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Nr. 77.

Donnerstag den 1. April

1897.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf § 2 der Verordnung vom 30. Juni 1834 (Gesetz-Sammlung Seite 96) wird hierdurch bekannt gemacht, daß in der Sitzung des Kreistages für den Kreis Hanau vom 18. d. Mts. an Stelle des Gutsbesitzers von Deines dortselbst der Bürgermeister Laubach zu Eichen als Mitglied der Kreisvermittelnngsbehörde des Kreises Hanau gewählt ist und daß wir die Wahl bestätigt haben.

Cassel den 26. März 1897.

Königliche Generalkommission. 4781

Polijeiverordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 und des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird nach Anhörung des Gemeinderaths für den Gemeindebezirk Dörnig­heim folgende Polizeiverordnung erlassen:

8 1.

Das Befahren der sogenannten Lindenstraße mit anderem als landwirthschaftlichem Fuhrwerk der Einwohner Dörnigheims und leichtem Personenfuhrwerk ist verboten.

§ 2.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu Neun Mark bezw. entsprechender Haft bestraft.

8 3.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­kündigung in Kraft.

Dörnigheim den 13. März 1897.

Der Bürgermeister

Lapp. 4756

NmstmläriMm aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Damenregenschirm. Eine Briefmarke (von der Post). Ein Geldstück. Ein Universalblatt Mode u. Haus".

Verloren: Ein gelbes Stopftuch.

Hanau am 1. April 1897.

Tagesschau.

In der Budgetkommission des Reichstags wurde gestern die Berathung der Vorlage über die Be­soldungsaufbesserungen fortgesetzt. Nach Antrag Dr. Paasche's und Dr. Lieber's werden künftig 58 Prozent aller Haupt­leute und Rittmeister die Bezüge der ersten Klasse erhalten. Tie Gehaltserhöhung der Hauptleute erster Klasse von 3600

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Kleines Feuilleton.

Die Legung des Grundsteins zum Denkmal (Philipp Ludwigs II.

Hanau, Mittwoch den letzten März 1897.

Vorgestern, den 29. März 1897 begannen die Arbeiter auf der Französischen Allee, vor der Mündung der Schäfer­gasse und in 20 Meter Entfernung von der Kirche die Erde zum Fundament des Denkmals auszuheben. Es wurde eine viereckige Vertiefung he: gestellt, 2,55 m lang, 2,35 m breit und von 1,60 m Tiefe unter dem jetzigen Boden. Da der Boden an dieser Stelle später um etwa 50 Zentimeter er­höht werden soll, wird sich der Grundstein etwas über 2 Meter unter der Denkmalssohle befinden. Heute Morgen um lO1^ Uhr versammelten sich auf Einladung des Herrn Professor Wiese die behelligten Personen an der hergerichteten Stelle, um die Legung des Grundsteins vorzunehmen. Es waren neben Herrn Profissor Wiese die Mitglieder der Kom­mission für Abnahme des Denkmals, einige andere Herren aus der Niederländischen und Wallonischen Gemeinde, die Herren Baumeister, Herr Steinmetz Adelmann und Herr Kunstschlossermeister Schnitzer. Nachdem der Grundstein, ein regelrecht behauener Mainsandstein von 42 A 42 X 30 Zentimeter Größe, kunstgerecht in die Mitte der Vertiefung gelegt worden, hielt Pfarrer Neßler folgende Ansprache an die Anwesenden:

Meine Herren!

Das Denkmal, zu dem wir soeben den Grundstein gelegt haben, ist dem Andenken des Grafen Philipp Ludwig II. von Hanau geweiht, jenes hochsinnigen Fürsten, der vor 300 Jahren eine Anzahl Holländer und Wallonen hier aufnahm, die um ihres Glaubens willen Haus und Heiiktath hatten verlassen müssen. Unter seiner Regierung bauten sie die Neustadt Hanau und diese

auf 3900 Mk. wird genehmigt. Hierauf wurden die Er­höhungen der Gehälter der Majors (Stabsoffiziere) diskutirt. Nach der Vorlage soll * eren Gehalt von 5400 auf 6000 Mark erhöht werden. Dr. Paasche beantragt nur 300 Mk. Erhöhung. Müller Fulda will gar keine Erhöhung bewilligen, so lange nicht die warme Abendkost für die Mannschaften eingeführt sei. Abg. Richter: Das Gehalt sei ohnehin zu hoch im Verhältniß zu ollen anderen Beamtenklassen. Die Offiziere sollten die Kabinetsordre bezüglich des un- nöthigen Aufwandes besser befolgen, dann sei das Gehalt auch ausreichend. Staatssekretair Graf Posadowsky befür­wortet die Erhöhung auch im Hinblick auf die beantragten Erhöhungen für die Civilbeamten der oberen Klassen, die sonst außer Verhältniß gebracht würden zu den Ofsiziers- gehältern. Das Ausscheiden der meisten Offiziere im Majors­rang aus dem Heere sei für diese auch ein schwerer Nach­theil, den man in Betracht ziehen müsse. Auch die Uniform bilde einen großen Ausgabeposten für die Offiziere. Kriegs­minister v. Goßler und Abg. Graf Roon schließen sich diesem Ersuchen an. Abg. Dr. Lieber empfiehlt den An­trag Paascke, der darauf mit 15 gegen 12 Stimmen ange­nommen wird. Die Gehaltserhöhungen der Militärärzte werden nach der Vorlage erhöht, bis auf die Oberstabs­ärzte erster Klasse, deren Gehalt wie bei den Majoren nur von 5400 auf 5700 (statt auf 6000 Mk.) erhöht wird. Das Gehalt der Regimentskommandeure schlägt die Regie- rung vor von 7800 auf 8400 Mk. zu erhöhen. Der Referent Dr. Paasche und Korreferent Müller-Fulda bean­tragen übereinstimmend, diese Erhöhung abzulehnen. Graf Posadowsky und Minister von Goßler treten für die Auf­besserung ein, während Dr. Lieber und Richter sich dagegen aussprechen. Die Gehaltsaufbesserung für die Regiments­kommandeure wird darauf gegen die Stimmen der beiden konservativen Parteien abgelehnt

Deutscher Reichstag.

(Sitzung vom 31. März.)

Fortsetzung der ersten Lesung der Gewerbenovelle. No­velle Organisation des Handwerks. Abg. Jacobskötter (kons.) bedauert vor Allem, daß der Befähigungsnachweis in der Vorlage nicht enthalten ist, die Vorlage jedoch deshalb abzulehnen, wie die Jnvungsverbände »erlangten, gehe zu weit, denn in gewissem Sinne enthalte dieselbe ja doch einen Befähigungsnachweis, indem fortan sich Meister nur nennen dürfe, wer geprüft sei, und indem Lehrlinge nur ausbilden dürfe, wer selber das Handwerk gelernt habe. Die Vorlage bedeute einen großen Fortschritt. Im Gegensatz zum Ab?,. Hitze verlange seine Partei obligatorischen Fortbildungsunter­richt. Des Weiteren bedauert Redner, daß die Zwangs­innungen nur fakultative sein sollten, je nach dem Willen

Kirche, und gründeten die Wallonische und die Niederländische Ge­meinde. Es ist darum eine Pflicht der Dankbarkeit und der Pietät, welche die beiden Gemeinden erfüllen, indem sie ihrem Be­schützer und Begründer dieses Denkmal errichten. Sein Gedächt­niß wird unter uns in Segen bleiben, so lange es Hananer gibt sein Denkmal soll das gegenwärtige und die fernsten Ge­schlechter erinnern an die Frömmigkeit und an die Größe des Grafen, an die Glaubenstreue, die Tüchtigkeit der Stifter unserer Gemeinden. Uns aber geziemt es, beim Eintritt in die Festlichkeiten, mit denen wir jene große Erinnerungen begehen wollen, daran zu gedenken, daß Glauben und Gottvertrauen die Triebfedern gewesen sind, durch welche so Großes und Schönes entstanden Wir legen diesen Stein in die Erde im Glauben an das Wort: Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus (1. Cor. 3, 11); wir weihen ihn zu einem Grundstein im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes.

Hierauf entblößten die Anwesenden das Haupt und der Sprecher betete das Gebet des Herrn. Als Senior der Versammlung stieg nun Herr Landgerichtsrath Reul, Mit­glied der Wallonischen Gemeinde und der Kommission als Erster zum Stein hinab, that die drei Schläge mit dem Ham­mer auf denselben und sprach die Worte:Zum ewigen Ge­dächtniß I" Herr Stadlbaumeister I? P. Thyriot folgte und sprach:Dem heutigen Anfang wünsche ich eine glückliche Vollendung!" Herr Zimmermeister und Archi­tekt Jean Wendelin Wörner that den Spruch:

Wie dreihundert Jahre geeint, Bleiben für immer die Echwestergemeind'."

Pfarrer Neßler:Jesus Christus gestern und heute, und derselbe auch in Ewigkeit" (Ebr. 13, 8).

Professor Wiese:Im Glauben begonven, in Liebe vollendet."

Herr Adelmann:

So fest wie dieser Grundstein

Soll auch das Denkmal sein!"

der Mehrheit der betreffenden Handwerker, statt obligatorisch. Der staatliche Kommissar bei den Kammern dürfe nicht zu viel Befugnisse erhalten. Redner sagt zum Schluß, die Vor­lage sei werth, daß sie angenommen werde und wünscht Kommissionsverweisung derselben. Abg. Bassermann (natl.) begrüßt dankbar, daß das Wahlrecht zu den Kammern auch den freien Gewerbevereinen gewährt ist. Eine Organi­sation des Handwerks sei zu billigen, doch wünsche er, daß die Kammerbezirks nicht zu groß gegriffen würden, damit eine mehr intensive Wirksamkeit der Kammern möglich sei. Red­ner geht hierauf auf das Jnnungswesen näher ein, dabei betonend, daß seine Freunde, besonders diejenigen im Süden, an den bewährten freien Innungen und Gewerbevereinen sesthielten. Für durchaus nothwendig halte er Gesellenaus­schüsse. Große Bedenken habe er betreffend der Einschränkung des Rechts zur Lehrlingsausbildung. Seine, Redners Partei, sei einverstanden mit einer vernünftigen Organisation des Handwerks in Kammern, erblicke aber keineswegs das Heil für das Handwerk in einer Rückkehr zu mittelalterlichen Zu­ständen. Abg. Schneider (freis. Volksp.) führt die Lage des Handwerks auf die ganze wirthschaftliche Entwickelung zurück. Das Handwerk müsse sich mehr als bisher zum Kunsthandwerk ausbilden unter Mithilfe des Staates, der doch auch für solche kulturelle Zwecke Geld haben müsse, wenn er soviel Geld für andere Zwecke aufwende. Zu em­pfehlen seien Normatiobestimmungen für die Innungen und sodann die denkbar geringste Aussicht über diejenigen In­nungen, welche sich auf Grund solcher Normativbestimmungen bildeten. Abg. Gamp (Reichsp.) wendet sich gegen die Ausführungen des Vorredners. Des Weiteren' billigt er ausdrücklich die Bestimmungen über Meistertitel und Lehr­lingsausbildung. Abg. Grillenberger (Soz) meint, das Handwerk sei als selbstständiger wirthschaftlicher Faktor durch die heutige Gesetzgebung überhaupt nicht mehr zu retten. Der Rückgang des Handwerks sei vorhanden, aber er sei einfach bedingt durch das Vorwärtsschreiten der großkapitali­stischen Betriebsweise. Die jetzige Vorlage sei etwas halbes und könne zu nichts dienen. Seine Freunde stimmten gegen die ganze Vorlage. Er wünscht im Nebligen der Kommission zu ihren Arbeiten viel Vergnügen. (Große Heiterkeit.) Abg. Hilpert (Bauernb.) kann sich gleichfalls von der Vorlage nicht viel versprechen.

Morgen 1 Uhr: Fortsetzung und Jnvaliditätsnovelle.

Preußischer Landtag.

Abgeordnetenhaus.

(Sitzung vom 31. März.)

Weiterberathung der Besoldungsvorlage. Gegen­über einer ganzen Reihe noch weitergehenden Aufbesserungs­anträgen bemerkt der Finanz mini ft er unter Hinweis auf

Herr Maurermeister und Architekt Jean Wilhelm Wörner;

Als ersten glattbehaunen Stein, Füg'n wir ins Fundament dich ein.

Was drauf wir bau'n sei von Bestand,

Es bleib' in Gottes starker Hand!"

Herr Stadtbaumelster Leers:

Philipp Ludwig zum Dank! Der Vaterstadt zur Zier!

Dem Künstler zur Ehr'!"

Herr Schlossermeister Schnitzer:

Halte fest und wanke nicht!"

Die anderen Herren verzichteten auf ein eigenhändiges Weihen des Steines, da der Hinabstieg zu demselben immer­hin einige Uebung im Turnen voraussetzte, welche schließlich nicht von jedem erwartet werden kann. Sollte später ein­mal eine ähnliche Feier stattfinden, so dürfte es sich empfehlen, den Abstieg etwas bequemer zu gestalten. Die Feier war nun beendet, doch lud Herr Professor Wiese die Theilnehmer in den Bürger-Verein zu einem kleinen Frühtrunk ein, welcher sich indessen als ein ganz solennes Frühstück herausstellte. Die meisten waren der liebenswürdigen Aufforderung gefolgt und verbrachten die Zeit bis zum Mittagbrote in gehobener Stimmung (die treuen Gattinnen hatten sich wohl zu Hause für den Fall vorgesehen und die Suppe etwas später als ge­wöhnlich an's Feuer gethan). Von den vielen Gesprächen ernsten und heiteren Inhalts, die da gepflogen wurden, möge nur der Dank angeführt werden, welcher von den Versammelten einmüthig Herrn Professor Wiese ausgesprochen wurde. Mit einer Liebe und einem Interesse habe er den ihm gewordenen Auftrag bearbeitet, die weit über das Verlangte und die Be­dingungen des schriftlichen Vertrages hinausgingen. Bewegt dankte Herr Professor Wiese und äußerte, daß er in der That mit ganzem Herzen das Denkmal vollendet habe. Wir erachten