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Nr. 114.

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Montag den 17. Mai

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Amtliche Beilage" Nr. 37.

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Die Novelle zum preußischen Vereinsgesetz wird von allen gutgesinnten Kreisen mit Freude begrüßt werden. Die Regierung hat die Waffe wider den Mißbrauch des freien Vereinrechls, die ihr in dem Verbote der Ver­bindung politischer Vereine gegeben war, nicht aus der Hand gelassen, ohne zugleich verstärkte Schutzmittel für sich in An­spruch zu nehmen. Das in schneller, fortschreitender Stei­gerung begriffene Vereins- und Versammlungswesen der Neu­zeit ist reich an mißbräuchlichen Auswüchsen, die eine Abhilfe dringend erheischen. Wie muß nicht die Autorität des Staates gefährdet und das Rechtsgefühl des Volkes verwirr.t werden durch das ruhige Gewährenlassen der Anarchistenversamm­lungen ! Der loyale, ordnungliebende Bürger versteht es nicht, warum die Regierung, zu der er mit Vertrauen aufzu­blicken gewohnt ist, offenkundig staats- und gemeingefährlichem Treiben mit verschränkten Armen zusteht.

Wer jemals einen Jndustriebezirk mit dichter Bevölkerung kennen gelernt hat, weiß ein Lied von den Auswüchsen und Mißbräuchen des freien Vereinsrechts zu singen. Da ver­geht kaum ein Tag, wo sich nicht die halbwüchsige Jugend mit den der heimathlichen Scholle entrissenen, aus allen Theilen des Landes herbeigefegten Erwact-senen zusammendrängt, um den aufreizenden Reden revolutionärer Wanderapostel zu lauschen. Die parlamentarischen Vertreter der Großindustrie könnten manch lehrreiches Stücklein davon erzählen.

Daß solche Zustände dem Vaterlande und der Gesammt­heit nur zum Unsegen gereichen können, liegt auf der Hand. Aus der Erkenntniß dieses Uebels ist das Verlangen der Re­gierung nach Feststellung und Verstärkung der staatlichen Machtmittel hervorgegangen. Künftighin sollen Versamm lungen, welche die Sicherheit des Staates gefährden und den öffentlichen Frieden stören, aufgelöst und Vereine, deren Zweck und Thätigkeit sich in der gleichen Richtung bewegen, ge­schlossen werden können. Ferner soll die Jugend nachdrück­licher und wirksamer als bisher vor dem Gifte revolutionärer Lehren bewahrt werden. Nur eine Opposition, die nach her­gebrachtem Rezepte alles, was von der Regierung kommt, ohne weiteres mißbilligt, vermag hierin reaktionäre Maßregeln zu erblicken. Die von der Verfassung gewährte Vereins- und Versammlungsfreiheit bleibt nach wie vor unangetastet bestehen, nur die Auswüchse sollen beschnitten werden.

Niemand wird von dim Entwurf betroffen werden als derjenige allein, der sich der Verfassung bloß bedient, um diese selbst sammt der ganzen übrigen Staats- und Gesellschafs­ordnung zu zerstören. Die Regierung gibt mit ihren For­derungen dem allgemeinen Rechtsgefühl Ausdruck und hat den

Kern der Nation hinter sich, mag auch eine laute, an der Oberfläche treibende Agitation den wahren Sachverhalt noch so sehr zu verhüllen streben. Dieser Agitation mit Besonnen- oeit und Festigkeit entgegenzutreten, wird die Aufgabe jedes königstreuen und vaterlandliebenden Bürgers in der nächsten Zukunft sein.

Preußischer Landtag. Abgeordnetenhaus. (Sitzung vom 15. Mai.)

Das Abgeordnetenhaus überwies heute den Gesetzentwurf, betr. die Regelung der F o r st v e r h ä l t n i s s e für das ehemalige Justizamt Olpe, nach erster Lesung auf Antrag des Abg. v. D e t t e n (Ctr.) der verstärkten Agrarkommission.

Bei der Berathung des Berichtes d e r Rechnungs­kommission über die Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben für 1895/96 befürwortet Abg. Rickert (freis. Ver.), dse Beamtenkantionen abzuschaffen, da sie dem Staate keinen Vortheil brächten und nur große Verwaltungsunkosten veranlaßten; der leider verstorbene Staatssekretär v. Stephan sei ein Gegner des ganzen Kautionswesens gewesen. Zum mindesten solle den Beamten die Bildung einer Genossenschaft gestattet werden, welche die Garantie für Defekte übernähme. Finanzminister v. Miquel erwidert, daß diese Angelegen­heit aus Anlaß eines Antrages des Preußischen Beamten­vereins bereits vom Staatsministerium erwogen worden sei. Man sei zu der Ansicht gekommen, daß das erhebliche mora­lische Moment, welches in der persönlichen Kautionsstellung liege, nicht verwischt werden dürfe, und daß eine Verein­fachung für die Verwaltung der Kautionsgelder durch den Vorschlag nicht erreicht werden würde. Die Erwägungen über Erleichterungen bei der Kautionsstellung seien indeß noch nicht abgeschlossen. Der Bericht der Rechnungskommission wird für erledigt erklärt.

Der Gesetzentwurf, betr. das C h a r i t e e k r a n k e n- h a u s und den Botanischen Garten in Berlin, wird gemäß dem Anträge der Kommission in zweiter Lesung ange­nommen, nachdem die Abg. Langerhans, Schultz und Virchow (freis. Volksp.) nochmals gegen die Verlegung des Botanischen Gartens gesprochen und Finanzminister v. Miquel darauf entgegnet hat.

Bei der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung der Gesetze vom 9. Juli 1886 und vom 6. Juni 1888, betreffend den Bau neuer Schifffahrtskanüle und die Verbesserung vorhandener Wasserstraßen (Nachtrags- forderung von 14,75 Mill, für den Bau des Dort­mund - E m s - K a n a l s), beantragt die Kommission An­nahme des Entwurfs und dazu eine Resolution, worin die Staatsregierung ersucht wird,durch zweckentsprechende Tari- firung der Kanalgebühren der die einheimische Produktion schä­

digenden ausländischen Konkurrenz entgegenzuwirken." Die Abgg. Leppelmann und Gen. (Ctr.) beantragen zur Resolution folgenden Zusatz:und zu diesem Zweck nach Er­öffnung des Dortmund-Emskanals Erhebungen darüber anzu­stellen, ob und inwieweit die bereits festgesetzten Kanalgebühren einer Abänderung bedürfen." Abg. Graf v. Kanitz (kons.) bedauert, daß die Interessenten nicht zur Deckung des Bau­kostendefizits herangezogen würden und spricht sein Bedenken dagegen aus, daß der Kanal wirthschaftlichen Nutzen bringen werde. Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen gibt zu, daß die Aussichten, die ursprünglich an das Projekt ge­knüpft wurden, sich erst nach langer Zeit erfüllen könnten. Der Kanal bedeute aber nur ein Stück des großen Kanal­projekts, dessen gesammte Bewilligung der Landtag s. Z. ver­weigert habe und darunter müsse die Rentabilität naturgemäß leiden. Die Tarifverhältnisse würden sorgfältig erwogen werden; aber der Kanal dürfe jedenfalls in der nächsten Zeit nicht mit so hohen Abgaben belastet werden, da die Entwicke­lung des Verkehrs gehemmt werde. Abg. Frhr. v. Pletten­berg (kons.) spricht sich dahin aus, daß der Kanal Ver­bindung mit dem Rhein erhalten müsse. Abg. S chmi eding (natlib.) widerspricht den Ausführungen des Abg. Grafen Kanitz und erachtet die Resolution nach den Versicherungen, die der Minister bereits in der Kommission gegeben, für über­flüssig. Für die Bewilligung der Vorlage sprechen sich die Abgg. W a l l b r e ch t und Schmieding (natlib.) aus. Die Vorlage wird angenommen, die Beschlußfassung über die Reso­lution der dritten Lesung vorbehalten.

Nächste Sitzung Montag 11 Uhr: Novelle zum Vereinsgesetz.

Tagesschau.

Nachdem bereits im Anfänge dieses Jahres ein Wechsel in der Person des Kaiserlichen Kommissars und Militär- inspekteurs der freiwilligen Krankenpflege bei ver Armee im Felde stattgefunden hat, indem zum Nach­folger Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Wied, der das Amt aus Gesundheitsrückfichten niedergelegt hatte, Se. Excellenz der Graf Friedrich zu Solms-Baruth auf Klitschdorf Aller­höchst ernannt worden ist, ist nunmehr auch eine Aenderung in der Organisation der Behörde erfolgt. Der Kaiserliche Kommissar, der nach der Kriegssanitätsordnung bekanntlich die leitende Spitze der gesammten freiwilligen Krankenpflege darstellt und als solche das Bindeglied zwischen dem sie ver­tretenden Zentralkomitee der deutschen und der preußischen Vereine vom Rothen Kreuz sowie den drei Ritterorden (Johanniter-, Malteser- und St.Georgsritter) einerseits und der Militärverwaltung bezw. dem Chef des Feldsanitâts- wcsens andererseits bildet, hat nicht nur erst in Kriegszenen die Leitung der freiwilligen Krankenpflege bei der mobilen

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Feuilletsir

Emigranten 1597.

Blätter zum Jubiläumskranze der Neustadt Hanaus.

Von I. L. Fischer.

A* In der alten Heimath.

Nr. 1. Gebet der Emigranten. P s. 27.

Du, Gott, bist unser Heil und Licht, Der Feinde Toben schreckt uns nicht;

Bist unl'ces Lebens Kraft, o Herr, Nicht graut uns vor den Feinden mehr.

Der Widersacher schlimme Rott'

Stürzt hin vor dir, dem mächtigen Gott;

Im Kampfe bist du unser Hort, In Noth stärkt uns dein heilig Wort.

Wenn Vater, Mutter uns verläßt,

Wir halten an dir treu und fest;

Und wenn der Kirche Feinde nah'n, Zeigst du uns, Gott, die rechte Bahn.

Roch, Ew'ger, eine Bitl' gewähr':

Saß uns im neuen Tempel, Herr,

Den schönen Gottesdienst bald schau'n, Dir auch ein Haus im Herzen bau'n!"

Nr. 2. Abschied von der alten Heimath.

Wehe, daß wir scheiden müssen

Von der Heimath trautem Land;

Reichlich unsre Thrânen-fließen

Blinoer Wahn den Feind bethöret, Gottes Wort ist nicht erlaubt, Unsre Tempel sind zerstöret, Selbst sein Heiligthum beraubt.

Von dem heil'gen Gott der Liebe Lehren sie, er hasse sehr, Wer die todte Form nicht übe, Glaube nicht der Dogmen Heer. Tödten uns im falschen Meinen, Als sei Gott ein Dienst gethan, Thun viel Böses an den Seinen, Seh'n als gutes Werk es an. Alles ist uns fortgenommen Und mit hartem Druck gequält Sind die Christen all, die Frommen, Auch manch treuer Freund schon fehlt. Doch nicht muthlos wollen klagen Wir, die Deinen, Gott und Herr; Auf, zur Grenze, ohne Zagen, Ziehe, Hirte, vor uns her!

Wie du Tags in einer Wolken- Nachts in einer Fenersäul', Zeigtest Israel, dem Volke, Seine Wege ihm zum Heil: So auch führe uns, die Deinen, Weise uns die rechte Bahn, Tröste wieder, die heut' weinen, Schenk' auch uns ein Kanaan. Sei bei uns, Herr, in der Ferne, Gib uns dort die Heimath neu, Ach wir glauben dir so gerne, ^An^Tt Atifr hoftio ^fliorirmP

EL In der neuen Heimath.

Nr. 3. Der Graf Philipp Ludwig von Hanau.

Gott grüß Euch, Ihr Freunde,

Ich biete die Hand

Den Glaubensgenossen

Im Hanauer Land.

Ihr habt sie verloren

Die Heimath so lieb;

Wie wurden beim Scheiden

Die Augen Euch trüb!

Doch nun habt Ihr wieder

Ein Vaterland neu;

Da heilen die Wunden,

Bleibt Gott nur getreu.

So lasset Euch nieder,

Baut Hütten hier auf

Und schauet vertrauend

Zum Himmel hinauf.

Der Vater da droben

Euch nimmer verläßt;

Gebt ihm Euch zu eigen

Und haltet ihn fest.

Er schützet die Seinen

Und hilft durch das Leid;

Er führet durch Weinen

Und Trübsal zur Freud.

Seid Gott nun befohlen

Im Hanauer Land;

Er schirme und schütz' Euch Mit mächtiger Hand!"