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Hanauer Anzeiger

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Nr. 48.

HU .............................

Hierzu Amtliche Beilage" Nr. 17.

Amtliches, ^anö&rets ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landralhsamtes.

In Wirtheim und Unterreichenbach, Kreis Gelnhausen, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und sind die Sperrmaßregeln aufgehoben worden.

Hanau am 24. Februar 1897.

Der Königliche Landrath

V. 1763 v. Schenck.

Dimstnalkriliiteu ans dem Kreise.

Gefunden: Am 24. ds. Mts. aus der Bruchköbeler Landstraße einige Maschinentheile. Baares Geld. Eine le­derne Pferdedecke.

Hanau am 26. Februar 1897.

Offiziers Pensionirungen.

Der Humor in der Weltgeschichte behauptet auch in der Gegenwart sein Recht. Alljährlich, wenn im Reichstage der Titel über die Offizierspenstonen bei dem Militäretat aur Sprache kommt, verwandeln sich die sonst in den Angriffen auf den deutschen Offieierstand unermüdlichen Lobredner deS Milizsystems zu ft urigen Anwälten der Berufsoffiziere und erheben laut ihre Stimmen gegen die in den zunehmenden Verabschiedungen dienstkräftiger Männer liegende Unbilligkeit. Gewiß empfindet es mancher brave Offizier bisweilen als eine Härte, wenn seinen militärischen Hoffnungen durch die Pensionirung plötzlich ein Ziel gesetzt wird. Aber in den für die Verabschiedung der Offiziere maßgebenden Grundsätzen der Heeresverwaltung muß doch ein berechtigter Kern liegen, sonst erfreuten sie sich sicherlich nicht der sozialdemokratischen und volksparteilichen Ungnade. Und so ist es auch.

Es ist unbestreitbar, daß die Verabschiedung weder für die Armeeverwaltung, noch für einen Offizier eine erfreuliche Seite hat; es soll auch zugegeben werden, daß eine Zeit lang mit ungewöhnlichem Nachdruck die Pensionirung vieler Offi­ziere durchgeführt wurde. Aber über jeden Zweifel ist es auch gestellt, daß die bei den Offiziers-Verabschiedungen leitenden Gesichtspunkte lediglich den Rücksichten auf die Tüchtigkeit der Armee entstammen, und daß da, wo Pensto- nirungen erfolgten, auch ein zwingender Grund vorhan­den war.

Soll unsere Armee nicht rosten, sondern immer ein scharfes Schwert zur Vernichtung der Widersacher des Vaterlandes sein, so ist die erste Anforderung, daß sie in jugendlicher Kraft erhalten bleibt, und daß vor allem ihr Kopf, das

Kleines Feuilleton.

Das Hanauer Marktschiff.

Eine kurze Geschichte des Verkehrswesens auf dem Main im Mittelalter und z. Zt. der Gründung von Neu-Hanau.

Von Ernst I. Zimmermann.

(Fortsetzung.)

II.

Gehen wir nunmehr zur Gründung von Neu-Hanau über. Der Artikel 16 der am 1. Juni 1597 mit den Niederländern abgeschlossenen Kapitulation lautet:So soll auch zum Sechzehenden, die Anordnung und Versetzung geschehen, das Wöchentlich zwey öffentliche Marcktage, auf welchen so viel möglich, alle nothdürfstige Victualien mögen gebracht und zu feilem Kauff gegeben, angestellet und gehalten «erden, wie sich dann auch die Frembden, so wol als die Inh eimischen der zweyen Messen oder Jahrmärkten, damit diese Herrschafft von undencklichen Jahren von der Koyserl. Majestät ist pri- vilegirt worden, gebrauchen mögen. Item, daß ein oder zwey Ordinari Schiff, so täglich oder zum wenig sten, zwey oder dreymal in derWochen, aufs- und ab nach er Francksurt fahren, ange- stellt, und gegen die Gebühr gehalten werden."

Es währte nicht lange Zeit bis das Marktschiff in Gange gebracht wurde, denn im Jahre 1600 soll es schon gefahren sein. Di stimmte Nechrichten hierüber konnte ich nicht auffinden. Ltrsner meldet in seiner Franks. Chronik vom I. 1603 13. S<pt.:Als der Harcuisch Markschiffer onge- halten und gebetten, daß man ihme mit seinem Schiff einen bequemen Platz am Moyn zum onsohien verordnen wolle: Soll man dem Markschiffer sagen, daß er an der Fahr- psorlen am Ufer cnschren thue, dm neben aber den Fehrern

Freitag den 26. Februar

Offizierkorps, nicht den Mängeln des Alters verfällt. Prenßi- sche Generale haben zwar vielfach noch im Greisenalter un­vergängliche Dienste geleistet. Das Talent und die milk tärische Schneidigkeit wird immer in Deutschland rückhalt­lose Anerkennung finden. Doch die Ausnahmen dürfen nicht die Regel bilden, und bei den gegenwärtigen hohen An­forderungen an unser Heer muß mit rücksichtsloser Strenge darauf gesehen werden, daß nur die voll bewährten Kräfte ihr verbleiben.

In unserm Offizierkorps muß ferner die Freude am Be­ruf stets lebendig sein; diese wird naturgemäß beeinträchtigt, wenn der Offizier übermäßig' lange in einer Charge verbleibt, und nicht durch die Aussicht auf baldiges Avancement zu neuer Vervollkommnung in seinem Dienst angespornt wird. Es sind unerläßliche Gebote der vaterländischen Selbsterhal­tung, welche auf die Erhaltung der Jugendkraft und Strebens- freudigkeit des Offizierkorps hinzielen, und wenn dem Staat durch die Verzichtleistung auf den Dienst aller nicht ganz be­sonders qualifizirten Offiziere auch erbebltche Lasten erwachsen, so sind sie doch verschwindend gegenüber den Vorzügen eines voll auf der Höhe seiner Aufgaben stehenden Offizierkorps.

Uebrigeus haben sich die Verabschiedungen in den letzten JaLren verhältnißmäßig gemindert; aber wo sie auch verfügt worden sind, entziehen sie sich unzweifelhaft der Beurtheilung durch den Reichstag. Nach der Verfassung ist unser Kaiser der oberste Kriegsherr. Er allein ernennt die Offiziere, er allein ist also auch befugt, darüber zu bestimmen, wie lange eine militärische Kraft dem Heere nützt und erhalten bleiben soll. Die Redner der Sozialdemokratie und der Volkspartei im Reichstage, die fich nicht abfällig genug über die Offiziers pensionirungen äußern konnten, haben deshalb die Zurecht­weisung durch den Kriegsminister wohl verdient. Ihr Eifern gegen die Verabschiedungen im Heere stellt einen Angriff auf ein Kronrecht dar, und da es überhaupt nicht zu Gunsten des Offizierkorps, sondern nur zur Untergrabung des festen Haltes der Armee angewandt wurde, so wird es im Volke nicht nur keine Zustimmung, sondern Verurtheilung finden.

r.

Politische und unpolitische Nachrichten.

(Depeschen-BureauHerold".)

Berlin, 25. Febr. Wie aus Wilhelmshaven gemeldet wird, beabsichtigt nach den bisherigen Bestimmungen der Kaiser, am 4. März dort der Rekruten Vereidigung beizu­wohnen.

Berlin, 25. Febr. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: An die Meldung einer hiesigen Korrespondenz, nach welcher auf die Einbringung einer Novelle zum Vereinsgesetz in der laufenden Session des preußischen Landtags nicht mehr zu rechnen sei, waren seitens derFranks. Ztg." allerlei poli­tische Kombinationen geknüpft. Diese sind hinfällig, denn

der Orts vfferlegen, dieweil er des Tags nit lang an diesem Ort, zu halten pfleget, daß sie jhme nach Gelegenheit in etwas mit jhrem Nachen weichen thun. (Im Jahre 1615 bittet die Stadt Hanau den Rath von Frankfurt wiederum, einen Platz zur Anfahrt der Hanauischen Schiffe an­zuweisen.)

Das Erzstift Mainz sah dem Hanauischen Treiben seit Gründung der neuen Stadt mit wachsamen Augen zu, und wie es den Bau von Neu-Hanau untersagt hatte, weil der Bauplatz aus des gnädigen Herrn von Mainz Wildbann sich befand, so untersagte es nunmehr die Marktschiffahrt, mit der Begründung, daß diese ein kurmainzisches Regal sei und Mainz habe auch die Herrschaft über den Mainfluß mit Ausschließung Anderer. In Hanau schenkte man dem Mainzer Verbot selbstverständlich keinerlei Beachtung. So entstand denn ein jahrelanger Streit, der noch nach dem Tode des Grafen Philipp Ludwig II. fortdauerte. Ich folge uunmehr in meiner aussöhrlichen Schilderung dieser Streitig­keiten zumeist der um die Mitte des vorige» Jahrhunderts von dem Hanauischen Archivar Bernhard verfaßtenHistorie der Herren und Grasen von Hanau" (Manuscript im Staats- Archiv zu Marburg).

Mainz beschloß nun, da seine Verbote keinerlei Wirkung ausübten, zum Angriff überzugehen. Am 1. April 1607 er­hielten drei mit Soldaten bewaffnete Schiffe von Aschaffen­burg den Befehl sich des Hanauer Marktschiffes zu be­mächtigen. Außerdem hielten die Mainzer unter Anführung des Cteirhe'mcr Amtmanns im Dorfe Diedesheim noch 300 andere Soldaten in zwei Schiffen in Bereitschaft, also Streit­kräfte genug, das unbewaffnete Schiff zu bemeistern. Das­selbe sei auch in ihre Hände und wurde nach Diedesheim gebracht, wo die Waaren ausgeladen wurden. Der Stein- Heimer Amtmann gab Befehl, alle Namen der Reisenden, welche sich aus dem Schiffe befanden, auszuzeichnen und nach­

1897.

nach unserer Kenntniß besteht die Absicht fort, Dem Landtage die angekündigte Vorlage zu machen.

Berlin, 25. Febr. DerNordd. Allg. Ztg." wird aus Wien telegraphirt: Die Mächte sind über die Art des Vor­gehens in der kretensischen Frage bereits vollständig einig, nachdem jetzt auch die Zustimmung Frankreichs erfolgt ist. Die Botschafter in Konstantinopel werden der Pforte die Ab­sicht der Mächte, die Pacifikation der Insel namens der Türkei durchzuführen, anzeigen. Die gleiche Notifikation wird an Griechenland mit der Aufforderung erfolgen, die Insel zu räumen. Die Notifikation wird gleichbedeutend mit einem Ultimatum dergestalt, daß im Falle der Weigerung Griechen­lands auch die Blockade des Pyräus von allen Mächten akzeptirt ist. Die Einigung der Mächte erfolgte auf der be­kannten Basis einer Autonomie Kretas unter türkijcher Souveränetät.

Berlin, 25. Febr. DerReichsanzeiger" veröffentlicht die kaiserliche Verordnung, betr. die Gerichtsbarkeit der deut­schen Konsuln in Egypten vom 15. Februar 1897.

Wien, 25. Febr. DieNeue Freie Presse" meldet aus Konstantinopel, die Situation ist bedeutend beruhigter. Die türkischen Rüstungen sind defensiver Natur. Jeder An­griff türkischerseits ist ausgeschlossen.

Wien, 25. Febr. Die von Berlin aus verbreitete Ver­sion, daß die zwischen den Mächten schwebenden Vorbesprech­ungen bereits zu einer Einigung der Mächte über die zu er­greifenden Maßregeln in der Kreta-Frage geführt hätten, wird von hiesigen diplomatischen Kreisen als verfrüht bezeich­net. Bisher sei noch gar nichts positives erzielt. Mehrere Großmächte hätten selbst auf die von Petersburg nnd Wien ausgegangenen Vorschläge bisher noch nicht geantwortet. Für eine Blockade des Pyräus seien nach wie vor weder England noch Frankreich und Italien zu haben.

London, 25. Febr. Im Ministerrath, welcher gestern stattfand, wurden definitive Beschlüsse in Betreff Kreta nicht gefaßt.

London, 25. Febr.Daily Chronicle" meldet, der österreichische Firanzminister sei geneigt, den Posten eines Gouverneurs in Kreta zu übernehmen, sobald die Insel von den Mächten für autonom erklärt werde.

London, 25. Febr. DemStandard" zufolge wird der Sultan, sobald alle Kriegsvorbereitungen gegen Griechen­land erledigt sein werden, ein Ultimatum an Griechenland stellen betreffs sofortiger Räumung Kretas.

London, 25. Febr.Daily News" lassen sich aus Rom melden, daß italienische Freiwillige sich nach Kreta be­geben haben.

London, 25. Febr. Aus Kanea wird gemeldet, 600 Mann griechische Truppen seien in Cherson ans in der Nähe von Kanea mit drei Kanonen und Munition an Land ge­gangen. Dieselben stehen unter der Führung eines aus Griechenland gekommenen Insurgenten.

dem denselben verboten worden war, sich in Zukunft dieser Fahrgelegenheit weiter zu bedienen, wurden sie auf freien Fuß gesetzt. Dem Marktschiffer Weydel hingegen wurde mit seinem Gesinde der Arrest angekündigt, weil er keinen Ge­leitsbrief vorzeigen konnte. Auf die Frage, ob Juden in dem Schiffe seien, konnte nur ein kleiner Judenbub vorge- führt werden, den man sodann in Verwahrung führte. Da­mit dieser Ueberfall in der Stadt Hanau nicht vorzeitig be­kannt werden sollte, wurden die auf dem Weg nach Hanau sich befindenden Zuschauer, Christen wie Juden, von den Mainzern gefangen genommen. Den Schiffer Weydel führte man nach Steinheim ins Gefängniß, aus welchem er am 11. April mit dem eidlichen Versprechen entlassen wurde,daß er seine Schiffahrt einstellen werde."

Unmöglich konnte der Graf von Hanau dieser unrachbar- lichen Handlungsweise mit gleichgiltigen Augen zuschauen. Es wurde der Vorschlag gemacht,Repressalien" zu ge­brauchen und sich Mainzischer Schiffe zu bemächtigen; man faßte dabei dasordentlich gehende" Miltenburger Schiff ins Auge. Der Oberschultheiß Menger und der Stadtschreiber Martin Schefer paßten demselben mit einer Mannschaft auf, griffen es an und führten Schiff sammt Schiff­mann und Knecht am Ostermontag nach Kesselstadt. Dem Schiffer wurde bedeutet, daß Hanau durchaus nicht gewillt sei, sich die unberechtigten Eingriffe von Mainzischer Seite gefallen zu lassen; man ließ denselben aber doch nach vor- bergegangener ausdrücklicherprotestation gegen die Mairzischen Neuerungen", ohne seine Waaren anzutasten, un­gehindert fortfahren.

Um den Marktschiffverkehr mit Frankfurt aufrecht zu er­halten, wurde schon am 10. April 1607 ein neues Hanauisches Schiff nach Frankfurt entsandt und mit einer Bedeckung von 150 Mann versehen. Ter Schultheiß Ludwig Holtzer zu Eichen erhielt den Befehl, erfordernden Falls in allen dem