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Amtliches Organ für 6taöt~ unö Lanölireis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Im Rcklamentheile Wm £eile 20 ^ nett».

Nr. UH.

Mittwoch dm 5. Mai

1897.

Amtliches.

Lcrnökvois ^«naw.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In Weiskirchen, Kreis Offenbach, und Münzenberg, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und Gehöft- und Gemarkungssperre angeordnet worden.

In Assenheim und Nieder-Weisel, Kreis Friedberg, ist die Seuche erloschen.

Hanau am 1. Mai 1897.

Der Königliche Landrath

V. 4286/87 v. Schenck.

AimstmukriÄten uns dem Steile.

Gesunden: Ein Damenregenschirm. Ein weißes

Taschentuch. Ein kleiner Kamm mit Futteral.

Hanan am 5. Mai 1897.

Stâdt^srs ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Das Volksbad am Main wird in Bälde wieder eröffnet werden.

Der Badeaufseher wird täglich in den Monaten;

Mai von 69 Uhr vormittags und von 28 Uhr nachmittags, Juni, Juli, August von 59 Uhr vormittags und 29 Uhr nachmittags,

September von 69 Uhr vormittags und 27 Uhr nachmittags an dem Volksbad anwesend sein.

Wegen der erschwerten Auisicht ist Nichterwachsenen die Benutzung des Volksbades nach 6 Uhr abends verboten.

Es wird vor dem Baden in den Stunden von morgens 9 Uhr bis nachmittags 2 Uhr, sowie nach 7 beziehungsweise 8 und 9 Uhr abends wegen mangelnder Aussicht dringend gewarnt.

Hanau am 29. April 1897.

Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus. 6641

Bekanntmachung.

In Ausführung der Bestimmungen des § 84 der Bau­polizeiordnung vom Jahr 1885 wird zur Sicherheit öffent­licher Anlagen während der Ausführung von Neubauten zc. Folgendes ungeordnet:

1) Die Randsteine sind durch Ueberdecken mit Brettern oder Bohlen vor Beschädigungen zu schützen.

2) Die Vorfluth in den Straßenrinnen ist stets offen zu halten.

3) Bei Kiestrottoir ist die Fläche mit Steinpflaster ober Bohlen zu befestigen. Diese Befestigung muß sich mit den anliegenden Trottoirflächen in gleicher Höhe befinden, sie ist stets rein und sauber zu erhalten, so daß bei jeder Witterung ein ungestörter Fußgängerverkehr mög­lich ist.

4) In der Nähe des Baugrundstücks stehende Bäume, die durch die Baufuhrwerke beschädigt werden könnten, sind durch Bretterverschalnng zu schützen.

5) Sofort nach Beeidigung der Bauarbeiten sind die An­lagen wieder zu entfernen und ist der frühere Zustand wieder herzustellen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bedingungen werden ae- mäß § 93 der Regierungs- Polizeiverordnung vom 1. Juli 1885 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Unoermögenssalle mit entsprechender Hast bestraft.

Unberührt bleiben durch vorstehende Anordnungen die Bestimmungen, nach denen vor Ausführung obiger Arbeiten Genehmigung der Baupolizei- und Veikehrspolizeibehörde ein­zuholen ist.

Hanau am 30. April 1897.

Städtische Polizeiverwaltung.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 6640

Kekanntmachung.

Die Benutzung eines Mansarden- oder Dachstockes in Ge­bäuden von zwei Stockwerken über dem Erdgeschoß, als Wohnung, ist nach § 28 der Baupolizeiordnung vom 1. Juli 1885 nur statthast, wenn sich in diesem Gebäude zwei feuersichere Treppen befinden.

Die Wahrnehmung dieser Bestimmung seitens der städti­schen Baupolizei hat zu Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung des genannten, sowie des hiermit in Verbindung gebrachten § 33 der Baupolizeiordnung Anlaß gegeben und zur Anrufung des Herrn Regierungspräsidenten, des Herrn Ober-Präsidenten, sowie des Oberverwaltungsgerichtes geführt.

In allen vorgenannten Instanzen ist die diesseitige Aus­legung als die richtige erkannt worden, und da die Ent­scheidung der letztgenannten Instanz für Bauherrn wie für Bauunternehmer von großem Interesse ist, so wird dieselbe nachstehend veröffentlicht.

Die für die Stadt Hanau geltende, von der König­lichen Regiernng zu Cassel am 1. Juli 1885 erlassene Bau-Polizeiordnung ordnet im Sechsten AbschnittTreppen" in § 28 hinsichtlich der gewöhnlichen Wohngebäude Fol­gendes an:

§ 28. Gebäude von einem und zwei Stockwerken (über dem Erdgeschoß), welche außer im Erdgeschoß Woh­nungen oder Räume enthalten, die zum Fabrik­oder einem anderen feuergefährlichen Gewerbebetrieb, oder zur Versammlung einer größeren Anzahl von Menschen bestimmt sind, müssen mindestens eine feuersichere Treppe, zu welcher aus jeder Wohnung und Werkstatt und von außen ein direkter feuer­sicherer Zugang führt, Gebäude dieser Art von mehr als zwei Stockwerken aber außerdem noch eine zweite Treppe haben.

Diese Bestimmung ist offensichtlich zu dem Zwecke gegeben, um für die in höher belegenen Geschossen der Gebäude sich aushaltenden Bewohner die mit solcher höheren Situation ver­bundene größere Feuersgefahr durch Anforderung zweier Treppen abzuschwächen. Es ist, barin die Anforderung einer besonderen Treppe bei dem Vorhandensein von mehr als zwei Stockwerken über dem Erdgeschosse in erster Linie für den Fall als nothwendig erachtet worden, daß in diesen Stock­werken Wohnungen enthalten sind. Hieraus hat der Gerichts­hof entnommen, daß die Frage, wie viele dergleichen Stock­werke im Sinne dieser Bestimmung vorhanden sind, wesentlich danach sich beantwortet, in wie vielen Geschossen Wohnungen, d. h. Räume, welche bewohnt werden, vorhanden sind, und daß zu diesen bewohnten Räumen im Sinne der gedachten Bestimmung auch Schlafräume zu rechnen sind, indem nicht anzunehmen ist, daß diese Bestimmung die Absicht gehabt haben sollte, diejenigen Personen, welche in den zu ihrer regel­mäßigen nächtlichen Ruhe bestimmten Räumen schlafen, ton dem angeordneten Schutz gegen Feuersgefahr ausschließen. Der Gerichtshof hat in Rücksicht hierauf dem Wortlaut der in § 33 enthaltenen Anordnung, wonach Wohnungen im Dachraum nur unmittelbar über dem obersten Stockwerk zu­lässig sind, nicht die Bedeutung beimessen können, daß ein Dachgeschoß, in welchem sich Wohn- oder Schlafräume be­finden, nicht als ein Stockwerk im Sinne des § 28 a. a. O. angesehen werden müßte.

Danach entspricht die angegriffene polizeiliche Verfügung und der sie aufrechthaltende Bescheid des Beklagten dem für Hanau bestehenden Baurecht. Demgegenüber kann es nicht darauf ankommen, ob, wie Kläger behauptet, die Baupolizei­behörde in früheren gleichliegenden Fällen von der Anforderung einer zweiten Treppe abgesehen hat. Es mag sein, daß die beschränkte Benutzung vereinzelter Baulichkeiten in einem Dachgeschoß unter Umständen weniger bedenklich ist, als die Benutzung eines im vollen Umfange zu Wohnungen ver­wendeten Stockwerks. Ob aus solchem Grunde Ausnahmen von den Vorschriften der Bauordnung auf Grund des § 94 daselbst zu genehmigen fein möchten, ist vom Verwaltungs­richter nicht zu entscheiden, ebensowenig, ob etwa Erwägungen dieser Art zu einer Abächierung der bezüglichen Bestimmung

fcitittehn.

Stadttheater in Hanau.

Alle Anstrengungen des unermüdlichen Leiters des Opern-En- sembles Herrn Direktor Pollak, in diesem Jahre das größere Publikum zu einer regeren Theilnahme für sein Unternehmen zu veranlassen, erweisen sich als vergeblich, das nahende Fest scheint alles Interesse für sich in Anspruch zu nehmen. So konnte es geschehen, daß am MontagMartha", die doch vermöge ihres Metodienreichthums und ihrer fesselnden Handlung eine Lieblingsoper der Deutschen bil­det und dem Namen Friedrich von Flotow ein dauerndes Andenken sichert, sich vor nur spärlich besetztem Hause abspielte. Und doch zählte diese Oper mit zu dem Besten, was uns bisher von den Gästen geboten wurde. Die Sänger waren vorzüglich bei Stimme und das I Orchester unter der überaus tüchtigen Leitung seines Dirigenten Herrn Jean Moas brachte die gefälligen Weisen tadellos zu Ge­hör. Auch das gestrige Gastspiel unserer Landsmännin Frau Grundmann-Rödiger hotte nicht vermocht, das Publikum zu einem besseren Bestich zu gewinnen. Gegeben wurde Meyerbeer's MeisteroperDie Hugenotten", die auch da, wo sie nicht als schillerndes blendendes Dekorationsstück auftritt, ein Liebling des deutschen Volkes geworden ist, und uns das dramatifche Talent des Komponisten in seiner üppigsten, erfindungs- und formenreichsten Blüthezeit zum Bewußtsein bringt. Frau Grundmann-Rödiger, bei ihrem Erscheinen auf der Bühne lebhaft begrüßt, sang die »Valentine". Die Wiedergabe dieser Rolle reihte sich ihren erfolgreichen Leistungen aus vergangener Saison würdig an. Eine überaus scharfe Charak­teristik, Leidenschaft uud Energie des Vortrags sind anerkennens- werthe Eigenschaften ihres künstlerischen Könnens, dazu ihre macht­volle stets sympathisch klingende Stimme, die in allen Lagen nichts von ihrer Klangschönheit einbüßt. Das große Duett am Schlüsse des 4. Aktes gelangte durch Frau Grundmann-Rödiger nnd Herrn Wilensky zu hinreißender Wirkung. Letztgenannter Sänger, der erst an beiden Abenden vorher in großen Parthien, als Lohengrin und Lyonel erfolgreich ausgetreten war, fügte diesen Erfolgen auch noch den alsRaoul" bei. Fast ebenso wie durch die unmuthige vornehme Erscheinung wußteFräul. Valery alsMargarethe" auch m gesanglicher Beziehung sich den Beifall der Hörer zu erwerben. Auch Fräul. Koch alsUrban" entkdigte sich ihrer Parthie auf's beste. Herr Rapp nahm ebenfalls alsMarcel" an dem Erfolg

des Abends theil. Das Publikum bereitete Frau Grundmann- Rödiger, wie erwähnt, eine recht sympathische Aufnahme und zeichnete sie wiederholt durch Beifall aus, der sich nach der großen Schluß­szene zu öfterem Hervorruf steigerte, auch wurde die Künstlerin durch Kranz- uud Blumenspenden ausgezeichnet.

DieClou's" der Kerliner Kunstausstellung.

Von Theodor Lamprecht.

(Nachdruck verboten.)

Durchwandert und wieder durchwandert sind die Säle, auf Hunderten von Tafeln ist Freude und Leid, Schönheit und Schrecken kaleidoskopartig vor dem Auge ausgetaucht und wieder verschwunden, und nun gilt es, den verwirrten Geist zur Ruhe fommen zu lassen und die Fülle der Ein­drücke zu sichten. Langsam sinkt eine Erinnerung nach der anderen hinab und schließlich bleibt vor allen anderen e i n Eindruck haften, der Eindruck eines im Formate recht be­scheidenen Bildes, das so schlicht gemalt ist, daß es in keiner Weise sich besonders bemerklich macht, und das doch meines Erachtens der wahreClou" dieser Ausstellung ist. Es ist ein Porträt und zeigt einen graubärtigen Mann mit ener­gischem Profile auf seinem Stuhle im Arbeitszimmer. Der Kopf ist aus die Linke gestützt, die Augen sind geschlossen. Sein Gesicht trägt ganz den Ausdruck gespaunter Sammlung, lauscht in sich hinein, er horcht und hört was? Die rechte Hand verräth es, die leicht auf dem Kniee liegt und instinktiv spielt, als glitte sie über Tasten. Sie schlägt die Töne, die Akkorde an, die der versunkene träumende Mann hört und die wir mit ihm zu hören meinen. Denn so ein­dringlich ist der Lauschende charakterisirt, daß wir ganz ver­gessen, daß er ein uns unbekannter Amsterdamer Professor ist, vergessen, daß es ein Gemälde, ein Portrait ist, vor dem wir stehen, und nur noch die holde Allmacht der Musik empfinden, die dem Manne da die Finger rührt und fast auch uns zur gleichen Bewegung verleitet. So ist dies schlichte

Bildniß zugleich ein Hymnus von jener tiefen und vollen Stimmung geworben, die unter den Alten vor allem Raffael in seinem Bologneser Cäcilienbilde, unter den Neueren aber wohl keiner so schön, wie Meister Böcklin in seinemEre­miten" angeschlagen hat.

Der Maler dieses Bildes ist ein Holländer, Jan Veth, der in Bufsum, einem kleinen Dörfchen bei Amsterdam, lebt und schafft und Vielen unser, r deutschen Künstler persönlich nahe steht. Besonders hat tr einen deutschen Mal-r, der bei den Franzosen in die Lehre gegangen war und damals im alten Kunstlande Holland weitere Anregung suchte, dazu ge­holfen, seinen recht, n künstlerischen Weg zu finden; und es ist ein wunderlicher und hübscher Zufall, daß gerade diesmal, wo Jan Veth sich seinen ersten Erfolg in Berlin geholt hat, auch sein deutscher Freund auf einer Berliner Ausstellung sein Schaffen zum ersten Male dem Publikum zusammen­fassend vorführt. Max Liebermann ist dieser Freund Mitten in den monotonen Sälen der Ausstellung findet sich ein einfach, aber dmchaus wohlthumd ausgestatietes Zimmer, in dem das milde Grün, das die Wände bekleidet, und das gedämpfte Oberlicht dem Auge wohlthuenden Frieden ge­währen. Und in dieser Umgebung tauchen all' die meistens bekannten Gestalten Liebermanns auf: die rafflos schaffenden Spinnerinnen und Konservenmacherinnen, die ganz die Ruhe genießenden und auskoslenden Insassen des Amsterdamer Altmännerhauses, die Waisenmädchen mit ihren blitzsauberen Schürzen und großen Hauben, die ernst und bekümmert blickenden einsamen Wanderer in den Dünen. Dazwischen blicken wir in tiefe Buchenlaubgänge, in denen das Sonnenlicht viel­fältig blitzt u.flirrt, in die idyllisch-malerischen Winkel holländischer Stranddölstr und in das Gewimmel eines Münchener Bier­konzerts. So hat dieser Maler eine eigene Welt sich ausge­baut, eine ernste, oft recht traurige Welt, in die nur zuweilen der unbekümmerte Uebermuth eines Kindes etwas Licht hinein-