Hanauer Anzeiger.
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Nr. 47.
Hierzu „Amtliche Beilage" Nr. 16.
Kieastnachrichtea aus dem Kreise.
Gefunden: Auf der Wiese von Steinheim nach Auheim ein schwarzwollenes Umhângetnch.
Zugelaufen: Ein brauner Jagdhund m. Geschl.
Verloren: Ein rothes Ledertäschchen mit Strickzeug; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Hanau am 25. Februar 1897.
4>taötUreiö J>anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Höhere Mädchenschule.
Anmeldungen für das am 22. April beginnende neue Schuljahr werden vormittags von 11—12 Uhr im Schulgebäude, Steinheimerstraße 37, entgegengenommen, und es sind hierbei die Geburts- und Impfscheine vorzulegen.
In die unterste Klasse IX werden diejenigen Kinder auf genommen, welche 6 Jadr alt sind. Den geltenden Bestim- mungen gemäß finden jedoch auch die Kinder, welche dieses Lebensalter bis zum 1. Oktober zurücklegen, sofern sie in körperlicher und geistiger Beziehung zum Schulbesuche reif erscheinen, zu Ostern Aufnahme.
Hanau den 18. Februar 1897.
Der Dirigent der höheren Mädchenschule
Bun gen st ab. 2421
Tagesschau.
Die Vorbereitungen zu der Hundertjahrfeier für Kaiser Wilhelm den Großen nehmen den gedeihlichsten Fortgang, und ist nicht daran zu zweifeln, daß wir einer nationalen Kundgebung im großartigsten Stile entgegen gehen. Die Deutschen im Auslande nehmen an der bevorstehenden Feier regen Antheil. — Aus folgenden Städten sind bis jetzt bei dem Berliner Ko nitee Kränze mit der Bitte bestellt, sie am 23. März am National-Denkmal niederlegen zu lassen: London, Coban (Guatemala), Johannesburg (Transvaal), Joinville (Brasilien), Apia (Samoa- Jnfeln), Montevideo (Uruguay), La Patz (Bolivien), Kapstadt, Jaluit (Marschalls-Inseln, Bogota (Columbien), Jerusalem.
Die jüngsten Ministerreden in Berlin, London und Paris haben erkennbar die Einigung der Großmächte in der kretischen Frage wesentlich gefördert. So sehr jene ministeriellen Auslassungen im einzelnen den örtlichen Anschauungen augepaßt waren, so stimmen sie doch im ganzen nicht nur in der Verwerfung der Einverleibung Kretas durch Griechenland, sondern auch darin überein, daß der unhaltbar
Kleines Feuilleton.
Das Hanauer Marktschifs.
Eine kurze Geschichte des Verkehrswesens auf dem Main im Mittelalter und z. Zt. der Gründung von Neu-Hanau.
Von Ernst I. Zimmermann.
Es ist von dem Verein junger Kaufleute der Vorschlag gemacht und mit Freuden begrüßt woroen, in dem Festzug zur 300 jährigen Jubelfeier auch das alte Hanauer Markt- jchiff wieder ausleben zu taffen. Für Viele wird es daher von Interesse sein, etwas über das älteste Verkehrsmittel zwischen den beiden Städten, Hanan und Frankfurt, zu erfahren. Bevor ich jedoch zu einer Schilderung desselben übergehe, will ich in Kürze das Hanauer und Frankfurter Verkehrswesen auf dem Main im Mittelalter besprechen.
Zwischen Hanau und Frankfurt bestand im Mittelalter kein regelmäßiger Schiffahrtsverkehr. Selbst die Herren und Grafen von Hanau scheinen bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts kein eigenes größeres Schiff, welches sich zur Personenbeförderung eignete, besessen zu haben, da sie zu verschiedenen Zeiten das Frankfurter R a t h s s ch i f f geliehen haben; so zum Beispiel (wie ich aus Schreiben im Frankfurter Stadtarchiv entnehme) 1428 „dem jungen Herren von Hanauwe (Reinhard III.) gein Cölne zu eim tornei" (Turnier) und den 24. Mai 1430 dem Grafen Reinhard (II.) von Hanau, um den Samstag daraus an den Rhein zu fahren. Im Jahre 1453 dankte die Gräfin Margarethe von Hanau der Stadt Frankfurt für das ihr geliehene Raths- schiff. Bald darnach müssen jedoch die Grafen sich ein eigenes Schiff haben anfertigen lassen, denn im Jahre 1469 finden wir sie im Besitze eines solchen, welches zu ihrer freien Verfügung bei Kesselstadt liegt.
Donnerstag den 25. Februar
gewordene Zustand der Insel Kreta durch eine Autonomie unter Erhaltung der Oberhoheit des Sultans zu ersetzen, zunächst aber dem den europäischen Frieden bedrohenden völkerrechtswidrigen Vorgehen Griechenlands ein Ende zu machen sei. Daß die gleiche Auffassung in Petersburg und Wien besteht, war schon vorher bekannt. Auch darüber scheint keine Meinungsverschiedenheit unter den Mächten mehr zu bestehen, daß wenn Griechenland dem Dränge» der Mächte weiteren Widerstand leisten sollte, die von Deutschland vorgeschlagene Blockade griechischer Häfen das wichtigste Mittel bilden würde, diesen Widerstand zu brechen.
Der Petersburger „9t gierungsbote" veröffentlicht das Abkommen zwischen Rußland und Japan über Korea. Derselbe ist buch die Lage in Korea nach dem chinesisch japanischen Kriege veranlaßt worden und berührt die Unabhängigkeit Koreas in keiner Weise, weder nach Außen noch im Innern. Rußland und Japan erklären sich in dieser Uebereinkunft bereit, den König von Korea bei der Herstellung der Ordnung und bei der Einführung einer einheitlichen Heeres und Polizeiorganisation zu unterstützen und ihm zu helfen, die Etats der Ausgaben und Einnahmen mit einander in Einklana zu bringen. Beide Staaten sind bereit, nöthigen Falls ausländische Anleihen zu garantiren, um die Bildung einer Armee und Polizei zu ermöglichen, damit zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Innern nicht die Hülfe des Auslanis nothwendig wird. Ein beigefügtes, bereits am 14. Mai 1896 vom russischen Generalkonsul Wäber und dem japanischen diplomatischen Vertreter Komura in Söul ausgefertigtes Memorandum besagt, daß beide Mächte die Rück ehr des Königs von Korea in - den Palast seiner eigenen Entscheidung überlassen, daß sie ihm dieselbe aber in freundschaftlicher Weise anratheu werden, sobald jede Möglichkeit einer Gefahr ausgeschlossen erscheint. Japan wird gestattet, 200 Gendarmen zum Schutze seiner Telegraphenlinien und 3 Wachkommandos zum Schutze der ja panischen Niederlassungen bei Söul, Fusan und Gensan zu halten, während Rußland gleichstarke Kommandos wie Japan zum Schutze der russischen Gesandtschaft und Konsulate halten darf. Nach vollständiger Wiederherstellung der Ordnung verpflichten sich die Vertragsmächte zur Zurückziehung ihrer Truppen. Soweit es nothwendig ist im Hinblick auf die Erleichterung der Verbindung erhält Japau die Verwaltung der gegenwärtig in seinem Besitze befindlichen Telegraphenlinien. Rußland wird eine Telegrspheulinie von Söul nach seiner Grenze Herstellen. Korea wird gestattet, dieselbe an- zukaufen, sobald es üb r die nöthigen Mittel verfügt. Etwaige Mißverständnisse der beiden vertragschließenden Regierungen über die Bestimmungen dieser Konvention sind von den Vertretern der beiden Mächte in friedlicher Weise beizulegen.
Als Beitrag zur Beurtheilung der wirtschaftlichen Lage auf der Insel Kreta, wie sie die dortigen Wirren geschaffen haben, theilt eine Berliner Firma der „Tgl. Rosch."
Während ein regelmäßiger Verkehr aus dem Main zwischen Hanau und Frankfurt erst durch die Einrichtung des Hanauer Marktschiffes im Anfang des 17. Jahrhunderts entstand (das Offenbacher Marktschiff fuhr sogar erst vom Jahre 1738 an nach Frankfurt) war ein solcher auf der Strecke zwischen Mainz und Frankfurt schon im 14. Jahrhundert im Gange und zwar bestand ein lebhafter Verkehr, nicht nur wöchentlich einmal an den Markttagen, wie an anderen Orten, sondern durch ein täglich fahrendes Schiff. Zog man doch in den fehdereichen Zeiten des Mittelalters, wo es nur irgend ging, die Wasserstraßen den Landstraßen vor, und so entwickelte sich ein viel regeres Leben auf dem Main und seinen Nebenflüssen, als es heutzutage der Fall ist.
Um die Reisenden vor Ueberfällen auf dem Wasser — die Namen einiger „M a r k t s ch i f f s ch i n d e r" sind bekannt — zu schützen, fab man sich genöthigt die Marktschiffe in eine Art Kriegsschiffe zu verwandeln und sie mit Geschütz, Büchsen, Pulver, Armbrust und Pfeilen auszurüsten.
Man nimmt an, daß die Einrichtung der Marktschiffe aus den schon im Anfang des 14. Jahrhunderts auf dem Main fahrenden F r o n s ch i f f e n entstanden ist, über welche die Kaiser zu verfügen hatten. Untersuchungen hierüber anzustellen, würde uns zu weit führen.
In dem „großen" Marktschiff des Henne von Rückingen fährt sogar König Siegmund im Jahre 1414 von Frankfurt nach Mainz. Von 1440 bis 1486 werden als Besitzer des Mainz-Frankfurter Marktschiffes die beiden Hanauer „Henne (Henchen) und Heynrich von Haynauwe" genannt, welche Frankfurter Bürger waren.
Ein Schreiben dieser beiden Marktschiffer an den Frankfurter Rath vom Jahre 1468, worin sich dieselben über die Konkurrenz der Frühschiffer beschweren, will ich hier einsügen,
1897.
einen aus Kandia am 12. Februar abgesandten Brief ihres dortigen Vertreters mit. Es heißt darin: „Die bekannten traurigen Vorgänge in Kanea haben auch hier ähnliche Folgen gehabt und die arme Bevölkerung kommt nun seit zehn Tagen nicht aus der Panik heraus. Die christlichen Magazine sind längst alle geschlossen. Vorgestern plünderte der Pöbel das militärische Zeughaus und »ertheilte über 4000 Gewehre nebst Schießbedarf unter sich. Gestern ging diese wilde Rotte dann an das Plündern der christlichen Waarenlager; nur mit aller Anstrengung und mit Beihülfe der türkischen Notabeln gelang es, einer schweren Katastrophe Einhalt zu thun. Ich habe die Waarenlager von Georgiades und Dr. Pappadakis unter den Schutz des deutschen Konsulats gestellt und hoffe, sie so zu retten. Leider kann natürlich unter solchen heillosen Zuständen an Inkassos nicht gedacht werden und ich muß sie bitten, damit Geduld zu haben. In Zukunst muß Kreta vom Kreditmarkt gestrichen werden, denn unter solch heilloser Mißwirthschaft kann an ein geordnetes Geschäft nicht gedacht werden." — Der Brief bekundet, daß auch deutsche wirthschaft- liche Interessen auf der Insel nicht unvertreten sind, und daß auch für den deutschen Handel eine baldige Beilegung der Wirren dringend zu wünschen steht.
Dem Reuter'schen Bureau wird aus Pr sottet von vorgestern gemeldet; In Transvaal ist eine große Verfassungskrise ausgebrochen, weil der hohe Gerichtshof auf seinem Rechte besteht, die-Beschlüsse des Volksraadeâ zu bestätigen, um feststellen zu können, ob sie sich etwa im Gegensatze zur Verfassung befinden. Der Volksraad beräth jetzt über einen Gesetzentwurf, nach welchem die Richter einen neuen Eid dahin ablegen sollen, daß sie die Beschlüsse des Volksraads als Gesetz annebmen. In der heutigen Sitzung des Volks- raades trat der Pi äsident in ernster Weise tu Gunsten der Annahme dieser Bill ein und führte aus, Rhodes habe seit Jahren versucht, die Republik zu untergraben und sei nur durch die Beschlüsse des Volksraades gehemmt worden. Wofern die Souveränetät der Republik nicht aufrecht erhalten werde, würde die Londoner Konvention gebrochen werden und ein Krieg könnte dann folgen. Die Richter haben eine Erklärung abgegeben, in welcher sie auf die Ver tagung der Berathung dringen und ihre Unterstützung zu einer gültigen Regelung anbieten.
Deutscher Reichstag.
(Sitzung vom 24 Februar.)
Der Reichstag berieth heute den Etat des Reichseisenbahnamts. Hierzu liegt eine Resolution Pachnicke vor, den Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß 1. das Personentarifsystem möglichst vereinfacht und ermäßigt werde, 2. daß der Gepäcktarif ermäßigt unb vereinfacht werde unter gänzlicher Aufhebung des Freigepäcks. Auf Antrag des Abg. Hammacher (natlib.) erklärt der Präsident des Reichseisenbahnamts Schulz, die deutschen
da es zugleich ein charakteristisches Bild der damaligen Zeitverhältnisse gibt:
Den ersamen und vorsichtigen burgermeistern
und raid der ftat Franckfurt, unsern lieben Herren.
Unsere unbertenige, willige dinst zuvor, ersamen, wisen und vorsichtigen lieben Herren. Uwer Wißheit ist sunder zwifel wol wissentlich, wie gar lobelich das gefeite zuschen (zwischen) Franckfurt und Mentze mit zweien martschiffen, die zu gefaßter zit, als wol ungeladen als geladen, haben muffen geen von langen ziten bißher, geordent, und es damit gehalten wurden ist so ufrichtig und Herlich, das sunder zwifel solichs den genanten sieden und sunderlich dieser stat Franckfurt wol vor ein groß cleynat (Kleinod) und herlichkeit geacht und angezogen werden mag. Es ist auch sunder zwifel von den alten darumb bi gutem wesen gehanthapt wurden. Es wurt aber nu soliche löbliche herlichkeit geswecht so merglichen, das wir besorgen, so von uwer wißheit nit barinne gesehen und soliche swechunue etlicher maiß vorkomcn werde, daz wir dann die martschtffe underwegen lassen und sust mit andern deinem schiffen, auch morgens und wann uns ebent, und geladen sint, zu faren gedenken muffen, angesehen das wir von den fruschiffern und andern kolischen zu- stossern mit irem langen halten so hoch beschediget werden, das in rechter warheit die martschiffe den grossen costen, der dann nach erlichen und zierlichen Dingen uf solich herlichkeit gelacht sin wil, nit ertragen mag, wir wollen uns dann mit deinem verachten gefeite, lichten (leichten) Pferden und unenlichem (unansehnlichem) gescherre und gesinde placken, das dann solicher herlichkeit und wolherbrachten lobelichen ordenunge nit zierlich gesin, sunder mee veracht werden mochte. Herumb, ersamen, wisen und vorsichtiven lieben Hern, bitten uwcre vorsichtige wißheit wir underteniglich, ir wollent nu furt bte fruschiffer und andere zustosser im summer morgens zu fünf uwern und im Winter zu sieben uwern zu farn vermögen, uf das wir bi den martschiffen bliben, und die gemelte herlichkeit in zierlichem wesen behalten mögen, so hoffen wir es auch damit zu halten so ufrichtig und redelich, das wir meinen, uwer wißheit und menniglich ein wolgefallen darinne haben solde, und uch herinne bewisen so gutwillig und furderlich, als wir uns des und alles guten zu uwer wißheit vermuden. Das gepurt uns und wollen das gern umb dieselbe uwer wißheit verdien.
Geben uf Dornstag sant Kylians abent anno etc. Ixviij® (7. Juli 1408).
Heynrich und Henne von Haynauwe, martschiffer.