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Iw R^lamcntheÜe Me AeU« 20 ^ nett».
Nr. 96.
Montag den 26. April
1897.
Amtliches.
^SanöRreis Kerncru.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, in deren Bezirke auswärts veranlagte Gewerbebetriebe belegen sind, mache ich auf die Vorschrift im Artikel 40 Nr. 2 der Ge- werbesteueranweisunz vom 4./1L 1895 aufmerksam, wonach das auf ihre Gemeinde zum Zwecke der kommunalen Besteuerung entfallende Gewerbesteuersoll durch Summirung der in Spalte 7 der Rolle und der Nachweisung nach Muster 22 verzeichneten Beträge am Ende der Rolle zu berechnen und diese Berechnung unterschriftlich zu vollziehen ist (vergl. Muster 12 Seite 160).
Das Ergebniß der letzteren ist mir bis zum 5. Mai d. A., und zwar unter Mittheilung der aus die einzelnen Gewerbesteuerklassen entfallenden Summen anzuzeigen. In Gemeinden, in denen sich auswärts veranlagte Betriebe nicht befinden, hat sich diese Anzeige auf die Gesammtsumme der in Spalte 7 der Rolle verzeichneten Beträge und die auf die einzelnen Gewerbesteuerttassen entfallenden Summen zu beschränken.
Hanau am 23. April 1897.
Der Königliche Landrath
J. St. 1316 v. Schenck.
Iienstnaikriliilm aus dem Kreise.
Verloren: Eine kleine goldne Brache mit Anhängsel; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Gefunden: Ein Zeugnißbuch für Max Günther. Eine Arbeiter- Wochenkarte von Langenselbold—Hanau. Ein Schraubenzieher. Ein Haarpfeil. Ein Manscheltenknopf. Ein gelber Glacehandschuh (rechter). Ein golbnes Reifarmband. Zugelaufen: Am 25. d. Mts. ein großer schwarzer dänischer Doggenhund mit weißer Brust und weißen Füßen, m. Geschl.
Hanau am 26. April 1897.
4>taöt&r£i0 ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.
Wegen Reinigung und Durchströmung der Stadtgräben werden dieselben am Montag den 3. Mai d. I. während des ganzen Tages abgelassen sein.
Ich mache Interessenten mit dem Hinzufügen daraus aufmerksam, daß dies Ablassen während des ganzen Sommers
Lenilletsn
Gine historische Ecke im Kreise Kanon.
Von Fritz Schlencher.
(Schluß.)
Es ergibt sich somit eine so große Anzahl von Merkmalen, welche uns über germanische Opserstätten vorliegen, daß man nicht umhin kann, mit Bestimmtheit anzunehmen, beide Steine seien einst Opferaltäre gewesen.
Wo man aber solche Stätten findet, kann man sicher auf das hohe Alter des oder der in der Nähe liegenden Orte schließen, mithin ist es auch klar, daß Selbold einer der ältesten weithin ist, wie „H ü l t e n g e s ä ß" (1151 Hütten- geseffe — Sitz der Hitto) und Ravolzhausen (1299 Raweldeshusen, 1317 Raufoldeshusen — zu den Behausungen des Rambold oder Reinbold). Ebenso alt ist das wohl eine Meile östlich von Selbold gelegene Meerholz (Meeroldis aus zume hyroltis) und Mittlau (Mittelawa) u. a. m. am Fuße des Rauenberges, einem Ausläufer des Spessarts in das Kinzigthal, gelegen, auf dessen Gipfel sich ebenfalls eine Malstätte erhob, wie „Marköbel", an der Südgrenze der Wetterau gelegen, wo sich sogar eine Hauptmalstätte befand.
Um unser Bild an Vollständigkeit gewinnen zu lassen, sei noch kurz einiger anderer, in der Nähe liegender, bemerkens- werther historischer Denkmale gedacht.
Es ist dies in erster Linie der eine halbe Meile südwestlich von Selbold vorbeiziehende römische Pfahlgraben (limes). Ueber denselben ist jedoch bereits schon so viel mitgetheilt worden, daß man füglich davon absehen kann, und sei nur gesagt, daß durch den Pfahlgraben Selbold außerhalb des Gebietes zu liegen kam, welches den Römern unterworfen war und ihnen zehntete. Die Bewohner des Ortes und der
an jedem ersten Montag eines Monats bis zum Spätherbst stattfinden wird.
Hanau am 22. April 1897.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 6069
Bekanntmachung.
Durch Beschluß des Stadtraths vom 13. d. Mts. ist der Zwangsauschluß an die Tiefkanalisation für sämmtliche noch nicht angeschlossenen Liegenschaften der Körner- und FM- bachstratze ausgesprochen worden.
Es sind daher gemäß § 2 des Ortsstatuts, betreffend die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hanau, seitens der Eigenthümer vorstehender Liegenschaften innerhalb zweier Monate Gesuche und Pläne in vorschriftsmäßiger Form an das städtische Hansentwässerungsbüreau zur Prüfung einzureichen.
Hanau am 20. April 1897.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 5927
Mit Rücksicht auf den in der letzten Zeit dahier gemachten Versuch der Verwendung von Tuffsteinen — rhein. Schwemmsteinen — für Brandmauern bezw. gebälktragende Mittelmamrn, mache ich hierdurch ausdrücklich darauf aufmerksam, daß diese Verwendung von Tuffsteinen den §§ 41 und 37 der Baupolizeiordnung widersp, ich: und deßhalb bei Rohbauabnahmen nicht zugelassen werden wird.
Hanau am 20. April 1897.
Städtische Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 5979
Die Aufgaben des preußischen Landtages.
Das preußische Abgeordnetenhaus tritt an diesem Dienstage wieder zusammen. Die gesetzgeberischen Arbeiten, die ihm von dem Herrenhause noch zur Erledigung vorliegen, lassen es als ausgeschlossen erscheinen, daß der Schluß des Landtages i vor Pfingsten erfolgen wird. Nach einem vom Bureaudirektor des Abgeordnetenhauses, Geheimrath Kleinschmidt, zusammen gestellten Verzeichniß der unerledigten Vorlagen sind noch zehn Regierungsvorlagen, sieben Initiativanträge und acht Kommissionsberichte über Petitionen im Abgeordneten Hause zu erledigen. Die Berathung des Etats ist noch so sehr im Rückstände, daß sie vor Ende Mai schwerlich been digt sein dürfte. Es ist sogar nicht ausgeschlossen, daß die Berathung wegen der Verdandlungen im Heirenhause noch länger hinausgeschoben wird.
Neben dem Etat sind unter andern Regierungsvorlagen noch zu erledigen das Etatsgesetz, ferner der Gesetzentwurf
umliegenden Gehöfte daher als freie Mannen auf ihrem Eigenthum saßen, und je nachdem es die Zeit mit sich brachte, bald in friedlichem Verkehr mit den benachbarten römischen Niederlassungen in Rückingen und Krotzenburg standen, bald in erbittertem Kampfe mit den Besatzungen derselben sich befanden. Hier ein Bollwerk der Germanen, dort ein solches der Römer.
Dagegen seien die „K ö n i g s w e g e" ganz besonders hervorgehoben, welche nördlich und südlich in Selbold vorüberziehen. Aus dem wiederholt erwähnten Fallbachthale erhebt sich jenseits der Domäne „Bruderdiebacherhof" gegen 9lorb= westen ein weiterer Ausläufer des Vogelsberges, dessen höchster Punkt „Das Schwarz Haupt" heißt. Ue?er diesen führte einst die alte Heerstraße, Königsstraße (via regia) genannt, aus der Rhèingegend und der Wetterau nach den östlichen Gauen. Man findet hin und wieder Spuren davon, dochdarf man sichkeineLandstraßen unsererZeit darunter denken,vielmehr war ihre Anlage roh, nur die gröbsten Hindernisse wurden auf ihr beseitigt. Solche Königswege mußten die Breite eines wohlgemeffenen Speeres(18—21 Fuß) haben, sodaß zwei Wagen sich einander ausweichen konnten. Dem Gau- grafen oder ihren Stellvertretern lag die Pflicht ob, für die Erhaltung derselben zu sorgen. Die Kaufleute mußten von ihren Fuhrwerken einen Räderzoll (pulveraticum) zahlen.
Der andere Königsweg, von ganz gleicher Beschaffenheit, nahm seinen Ausgang von Frankfurt über Hanau, durchschnitt bald den Pfahlgraben in der Bulau, um sich nach Rodenbach zu wenden. Hier theilte sich derselbe in zwei Arme, in den nördlichen, welcher über Neuenhaßlau (hasala), Mittlau (mittelawa), Höchst, Aufenau (uvenowe), Salmünster, Steinau, Schlüchtern über den Landrücken nach Fulda führte — und in den östlichen, der sich allmählich auf den Spessart erhob und dann auf einem mehrere Meilen langen Bergrücken, der das Quellgebiet der Kinzig von dem
über die Abänderung des Haudelskammergesetzes, der Gesetz" entwurf über die Tagegelder und Reisekosten der Starts" beamten, der Gesetzentwurf über das Chariteekrankeuhaus und den Botanischen Garten in Berlin, der Gesetz.ntwU'f über Aenderungen des Reglenents für die preußische Ofsiziers- wittwenkasse und der Gesetzentwurf über den Bau neuer Schifffahrtskauäle und die Verbesserung vorhandener Wasserstraßen.
Von den noch unerledigten Anträgen seien hervorgehoben der Antrag Langerhans über die Verpflichtungen der bürgerlichen Gemeinden bezüglich bei* Bauten und Reparaturen von Kirchen, Pfarrer- und Küstergebäuden, der Antrag von H-ydebrand und der Lasa über die Verbesserung des Diensteinkommens der Geistlichen, der Antrag Knebel über das das Ruhegehalt und die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Gemeindebeamten in der Rheinprovinz, der Antrag Motty über Meliorationsdarlehen, der Anirag Weyerbusch über die Abänderung des Kommunalabgabengesetzes, schließlich — und dieser Antrag wird am Dienstage zuerst berathen — der Antrag Hoensbroech über die Aushebung von Zollkrediten bei der Einfuhr von Getreide.
Da auch das Herrenhaus noch acht Gesetzentwürfe zu erledigen hat, darunter die vom Abgeordnetenbause überwiesenen Vorlagen über die Städte- und Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau, über die Regelung der Rich- tergehâlter und über die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten, so wird es schwer verständlich, warum einige Blätter die schleunige Vorlegung des Entwurf zum Vereinsgesetze wünschen. Der Landtag hat wahrlich hinreichend Arbeitsstoff zu bewältigen, sodaß er vor der Hand nicht in Verlegenheit kommt.
Tagesschau.
Für die deirtschen Naiionalfefie erwacht jetzt an mehreren Orten, noch ehe wegen der mannigfachen Vorarbeiten die eigentliche öffentliche Propaganda begonnen hat, lebhaftes Interesse, besonders aus dem Beweggründe des Mitbewerbs um den Festort. So hat sich in Cassel ein besonderer Ortsausschuß für deutsche Nationalfepe gebildet, welchem Männer in hervorragend r und maßgebender Stellung angehören; ebenso wird in Rüdesheim und Wiesbaden hierfür gearbeitet. In Leipzig steht ein ähnliches Vorgehen aus der Mitte der Bürgerschaft in Kürze bevor. Am meisten ist in der Ocffentlichkeit bis jetzt für den Kyffhäuser gewirkt worden. Man wird zugeb n müssen, daß vom idealen, vom Standpunkte der großen vaterländischen Erinnerungen es kaum eine gce gnetere Feststätte geben könnte. Dagegen sprechen aber, was bislang noch nicht genügend gewürdigt worden ist, wichtige äußere Bedenken, indem am Kyffbäuser alle wirthschaftlichcn Vorbedingungen
des Maines scheidet und noch heute die Grenze zwischen der alten Grafschaft Hanau (Preußen) und Bayern bildet, dahinlief. Anf diesem letzteren soll der furchtbare Hunnenfürst Attila zum Rhein geeilt sein.
Auf der erstgenannten Straße dagegen, welche über den Schwarchaupt führte, kehrte Drusus mit seinen Legionen an den Rhein zurück, als er die römischen Adler bis zur Elbe getragen hatte. Auf ihr zog aber auch der römische Händler seines Weges, um den Germane:: die beliebten Erzeugnisse römischer Kultur: Wein, Waffen und Goldschmuck zu bringen und dagegen die spärlichen Produkte des Landes einzutauscheu. Ihn benutzten auch die Thüringer und andere Stämme des Ostens, wenn sie dem Rheine zustrebten, um für Sold in die römischen Legionen zu treten und gegen die eigenen Volksgenossen zu kämpfen. Er war endlich einer der Wege, am welchem sich später der Strom der Völkerwanderung über das Römergebier ergoß, durch den die Kultur wieder zerstört wurde, welche die römische Herrschaft durch 3 Jahrhunderte an den gesegneten Ufern des Rheines und Maines hervorgerufen hatte. Die Bewohner des unteren Kinzigthales sind daher keine Autochthonen (Eingeborene), wie sich dessen die Hessen z. B. rühmen, welche abseits von den Verkehrswegen wohnten. Wechselnd war im Laufe der Jahrhunderre die Bevölkerung. Bald zerstört, bald wieder aufgebaut in Völkerstürmen mehrerer Jahrhunderte wurde Selbold nach einander von Gliedern aller der Stämme bewohnt, welche die Gegend zeitweilig inne hatten, bis sich die Wellen jener großen Völkerbewegung legten, und die Wandermüden seßhaft wurden. (Nach Junghans )
So kann man mit Recht hier von — „einer historischen Ecke" — reden, und wenn die Berge ringsum sprechen könnten, sie würden uns manche wunderliche Mär, manche Sage erzählen von Minnen und Frei'::, aber auch von Kämpfen und Streiten, von heißen: und blutigen: Ringen.