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Nr. 78.

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Amtliches Organ für Htaöt- unö Landkreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Freitag den 2. April

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1897.

eSanö^rei© ^ctrtaxt.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Die Herren Bürgermeister werden unter Hinweis auf meine Verfügung vom 26. März 1885, J. St. 1696, in Nr. 76 des Kreisblattes, veranlaßt, innerhalb 8 Tagen die Nachweisungen der im Etatsjahre 1896/97 vorgekommenen Wanderlager und Wanderauklionen und der zur Gemeindekasfe eingezogenen Wanderlagersteuern einzureichen oder Fehlanzeige anher zu erstatten.

Hanau am 1. April 1897.

Der Königliche Landrath

J. St. 997 v. Schenck.

LmÄwirthschastlicher Kreisverein Hanan.

Nächste Versammlung Samstag den 3. April, nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.

Tagesordnung:

1) Geschäftliche Mittheilungen.

2) Anschluß des Kreisvereins an die Landwirthschafts­kammer, Abänderung der Statuten und Rechnungs­ablage.

3) Errichtung eines Getreidesilos in Hanau.

4) Die Haftpflicht des Landwirths.

5) Beschaffung neuer Sorten Kartoffeln durch den Verein.

6) Ergänzung des Vortrags des Herrn Dr. Hesse über Auswahl des Düngers. Referent Herr Domänenpachter

E. Dröge- Gronauerhof.

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Hanau am 25. März 1897.

Der Königliche Landrath

1________________»-Sch-«-.________________

Sienfbiaditiditen aus dem Steife.

Verloren: Ein Zehn-Markstück.

Gefunden: Ein Notizbuch mit der InschriftObmann Wilh. Krammig". Eine goldne Vorstecknadel mit Stein.

Hanau am 2. April 1897.

^taöt&rcw ^banau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Diejenigen Personen, welche Forderungen aus Lieferungen für die Stadt an dieselbe haben, werden ersucht, ihre Rech­

nungen stets vierteljährlich in der ersten Hälfte des ersten Monats des Quartals einzureichen, sofern solche nicht sofort nach der Lieferung präsentirt werden. Die Rechnungen für die Zeit bis Ende März 1897 bitte ich demnach bis 15. d. Mts. einzureichen.

Hanau am 1. April 1897.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 4843

Die Handwerkervorlage.

Die Aussichten der Handwerkervorlage im Reichstage sino nach den Debatten der ersten Lesung verhâltnißmäßig günstig. Der Erkenntniß, daß sie dem deutschen Handwerk im Rahmen des zur Zeit Möglichen und Erreichbaren großen Nutzen zu verschaffen geeignet ist, neigen im großen und ganzen auch diejenigen Fraktionen zu, welche bisher auf dem Boden des ersten preußischen Entwurfs standen. Die Vertreter des Gehen-Laffens" in allen wirtschaftlichen Fragen sind natür­lich grundsätzliche Gegner jeder unter Beihilfe des Staates erfolgenden Neuorganisation des Handwerks. Und die So zialdemokratie bekämpft die Vorlage, weil diese dem von ihr erhofften Ruin aller Produttivstände erfolgreich entgegenzu­wirken verspricht. Sie zeigt sich hier in ihren wahren Ge­stalt, als ausgesprochen volksfeindliche Partei, wel­cher der Sturz des Bestehenden Selbstzweck ist.

Für die übrigen Parteien gewährt die Vorlage zahlreiche Ausgangspunkte zur Bethätigung wahrer Handwerkerfreund­lichkeit. Zwar stehen sich die Meinungen über die grund­sätzlichen Fragen: Zwangsinnung mit obligatorischem Be­fähigungsnachweis oder bedingter Jnnungszwang mit fakala- liver Meisterprüfung oder freie Innung mit beschränkten Innungsrechten nach den Grundsätzen der bestehenden Ge­werbeordnung noch unvermittelt gegenüber. Aber die Ueber­zeugung ist doch vorherrschend geworden, daß der Bundesrath für die Zwangsinnung zur Zeit noch nickt gewonnen werden kann, und daß auch die süddeutschen Handwerker ihr noch widerstreben, weil die in den süddeutschen Staaten rechtzeitig ins Leben gerufenen und aus der freien Anregung der Ge­werbetreibenden hervorgegangenen gewerblichen Bertretungs- körperschaften im allgemeinen dem praktischen Bedürfniß ge­nügt haben.

Aus diesem Grunde sind sowohl die konservativen Partei­gruppen, wie einflußreiche Mitglieder der Centrumspartei geneigt, sich die Vorschläge der verbündeten Regierungen zu eigen zu machen. Man verschließt sich nicht gegen die viel bestätigte Wahrheit, daß organisatorische Schöpfungen, welche wie die Innungen einem gewaltigen Berufsstande neues Leben und Gedeihen sichern sollen, in der Gemeinschaft der Berufsgenossen selbst die Wurzeln ihres Wachsthums finden und von dem rückhaltlosen Vertrauen der großen Mehrzahl

getragen sein müssen. Wohl aber erwartet man, daß dort wo nach den Bestimmungen der Vorlage die Mehrzahl der Berufsgenossen die Zwangsinnung beschließt, sich ein reges Jnnungsleben entwickeln wird, welches vorbildlich und be­fruchtend für alle Handwerkerkreise werden und auch die süd­deutschen Handwerker für die Zwangsinnung gewinnen muß.

Man hält die Vorlage also für sehr entwicklungsfähig. In der That stellt sie das zur Zeit allein Durchführbare und Nützliche dar, welches alle Keime der Weiterausbildung nach dem vorhandenen allgemeinen Bedürfniß in sich trägt.r.

Tagesschau.

Der Gesetzentwurf wegen anderweiter Bemessung des Wittwen- und Waisengeldes für die Hinterbliebenen von Angehörigen des Reichsdienstes, wie er in der gestrigen Sitzung des Bundesraths angenommen ist, regelt die staat­liche Fürsorge für die Hinterbliebenen von Reichsbeamten in derselben Weise, wie dies durch den dem preußischen Landtage vorliegenden Gesetzentwurf für Preußen in Aussicht genommen ist. Das Wittwengeld, das nach geltendem Recht in dem dritten Theil der Pension des Verstorbenen besteht, wird da­rin auf 40 v. H. ter Pension festgesetzt. Der Mindestbe­trag des Wittwengeldes wird darin von 160 Mk. auf 216 Mk. erhöht, der Höchstbetrag von 1600 Mk. aas 3000 Mk. (für Wittwen der Staatsminister und Beamten der ersten Rangklasse) bezw. 2500 Mk. (für Wittwen der Beamten der zweiten und dritten Rangklasse) und 2000 Mk. (für Wittwen der übrigen Beamten) festgesetzt. Das Wittwengeld dient auch der Berechnung des Waisengeldes zur Grundlage und hat dessen entsprechende Erhöhung zur Folge. Für Wittwen und Waisen von Personen des Soldatenstandes vom Feld­webel abwärts wird das Wittwengeld einheitlich von 160 aus 216 Mk. erhöht, das Waisengeld von 32 aus 44 Mk., für Doppelwaisen von 54 auf 72 Mk. festgesetzt. Für die Hinterbliebenen derjenigen Mannschaften, denen eine mehr als fünfzehnjährige Dienstzeit zur Seite steht, erhöht sich das Wittwen- und Waisengeld fir jedes Jahr dieser weiteren Dienstzeit bis zum vollendeten vierzigsten Dienstjahr um 6 v. H. der angegebenen Sätze. Die in den gegenwärtig gel­tenden Gesetzen bei mehr als fünfzehnjährigem Altersunter­schied der Ehegatten vorgesehene Kürzung des Wittwengeldes wird dahin abgeändert, daß nach fünfjähriger Dauer der Ehe für jedes angefangene Jahr ihrer weiteren Dauer dem ge­kürzten Betrage ein Zwanzigstel des berechneten Wittwen­geldes so lange hinzugesetzt wird, bis der volle Betrag wieder erreicht ist.

Der Nachtragsetat, der vom Bundesrath in seiner gestrigen Sitzung genehmigt ist, beläuft sich auf 45,655,538 Mk. Davon entfallen 96,796 Mk. auf fortdauernde Aus­gaben, 1,186,000 Mk. auf einmalige Ausgaben des ordent-

Kleines Feuilleton.

Die Gründung der Neustadt Hanau und Grundsteinlegung der französischen Kirche.

Nach älteren Ueberlieferungen zusammengestellt von C. K . . . . . Hanau.

Da in kurzer Zeit die 300jährige Jubelfeier der Grün­dung unserer Neustadt bevorsteht, so dürfte es für einen jeden Hanauer von Interesse sein, etwas Näheres über seine Vater­stadt selbst, sowie auch die Erbauung der Neustadt nebst Grundsteinlegung der französischen Kirche zu erfahren und will ich, an der Hand einer am 11. Januar 1689 in hie­siger Statt gehaltenen öffentlichen Oration, versuchen, in kurzen Zügen dem Leser ein Bild der damaligen Hanauer Zeit vor Augen zu führen.

Von dem Ursprung des WortesHanau" kann man wegen der mangelhaften Ueberlieferungen, und wegen der heftigen Feuersbrunst, die 1351 das ganze Archiv der Graf­schaft Hanau nebst Registratur und allen Akten vernichtete, nichts bestimmtes sagen. Am glaubwürdigsten scheint uns wohl das Wort Hanau als von dem altdeutschen Wort Hainau herzukommen; der Chronist schreibt darüber:Es befindet sich auch an der Alt-Städter Vorstadt noch eine Gasse, welche Hayn-Gaß genennet wird und ihre Bedeutung von Hainau hatt. Cs ist aber das Teutsche Wort Hayn ebensoviel als bey den Lateinern Lucus; dahero auch der Teutsche Name Heinrich herkombt, welches so viel ist als Hayn-Reich oder welcher viel dergleichen Haynen hat. Es beschreibet uns aber der Servius den Hayn damit sehr wohl, daß er seyen ein schattichter Ort, so mit Bäumen dick besetzet, und einem gewissen Heydnischen Gott geweyhet ge- westn, allwo dann umb deß Gottes (oder vielmehr Götzen-)

dienstes wegen darumb keine Bäume haben abgehauen wer- den dörffen, damit bei Nächtlicher Weile, umb des Opffers willen stetige Liechter allda haben brennen können;" So dienten auch dergleichen Haine um die Städte und Flecken zu bewahren vor dem Ueberfall der Feindeinmassen dann auch noch heutiges Tages zu sehen, daß sowohl folgende benachbarte Flecken und Ort, nemblicken der Drey-Eicher- Hayn, grossen-Auenheimb, Rodenbach, Ober-Jßigheim, Mar- köbel und Nauheim mit dergleichen Haynen umbgeben und bewahret seyn. Und hat darumb durch das Wort Hanau oder Hayn-Au ebensoviel gesagt werden wollen, als ob es ein Wayd-reicheâ Feld oder Aue seye, mit sehr schattiger Waldung versehen, darinnen die Alten Teutschen vor diesem ihren Gottesdienst verrichtet: Dann daß in Warheit un- sere Grafschafft, oder doch vornemblichen Ampt Bücherthal von dergleichen Haynen vor diesem allent- balben voll gewesen, ist kein Zweiffel, ob schon die Bäume sehr umbgehauen und ausgerottet, und an denselbigen Orten nunmehro Gärten angerichtet seynd; Welches dann die Jährliche Zinß, die noch darauß bezahlet werden müssen, insgemein die Hayn-Zinß genannt, vieler Orten be- krâfftigkn."

Soviel von dem Namen unserer Stadt; die Zeit der Gründung der A l t stadt Hanau ist nicht bestimmt angegeben, jedoch führt uns dieGenealogin et Chronologia der Herren Grafen zu Hanau" bis ins Jahr 210 n. Chr. zurück, wo ein Herr Ullrich, Gras zu Hanau regierte, welcher eine Gräfin von Trimburg zur Frau hatte.

Doch nun zu der Gründung der Neustadt selber:

Als nach Beendigung des fünfjährigen blutigen Krieges anno 1552 unter der Regierung Kaiser Karl V. die Pro= testirende durch den Paffouifchen Vertrag, das ft eie Exerch thun ihrer Religicn wiederum erhalten hatten, konnte dabei doch nicht verhindert werden, daß in den Kaiserlichen Erb­

ländern und Provinzen, auch an vielen Orten der Spani­schen Niederlande, sehr scharfe Mandate, oder sogenannte Warnung sbeseh le" gegeben wurdenmit grausamen Bedrohung, Leib und Lebens-Straff, unter Jh. Kays. Maj. Nahmen, darüber auch sehr viel fromme Christen, welche vielmehr Gott, als denen Menschen gehorchen wollen, vor- den unbarmhertzigen Feinden, nemblichen denen Stadthaltern und Obersten Richtern solcher Provinzien ergriffen, in die Gefängnüß geworffen und darauf mit allerhand Plagen biß an ihr Ende gequälet und gemartert worden, dannenhero viel solcher Niederländer, sowohl von dieser als Frantzö- sischer Sprach und Nation, umb ihr Leib und Seel zu erretten, lieber ihr Vatterland zu verlassen, und sich an an- dere sichere Ort, wohin sie auch Gott bringen möchte, zu begeben vorgenommen haben."

(Schluß folgt.)

Stadttheater in Hanan.

Unsere Theaterleitung hatte in dieser letzten Woche der Saison noch besondere Anstrengungen gemacht und dem Publikum an zwei aufeinander folgenden Abenden noch je eine Novität geboten, die in­sofern das miteinander gemein hatten, daß sie aus der Feder benach­barter Journalisten stammten. Als Verfasser der Novität vom Mitt­woch, dem vieraktigen SchwankDie Sünden der Väter", bekannte sich der Feuilleton-Redakteur Hans Pfeilschmidt von derKleinen Presse" in Frankfurt, der der Aufführung selbst beiwohnte. Ueber dos Stück selbst glauben wir uns ziemlich kurz fassen zu können, da der Autor durch die Aufführung wohl von den großen Schwächen seines Stückes sich überzeugt haben wird. Der erste Akt mit seinem flotten witzigen Dialog erfreute sich einer recht beifälligen Aufnahme. Do aber der Verfasser in den beiden folgenden Akten die komischen Effekte nicht zu steigern vermochte, erlahmte dos Interesse, sodaß sich in den schwachen Beifall des dritten Aktes auch dir bedenklichen Zeichen der Mißstimmung mischten, die selbst der etwas bessere vierte Akt mit skineu humorvollen Situationen nicht mehr hinweg zu bannen vermochte. Zum Gegenstände seines Spottes hat der Autor ein recht ernstes Tbema, das der erblichen Belastung gemacht, das besonders von dem Norweger Ibsen mit Vorliebe in seinen Dramen