Erstes Blatt. *
Hanauer Anzeiger
«t°-„m°»,spr°is- Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau. s»««^.«:
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Nr. 49.
Samstag den 27. Februar
1897.
Amtliches.
^taöt&reio ^anait.
Der Wilhelm Zeuner hier ist als Ortâschätzer für Mobilien und als Auktionator für die Stadt Hanau am 22. ds. Mts. auf Widerruf bestellt und eidlich verpflichtet worden. Hanau am 22. Februar 1897.
Königliche Polizeidirektion.
P. 1902 v. Schenck.
Stadt- und Landkreis Hanau.
Alle Personen des Stadt- und Landkreises, welche Handel mit Arzneimitteln (Drogen und chemischen Präparaten, welche zu Heilzwecken dienen) treiben, werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie davon nach § 35 der Gewerbeordnungs Novelle vom 6. August 1896 der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten haben.
Hanau am 23. Februar 1897.
Königliche Polizeidirektion.
P. 1896 v. Schenck.
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Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Das III. Bataillon 1. Nassauischen Infanterie- Regiments Nr. 87 und das Thüringische Ulanen-Regiment Nr. 6 werden in der Zeit vom 2. bis einschließlich 5. März er. ein gefechtsmäßiges Schießen mit scharfer Munition in dem Gelände nördlich des Exerzierplatzes in der Richtung vom Bahnübergang nach der Fallbachbrücke abhalten.
Das Gelände, welches im Westen an der westlichen Grenze des Exerzierplatzes, im Süden an der Pariser Straße, im Osten an der Hanauer Kleinbahn (Hanau—Langendiebach) und im Norden an dem von Langendiebach über Reußer Hof durch den Bruchköbeler Wald führenden Wege durch Sicherheitsposten abgesperrt wird, darf von 7 Uhr morgens bis 4 Uhr nachmittags nicht betreten werden.
Den Weisungen der Sicherheitsposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Hanau am 25. Februar 1897.
Der Königliche Landrath
v. Schenck.
^taötRreie ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes..
Höhere Mädchenschule.
Anmeldungen für das am 22. April beginnende neue Schuljahr werden vormittags von 11—12 Uhr im Schulgebäude, Steinheimerstraße 37, entgegengenommen, und es sind hierbei die Geburts- und Impfscheine vorzulegen.
Kleines Feuilleton
Das Hanauer Marktschiff.
Eine kurze Geschichte des Verkehrswesens auf dem Main im Mittelalter und z. Zt. der Gründung von Neu-Hanau.
Von Ernst J. Zimmermann.
(Schluß.)
Den weiteren Verlauf dieser Zwistigkeiten schildert Bernhard folgendermaßen: „Die Hanauischen Räthe, welche im Wirtzhauß, zum Schwar tzcn Bären genannt, zu ihnen ge kommen, nahmen den Vortrag in kurze Ueberlegung und dienten den Abgeordneten, doch ihrem abwesenden Herrn unvorgegriffen, darauf, es seyn Jhro Gnaden nicht gemeiner, Jhro Churfürstliche Gnaden an dero regalien Eintrag zu thun; hingegen man sich dißseitâ auch nicht versehen wollte, daß der Ertzbischof einer Herrschaft Hanau an derselben wol erlangten und biß daher ruhig continuirten regalien des Maynstro mes, so weit sich derselben Landschaft und Gebiet erstrecke, Eintrag zu thun, dieselbe zu entziehen, zu benehmen und anzufechten gemeynt sein würde. Weil auf maintzischer feiten eine zeit hero allerhand ungewöhnliche, unnachbahrliche gewalt- tbätige Eingriffe, attentata und neuerunge an unterschiedene Orten fürgangen, darbeneben auch unterschiedliche betrauliche avisen von den Maintzischen Unterthanen selbst einkommen, so hätten Jhro Gnaden weniger nichts thun können, dann zu maintinirung und gar nicht zur offension ihrer erlangten regalien, mit denen sie vom heil. N. N. belehnt, etliche Unterthanen auf dero eintzige Hobe Obrigkeit zu legen, welche auch nach Gelegenheit auf dem Werth auf Hanauifcher feite sich gehalten, welches alles doch anders nicht gemeynet gewesen und noch denn nur devensive und gar nicht offensive gegen solche Thätlichkeiten und feindliche Bedrohung sich zu
In die unterste Klasse IX werden diejenigen Kinder ausgenommen, welche 6 Jahr alt sind. Den geltenden Bestimmungen gemäß finden jedoch auch die Kinder, welche dieses Lebensalter bis zum 1. Oktober zurücklegen, sofern sie in körperlicher und geistiger Beziehung zum Schulbesuche reif erscheinen, zu Ostern Aufnahme.
Hanau den 18. Februar 1897.
Der Dirigent der höheren Mädchenschule
Bun genstab. 2421
Kauaun KruchMsen-Gtuosstllschaft.
Das für 1897 auf V/2 M. vom Hanauer Morgen festgesetzte Bruchwiesengeld ist zur Erhebung ausgeschrieben. Die Interessenten werden ausgefordert, ihre Beiträge nach Maß gäbe der ihnen zugehenden Anforderungszettel bis zum 15. März d. Js. an den Rechnungsführer der Genossenschaft, Herrn Oekonom Heinrich Jung — Hospitalgasse 8 N. - dahier, zu entrichten.
Der Vorsteher.
Bell, Domainenrath. 2843
Unsers Kaiserpaares Hochzeitstag.
27. Februar 1881.
Während man überall im deutschen Vaterlande sich zu würdiger Feier des 22. März rüstet, des Tages, der uns vor hundert Jahren unsern Heldenkaiser bescheerte, wollen wir auch eines hocherfreulichen Familienfestes nicht vergessen, das Hellen Sonnenschein über unser theures Herrscherhaus, Hellen Sonnenschein auch über den Lebensabend des verklärten großen Kaisers ausgoß.
Am 27. Februar 1881 erhielt der Herzensbund seine kirchliche Weihe, den der jugendliche Prinz Wilhelm und die anmuthige, von ihm erkorene deutsche Fürstentochter, Prinzessin Auguste Viktoria von Schleswig-Holstein-Souderburg-Augusten- burg miteinander geschlossen hatten.
Schon die Verlobung des preußischen Thronerben mit dieser edlen Fürstin von deutschen: Stamme hatte in Preußen wie in ganz Deutschland lebhafte Freude und jene herzliche Theilnahme erregt, die wir Preußen wie Deutschen in Leid und Freud' unsern Fürstenhäusern entgegenbringen, mit denen wir uns so innig verbunden fühlen, als wären wir eine große Familie, deren Haupt und Krone unsere angestammten Herrscher sind. Bei einem festlichen Mahle in Schloß Babelsberg, dem auch der Fürst und die Fürstin Bismarck beiwohnten, am 2. Juni 1880, machte Kaiser Wilhelm den anwesenden Fürstlichkeiten die Verlobung seines Enkels kund. Die allgemeine Theilnahme war um so freudiger, als sie auch der Tochter des früh verstorbenen Prinzen Friedrich von Augustenburg galt, der einst die Hoffnung des meerumschlungenen Schleswig- Holstein gewesen war und die nun als Braut des künftigen
schützen. Der zweyte Punct habe auf diesen fast seine reso- lution. Doch könnten sie dabey anzumelden nicht umgehen, daß zuvor etliche Maintzische Schiff wieder ausgerichte Verträge unangemeldet für über gefahren, und weil man nicht gerauft, ob dies Schiff deren eins gewesen oder aber der ein gekommenen avisen nach darauf gefahr zu besorgen seyn mögte, wäre es derowegen angehalten nnd zurück gestellt, als man aber befunden, daß es deren keines gewesen, auch daß S. Gn. keine Gefahr daraus zu befahren, wieder passiret worden. Was das Küchenschiff anlangte, wäre dem nicht so und käme ihnen das Vorgeben, das man niemals in Sinn genommen, sremd vor. Wer die Drâu Woite ausgestoßen, müßte man angeben, bevor man solchen glauben zu stellen könnte. Von feiten Hanau wüste man nicht zu begreifen, da der Churfürst in der Pfaltz beyderseits strittigkeilen in der Güte zu legen unterfangen, wie ihre Churs. Gnaden von Maintz tempore durantis concordiae das Hanauische Schiff in flumine publico, da jedermann aus und abzufahren erlaubt und sonderlich auf Hanauifcher Seite in ohngezweifel- ter eintziger Obrigkeit, und da Maintz gantz nichts zu suchen hätte, gleichwol überfallen, die Wandersleute disseits auf dem Land auffangen, mit Gewalt in das Maivtzische Schiff nöthigen, die so im Hanauischen Schiff darauf setzen, die Waaren bis dato aufhalten, die Schiffe gefangen nehmen, das Schiff zerhauen und endlich gar versenken lassen können. Wiederum, daß man den Schultheis zu Nidda mit Gewalt aus dem Flecken abgeholet und gefänglich gehalten, im Auheimer 'Rausch wider Herkommen gejaget und was dergleichen thätliche eingrife, so eine Zeit Hero gegen Jhro Gnaden und der Grafschaft vergangen, mehr seyen. Nicht zu gedenken, wie viele bedräuliche redm gefallen, als nemlich, daß an einem Amt allein 500 Soldaten sollen aufgemahnet werden, die
Neustatt zu plündern und daß man den Bürgern hinterbracht, weder sich noch ihre Waaren in Hanauischen Schiffen
Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhaltungsblatt 16 Seiten.
deutschen Kaisers die Versöhnung der einst widerstreitenden Interessen besiegelte.
Am 26. Februar 1881 hielt die Prinzessin Braut ihren feierlichen Einzug in das reichgeschmückte Berlin, das mit Jubel die deutsche Fürstin, die künftige Kaiserin, empfing. Ihre hoheitvolle Anmuth, die mit echt christlichem Sinn gepaarte Liebenswürdigkeit ihres Wesens gewannen ihr im Sturme alle Herzen. Und wer war es, der an der Spitze der Leibcompagnie des 1. Garde-Regiments zu Fuß als Befehlshaber der Ehrenwache die bräutliche Fürstin empfing? Prinz Wilhelm hatte es sich nicht nehmen lassen, an diesem festlichen Tage solchen Ehrendienst zu thun. So beging der Enkel des Heldenkaisers, des tüchtigsten und pflichtgetreuesten Soldaten im deutschen Heere, die Vorfeier seiner Hochzeit; denn auch er war Soldat vom Scheitel bis zur Sohle, er hatte sich den erlauchten Großvater zum Vorbild genommen in der hohen Auffassung des militärischen Berufes, wie sie im Hause Hohen- zollern üblich war vom großen Kurfürsten bis auf diesen Tag. Und Prinz Wilhelm, der eifrige Compagnie-Chef, hatte sich nicht darauf beschränkt, seine Compagnie beim Einzuge zu übernehmen, er hatte zuvor in Potsdam mit dieser Compagnie eine gründliche Vorübung abgehalten, damit nachher alles „klappte".
Auch am Vermählungstage selbst, einem Sonntage, blieb Prinz Wilhelm seiner Hauptmannschaft eingedenk: er begab sich am Morgen nach Potsdam, um seinem Feldwebel das demselben verliehene Allgemeine Ehrenzeichen persönlich zu übergeben.
Abends 7 Uhr fand in der Kapelle des Berliner Königsschlosses die Vermählung statt. Ober-Hofprediger Kögel hatte feiner Traurede die Worte der Schrift zu Grund gelegt: „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei, die Liebe aber ist die größte unter ihnen!"
Längst verrauscht sind jene festlichen Tage, schon 16 Jahre sind darüber hingegangen. Sechs prächtige Knaben und ein rosiges Töchterlein sind dem hohen Paare geschenkt worden, und die junge Liebe hat sich erhöht und verklärt zu einem herzinnigen, in frohen und trüben Tagen bewährten Einvernehmen, das, ruhend auf gemeinsamem Gottvertrauen und gemeinsamer, echt christlicher Anschauung von ehelicher Gemeinschaft und Fürstenberuf, die herrlichste Bürgschaft dauernden goldechten Glückes ist. „Den Edelstein im Golde Meiner Krone", so hat Kaiser Wilhelm einst im Heimathlande der hohen Frau diese seine Lebensgefährtin bezeichnet. Als solch ein Edelstein wahrlich hat sich die hohe Frau bewährt. Welch reiche Anregung verdankt ihr das kirchliche Leben, die Er- weckung christlicher Gesinnung im Volke, der Kirchenbau in der Reichshauptstadt Berlin. Wie gehört ihr ganzes Herz der christlichen Liebesthätigkeit, und wie eingehend und leutselig weiß sie mit den Armen und Kranken zu reden; für jeden, auch für den Geringsten hat sie ein freundliches, zum Herzen
finden zu lassen. Tie Zeit litte es nicht, mehrere Beschwerden anzuführen und vermeinten die Hanauische Räthe die Abgeordneten würden mit dieser Antwort zufrieden seyn und alles dahin richten, daß gut nachbahrschaft unterhalten würde; wie man dann diesesorts weniger nicht zu thun gemeynet. Diese nahmen die resolution an und versprachen J. Churs. Gn. alles zu referiren. Auf die andere Puncten hatten sie keinen Befehl, sich mit ihnen einmlaßen; doch könnten sie versichern, daß sie von keinem Uebersall der Neustatt nichts wüsten. Hierauf reisten sie fort und des andern Tags kam unser Graf von Heidelberg wieder an. Maintz bliebe indessen einen weg wie den andern bey seiner praetendirten Gerechtigkeit des Maynstroms und so bliebe die Sach noch lang in einem verwirten Zustand, so der folgenden Vormundschaft noch viel zu schaffen gegeben." _
Als Mainz später wieder einmal das Marktschiff fortnahm, legte sich die Witwe Philipp Ludwig II., die energische Katharina Belgica nicht lange auf das Klagen, womit bei Kurmainz überhaupt nicht viel auszurichten war, sondern sie ließ einen Einfall in die Mainzer Walvnngen aussühren und dort so viel Stämme fällen und fortnehmen, daß sie viele Schiffe davon hätte bauen lassen können. Man wollte sogar von Mainzischer Seite aus verhindern, daß die Hanauer die Leiche eines im Main Ertrunkenen aufsuchten, da ließ aber die Regentin etliche Geschütze gegen allen Widerspruch von feindlicher Seite an dem Strom auffahren und verschaffte sich so ihr Recht. Durch dieses beherzte Vorgehen brachte sie es endlich so weit, daß die Mainzer nach und nach von ihren „praetensionen“, wenigstens so lange als Katha- rina's Vormundschaft bauerte, abstanden.
Das Hanauer Marktschiff war aber auch fernerhin noch vom Unglück verfolgt, denn am 18. April 1633 (auf grünen Donnerstag) fuhr dasselbe gegen einen Pfeiler der Frankfurter Brücke und zerschellte, doch wurden sämmtliche auf dem Schiff