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Amtliches Organ für Skaöt- unö Fanökreis Hanau.
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Nr. 100.
Freitag den 30. April
1897.
Amtliches.
^ânökvsis ^anait.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes^
In Ober-Mock'tadt, Kreis Büdingen, ist in mehreren Geholten die Rothlaufseuche ausgebrochen und Gehöftsperre angeordnet worden; in Heuchelheim, desselben Kreises, ist die Seuche erloschen und die angeordnete Sperre aufgehoben worden.
Hanau am 29. April 1897.
Der Königliche Landrath
v. Schenck.
Kimstitaâriiklen aus dem Kreise.
Gefunden: Am 27. ds. Mts. in der Haingasse zwei Geldstücke. Ein Kinderschiebkarren. Ein Zentimetermaß. Ein Kontobuch über Sperereiwaaren. Ein eiserner Theil von einer Hemmoorrichtung.
Hanau am 30. April 1897.
^taöt&rew ^banau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
I. Eine Parzelle der sogenannten Ochsenwiese, bestehend zur einen Hälfte aus Wiese, zur anderen Hälfte aus Ackerland, zusammen qm 1800 groß, und eine zweite Parzelle, nur Ackerland — qm 2400 groß, sollen auf ein Jahr und zwar bis zum 1. April n. I. verpachtet werden.
II. Die Graskreszen; der gelammten Ochsenwiese soll als bald gemäht und das Heugras in grünem Zustande alsbald beseitigt werden.
Bedingungen zur Verpachtung wie zu der Grasernte liegen im Stadtbauamt I, Rathhaus Zimmer Nr. 24, auf und sind Offerten bis zum Montag den 3. Mai d. I., vormittags H Uhr, daselbst einzureichen.
Die Eröffnung findet zu dieser Zeit in Gegenwart etwa erschienener Betheiligten statt.
Hanau am 29. April 1897.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 6389
Die Stelle des Verwalters des ver. cb. Waisenhauses ist am 1. Juli a. c. anderweitig zu besetzen.
Die Funktionen dieses Beamten bestehen in Buchhaltung, Kassenverwaltung und Erledigung sonstiger vorkommender Geschäfte, sowie in der Oberaussicht über das Büreaupersonal.
Das Ansangsgehalt ist vorläufig aus mindestens Mk. 2400.— sestgestellt und steigt von 3 zu 3 Jahren um je 300 Mk. bis zum Höchstbetrag von 4500 Mk. — Pensionsbezng und Neliktenversorgung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen wie für Staatsbeamte. Dreimonatliche Probedienstleistung.
Militärfreie Bewerber, ev. Konfession, welche eine Kaution von Mk. 3000.— leisten können, Erfahrung im Verwaltungswesen besitzen, dabei gewandt im Verkehr mit dem Publikum sind, wollen unter Beifügung ihrer Personalien, der Zeugnisse und des Lebenslaufes sich schriftlich an unterzeichnete Stelle wenden.
Hanau, 24. April 1897.
Das Vorsteheramt des ver. ev. Waisenhauses.
Die Unzulänglichkeit unserer Marine kann wohl kaum besser gekennzeichnet werden als durch die Thatsache, daß dem Prinzen Heinrich, der den Kaiser bei dem Regierungsjubiläum der Königick von England vertritt, ein dreißig Jahre altes Schiff, der „König Wilhelm", zur Ver- füauna gestellt werden mimte. Dieses Schiff wurde im Jahre
1867 in England vollendet. Es ist seitdem allerdings verschiedene Mal umgebaut worden. Das ändert aber nichts an der Thatsache, daß sich das deutsche Reich trotz seiner geringen Flotte mit einem so alten Schiffe behelfen muß, während die anderen Staaten mit ihren neuesten Schiffen glänzen werden.
Auch die gegen die Vermehrung der Flotte eintretende Presse fühlt das Beschämende dieses Gegensatzes. Statt aber daraus die richtige Folgerung zu ziehen, meinen jene Blätter, Deutschland habe ja auch noch andere Schisse zur Verfügung, welche geeignet wären, den Prinzen Heinrich nach England zu bringen. Das stimmt allerdings. Da aber die Einladung Englands an die fremden Mächte nur auf ein Flaggschiff, das heißt ein Admiraljchisf, lautet, und die Verbände der beiden Uebungsdivisionen nicht zerrissen werden können, so war für die Vertretung des Kaisers thatsächlich kein anderes Schiff da, als der „König Wilhelm".
Es ist das in diesem Jahre bereits das zweite Mal, daß der Mangel an Schissen uns fühlbar wird. In die kretischen Gewässer konnten wir zuni Schutze unserer dortigen Interessen nur den Kreuzer „Augusta Viktoria" senden, während die anderen europäischen Staaten 28 Schiffe an Ort und Stelle hatten. Hier wie dort zeigen sich die Folgen des Verhaltens jener Reichstagsabgeordneten, welche Ersatzbauten und Neubauten von Schiffen, wie überhaupt die Ausgaben für die Marine, stets auf das heftigste bekämpft haben Wir sind der festen Ueberzeugung, daß die weitaus größte Mehrheit des deutschen Volkes nicht will, daß dieser des deutschen Reiches unwürdige Zustand andauere.
Lagesschau.
Die Militärverwaltung hat in der Sitzung der Budgetkommission des Reichstages am 30. März eine Erklärung über die Avancementsverhältnifie im Offizierskorps abgegeben, die außerhalb der Kommission erst jetzt nachtrag- li^ bekannt geworden ist. Sie lautet: „Sie Annahme, daß in der neuester Zeit das Avancement der Offiziere besser geworden sei, trifft nicht zu. Die Vermehrung der Offiziers- ftiUen infolge der Neuorganisation des Jahres 1893 hatte ein augenblickliches Emporschnellen bewirkt, dem aber jetzt die Verlangsamung mit Nothwendigkeit gefolgt ist. Es ist zwar richtig, daß Hauptleute, welche zu dieser Charge im September 1893 befördert worden sind, bereits jetzt die volle Gchaltsklasse, als nach 3V2 Jahren erreicht haben. Dem gegenüber sind jedoch z. B. bei der Infanterie noch weit über 100 im September 1893 beförderte Hauptleute 2. Klasse vorhanden, deren Ausrücken in die erste Gehaltsktasse lange Zeit, voraussichtlich bis zu einer Dienstzeit von etwa 5 Jahren in der Hauptmannscharge, auf sich wartm lassen wird. Bei ler Kavauerie sind diese 5 Jabre nahezu erreicht. Bei dem Train beträgt die Dienstzeit als Rittmeister 2. Klasse 51/2 Jahre, bei der Feldartillerie und dem Jngcnieurkorps ebenfalls mehr als bei der Infanterie. Auch betreffs des Lebensalters der Offiziere in den einzelnen Chargen liegen die Verhältnisse wesentlich ungünstiger, als vorher angegeben wurde. Das Durchschnittsalter bei der Beförderung zum Hauptmann ist nicht 32, sondern über 3472 Jahre und da die Beförderung zum Major frühestens nach 3 Jahren stattfindet, bei dieser etwa 44 Jahre. Damit ist aber das Majorsgehalt noch nicht erlangt, vielmehr ist hierzu eine weitere Wartezeit von 1—1V2 Jahren erforderlich, so daß den Majors die wirklichen Stabsoffiziergebührnisse erst zwischen dem 45. und 46. Lebensjahre zu Theil werden. Mit diesen Angaben ist die fixere Mitcheilung der Militärverwaltung, daß die Hauptleute durchschnittlich im 41. Lebensjahre pensionirt worden und, durchaus vereinbar, beim die Pensionirung erfolgt in den meisten Fällen nicht unmittelbar vor der Beförderung zum Major, sondern im Laufe der Dienstzeit als Hauptmann, die etwa vom 34. bis 44. Lebensjahre zu rechnen ist."
In der Budgetkommission des Reichstags wurde Donnerstag die Berathung der Vorlage über die Besoldungs- aufbesscrungen fortgesetzt. Für die ständigen Hilfsarbeiter und für die mathematischen Hilfsarbeiter für Versicherungswesen beim Reichsamt des Innern, die jetzt ein Gehalt von 5400—6000 Mk. beziehen, soll eine Aufbesserung von 5700 bis 7200 Mk. eintreten. Auf Antrag der Referenten Dr. Paasche und Müller-Fulda wird das bisherige Anfangsge- kalt von 5400 Mk. beibehalten und die Aufrückungszeit zum Höchstgehalt auf fünfzehn Jahre festgesetzt. Dieselbe Nor- mirung wird auch für die ständigen Hilfsarbeiter in der Justiz-, Post-, Telegraphen und Eisenbahn-Verwaltung, ebenso für die Hilssräthe bei der Marine für den Direktor der Versuchsstelle für Sprengstoffe und für die Chemiker und Physiker bei dieser Versuchsstelle fortgesetzt. Für die Betriebâ- direktoien der Marine wird das Durchschnittsgehalt von
5700 auf 6300 Mk. erhöht. Für den Rendanten der Legationskasse im Auswärtigen Amt wurde die geforderte Erhöhung des Höchstgehaltes von 6000 auf 6600 Mk. abgelehnt, ebenso für den Rendanten der Verwaltung des Reicks-Jnvalidenfonds. Dagegen wurde die Erhöhung auf 6000 Mk. genehmigt für die Bureauvorsteher im Reichsamt des Innern, im Schatzamt, im Eisenbahnamt, beim Reichsgericht und die Erhöhung von durchschnittlich 5700 auf 5850 Mk. für den Ober-Bibliothekar des Reichstages. Für die Korps-Auditeure wird das Höchstgehalt auf 6300 Mk. bemessen (gegen 6600 Mk.) Für die Bureaubeamten der Reichskanzlei wird die Aufbesserung des Höchstgehaltes auf 7200 Mk. bewilligt, ober für die Intendantur- und Bauräthe im Heere, Ober-Posträthe und Postb ruräthe wird dieselbe Aufbesserung abgelehnt. Für die Kriegszahlmeister und Professoren an der Kriegsakademie werden die beantragten Erhöhungen genehmigt. Für die Ober- und Intendantur- räthe wird nur die Erhöhung bis 6300 (statt 6600 Mk.) zugestanden und die Aufrückungsfrist auf 12 Jahre festgesetzt. Für die Abtheilungsvorstände der Seewarte wurde nach der Vorlage die Aufbesserung des Höchstgehalts von 5400 auf 6000 Mk. genehmigt. Die Berathung soll heute zum Abschluß kommen.
Die Reichstagskommission für die Handwerkerorganisationsvorlage nahm Paragraph 84 betreffend die Genehmigung des Jnnungsstatutes durch die höhere Verwaltungsbehörde an, nachdem auf Antrag des Abg. Gamp die Bestimmung gestrichen wurde, daß die Genehmigung zu versagen sei, auch wenn durch die in dem Jnnungsstatut vorgesehenen Einrichtungen die Mittel zur Erfüllung der den Innungen nach § 81a obliegenden Aufgaben nicht sichergestellt sind. Paragraph 85 wurde in völlig veränderter Fassung angenommen, wonach die Einrichtung der in § 81b bezeichneten Art in den Satzungen zusammenzufassen sind und der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedürfen. Für die Genehmigung sind die Gemeindebehörden und die Aufsichtsbehörden zu hören. Die Genehig- ung kann versagt werden. Gegen die Verfügung der höheren Verwaltungsbehörden steht den Betheiligten die Beschwerde an die Landes Zentralbehörde zu. Hierauf wurden die §§ 86 und 89b nach der Vorlage angenommen, ebenso § 90 mit dem Zusatze des Abg. Euler, wonach, wenn die Wahlen für die Jnnungskrankenkasse nicht zu Stange kommen, auf Antrag der Innung die Aufsichtsbehörde die Zahl der wählbaren Jnnungsmitglieder ernennt. § 91 und 91a und 91b betr. die Jnnungsschiedsgerichte wurden nach der Vorlage angenommen.
Zur Ausführung des Lehrerbesoldungsgesetzes ist, wie die „Preus. Lehrerztg." erfährt, eine weitere Verfügung des Kultusministers erschienen. In dieser werden die Regierungen aufgefordert, alle Gehattsregulirnngsvor- ichläge aus den betreffenden Bezirken bis zum 15 Mai d. Js. an den Minister gelangen zu lassen. Die R-gie rungen werden angewieien, in ihren Bezirken „Theurungs- bezirke" zusammenzustellen und darnach namentlich das Grundgehalt möglichst einheitlich zu ordnen. Die Verfügung nimmt Bezug auf die Beschlüsse der Gehaltskonferenz in Magdeburg im Jahre 1891, in der die Gehälter nach folgenden Gesichtspunkten abgestuft wurden: 1. für Landgemeinden, 2. für Orte bis zu 2000 Einwohnern, 3. für Städte bis zu 10,000 Einwohnern, 4. für Orte mit mehr als 10,000 Einwohnern. Besonderes Gewicht soll auf die Entscheidung darüber gelegt werden, ob das Grundgehalt von 900 Mark auf 1000 Mark zu erhöhen und wie der Kirchendienst zu vergüten ist. Der Minister macht nochmals darauf aufmerksam, daß d s Grundgehalt von 900 Mark nur eine Ausnahme und keine Norm jein solle. Im Anschluß hieran sollen dann Provinzialkonferenzen nach dem 15. Mai berufen werden, in denen die Vorschläge der Regierungen erörtert werden sollen. Weiter wird mitgetheilt, daß von den Regierungen an alle Magistrale und Landräthe die Verfügung ergangen ist, ihre Vorschläge bis zum 5. Mai an die Regierungen gelangen zu lassen. Die endgültige Regelung wiro hiernach vor dem 1. Oktober wohl nicht in vielen Gemeinden zu erwarten sein.
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 29. April 1897.
Der Reichstag setzte heute die erste Lesung des Jnva- lidenversicherungsgesetzes fort. Abg. Molkenbuhr (soz.) führt aus, datz der Ploetz'sche Antrag in besserer Form bereits in dem sozialdemokratischen Anträge von 1889 enthalten sei. Er erkenne an, daß die bestehende Gesetzgebnng durch die Zahlung der Altersrenten der Landwirthschaft zu große Lasten auferlege, doch sei der Ploetzsche Weg nicht gangbar. Man möge, da Abhilfe geschaffen