Hanauer Anzeiger.
"’T*1'' „ Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau. Jnsertionspreis:
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Nr. 74. Montag den 29. März 1897.
Amtliches.
Polizeiverordnung für den Umsang des Regierungsbezirks Cassel.
Auf Grund der §§ 5, 6, 12 und 13 der Verordnung vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) über die Poli- zeiverwaltung in den neu erworbenen Laudestheilen und des। § 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195 ff.) verordne ich unter Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Nachstehendes:
§ 1. Jeder auf Aussatz (Lepra) verdächtige Krankheitsfall ist bei der Ortspolizeibehörde unverzüglich zur Anzeige zu bringen.
§ 2. Zur Anzeige sind die Familienhäupter, Haus- und Gastwirthe, die Medizinalpersonen, Geistlichen und Lehrer bezüglich der zu ihrer Kenntniß gelangenden Fälle verpflichtet.
§ 3. Die Nichtbefolgung vorstehender Vorschriften zieht Geldstrafen bis zum Betrage von 30 Mark, im Unvermögensfalle entsprechende Haft nach sich.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung? in Kraft.
Casfel am 9. Februar 1897.
Der Regierungs-Präsident.
Wirkl. Geh. Ober-Reg.-Rath. Haussonville.
Dienflnadirirfifen. aus dem Kreise.
Gefunden: Ein gelber Knopf von einem Spazierstock. Ein Geldstück.
Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.
Verloren: Ein großer Hundemaulkorb. Eine goldre Damenuhr ohne Kette.
Hanau am 29. März 1897.
Torgau-Liebenwerda.
Im Wahlkreise Torgau-Liebenwerda hat eine Reichstagsersatzwahl stattgefunden, deren Endergebniß eine Stichwahl zwischen dem Kandidaten der vereinigten Konservativen, dem Dr. Buffenius, und dem der Freisinnigen, dem Pastor Knörcke, ist. Bei der letzten Hauptwahl war der freikonservative Kandidat gleich im ersten Wahlgange mit absoluter Mehrheit gewühlt worden. Die freisinnige Presse begleitet den jetzigen Wahlausfall mit einem lauten Triumphgeschrei, welches ersichtlich den Anschein erwecken soll, daß die freisinnigen Parteigruppen erheblich an Boden in dem Wahlkreise gewonnen haben. Dieser Jubel ist ein künstlich gemachter. Die Zahlen des Wahlergebnisses stellen nur das Anwachsen der Freisinnigen um wenige hundert Wähler fest; die Sozialdemokratie hat ganz auffallender Weise sogar einen Verlust von mehreren hundert Stimmen aufzuweisen. Die Gegner der Konservativen haben also thatsächlich seit der letzten Wahl an Macht nicht gewonueu. Im Jahre 1893 erzielten sie zusammen 7454 Stimmen; bei der Wahl am Mittwoch brachten sie es noch nicht einmal auf diese Zahl. Welche innere Berechtigung hat also der laute Jubel? '
Er könnte doch höchstens der Wahrnehmung gelten, daß die konservativen Wähler diesmal lässiger gewesen sind, als früher. Es ist Thatsache, daß sich ein sehr erheblicher Bruchtheil derselben der Wahl enthalten hat. Aber dies kann sehr vielfältigen und zum Theil auch ganz zufälligen Umständen entpriugen. Es ist erfahrungsgemäß, daß bei den Stichwahlen das Wahlinteresse der vaterländisch gesinnten Wähler sich zu mindern pflegt. In einem vorwiegend ländlichen Wahlkreise und noch dazu in einer Zeit, wo der Bauer jeden freien Augenblick der Feldbestellung zu widmen hat, findet dies so gar eine ganz natürliche Erklärung. Die „interessanten" Parteigruppe», welche ihre Angehörigen selten zur Ruhe kommen lassen und immer bei der Hand haben, bekommen auch bei den Stichwahlen ihren letzten Mann an die Wahlurne. Bei den nationalen Wählern fällt auch der zunehmende Unwille über die Haltung der Reichstagsmehrheit erheblich ins Gewicht, so daß zahlreiche Personen sich ganz von dem öffentlichen Leben abwenden.
Alles dies erklärt den Rückgang der konservativen Stimmen. Aber der politische Jndiüerentismus und Pessimismus ist, wenn auch menschlich, so doch nicht entschuldbar. Dadurch, daß man mißmuthig die Flinte ins Korn wirft und den Gegnern das Terrain überläßt, fördert man weder die eigene Sache, noch das Wohl des Vaterlandes. Das neu geeinte Reich stellt an seine Anhänger unabweisliche Anforderungen. Jeder Freund des Nationalstaates hat sie zu beherzigen, sich rührig zu zeigen und so auch persönlich einzutreten zur Wahl von Gesinnungsgenossen. Hoffentlich wird sich dessen jeder nationalgesinnte Wähler bei der Stichwahl wieder bewußt, -r.
Preußischer Landtag.
Abgeordnetenhaus. (Sitzung vom 27. März.)
Das Abgeordnetenhaus erledigte heute in dritter Lesung den Gesetzentwurf, betr. die Regelung der Richtergehälter. Abg. B e l e i t e s (natlib.) stellt den Antrag, dem § 4 folgenden Absatz hinzuzufügen: „Diejenigen Oberlandesgerichtsräthe und Landgerichtsdirektoren, welchevor oder am 1. April 1897 in ihr gegenwärtiges Amt eingetreten sind, erhalten dasjenige Gehalt, welches der ihnen im Dienstalter als Gerichtsassessor zunächst folgende Land- oder Amtsrichter auf Grund des neuen Besoldungsetats zu beziehen hat, so lange, bis sie auf Grund ihres Dienstalters im neuen Amte in ein mindest gleiches Gehalt einrücken." Justizminister S ch ö n st e d t spricht sich gegen den Antrag aus, namentlich weil er der neuen Gehaltsregelung rückwirkende Kraft geben würde; ebenso die Abgg. Simon v. Zastrow (kons.) und Kirsch (Ctr.); Abg. Schmieding (natl.) ist für den Antrag, zumal sich im Herrenhause die redaktionelle Form verbessern lassen werde. Finanzminister v. Miquel weist darauf hin, daß die im Anträge verlangte Regelung auf sämmtliche Ressorts ausgedehnt werden müßte, was zu unübersehbaren Konsequenzen führen würde; wegen einer kurzen Uebergangszeit dürfe nicht das ganze Prinzip aufgegeben werden. Unter Ablehnung des Antrages wird der Gesetzentwurf unverändert angenommen.
In dritter Berathung werden ferner die Gesetzentwürfe, betr. die Vereinigung von Burtscheid mit Aachen und betr. die Erweiterung des Stadtkreises Breslau ohne D e batte angenommen.
Darauf wird die zweite Berathung des Staatshaushaltsetats für 1897/98 fortgesetzt. Beim Etat des Kriegsmini steriums tritt Abgeordneter Baens ch - Schmidtlein (freikons.) für die würdige Erhaltung der Kriegergräber ein. Hauptmann Balcher erwidert, daß hierüber Verträge mit den Bundesstaaten und den ausländischen Staaten beständen, und daß, falls sich irgendwo Lücken herausstellten, bezügliche Wünsche gern berücksichtigt würoen.
Beim Etat des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten bringt Abg. Friedberg (natl.) zur Sprache, daß bei der Hundertjahrfeier in Greiz eine preußische Fahne von der Behörde eingezogen worden sei. Finanzminister o. Miquel erwidert, daß ein Vertreter des Auswärtigen Amts nicht zur Stelle sei; er aber halte sich nicht für kompetent, in dieser hochwichtigen Frage eine Meinung zu äußern. Abg. Kirsch (Ctr.) will dem Vorfall keine Bedeutung beilegen; übrigens müßten auch die Souveränetätsrechte der Kleinstaaten geachtet werden.
Beim Etat der Lotterieverwaltung befürwortet Abg. Arendt (freikons.) die Aufhebung sämmtlicher einzelstaatlicher Lotterien zu Gunsten einer einheitlichen Reichslotterie und wünscht strenge Kontrole der Wohlthätigkeitslotterien. Der Finanzminister erwidert, daß für eine Reichslotterie bei den Reichsorganen bis jetzt noch keine Stimmung sei, eine solche aber im Auge behalten werden müsse. Gegen auswärtige Kollekteure werde strenge Kontrole geübt. Die Genehmigungen von Privatlotterien seien möglichst einzuschränken, übrigens wäre gesetzliche Regelung des Lotteriewesens wünschenswerth.
Beim Etat der O b er r e ch n ung s k a m m e r tadelte Abg. Hansen (freikons.), daß der Fiskus als Grundbesitzer von den Gemeindebehörden zu weit gehende Auskünfte über die Steuervertheiluna verlange.
Beim Etat des Reichs- und Staatsanzeigers will Abg. Spahn (Ctr.) das Abonnement und den Anzeigentarif verbilligt oder eine billige Sonderausgabe für die Bekanntmachungen der Handelsgesellschaften haben. Geh. Oberreg.-Rath v. Rbeinhaben entgegnet, daß das Centralhandelsregister bereits als billige Sonderbeilage abgegeben werde. Abg. Arendt (freikons.) führt aus, daß das amtliche Organ billiger und schneller in der Reichsdruckerei hergestellt werden würde, und daß die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung", die lediglich durch den Druck des „Reichs- und Staatsanzeigers" erhalten werde, als osfiziöses Organ gänzlich überflüssig sei. Geh. Oberreg.-Rath v. Rheinbaben erwidert, daß ein Uebergang zur Reichsdruckerei erwogen, aber davon wieder abgesehen worden sei, weil es besonderer Neueinrichtungen bedürfe und die Kosten sich nicht billiger stellen würden. Eine Verbilligung des Anzeigentarifs solle erwogen werden.
Beim Etat der Ansiedelungskommision für Westpreußen und Posen wird die Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 26. April 1886, betreffend die Beförderung deutscher Ansiedelungen in den Provinzen Westpreußen und Posen, für das Jahr 1686
und der Antrag v. Brodnicki, wonach dies Gesetz baldigst aufgehoben werden soll, mitberathen. Abg. Sieg (natlib.) hebt die segensreichen Wirkungen des Gesetzes hervor und befürwortet baldigste Erlöhung des 100 Millionen^ 'ds sür die Ansiedelungen. Abg. Mizerski (Pole) befiiroortet den Antrag auf Aufhebung des Gesetzes Avg. Im Walle (Ctr.) erklärt, daß das Centrum dem polnischen Anttage beipflichte. Abg. v. Glebocki (Pole) stellt in Abrede, daß das Gesetz ersprießliche wirtbschaftliche Erfolge habe, und versichert, daß die Polen den Kampf gegen die Germanisirungs- politik nicht einstellen würden. Abg. Seer (natlib.) tritt für die wirthschaftlichen uud polnischen Erfolge der Ansiedlungskommission ein. Der Finanz minister legt dar, daß die Polen sich, wie jeder Preuße, einem verfassungsmäßig emanirten Gesetze fügen müßten und für die kulturelle Hebung ihres Landes dankbar sein sollten. Der Minister verweist auf die großpolnische Agitation; tie Regierung thue nichts Anderes als früher die polnischen Könige, indem sie die deutschen Ansiedler in den polnischen Landestheilen vermehre. Abg. Motty (Pole) führt aus, daß die Regierung vielmehr jetzt, nachdem der kriegerisch veranlagte große Staatsmann Bismarck abgetreten sei, mit den Polen Frieden schließen so^e. Abg. v. Ploetz (kons.) hebt hervor, daß die Ansiedler wie die Landwirthe überhaupt unter der Ungunst der Verhältnisse litten und au»" dem Ansiedelungsfonds unterstützt werden sollten. Der Antrag Brodnicki wird abgelehnt.
Beim Etat der allgemeinen Finanzverwaltung empfiehlt Abg. Frhr. v. Zedlitz (freikons.), bei der dritten Lesung des Staatshaushaltsetats die Anforderungen aus dem Reichsetat und die infolge der Lehrer- und Beamtenaufbesserung erwachsenden Mehrbedürfnisse zu berücksichtigen. Der Finanzminister erklärt sich damit einverstanden. Abg. Sattler (natlib.) ist der Ansicht, daß der Reichstag an den Matrikularumlagen nichts ändern werde.
Debattelos erledigt werden die Etats kapitel für Zwecke der Landesvermessung, Rente des Kronfideikommißfonds und Zuschuß zu derselben, Erlös aus Ablösungen von Domänengefällen und aus dem Verkäufe von Domänen- und Forstgrundstücken, des Seehandlungsinstituts, der Münzverwaltung, des Herrenhauses, des Abgeordnetenhauses, des Staats- ministeriums, der Staatsarchive, der Generalordenskommission, des Geheimen Zivilkabinets, der Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte, des Disziplinarhoses zur Entscheidung der Komp- tenzkonflikte, des Gesetzsammlungsamts und der Staatsschuldenverwaltung.
Nächste Sitzung Montag 11 Uhr: Etat des Finanzministeriums.
Aus Stadt- und Landkreis Hanau.
Stadttheater in Hanau.
Als Benefizvorstellung zum Vortheil für die beiden Regisseure unseres Bühnen-Ensembles, die Herren Ludwig und Huhn, gelangte am Freitag zum ersten Male und gestern Sonntag zum ersten Male wiederholt Gustav von Moser's hundertstes Bühnenwerk „Der Militärstaat" zur Ausführung. Leider hatte sich zu der Vorstellung am Freitag das Publikum recht fpärlich eingesunden und doch hätte gerade den beiden Herren als Zeichen der Würdigung ihrer Regiethätigkeit ein vollbesetztes Haus gebührt, denn dem künstlerischen Wirken der Regisseure haben die Theaterbesucher doch in erster Linie zu danken, wenn ihnen der Genuß einer in allen Theilen abgerundeten Vorstellung wird. Und dieses Verdienst haben sich beide Herren erworben, denn nur äußerst selteu ward Gelegenheit, an der Thätigkeil der Regisseure etwas auszusetzen, fast immer konnten wir die sorgfältige Vorbereitung und den flotten Verlauf der Vorstellung konstatiren. Da Herr Huhn bereits mit einer Benefizvoruellung bedacht war, so hätte man besonders doch auf Herrn Ludwig Rücksicht nehmen müssen und diesen fleißigen Darsteller, der sich im Laufe der Saison als eine recht kräftige Stütze des Ensembles erwies, durch ein volles Haus erfreuen sollen. Auch die Wahl des Stückes mußte aus den Besuch günstig wirken, denn wer hätte sich an dem prächtigen Humor der Moser'schen Stücke nicht schon erfreut und es war doch zu hoffen, daß der Verfasser seinen übersprudelnden Humo^ auch seinem hundertsten Gtflreskind mit auf den Weg gegeben hatte. Und darin wurde man auch nicht enttäuscht, wenn auch nicht verkannt werden soll, dqß er nicht in der früheren Frische und Ursprünglichkeit in diesem neuesten Werk zu Tage lritt, wie bei vielen feiner vorhergehenden Stücke; auch die humorvollen Situationen hinterlassen den Eindruck, daß sie etwas gewaltsam herbeigeführt sind, aber der dritte Akt mit dem frischen fröhlichen Soldatenleben, in Manöverzeiten mit seinen lustigen Situationen und drolligen Efsetten zeigt wieder den alten behaglichen Humor des Verfassers und dieser Akl rettet den Erfolg des ganzen Stückes.
Das Grundmotiv der Handlung bilden die Gegensätze des burgerltd;en und militärischen Lebens, aus welchen die Verfasser mit Hülfe einiger typischen Personen wirkungsvoll komische Folgerungen herleUen. Man sieht den Leiter einer Fabrik als Refervelieutenant, ihren Besitzer als Gemeinen und den Diener eines befreundeten Hauses als Unteroffizier anttauchen und so die gesellschaftliche Rangordnung während der militärischen Ueblingszeit auf den Kopf gestellt. So lange das Militarver- bältnife auf der Bühne dauerte, herrschte denn auch eitel §rende im Saufe über den Unteroffizier, der zum Quartiermachen auf die Bühne fädelt über den reichen jungen Fabrikbesitzer, der vom wohlbesetzten Tisch' aufstehen muß, um „auf Wache" zu ziehen, und über den ritterlichen Refervelieutenant, dem seine Pflicht höher steht als seine Liebe. In drei Aufzügen, in welchem dieselben Personen in ihrem bürgerlichen Kleide erscheinen, geht es aber eintöniger und zuweilen sehr naiv ju. Von zwei jungen Mädchen ist die eine kokett, während die