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Königliche Staalsregierung zu ersuchen, auf die allgemeine Einführung von (Staffeltarifen an Stelle der Streckensätze, thuulichst für alle Güter und für alle Strecken auf den preußischen Staatsbahnen Bedacht zu nehmen. Frhr. v. So le macher spricht sich entschieden gegen den Antrag des Grafen v. Frankenberg aus, und zwar einerseits im Interesse der westlichen Landwirthschaft, andererseits im Interesse der Regierung. Man möge doch, solange die Handelsverträge noch beständen, 5 bis 6 Jahre, das Elend gemeinsam tragen und nicht den Westen so sehr schädigen. Graf v. Mirbach führt demgegenüber aus, daß die Staffeltarife der westlichen Landwirthschaft nicht schaden würden. Für den Westen würde immer nur überseeisches Getreide in Frage kommen. Die Folgen der Staffeltarife würden sein ein gewisser Preis- ausgleich, erhebliche Mehreinnahmen für die Eisenbahnen und ein erheblicher wirthschaftlicher Aufschwung. Er bitte um Annahme des Antrages Frankenberg. Herr v. Bemberg hält die Regierung für moralisch verpflichtet, solange die Handelsverträge bestehen, die Staffeltarife nicht einzuführen. Es sei das alte Bild: der Osten erhoffe Vortheile, der Westen befürchte Nachtheile durch die Staffeltarife. Auch im Westen sei die Lage der Landwirthschaft nicht so rosig. Er sei daher entschieden gegen den Antrag Frankenberg, event, gegen den Abänderungsantrag des Grafen Stolberg. Oberbürgermeister Bräsicke ist der Ansicht, daß die Staffel tarife der Landwirthschaft des Westens mehr Vortheil bringen würden, als der Nachtheil eines kleinen Preisdrucks ausmache. Eine Einigung sei dadurch herbeizuführen, daß die Westdeutschen sich in der Frage der Staffeltarife, die Ostdeutschen in der Frage der Kanäle entgegenkommend verhielten. Er empfehle die Annahme eines der beiden Anträge. Graf zu Inn- und Knyphausen führt aus, die Regierung fei gebunden bezüglich der Tarife, und der Antrag des Grasen Stolberg bedeute einen Sprung ins Dunkle, er sei daher gegen beide Anträge. Demgegenüber wird vom Unterstaatssekretär Fleck dargelegt, daß die preußische Eisenbahntarifpolitik durch die Handelsverträge nicht festgelegt sei. Graf Stolberg-Wernigerode befürwortet den von ihm ge stellten Antrag, indem er behauptet, die Eisenbahnen würden gegenwärtig infolge des Systems der Streckentarife ihrer Aufgabe nicht gerecht. Das System der Staffeltarife sei das einzig rationell Richtige und werde sich daher auch finanziell bewähren. Die Kanäle ständen aber im Gegensatz zu den Staffeltarifen; bei Anwendung der letzteren würden die Eisenbahnen völlig für den wirthschaftlichen Verkehr genügen. Graf v. Korff gen. Schmising spricht sich im Interesse des Westens gegen die Anträge aus. Herr v. Levetzow führt unter Hinweis darauf, daß auf der Ostbahn ein Getreidestaffeltarif vom Osten nach Berlin bestehe, aus, die Staffeltarife müßten entweder allgemein eingeführt oder allgemein abgefchafft werden. Aus diesem Grunde sei er für die Anträge. Geheimer Kommerzienrath Frenzel warnt davor, in den Staffeltarifen das Allheilmittel zu sehen, ihre Wirkung sei sehr verschieden, es empfehle sich daher wohl mehr eine Herabsetzung der Getreidefrachtsätze. Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen führt aus, er sei nicht in der Lage, eine Erklärung im Namen der Staalsregiernng abzu- geben, indessen stehe er nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die Staffeltarife, richtig angewendet, die ideale Tarifgestaltung seien. Jnvessen fei es, da beide Lager nach wie vor fest auf ihrem Standpunkt ständen, sehr schwer für die Staatsregierung, das wieder einzuführen, was sie aufgehoben hätte. Mit dem 1. April würden 80 v. H. aller Güter auf Staffeltarife befördert, und voraussichtlich werde noch weiter vorge gangen werden. Einer allgemeinen Herabsetzung der Getreidetarife ständen erhebliche Bedenken entgegen, einmal ein starker Ausfall für die Staatsfinanzen, sodann der Umstand, daß die Ermäßigung auch dem ausländischen Getreide zu gute kommen würde. Bei Abänderung der Gütertarife sei es nothwendig, sehr vorsichtig zu verfahren. Nachdem noch Graf Klinkowstroem und Oberbürgermeister Bräsicke für die Staffeltarife, Herr v. Helldorff-Bedra dagegen gesprochen, wird der Antrag des Grafen Stolberg angenommen. Der Kommissionsantrag ist damit erledigt.
Nächste Sitzung Mittwoch 12 Uhr: Lehrerbesoldungsgesetz.
Abgeordnetenhaus.
(Sitzung vom 16. Februar.)
Das Abgeordnetenhaus setzte heute die zweite Lesung des In st i z e tat s beim Gehalt des Ministers fort. Abg. Arendt (freikons.) bemängelt, daß § 57 des Gerichtskosteu- gesetzes den Grundstücksverkehr beeinträchtige, und bringt die Ernennung des früheren Direktors des Kolonialamts, Kayser, zum Reichsgerichtsrath und seine Beziehungen zu demselben zur Sprache. Präsivent v. Köller unterbricht den Redner, weil das nicht zum Justizetat gehöre. Abg. Frhr. v. Z e d- I i tz (freikons.) erkennt an, daß der Justizminster gestern die Mythenbildungen, die sich an Begnadigungsfälle geknüpft hätten, zerstört habe, und spricht den Wunsch aus, daß die jungen Juristen eine bessere Vorbildung im Staats- und Verwaltungsrecht erführen. Justizminister Schönstedt erwidert, daß gegenwärtig über eine Reform der Vorbereitung für den höheren Verwaltungsdienst verhandelt werde. Die Kürze der Studiensemester werde auch von der Verwaltung als Mißstand empfunden. Abg. Rickert (freis. Vereinig.) führt aus, daß der Minister mit seiner Erörterung des Begnadigungsrechtes dem Volke eine Wohlthat erwiesen habe; ein moderner Monarch habe parlamentarische Erörterungen über seine Handlungsweise nicht zu scheuen. Auf eine Anfrage des Redners entgegnet der I u st i z m i n i st e r, daß die waldeckschen Justizbeamten zwar kein Recht auf gleiche Behandlung wie die preußischen hätten, aber die Verwaltung sei bestrebt, sie, soweit es die Finanzen Waldecks gestatteten,
Hanauer Anzeiger
aus gleichen Fuß zu stellen. Abg. Porsch (Ctr.) verlangt, daß bei der Revission der Zivilprozeßordnung gleich ganze Arbeit gemacht werde, und erkennt an, daß der Minister staatsmännisch gehandelt habe, indem er eine Diskussion über das Begnadigungsrecht nicht scheute. Auf eine Ausstellung des Abg. v. Werd eck (kons.) hinsichtlich der Revision der Genossenschaftsregister erläutert Geh. Oberjustizrath Vierhaus, daß im Justizministerialblatt Belehrungen in dieser Sache erfolgt seien, und daß sich bei Unzuträglichkeiten der Berufungsweg empfehle. Abg. Schmid t-Warburg (Ctr.) befürwortet, Militär- und Zivilanwärter bei der Anstellung als Kanzleigehilfen alterniren zu lassen und empfiehlt eine umfassende Revision der Zivilprozeßordnung. Der Justiz- m i n i ft e r legt dar, daß bei der Anstellung der Militärsn wärter die erworbenen Berechtigungen derselben respeknrt werden müßten und erkennt an, daß die Revision der Zivil Prozeßordnung sich auch auf andere als lediglich durch das Bürgerliche Gesetzbuch sich ergebende Punkte erstrecken müsse. Abg. Friedberg (natlib.) bespricht die Prüfungsordnung und die Universitätsferien und empfiehlt eine Reform des Avministrationswesens bei der Zwangsverwaltung von Grundstücken. Geh. Oberjustizrath Vierhaus erwidert, daß sich in Berlin die Nothwendigkeit berausgestellt habe, es bei den amtlichen Administratoren zu belassen. Abg. Frhr. v. Ey n a tten (Ctr.) empfiehlt das Schreibwerk zu vermindern und den Kurialstil aufzugeben. Der I u st i z m i n i st e r weist darauf hin, daß er ebenso wie die anderen Ressorts bereits entsprechende Verfügungen eilassen habe. Auf eine Anfrage des Abg. Wetekamp (freis. Volksp.) theilt der I u st i z m in i st e r mit, daß in der Zeit vom Dezember 1895 bis August 1896 in 2034 Fällen für jugendliche, in 747 für ältere Verbrecher Strafaussetzung beantragt und in 255 Fällen eine solche abgelehnt worden sei. Die Maßregel berechtige zu guten Hoffnungen. Abg. Enneccerus (natlib.) erklärt die neue Prüfungsordnung für nothwendig und richtig, aber das neue bürgerliche Recht lasse sich ohne Rücksicht auf das gemeine römische und deutsche Privatrecht nicht lehren. Die Pandektenexegese dürfe nicht fortfallen, da sie zum vollen Verständniß des römischen Rechtes nothwendig sei. Der Justiz miu i st er führt aus, die Erfahrung müsse lehren, ob die neue Studienordnung überall das Richtige getroffen habe. Die Abgg. v. R i e p e n h a u s e n (kons.), Jaeckel (freis. Volksp.), Schmieder (freis. Volksp.), Kullak (kons.) und Krause-Waldenburg (freik.) erheben Klage, daß vielfach die Gerichtsgebäude, namentlich auch die Warteräume, unzureichend seien. Der J u st i z m i n i st e r und Geh. Oberfinanzrath Belian legen dar, daß nach Maßgabe der verfügbaren Mittel an die Abstellung der vor handenen unleugbaren Unzutrüglichkeiten gegangen werde; in gewissen Fällen kämen auch organisatorische Bedenken in Betracht, wegen vielleicht nothwendig werdender Austheilung von Amtsgerichten. Die Bemerkung des Abg. L ü ck h o f f (frei kons ), daß diesmal das Exiraordinarium des Etats ungenügend bedacht sei, weist der I u st iz mi n i st er damit zurück, daß es den Durchschnitt beträchtlich überschreite. Abg. Jansen (Ctr.) weist darauf hin, daß die günstigere Finanzlage wohl gestattet haben würde, das Extraordinarium reichlicher zu bedenken.
Beim Kapitel „Landgerichte und Amtsgerichte" kommt Abg. Stöcker (b. k. F.) auf Aeußerungen der Abgg. Munckel und Frhrn. v. Stumm zurück, welche dieselben un Reichstage über seinen Prozeß mit dem Pfarrer Witte gethan haben, und bezeichnet die dabei gegen ihn erhobene Beschuldigung der bewußten Unwahrheit als eine leichtfertige Unwahrheit. Vizepräsident Kra use weist den Redner darauf hin, daß persönliche Auseinandersetzungen nicht zu diesem Etatstitel gehören. Abg. Frhr. v. Zedlitz (freikons.) be dauert es, daß diese persönlichen Angriffe des Abg. Stöcker hier unerwidert bleiben müßten. Die Abgg. S e er (natlib.) und Groth (natlib.) machen örtliche Wünsche und Beschwerden geltend, die Abgg. Lotichius (natlib.) und Kirsch (Ctr.) solche wegen der Aktuare in der Rheinprovinz, Abg. Seydel-Hirschberg (natlib.) bezüglich der Gerichtsvollzieher.
Nächste Sitzung Sonnabend, 20. Februar. 11 Uhr: Fortsetzung der heutigen Berathung; Etat der Gestüts- und der landwirthschaftlichen Verwaltung.
Aus Stadt und Landkreis Hanau. Geschäftsbericht des HanauerKreditvereins
e. G. m. u. H.,
erstattet von der Direktion in der Generalversammlung am 12. Februar 1897.
(Fortsetzung und Schluß aus Nr. 37.)
Am 20. und 21. Juni v. I. tagte in Bockenheim der 35. Verbandstag der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften am Mittelrhein. Die Feststellung der Präsenzliste ergab die Vertretung von 47 Vereinen. Sodann erfolgten Mittheilungen aus den einzelnen Genossenschaften. Von Bockenheim wurde bei der Genoffenschaftsbank in Frankfurt a/M. angeregt, zur Ersparung von Kosten die Urkunden für die zu Protest gehenden Wechsel nicht durch den Notar, sondern durch den Gerichtsvollzieher aufnehmen zu lassen. Die Diskussion ergab, daß man im Interesse der Rechtssicherheit möglichst bei dem bisherigen Verfahren verbleiben solle. Der Verbandstag wird im nächsten Jahre der Sache nochmals näher treten. Weiter wurde von Bockenheim die Frage der Stempelpflicht der Gesuche um Darlehen besprochen. Die Behörde erklärt sie als Urkunden und für stempelpflichtig, die mit Bürgen sogar für doppelstempelpflichtig, allerdings den Fall vorausgesetzt, daß der Antragsschein die Bewilligung des Vorstands oder Aufsichtsrathes enthält. Die Sache soll auf dem Wege
__________________________________17. Februar der Klage durch Justizrath Hupfeld in Cassel zum Austrag gebracht werden.
Dr. Meißner-Frankfurt a/M. sprach alsdann über das neue Stempelsteuerqesetz und die Ausführungsanweisung in ihrer Bedeutung für die Kreditgenossenschaften. Das Gesetz bedeutet für die Erwerbsgenossenschaften einen bedeutenden Fortschritt, nachdem die Stempelpflicht der Sparkassenbücher gefallen ist. Alle Urkunden sind ftempelpflichtig, einerlei ob der abgeschlossene Vertrag erfüllt wird oder nicht. Es empfiehlt sich also, Verträge, die nicht zur Erfüllung kommen, nicht zu den Akten zu legen. Den Genossenschaften ist die Anlage eines Buches zu empfehlen, in das alle verwendeten Stempel eingetragen werden. Auf Grund di.ses Buches kann nach einem Jahre mit der Behörde eine Aversionalsumme vereinbart werden. Wichtig für die Genossenschaften ist, den Bestimmungen über die Stempelpflicht streng nachzukommen, um nicht wegen eines kleinen Stempelbetrags einen Vertrag rechtsungültig zu machen. Die Verabfolgung von größeren Darlehen in getheilten Beträgen von je Mk. 150.—, die nicht stempelpflichtig sind, erscheint gewagt, da die Behörde leicht bei Revision der Bücher sich überzeugen kann, ob ein Darlehengeschäft vorliegt, das zur Umgehung des Stempels in kleinere Beträge getheilt worden ist. Die Prolongation eines Darlehens ist nicht stempelpflichtig, wohl aber die Erneuerung der kurzsichtigen kleinen Darlehen mit einem Stempel von 4/so vom Hundert.
Ueber die Frage: „Welchen Einfluß hat die Einrichtung der Preußischen Central-Genossenschaftskasse, das Entstehen ländlicher Darlehenskassen und die fortgesetzte Agitation für die Central- Kenossenschaftskasse und die Neugründung weiterer Den leheiw kaffen auf die Genossenschaften des Verbandes gehabt in Bezug auf die Mitgliederzahl, die Ausdehnung und die Gestaltung der Geschäfte, und wie sollen die Genossenschaften sich dieser Bewegung gegenüber ferner verhalten? berichtete der Vorsitzende zunächst unter Darlegung der Gesichtspunkte, die den Verbandstag im vorigen Jahre veranlaßten, jede Verbindung mit der genannten Kasse abzulehnen. Es wird bei Aufrechterhaltung der bisherigen Grundsätze den diesseitigen Genossenschaften nicht an Mitteln zur Beschaffung von Betriebsmitteln fehlen. Der Redner empfahl schließlich, es bei dem vorjährigen Beschluß zu belassen.
Direktor Thorwart, verbreitete sich eingehend über den durchaus verschiedenen Standpunkt der preußischen Central- Genossenichaftskasse und der von ihm vertretenen Genossenschaftsbank. Bis jetzt hat die letztere allen Ansprüchen auf Kredit genügt, wenn Kreditfähigkeit vorhanden war. Wir müssen uns aber nach dem Geldmarkt richten mit der Verzinsung. Das Hinausgeben der Gelder zu einem bestimmten Zinsfuß auf längere Zeit, wie es die Central- Genoffenschaftskaffe thut, kann selbst ein Rothschild nicht. Bei dieser Gelegenheit kam auch das Verhalten der Vereine Schulze- Delitzsch' scher Richtung gegenüber solchen Mitgliedern zur Sprache, die auch Mitglieder anderer lokaler Darlehnskassen sind. Der Lerbandsanwalt empfahl, in diesem Fall gleich im Anfang, wo sich die Neigung für solche Mitgliedschaften bemerkbar mache, ein Exempel zu statuiren und von dem statutenmäßigen Recht des Ausschlusses Gebrauch zu machen. Das Ergebniß der Debatte war, daß die Genossenschaftskassen unter der Konkurrenz der Raiffeisenkassen wenig leiden, und daß sich ein Bedürfniß zur Erschließung neuer Kreditquellen nicht herausgestellt.
Für Errichtung von Handwerkergenossenschaften ist im Verbandsgebiet wenig geschehen. Der Rohstoffoerein in Mainz arbeitet mit gutem Erfolg. Die übrigen Angelegenheiten waren mehr geschäftlicher Art. Als Ort den nächsten Genossenschaftstages wurde Herborn bestimmt.
Bericht über den Genossenschaftstag des Allgemeinen Verbandes der deutschen Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften zu Wiesbaden vom 26.—28. August 1896.
Der Allgemeine Verband umfaßt 1840 Genossenschaften in 32 Unterverbänden; die Betheiligung war außerordentlich stark, es sind mehr als 500 Delegirte anwesend. Der Vorsitzende Pröbst-München begrüßte zunächst die ausländischen Ehrengäste; die Anwesenheit derselben beweise, daß sich ein mächtiges Band um die Völker schlinge. Schon vor 31 Jahren seien auf dem Genossenschaftslage in Stettin zwischen den deutschen, italienischen und französischen Genossenschaftern freundschaftliche Grüße ausgetauscht worden. Die Freundschaftsbeziehungen haben den Wandel der Zeiten überdauert und diese Gesinnungsverwandtschaft sei ein sicheres Unterpfand für den Frieden und mache das früher vielbelächelte Wort unseres unvergeßlichen Altmeisters Schulze-Delitzsch „Das Genossenschaftswesen ist der Friede" zur Wahrheit.
Von den Ehrengästen dankt der Generalsekretär der englischen Genossenschaften, Gray-Manchester, für die. Einladung. Sie feien alle mit dem Ziel einig, für die Besserung der wirthschaftlichen und sozialen Verhältnisse der minder begüterten Klassen einzutreten. Wir haben ein edles Ziel und wenn wir dasselbe erreichen, wird es in der Welt besser sein als bisher. Im Auftrage von P/2 Millionen englischen Genossenschaftern reiche ich Ihnen die Hand zu gemeinsamen Kampfe und ich hoffe, daß das Band zwischen uns ein immer engeres werden wird.
Der Sekretär der frauösischen Kreditgenossenschaften, Dufourmanteble, sagte, Frankreich sei auf dem Gebiete der Volksbanken noch sehr jung und habe allen Anlaß, die Einrichtungen anderer Länder zum Vorbild zu nehmen. Sie kopirten dieselben zwar nicht, sondern paßten sie den Bedürfnissen an und suchten sie auch zu vervollkommnen. Die Volksbanken arbeiten sicher und haben in den fünf Jahren eine fchnelle Entwicklung gewonnen. Er sei beauftragt, die deutschen Genossenschaften zu dem französischen Genossenschaftstag im Frühjahr 1897 in Lille einzuladen und zu-