Hanauer Anzeiger.
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Nr. 42.
Freitag den 19. Februar
1897.
Amtliches.
^anöRret© ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landralhèamtes.
Herr Jean Siebert i/F. G. Siebert hier ist für die Zeit bis 1. Oktober 1897 als Vertrauensmann der Norddeutschen Holz-Berufsgenossenschaft an Stelle des Herrn C. Coquot i/^. 33. Hochreuther L Co. gewählt worden.
Hanau am 19. Februar 1897.
Der Königliche Landrath
V. 1593 v. Schenck.
DienstnaMMen aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Peitsche. Ein Spazier stock. Zwei einzelne Handschuhe. Ein Lesebuch. Ein Taschenmesser.
Hanan am 19. Februar 1897.
Deutscher Reichstag.
(Sitzung vom 18. Februar.)
Der Reichstag berieth heute dieKonvertirungs Vorlage in zweiter Lesung. Die ersten neun Paragraphen werden ohne Debatte angenommen.
Bei § 10 stellt der Abg. Richter (freist Volksp.) den Antrag, die in diesem Paragraphen ausgesprochene achtjährige Schutzfrist, während welcher eine weitere Zinssußherabsetzung nicht stattfinden darf, zu beschränken. Da es sich um einen Kapitalbetrag von 440 Millionen handle, so reprâsentire ein halbes Prozent bereits einen jährlichen Zinsenverlust von 21/* Millionen. Zu einem solchen Verzicht für acht Jahre liege kein Anlaß vor.
Staatssekretär Graf v. Posadowsky bittet, an dem § 10 der Vorlage festzuhalten. Sozialpolitische Humanität und finanzpolitische Klugheit rechtfertigen ihn. Wenn das Reich die Schonfrist verweigerte, Preußen, Württemberg und Baden sie aber bewilligten, so würden die einzelstaatlichen dreieinhalbprozentigen Papiere höher stehen als diejenigen des Reiches. Es sei irrig, anzunehmen, daß die Schutzfrist den Zinsfuß der Privathypotheken künstlich hochhalten würde, denn der Privathypothekenverkehr richte sich hinsichtlich des Zinsfußes stets danach, zu welchem Zinsfuß der Staat neue Anleihen ausgebe.
Abg. Fritzen (Ctr.) schließt sich den Ausführungen des Staatssekretärs an; ebenso die Abgg. v. Marquardsen (natlib.) und Frhr. v. Stumm (Reichsp.).
Abg. v. Staudy (kons.) erklärt sich im Namen eines Theils seiner Freunde für den Antrag Richter. Wenn Preußen mit der Schutzfrist einen Fehler begangen habe, so brauche man ihn doch im Reiche nicht nachzumachen.
Abg. Richter (freist Volksp.) weist darauf hin, daß es sich auch in Preußen bei der Schutzfrist nicht um eine Tradition handle; nur einmal, im Jahre 1869, habe man eine Schutzfrist beschlossen, aber noch lange vor ihrem Ablauf sei die Konvertirung um ein weiteres halbes Prozent erfolgt. Der Antrag Richler wird schließlich abgelehnt. Der Rest des Gesetzentwurfs wird ohne Debatte erledigt.
Es folgt die Interpellation des Abg. v. Levetzow (kons.), betreffend die Organisation des Handwerks. Der Interpellant betont, daß die Handwerker endlich wissen wollten, woran sie seien.
Staatsminister v. B o e t t i ch e r erwidert, daß auch die verbündeten Regierungen den Wunsch theilten, diese Frage endlich erledigt zu sehen.. In nächster Woche stehe die weitere Berathung der Vorschläge der Subkommission in dem Ausschuß des Bundesraths bevor. Es seien die Schwierigkeiten in der Sache selber, welche die endliche Erledigung verzögert hätten. Von einer einzigen Regierung seien nicht weniger als sechzig Abänderungsanträge eingegangen, und da werde man doch auch den Bundesregierungen zum Ueberlegen Zeit lassen müssen. Die Vorlage werde Mitte März dem Reichstage zugehen.
In der Besprechung der Interpellation bezweifelt der Abg. Pachnicke (sreis. Ver.), daß die Ungeduld der Handwerker nach der Vorlage eine so große sei, die Wünsche des Zünftlerthums seien nicht diejenigen des deutschen Handwerks. Die Zünftler führten geradezu Krieg gegen den Staatsminister v. Boetticher, wie die Angriffe gegen ihn auf der letzten Zünftlerversammlung am Moritzplatz gezeigt hätten.
Abg. Jakobskötter (kons.) entgegnet, daß die Handwerker nickt für jedes dumme Wort, das ein Einzelner auf einer Versammlung spreche, verantwortlich gemacht werden könnten, dankt dem Staatsminister v. Boetticher für die von ihm abgegebene Erklärung und verzichtet mit Rücksicht auf die bevorstehende Einbringung der Vorlage auf jede sachliche Erörterung.
Abg. Schmidt (sozdem.) spricht sich gegen die Zwangsorganisation des Handwerks aus und erblickt in dem zünft- lerischen Auftreten der Konservativen nur ein Propagandamittel.
Abg. G a m p (Reichsp.) spricht ebenfalls dem Staats- minister v. Boetticher den Dank für seine Erklärung aus.
Abg. Richter (freist Volksp.) führt aus, das Gros der Handwerker stehe gar nicht auf dem Boden der Zwangsorganisation. Es seien immer dieselben Leute, die sich zu der zünftlerischen Agitation zusammenfänden, wie es sich auch neulich in der Versammlung am Moritzplatz in Berlin gezeigt habe. Die Vorlage könne übrigens in dieser Session gar nicht mehr erledigt werden. Gott gebe, daß das Handwerk vor einer solchen büreaukratischen Mißgeburt behütet bleibe.
Abg. Viel haben (dtschsoz. Resp.) bemerkt infolge einer Aeußerung des Abg. Richter, daß seine Partei den Abg. Ahlwardt nicht veranlassen wolle, wieder zu ihr zu kommen; sie würde sich bedanke«, wenn er ihr wieder angeboten würde. Dem Staatsminister v. Boetticher dankt der Redner für seine Erklärung.
Abg. Benoit (freist Ver.) hält der Rechten nochmals die für den Staatsminister v. Boetticher verletzenden Äußerungen auf der letzien Zünftlerversammlung vor.
Abg. Ahlwardt (b. k. F.) meint, zwischen Handwerk und Konsumenten habe sich ein Dritter gestellt, der Handelsjude. Damit ist die Interpellation erledigt.
Abg. Richter (freist Volksp.) monirt den von dem Abg. Ahlwardt im Laufe seiner Ausführungen gebrauchten Ausdruck „jüdisches Ungeziefer", worauf der Präsident den Abg. Ahlwardt wegen dieser Aeußerung zur Ordnung ruft.
Zu dem hierauf zur Erörterung gelangenden Etat des Pensionsfonds beantragt der Abg. Augst (südd. Volksp.) eine Resolution aus Abminderung der Zahl der Offizier s penstonirun gen.
Generallieutenant v. Viebahn weist ziffermäßig nach, daß die Zahl der Pensionirungen sich nicht auffällig gesteigert habe, es sei vielmehr in den letzten Jahren gegen früher eine Abnahme eingetreten.
Der württembergische Kriegsminister S ch o t t v. S ch o t t en- st e i n widerlegt einige von dem Abg. Galler (südd. Volksp.) angeführte Beispiele; die betreffenden Offiziere hätten freiwillig den Abschied erbeten.
Abg. Lieber (Ctr.) erkennt an, daß noch den Z'ffern- angaben der Heeresverwaltung eine Abnahme der Osfizters- pensionirungen in den letzten Jahren eingetreten sei. Hierauf wird die Verhandlung vertagt.
Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr: Anträge, betreffend den Normalarbeitstag und die Margarine.
Preußischer Landtag.
Herrenhaus.
' (Sitzung vom 18. Februar.)
Fortsetzung der Berathung des Lehrerbesoldungsgesetz e s. Die Paragraphen 5 (Alterszulagen) und 6 (Höhe der Alterszulagen) werden mit den vom Abgeordnetenhause getroffenen Aenderungen debattelos angenommen.
Zu Paragraph 7 (Anspruch auf Alterszulagen) beantragt Bender Streichung der Bestimmung, daß die Versagung der Alterszulage der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf, da die Bestimmung die Selbstständigkeit der Gemeinden beeinträchtige.
Ministerialdirektor Kügler: Die Versagung der Alterszulagen sei ein Disziplinarstrasrecht der Aufsichtsbehörde.
Bender hält seine Bedenken aufrecht.
Kultusminister Dr. Bosse weist die Auffaffung Ben- der's als unzutreffend zurück.
Paragraph 7 wird sodann in der Kommisstonsfassung angenommen, ebenso Paragraph 9 (Beginn der Zahlung der Alterszulagen).
Bei Paragraph 10 (Berechnung der Dienstzeit) erklärt Kultusminister Dr. Bosse auf eine Bitte v. Maltzahn's, der ganze Inhalt des Paragraphen beruhe darauf, daß die Regierung anerkenne, gewissen Anstalten zu besonderem Danke verpflichtet zu sein. Zur Anrechnung der Dienstzeit sei ein förmlicher schriftlicher Vertrag für Lehrer an staatlichen Lehrerbildungsanstalten nicht nöthig.
Die Paragraphen 10 und 11 (Anrechnung der Dienstzeit an Privatschulen) werden angenommen, obwohl Oberbürgermeister Becker die Streichung beider Paragraphen beantragt.
Die Paragraphen 12 bis 21 werden unverändert angenommen ; Paragraph 22 (Umzugskosten) wird gleichfalls unverändert angenommen, obwohl Becker die Streichung der Umzugsvergütung beantragt, ebenso Paragraph 23 (Gnadenquartale).
Paragraph 24 wird nach kurzer Debatte angenommen, ebenso die Paragraphen 25 und 26. Zu Paragraph 27 (Leistungen des Staates) liegt ein Antrag Becker vor, welcher bezweckt, denjenigen politischen Gemeinden, denen nach den Bestimmungen vom 1. April 1897 geringere Zahlungen zu leisten sind, als ihnen nach den Vorschriften von 1888/89 zustehen würden, den Ausfall in Höhe des Betrages durch dauernde Zuschüsse aus der Staatskasse zu ersetzen. Die Vorlage beantragt, den Ausfall nur in soweit zu ersetzen, als derselbe den Betrag von 2 Prozent des Veranlagungssolls der Gemeinde Einkommensteuer übersteigt, welches für 1897/98 zu Grunde zu legen ist.
Becker bittet, dem Anträge freundlich entgegenzukommen. Der Paragraph sei die einzige wesentliche Aenderung der vorjährigen Vorlage. Die Festsetzung von 2 Prozent sei willkürlich und kein Prinzip.
Geheimrath German bittet namens der Regierung, den Antrag abzulehnen.
Zelle protestirt namens der Stadt Berlin, welche am härtesten durch den Paragraphen betroffen werde. Die Städte seien nicht so außerordentlich leistungsfähig. Unzutreffend ist, daß die letzteren durch die Steuerreform Vortheile gehabt haben.
Westerburg wendet sich ebenfalls gegen die den Städten zugemuthete Mehrbelastung.
Geheimrath German tritt den Ausführungen seines Vorredners entgegen.
Bender: Die Landkreise haben einen viel größeren Nutzen von der Steuerreform gehabt als die Städte.
Graf Ziethen tritt für das allgemeine Volksschulgesetz ein. Die Abschaffung des Schulgeldes war etn großer Fehler. Redner erkennt an, daß die Städte für die Schulen viel geleistet haben.
Daraus wird der Antrag Becker abgelehnt und Paragraph 27 unverändert angenommen. Bei Paragraph 28 (Schlußbestimmungen) erklärt Ministerialdirektor Kügler auf eine Anfrage Zweigerl's, die Unterrichtsverwaltung beabsichtige nicht, irgend einen Druck auf die übermäßige Steigerung der Lehrerbesoldung auszuüben. Sodann wird Paragraph 28 angenommen, ebenso das ganze Gesetz in der Gesammtabstimmung.
Bei der Erörterung der Resolution betr. die Vorlage eines auf christlicher und konfessioneller Grundlage beruhenden Volksschulgesetzes empfiehlt Berichterstatter Durant die Annahme.
Fürstbischof Dr. Kopp bemängelt, daß nur ein Gesetz für Volksschulen gefordert würde, während ein allgemeines Schulgesetz verlangt werden müßte. Der Ausführung stellen sich Schwierigkeiten entgegen. Es sei unberechenbar, wie viel Arbeit erforderlich sei, um die gesammte Materie den Wünschen der Gesammtbevölkerung entsprechend zu regeln. Man muß sich genau überlegen, welcher Weg zu gehen sei. Redner bemängelt die Ungeschicklichkeit der unteren Organe der Unterrichtsverwaltung und bittet den Minister, bei der Auswahl der Organe Rücksicht zu nehmen auf die Gefühle derjenigen, in deren Mitte sie wirken wollen, damit ihnen nicht Mißtrauen, sondern Vertrauen entgegenbracht werde.
Professor Reinke-Kiel hält den gegenwärtigen Zeitpunkt für den ungeeignetsten zur Vorlegung eines Volksschulgesetzes.
Graf Schulenburg-Betzendorf tritt für die Resolution ein.
Oberbürgermeister B r ä s i ck e - Bromberg hält den Zeitpunkt nicht für geeignet.
Nachdem noch Graf Ziethen-Schwerin dafür gesprochen, wird die Resolution mit großer Mehrheit angenommen. Hierauf wird eine Resolution, betr. die Aufbringung der Schullasten in Schlesien, mit einem Antrag Gerlach nach kurzer Debatte angenommen, ebenso ein Gesetzentwurf, betr. die Erweiterung des Stadtkreises Breslau.
Nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: Margarine- Antrag. Ausgleichsfonds.
Tagesschau.
Laut telegraphischer Meldung an das Oberkommando der Marine ist S. M. S. „Stein", Kommandant Kapitän zur See von Ahlefeld, vorgestern in Maddalena (Sardinien) augekommen und beabsichtigt, am 19. Februar nach Cartagena in See zu gehen.
In Bezug auf die großen Manöver wird der „Köln. Ztg." aus München geschrieben: Seitdem in aller Form bekannt wurde, daß die staatsrechtliche Grundlage der diesjährigen Kaisermanöoer eine freie Vereinbarung zwischen den obersten Kriegsherren Preußens und Bayerns bildet, ist die ursprüngliche Stimmung in das grade Gegentheil umge- schlagen, und nicht ohne Stolz wird die Ziffer von 100 000