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Hanauer Anzeiger.

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Str. 65 Donnerstag den 18. März 1897.

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Hierzu

Amtliche Beilage" Nr. 21.

Zur Organisation des Handwerkes.

Dem Reichstage ist ein neuer Entwurf des Gesetzes über die Organisation des Handwerkes zugegangen. Von den älteren Vorschlägen des Ministers v. Berlepsch unterscheidet sich derselbe in erster Reihe dadurch, daß er das Prinzip der Zwangsinnung ausgegeben hat. Der besonders von süd- W deutscher Seite erhobene Widerspruch, der sich auf die Er- fahrungsn mit den aus freiem Zusammenschluß der Haud- werker hervorgegangeuen Organisationen stützte, hat den Bundes­rath zu Bestimmungen veranlaßt, welche nur die bedingte Zwaugsinnuug befürworten. Die höhere Verwaltungsbehörde der Einzelstaaten soll nämlich auf Antrag Betheiligter zu der Anordnung befugt sein,daß innerhalb eines bestimmten Be­zirks sämmtliche Gewerbetreibende des gleichen oder verwandten Handwerkes einer neu zu errichtenden Innung (Zwangs- innung) als Mitglieder anzugehören haben", jedoch unter sol- genden Voraussetzungen; r^

1. wenn die Mehrheit der betheiligten Gewerbetreibenden der Einführung des Beitrittszwanges zustimmt;

2. wenn der Bezirk der Innung so abgezweigt ist, daß kein Mitglied durch die Entfernung seines Wohnortes vom Sitze der Innung behindert wird, am Genosseuschaftsleben theilzunehmen und die Jnnungseinrichtungen zu benutzen;

3. wenn die Zahl der im Bezirk vorhandenen betheiligten Handwerker zur Bildung einer leistungsfähigen Innung ausreicht.

Um festzustellen, ob die Mehrheit zustimmt, hat die höhere Verwaltungsbehörde die betheiligten Gewerbetreibenden zu einer Aeußerung für oder gegen die Einführung des Beitritts­zwanges aufzufordern, wobei die Mehrheit der an der Ab­stimmung Theilnehmenden den Ausschlag gibt.

Als Mitglieder sollen der Innung alle diejenigen angehören, welche das Gewerbe, wofür die Innung errichtet ist, als stehendes Gewerbe selbstständig betreiben, mit Aus­nahme derjenigen, welche das Gewerbe fabrikmäßig betreiben. Handwerker, welche in landwirthschaftlichen oder gewerkschaft­lichen Betrieben gegen Entgelt beschäftigt sind, gehören der Innung an, sofern sie der Regel nach Gesellen oder Lehrlinge halten. Inwieweit Hausgewerbetreibende der Innung anzu­gehören haben, wird mit Genehmigung der höheren Ver­waltungsbehörde durch Statut bestimmt. Gewerbetreibende, welche mehrere Gewerbe betreiben, gehören der Innung ihres Hauptgewerbes an.

Einer Innung beizutreten sind 1. auch diejenigen in landwirthschaftlichen und gewerblichen Betrieben beschäftigten Handwerker berechtigt, welche der Regel nach weder Ge­sellen, noch Lehrlinge halten. 2. mit Zustimmung der In-

Kleines Feuilleton.

Ein verschollener Gesundbrunnen

| im Vogelsberg.

Von Pfarrer Hufnagel in Kesselstadt.

Droben im Vogelsberg, dicht an den Vorhöhen des immer massiger emporsteigenden Gebirges, liegt nach Süden hin das Pfarrdorf Unterreichenbach*), ehemals kurzweg Reichenbach geheißen. Seine Lage am Ausgange des östlichen der drei Ouellthäler der Bracht bietet dem Orte und seiner Umgebung einen Reichthum des köstlichsten Wassers, wie er, außer in den benachbarten Parallelthälern, im ganzen Vogelsberg kaum wiedergefunden wird. Hell und klar ent­strömt hier Quelle an Quelle dem Schooße der Erde. An heißen Sommertagen gewährt es ein wonnevolles Behagen, unter einsam ragender, trotziger Eiche dem Spiel der Nixen und Najaden zu lauschen, die hier ungestört kosend ihr neckisches Wesen treiben.

Rasch sammeln sich die kräftig dem Erdenschooß ent­quollenen Wasser in kleineren und größeren Rinnen zum Reichenbach, der in seinem jugendlichen Laufe unter lauschigem Erlen- und Weidengebüsch sich durch üppiges Bergwiesengelände hinschlängelt. Immer flüchtiger stürmt er über Felsgestein hinab zu Thal, vorbei an der alten, hochragenden Residenz des Isenburger Geschlechtes, in immer hastigerer Eile vorüber an den herrlichen Buchenbeständen, die von den ihn zur Rechten und zur Linken begleitenden Höhen bis an seinen Rand herniedersteigen. Drunten im erweiterten Thale vereint er sich mit der gleichfalls schnellfüßigen Schwester, der Bracht,

nungsversammlung diejenigen, welche das Gewerbe fabrik­mäßig betreiben.

Im weitern sind die Jnnungsausschüsse und Innungs­verbünde beibehalten, wie sie die §§ 102 bezw. 104a der jetzigen Gewerbeordnung anordnen, desgleichen die vom Mi­nister v. Berlepsch befürworteten Handwerkskammern für die Gesammtinteressen der in einem Bezirke vorhandenen Handwerke, denen erweiterte Befugnisse mit Bezug auf das Lehrlingswesen und gegenüber den Innungen und Jnnungs- ausschüssen zugestanden sind. Dagegen sind die Handwerks­ausschüsse des ersten Entwurfs preisgegeben.

Die Gesellenprüfung ist nebst der vorgeschlagenen strengern Regelung des Lehrlingswesens bestehen geblieben. Dem Ge­sellenausschuß ist eine Mitwirkung auf denjenigen Gebieten eingeräumt worden, wo sie nach dem ursprünglichen Vorschläge vorgesehen war.

Der auch in den Kreisen der organisirten Handwerker ersehnte Schutz des Meistertitels ist gleichfalls in den Ent­wurf ausgenommen worden. Dagegen ist von der Wieder­einführung des Befähigungsnachweises abgesehen worden.

Tagesschau.

Die Vorbereitungen für die Kaiser Wilhelm Jahr hunvertfeier können jetzt als im wesentlichen abgeschlossen gelten. Soweit sich das Gesammtbild der Veranstaltungen übersehen läßt, wird Deutschland sich an dem Schauspiele einer so imposanten Kundgebung der nationalen Begeisterung erheben, wie sie in den Annalen der Geschichte bisher noch nickt zu verzeichnen gewesen ist. Die Versuche einzelner übel- gesinnter, vaterlandsloser Individuen, einen Mißklang in das Nationalfest zu bringen, werden nur den Beweis liefern, wie verschwindend gering die Zahl der deutschgeborenen Männer ist, die es mit ihren Gewissen vereinbaren können, dem An­denken des ehrwürdigsten unter unsern großen Dahingeschiedenen den Tribut pietätvoller Dankbarkeit zu verweigern.

Der an die Zentralst, lle für Arbeilerwohttahitspstege an- gegliederte Ausschuß für Wohlfahrtspflege auf dem Lande ei freut sich der besten Entwickelung. Während die vom HandUsministnivm unterstützte erstgenannte Zentralstelle naturgemäß sich wesentlich mit den die industrielle Arbeit er- schast behufs erben Fr aqen bejchä'tigt, bot ber vom landwntb- sckastlickeN Ministerium kräftig geförderte Arsschuß für Wohl- fahrtepPge auf bim Lande fein Arbeitsgebiet weiter gest eckt und wünscht ganz allgemein, den ländlichen Interessen, also auch vornehmlich dem mittleren und Kleinbauernstande zu dienen. Alles, was dazu beitragen kinn, nicht nur die ma­terielle Situation, sondern auch das ethische und geistige Wohlbehagen und Woblb. finden der kindlichen Bevölkerung zu fördern, das Land dem Landvolke lieb und werth zu er­hallen und dadurch der Abwanderung in die Städte zu steuern, das soll in diesem Aussckusse seinen Mittelpunkt finden, hier sollen alle Fäden zusammenlaufen und von hier

um mit ihr gemeinsam in ruhigerem Laufe bem größeren Thale entgegenzufließcn. Die Kinzig nimmt oberhalb Wächters­bach ihre Kinder mütterlich auf.

Es ist ein in geognostischer Beziehung bedeutsames Fleckchen Erde, dem der Reichenbach entquillt. Viele Namen der näheren und weiteren Umgebung geben heute noch Kunde, daß in früheren Jahrhunderten das Erdinnere hier oben Schätze I zu Tage förderte, welche die Nachwelt nicht mehr kennt, auf deren Vorhandensein in längst vergangener Zeit jetzt nur noch einige Orts- und Quellennamen hindeuten.

Nur ein halbes Stündchen von Reichenbach entfernt liegen die beiden kleinen Ortschaften Ober- und Untersotzbach, noch zum Kirchspiele Reichenbach gehörig. Sie sind in alter i Zeit Sottesbach genannt, ein Name, der zweifellos darauf hinweist, daß hier einst Salz zu Tage trat und ge­wonnen wurde. Jenseits der Höhe, welche das Quellgebiet des Reichenbaches in breitem Rücken umrahmt, fließt ein Bach, der den Namen Salz (alt Salzaha) führt, an dessen oberstem Laufe das Dörfchen gleichen Namens liegt. Weiter unten, am Laufe desselben Baches, nach dem Kinzigthale hin, liegt das Städtchen Soden, dessen altbekannte, wie die neu er- bohrte Soolquelle die Hoffnung erwecken, daß dem forschenden Menschengeiste sich hier noch glücklichere Ergebnisse darbieten werden. Selbst S a l m ü n st e r, zwar schon mitten im Kinzigthale gelegen, darf hier herangezogen werden, weil es noch aus derselben Linie liegt, die wir mit den oben angegebenen Namen gezeichnet haben.

Allerdings von Reichenbach und seiner Umgebung meldet kein Name, keine Gemarkungsbezeichnung aus alter Zeit irgend etwas vom Zutagetreten mineralischer Erscheinungen. Nur sein Name in ältester Zeit Richenbach weist von alters- her hin auf den Reichthum ungezählter Quellen, die seinem [ ß^pfiipf pntfnrinnen. Aber andere beglaubigte Nachrichten be- .

rach allen Seiten hin Anregungen ausgehen. Wie viele wohlmeinende Menschen gibt es noch auf dem Lande, die gern gemeinnützig in diesem Sinne werken möchten uns denen nur der richtige Zusammenschluß und die richtige Anleitung fehlt, um fruchtbringende Resultate zu erreichen! Der Aus­schuß ist gern bereit, allen solchen mit Rath und That bei­zusteben. Er erhofft, daß sich überall Einzelpersonen und Vereine finden werden, die ihn unterstützen und die er seiner­seits wieder förbert. Vielversprechende Anfänge sind schon vorhanden, wie die Mittbeilungen auf der jüngst abgehaltenen Generalversammlung gezeigt haben. In dem Maße, wie sich die bestehenden oder noch zu bildenden Wohüahrlsvereine an den Ausschuß anschließen, wird dieser über mehr Miller und einen reicheren Schatz von Erfahrungen verfügen und da­durch erfolgreicher wirken können. Als ein wesentliches Mittel zur Förderung der Wohlfahrtspflege, sei es nun daß diese von wohlmeinender privater Seite oder von Gemeinde­behörden und Privaten in die Hand genommen wird, hat sich die Anstellung geeigneter weiblicher Kräfte herausgestellt, welche sich den mannigfachen religiösen, ethischen, hygieniichen und oolksthümlichen Aufgaben der Wohlfahrtspflege berufs­mäßig widmen und als ausführerde Organe der obenge- nannttn Personen und Körperschaften dienen können. Hier ist ein Feld für die Frauenbewegung unserer tage gegeben, dessen Bestellung sicher zu keinem der Vorwürfe führen kann, welchen einzelne über das Ziel hinausschießende Zweige dieser Bewegung nickt mit Unrecht gesetzt sind. Wie vi le Damen, gerade der höheren Gesellschaftskreise würden in einer solchen Thätigkeit auf dem Lande einen beliebigeren Beruf und eine zufriedene Existenz finden können. ES geboxt dazu frei­lich eine besondere Ausbildung für diese nicht leichten Aus­gaben. Dies ist auch schon von den verschiedensten Seiten anerkannt und sind demgemäß entsprechende Unterrichtskurse ins Leben gerufen. Neben den kürzlich hier erwähnten Kursen in Neurode ist auf ein ähnliche Ziele verfolgendes Unter­nehmen des Prinzen Albrecht zu Solms-Braunfels in Schloß Werdorf und auf die Sckule aufmerksam zu machen, welche ein Komitee hochstehender Damen, an dessen Spitze Fräulein v. Kortzfleisch in Hannover steht, in Nieder-Ofleiden bei Homberg in Oberhtssen auf einer Besitzung der Freifrau v. Schenk ins L.ben gerufen hat. Hier sollen nicht mit junge Mädchen in die Praxis der Haushaltung eingeführt, sondern auch alle solche, welche hierzu den Beruf verspüren, für eine dauernde Thätigkeit im Dienst der Wohlfahrtspflege auf dem Lande ausgebildet werden. Der Ausschuß für Wohlfahrts­pflege, dessen Bureau sich Berlin, Schillstraße In, befindet, ist gern bereit, über diese Anstalten wie über sonstige hier einschlagende Fragen auf Wunsch nähere Auskunft zu er­theilen.

Unter den beim Reichstage eingehenden Petitio­nen befinden sich auch verschiedeue, die sich auf Aenderungen der Klasseneintheilung der Orte und des

vor mehr als 200 Jahren eine Quelle sich erschloß, die das Interesse der weitesten Kreise wegen der ihr innewohnenden Heilkräfte in Anspruch nahm. Akten des Fürstlich Isenburg. Schloßarchivs zu Birstein sind die Quellen, welche uns über den zu Tage getretenen und von weiten Kreisen der leidenden Menschheit besuchten und gebrauchten Gesundbrunnen Kunde geben. Ihnen wollen wir in nachfolgenden Mittheilungen folgen.

Die hier in Betracht kommenden Akten sind zu einem Fascikel vereinigt, welches die Aufschrift trägt:

Verschiedene Medicinal- und andere Bedenken über den zu Reichenbach entstandenen gesundt-Brunnen und dessen erbten betrff. Anno 1665."

Das Aktenstück, welches über die Entdeckung der Quelle und ihre Heilerfolge berichtet, trägt die Aufschrift:

Kurtze und gründtliche Nachricht wegen deß jüngst ent- standtenen Heilbrunnenß Allhir zu Nidderreichenbach, wie selber gefundten, ausgebreitet und waß für würkung er von der erfinbung biâhero, soviel bekannt, gehabt." Leider hat der Verfasser des Schriftstückes seinen Namen nicht genannt, doch vermuthe ich ihn in dem damaligen Pfarrer des Kirchspieles Reichenbach, einmal wegen des zwei­mal vorkommendenAllhir zu Nidderreichenbach", bann, weil in die Mittheilung selbst mehrmals lateinische Redensarten eingeflochten sind.' Ueber die Entdeckung der Heilquelle erzählt er nun, daß sich bereits im Juli 1664 einige Anzeichen von dieser Quelle haben erkennen lassen, aber sie seien ohne be­sondere Beachtung geblieben. Im Mai des Jahres 1665 mürben die um die Quelle liegenden Erden,die sonsten sigillata genannt," genauer untersucht undmit den gleichen vormals zu Herborn sich befindenden Erden" verglichen. Dabei ergab sich, daß die Erden bei Reichenbach jene bei Herborn im Geschmack an süßer Fettigkeit und Lieblichkeitnit wenig"