem streife.

Gefunden: Ein Zulegeschlüsfel (in der kath. Kirche). Ein seidener Regenschirm (auf der Post). Ein Riemen zum Führen eines Hundes.

Verloren: Eine silberne Uhrkette. Ein Zwanzig- Markstück. Eine kleine Broche mit eingefaßten Steinchen.

Hanau am 18. Mai 1897.

LeuMetsn.

Aufführung desKurggraf".

Wiesbaden, 16. Mai.

Kurz vor 7 Uhr fuhren die Herrschaften zum Hoftheater zur Aufführung desBmggraf". Sie wurden bei ihrem Erscheinen von Trompetenfanfaren begrüßt und von dem zu der Festvorstellung versammelten Publikum mit begeisterten Hochrufen empfangen. Die Aufführung des glänzend ausge- statteten Schauspiels war von großem Erfolg begleitet, der allerdings auch den herrlichen Dekorationen, den prächtigen Kostümen, sowie demhistorischen Stil" zuzuschreiben jein dürfte. TerBurggraf" ist mehr ein Zyklus patriotischer Bilder, als ein Drama; das Werk bietet aber zum Theil hübsche Schaustücke, welche die alten Zeiten lebendig machen und nicht ohne intimeren Reiz sind. Das Spiel bietet sechs Bilder, davon sind nach Skizzen des Kaisers ausgeführt: Die Burg Nürnberg",Tie Terrasse Falkenstein",Der Frankfurter Saalbau" undVor den Thoren Basels". Ter Burggraf Friedrich der Tritte ist jener Zoller, der die Kaiser­wahl Rudolf von Habsburg's förderte, ein Stoff, der sich also schon bewährt hat mit Grillparzer's Ottokar, aber Laufs hebt die deutsche Welt und die Auncherung der Hohenzollern an die Habsburger heraus. Der erste Akt, der auf der Burg zu Nürnberg spielt, zeigt uns den Burggrafen Friedrich III. als den deutschen Fürsten, der Deutschlands Heil nur in der Ausrichtung eines deutschen Kaiserthums durch Rudolf ven Habsburg erblickt. Allein ein Weib stellt sich den Plänen des Burggrafen entgegen. Beatrix von Cornwallis kann nicht vergessen, daß ihr einstiger Gatte, der schwächliche Brite, die deutsche Kaiserkrone trug. All ihr Ehrgeiz, all ihre «----i- -ifx u «n'.i----<------- t.» ___f______ m..*^..3

Tagesschau.

Laut telegraphischer Meldungen an das Oberkommando der Marine ist S. M. S.Kaiser", Kommandant Kapitän zur See Zeye, am 16. d. M. in Kobe angekommen; der Reichs- PostdampferStuttgart" des Norddeutschen Lloyd ist mit den Ablösungen für S. M. S.S.Falke" undBussard", Kommandoführer Korvettenkapitän Wallmann, vorgestern in Genua angekommen und setzt am 18. d. M. die Reise nach Neapel fort.

Wie dieT. R." hört, soll im Landtage auch ein Fall zur Sprache gebracht werden, der einen Skandal rein persön­licher und örtlicher Natur betrifft, der aber in den Blättern der Linken durchaus zu einem politischen Ereigniß gemacht werden soll. In Elmshorn tobt seit längerer Zeit eine per­sönliche Fehde zwischen dem Amtsrichter von Köller und dem Bürgermeister Thomsen, von denen Jeder die Würde seines Amts durch den Anderen verletzt glaubte. Es handelte sich dabei um eine Lappalie, wie es heißt, um den Platz der amtlichen Inserate im Lokalblatt. Die Sache nahm einen Verlauf, wie er leider bei hitzigen Leuten auch sonst vorkommt: nachdem der Streit auf einen gewissen Grad gediehen, fordert der eine Theil (hier der Amtsrichter) den andern; Letzterer lehnt ab, und nun läßt sich der Herausforderer dazu hinreißen, seinen Gegner auf offener Straße zu stellen und zu mißhan­deln. Es kann natürlich kein Zweifel darüber bestehen, daß durch diesen Skandal ein derartiges öffentliches Aergerniß erregt worden ist, daß eine strenge Sühne nicht ausbleiben kann. Die Sache soll aber durchaus politisch ausgebauscht werden. Und warum? Weil der Amtsrichter den Namen v. Köller" führt; daraus muß politisches Kapital geschlagen werden. Weiter hals keinen Zweck.

Zur Erleichterung des Kassenverkehrs und der Abgaben­entrichtung hat der Finanzminister die Eröffnung Von Reichsbankgirokonten für die an Reichsbankplätzen oder in deren Nähe befindlichen Hauptzoll- und Hauptsteuerämter und größeren Unterämter (Steuerämter und Nebenzollämter) angeordnet. Den Abgabepflichtigen ist dadurch die Möglichkeit gegeben, die an die dem Giroverkehre angeschlossenen Steuer­stellen zu entrichtenden Beträge an Zöllen und indirekten Steuern, einschließlich der Kredite, statt an diese Amtsstellen selbst, auf deren Reichsbankgirokonto einzumhlen oder vom eigenen Girokonto überschreiben zu lassen. Die darüber gleich­zeitig an die Amtsstellen zu richtenden Mittheilungen der Steuerpflichtigen müssen ihnen spätestens am Vormittage des Fälligkeitstages der Abgabe zuzehen. Die Zahlung gilt jedoch erst dann als geleistet, wenn sie der betreffenden Amtsstelle von der Reichsbank bestätigt ist. Ferner sind die angeschlossenen Amtsstellen ermächtigt, ihnen obliegende Zahlungen an Inhaber von Reichsbankgirokonten auf Antrag und nach Erlangung ordnungsmäßiger Quittungen (z. B. quittirter Steuerver­

In Ludwig von Bayern, der ihr heiße Liebe bewahrt hat, glaubt sie das Wertzeug ihrer Pläne gefunden zu haben. Er widersetzt sich der Wahl Rudolfs von Habsburg, er scheut nicht den Beistand des Barons von Olmütz, des Vertreters König Ottokars von Böhmen, des grimmen Feindes des Deutschthums. Er selbst will die Kaiserkrone und mit ihr Beatrix von Cornwallis erlangen. Verführerisch wird ihm der Preis vorgegaukelt, der Liebe Zauber umfängt ihn, und er zieht gen Mainz zur Kaiserwahl als Rudolfs und des Burggrafen Gegner. Aber so leicht läßt Friedrich den einsti­gen Freund nicht los, er entflammt in dem Baynnfürsten die Liebe zu seinem deutschen Vaterlande. Im Wahlsaal zu Frankfurt vereint sich der Zoller mit dem Wittelsbacher, um dem Habsburger zum Siege zu verhelfen. Und als der Erz- bischof von Mainz, welcher der Wahl präsidirt, ankündet, daß Stimmengleichheit sei, da tritt Ludwig von Bayern her- vor. Er reist sich mannhaft los von dem ihn auch hier umgarnenden Tâmon Beatrix, er entscheidet die Wahl; seine Stimme gilt Rudolf von Habsburg. Als Herold mit dem Baur er des Reiches zieht der Bui ggi af zu Rudolf. In der Nähe von Bakel hat der Habsburger sein Lager ousgeschla- gen, und im Angesicht des Rheines empfängt "er die Kunde von seiner Wahl zum deutschen Kaiser. Ter Zoller und der Hobst urger liegen sich in den Armen, und in begeisterter Freundschaft ruft der neue Kaiser;Am Herzen des Zollern lst der Plotz des Habsburgers", uit diesem versöhnlichen Schluß klingt das Stück aus. Das Publikum hielt sich in den beiden ersten Aufzügen ebwartend und zurückhaltend, dem bullen nurde schon lebhafter Beifall gespendet, während die beiden letzten mit Jubel und Begeisterung ausgenommen wur­den. Von starker Wirkung war der Schluß des fünften Aus­zuges. Bei den Worten des Burggrafen bei der Verkündi­gung der Wahl Rudolfs von Habsburg:Ein Reich, ein ! ßA«f*M "*** ^**«ß^ «»ftct» n «k $* SDtiFef *fttm HA« Sw>« ^litf«

gütungsscheine) durch Ueberweisung im Girowege zu leisten. Die Annahme weißer Checks von Girokonteninhaöern zur Begleichung von Abgaben rc. ist den Amtsstellen nicht gestattet. Die Ueberweisung der Beträge im Girowege kann nur durch die Reichsbank erfolgen. Unmittelbare Einzahlungen oder Ueberweisungen auf das Girokonto der Generalstaatskasfe oder das Konto der Reichshauptkasfe werden von den Reich-bank­anstalten in den Fällen, wo den für die betreffende Abzaben- entrichtung zuständigen Steuerstellen ein Girokonto eröffnet ist, nicht mehr angenommen.

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 17. Mai 1897.

Der Reichstag trat heute in die zweite Lesung der Vorlage, be­treffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte, ein. Bei § 1, betreffend den Servistarif, hat die Kommission eine Erhöhung bei den Klassen 1 bis 5 für jedes zweite und folgende Pferd eines Offiziers beschlossen. Auch ist der Absatz 2 des 8 1 da­hin geändert, daß diejenigen Stellen, die unter L 1 bis 9 des Ser­vistarifs fallen, nicht durch Kaiserliche bezw. Königlich bayerische Verordnung bestimmt werden sollen. Die Kommission schlägt vrel- mehr die Festlegung dieser Stellen nach einem von ihr selbst verein­barten Verzeichniß vor. Den § 2 welcher eine anderweite Klassen­eintheilung der Orte vorschlägt, bat die Kommission ganz gestrichen. Sie schlägt dagegen eine Resolution vor: dahin zu wirken, daß für die Bemessung der Höhe des Wohnungsgeldzuschusses und die ent­sprechende Ortsklasseneintheilung nicht ausschließlich die Servisklaffen als maßgebend betrachtet werden und daß demgemäß der § 3 des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1873 geändert werde. Ein Antrag Hammacher will dagegen den § 2, nochmals an die Kommission zu- rückoerwiesen wissen. Die Abgg. Lieber (Ctr) und Hammacher (natl) empfehlen diesen Antrag, da die in der Seroistarifvorlage vorgeschlagene Regelung der Klasseneintheilung der Orte unvollständig sein würde. Abg. Singer (soz.) widerspricht diesem Vorschläge. Die Kommission habe durch ihren Beschluß den Ungerechtigkeiten vor­beugen wollen, welche entständen, wenn die Klasseneintheilung der Orte lediglich nach den Bedürfnissen der Entschädigung für die mili­tärischen Quartierleistungen erfolgen würde. Abg. L i eb er (Ctr.) bleibt bei seinem Verlangen. Bei dem vorhandenen Material werde es in der Kommission sicher gelingen, einen Ausgleich der Interessen zu finden. Nach kurzer weiterer Debatte wird der Antrag Hammacber abgelehvt. Ueber § 1 entsteht keine Debatte. Vor der Abstimmung über diesen Paragraphen bezweifelt Abg. Hammacher (natl.) die Beschlußfähigkeit des Hauses. Die Zählung ergibt die Anwesen­heit von nur 141 Abgeordneten; das Haus ist demnach nicht be­schlußfähig.

Nächste Sitzung Dienstag 12 Uhr: Antrag Rickert betreffend das Vereinsrecht; Handwerkergesetz.

Preußischer Landtag. Abgeordnetenhaus. (Sitzung vom 17. Mai.)

Das Abgeordnetenhaus begann heute die erste Berathung des Gesetzentwurfs zur Ergänzung und Abänderung von Be­stimmungen über Versammlungen und Vereine (Vereins­gesetz).

und wandte sich beifallrufend nach der Fürftenloge, von wo das Kasterpaar mit seinen fürstlichen Gästen gespannt den Vorgängen auf der Bühne folgte. Der Kaiser, der die Uni­form der Garde-Kürassire trug, ließ nach dem dritten Akte den Verfasser des Dramas, Hauptmann Lauff, in die Hofloge entbieten. Unter stürmischen Hochrufen des Publikums, die sich auf dem Wege in die Stadt sortsetzten, verließen Kaiser und Kaiserin das Theater und kehrten nach dem Schloß zu­rück. Die Stadt war glänzend erleuchtet.

Aus Kunst und Leben.

H. Deutscher Bühnenverein. In Wien tagte kürz­lich die alljährlich im Mai stattfindende Generalver­sammlung des Deutschen Bühn enverein s (Kartellverein der Theatervorstände). In derselben wurde beschlossen, in zukünftig abzuschließenden Engagementsver­trägen für männliche Bühnenmitglieder unter fünfundzwanzig und für weibliche unter zwanzig Jahren den Beitritt zur Pensionskafse der Genossenschaft deut­scher Bühnenangehöriger obligatorisch zu machen, insoweit nicht bereits anderweit Rechte aufPrnsions- bezug bestehen. Eine erhebliche Anzahl von Paragraphen der bisherigen Kontraktsbestimmungen wurde im schauspieler- freundlichen Sinne obgeändert. So ist die Probezeit, innerhalb deren der Bühnenleitung ein Kündigungsrecht zu­steht, auf 3 Wochen herabgesetzt, ein Klage recht gegen böswillige Handhabung des Rechtes, über die künstlerische Thätigkeit des Bühnenmitgliedes nach Willkür zu verfügen, eingeräumt, eine Konrentionalstrafe für die Bühnenleiter im Falle ungerechtfertigter Vertragsbruchmeldung festgesetzt und die Höhe der vertragsmäßig von den Bühnenmitgliedern zu fordernden Konventionalstrafe auf einen mäßigeren .fSnAfthetrnn MAronft werden. Es ist ferner eine Verein--