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Hanauer Anzeiger.

M«-m--«»â Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau. 2°'"«°°^--»:

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Die einzelne Nummer io Pfg. Als Gratisbeilage täglich erscheinendes Unterhaltungsblatt. Zeile 40 Pf., im Reklamentheil die Zeile 20 Pfg.

Nr. 39. Dienstag den 16. Februar 1897.

Amtliches.

(^anößreto ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In Groß-Steinheim, Kreis Offenbach, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und die Gehöfts- und Gemarkungs­sperre angeordnet worden.

Hanau am 13. Februar 1897.

Der Königliche Landrath.

V. 1479 I. V.: Herrfahrdt, Reg.-Assessor.

Joseph Waller von Großkrotzenburg ist zum Rechnungs­führer der israelitischen Gemeinde Großkrotzenburg gewählt und verpflichtet worden.

Hanau am 12. Februar 1897.

Der Königliche Laudrath.

V. 1270 I. V.: Herrfahrdt, Reg.-Assessor.

Lalütoirthschaftlikher Kreisvercin Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 20. Februar, nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.

Tagesordnung:

1) Geschäftliche Mittheilungen.

2) Bericht über die Errichtung eines Lagerhauses der Raiffeisen'schen Organisation in Hanau und gemeinsame Beschaffung von Sommersaatgetreide, Kleesamen, Kunst­dünger und Kraftfuttermittel.

3) Die Haftpflicht des Landwirths. Referent Herr Do­mänenpachter E. Dröge-Gronauerhof.

4) Vortrag des Direktors der landwirthschaftlichen Winter­schule in Marburg Herrn Dr. 3t. Hesse über:Aus­wahl des Düngers".

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Hanau am 15. Februar 1897.

Der Königliche Landrath

v. Schenck.

^taöt^rei^ ^anau. Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Die Herstellung einer eisernen Brücke über den Stadt­graben, Haingasse Schulhofweg, soll in öffentlicher Aus­schreibung vergeben werden.

Zeichnung, Arbeitsauszug und Bedingungen liegen von heute an im Stadtbauamt I, Zimmer Nr. 23 (Rathhaus), für Interessenten zur Einsichtnahme auf.

Kleines Feuilleton.

Das Dach der Französischen Kirche. (Schluß statt Fortsetzung.)

Hanatt, 16. Februar.

Sie wundern sich vielleicht, daß ich gerade mit dem Dache angefangen habe, was bei einem Gebäude doch gewöhnlich zuletzt kommt. Wie der Baumeister zuerst den Grundstein legt, so beginnt man die Beschreibung eines Gebäudes von unten. Hier liegt aber eben die Schwierigkeit. Wie bei an­deren Gebäuden, wurde auch die Grundsteinlegung unserer Kirche mit großer Feierlichkeit begangen. Eine glänzende Versammlung von Fürsten, hohen Beamten und anderen Herren mit ihren Damen versammelte sich am 9. April 1600 auf der Allee. Und wie es sonst üblich ist, wurden auch wohl bei dieser Gelegenheit einige Urkunden, Denkmünzen, Geldstücke der damaligen Zeit in den Grundstein mit eingemauert. Ver­muthlich sage ich, denn wir wissen darüber nichts Näheres und wissen auch nicht einmal, an welcher Stelle in den Fun­damenten der Grundstein liegt, so daß das Suchen nach dem­selben vergeblich wäre. Es muß darum späteren Jahrhun­derten oder Jahrtausenden überlassen bleiben, über den Inhalt des Grundsteines zu berichten, wenn sich nicht noch irgendwo eine Notiz darüber findet. Was wir hier vermissen, finden wir jedoch in überraschender Ausführlichkeit oben in den Lüften, in dem metallenen Knopfe der Kirchthurmspitze. In derselben befindet sich nämlich eine metallene Kapsel, und in derselben unter nochmaligem Verschlusse ein Kästchen, das mehrere wich­tige Dokumente enthält. Die beiden ersten beziehen sich auf die Aufrichtung des Thurmes und seine Vollendung am 14. Juli 1608, die folgenden sämmtlich auf die Gelegenheiten, zu denen, wegen Reparatur, Vergoldung und dergleichen das

Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene An­gebote sind bis zum 20. Februar d. I., vormittags 11 Uhr, im Stadtbauamt I einzureichen, woselbst die Eröff nung der eingegangenen Angebote im Beisein etwa erschienener Betheiligten erfolgt.

Hanau am 12. Februar 1897.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 2231

Bekanntmachung.

Das aus dem Umbau städtischer Gebäude herrührende AOOpuÄhiuatevitrl

(alte Fenster, Thüren, Oesen, Pumpen, Bleirohre, 2 große und 1 kleiner kupserner Kessel, 1 Winde, Seile, Rollen, altes Eisen, Brennholz n. dergl. m.)

wird

Mittwoch den 17. Februar er., nachmittags ^3 Uhr, in der Kanalthormühle öffentlich meistbietend versteigert. Hanau am 12. Februar 1897.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 2149

Schulnachricht.

Das neue Schuljahr wird Donnerstag den 22. April d. Js. beginnen. Die Anmeldungen finden unter Vorlage der Geburts- und Impfscheine in der Zeit vom 8. bis zum 22. Februar d. Js. vormittags von 11 bis 12 Uhr in den betreffenden Schulgebäuden statt und erfolgen

1. für die Knabenmittelschule bei Herrn Rektor Bart­muß, Schulhaus am Johanniskirchplatze,

2. für die Mädchenmittelschule bei Herrn Rektor Jckler, Bebraer Bahnhofstr. 9,

3. für die Knabenvolksschule bei Herrn Rektor Die­terich, Neubau neben dem Knabenmittelschul-Gebäude,

4. für die Mädchenvolksschule bei Herrn Rektor Umbach, Rebengasse 13 (Neustadt).

Schulpflichtig werden zu Ostern d. Js. alle Kinder, welche das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben oder bis zum 30. September d. Js. vollenden werden. Dieselben sind daher in der angegebenen Zeit ordnungsmäßig zur Schule anzumelden.

Wenn schulpflichtig gewordene Kinder geistig oder körper­lich so wenig entwickelt sind, daß sie an dem Klassenunterrichte noch nicht erfolgreich theilnehmen können, so haben die Eltern oder Vormünder dieselben unter Vorlage der ärztlichen Be­scheinigung dennoch zur Schule anzumelden, damit zum Nach- Kreuz mit dem Knopfe und dem Wetterhahne heruntergenom­men und nachher wieder aufgesetzt wurde. Diese Dokumente sind alle in der Hanauer Zeitung, Jahrgang 1892, No. 227 bis 230 veröffentlicht worden, und wir ersuchen diejenigen, die sich dafür interessiren, dieselben dort nachzulesen. Hier mögen nur die Hauptsachen wiederholt werden.

Die erste Urkunde ist also vom 14. Juli 1608. Wenn andere sagen, es sei der 24. gewesen, so beruht dieser Unter­schied auf dem Wechsel der Zeitrechnung, der für jene Zeit zehn Tage ausmachte. Als Baumeister wird genannt Johann de Hollande zum Amsterdam. Dieser Baumeister war aber nicht etwa ein Architekt oder Erbauer, sondern der vom Rathe auf einige Zeit mit der Beaufsichtigung des Kirchbaues be­auftragte Rothsherr oder Rathsverwandte. Auf einem zweiten Zettel verewigten sich Jacob de Hollande, des Vorgenannten Sohn, und seine Eheliebste ebenfalls mit Unterschrift und Monogramm. Diese sowie alle folgenden Schriftstücke drückt regelmäßig den Dank gegen Gott für die glücklich vollendete Arbeit und die Bewahrung aller dabei betheiligten Arbeit«: vor dem Unglück und dem Tode aus. Die Ausdrucksweise dieses Dankes wechselt im Laufe der Jahrhunderte. Kindlich einfach in den ersten Schriften, wird sie etwas phrasenreich in der Folgezeit, um im Jahre 1843 in schönen schlichten Worten auszuklingen. Wir geben jetzt nur noch einige An­gaben über Zeit, bethciligte Personen und Art der ausge­führten Arbeiten.

Im Jahre 1645 waren Bauherren Jean Faucque und Johann Bartzius. Es unterschrieben ferner der Bourgeois Francois Varlut und Daniel Kuder aus Basel, Apothekerge- selle in Franquès Apotheke. Der Name des ersteren ist in der Hanauer Geschichte berühmt. Ein Francois Darlut war Mitunterzeichner der Kapitulation 1597. Ein anderer, gleichen Namens, benahm sich heldenmüthig während der Lambcyschen Belagerung und erhielt ein höchst ehrenvolles Zeugniß vom

weise der erfüllten Schulpflicht das Erforderliche gewahrt werde.

Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das bezeichnete Lebensalter hinaus in Pflege behalten.

Die Unterlassung der rechtzeitigen Beschulung schulpflichtiger Kinder unterliegt den Strafbestimmungen über unentschuldigte Schulversäumnisse.

Hanau den 2. Februar 1897.

Der komm. Stadtschulinspektor

Bungen st ab. 1865

Deutscher Reichstag.

(Sitzung vom 15. Februar.)

Der Reichstag setzte heute die Berathung des Militär­etats bei dem TitelMinistergehalt" fort. Abg. Bebel (Soz.) meint, für die Darlegungen des Kriegsministers be­züglich einer Zunahme der Verbrechen und Vergehen in der Armee im Zusammenhänge mit der Ausbreitung der Sozial­demokratie fehle jeder Beweis. Wenn überhaupt die Ver­brechen zugenommen hätten, so liege das an den ganzen sozialen Verhältnissen, welche gerade die Sozialdemokratie be­kämpfe. Der Redner bringt schließlich, nachdem ihn der Prä­sident Frhr. v. Buol mehr zur Sache zu sprechen ersucht hat, nochmals Beschwerden vor. Der sächsische Bevollmäch­tigte Graf Vitzthum v. Eckstädt betont, daß es sich mit von dem Abg. Bebel zur Sprache gebrachten Fällen in der sächsischen Armee anders verhalte, als der Vorredner darge­legt habe. Auf die vom Abg. Bebel aufgestellte Behauptung, daß die angebliche schlechte Behandlung der Soldaten auf das Junkerthum zurückzuführen sei, erwidert der Kriegsminister v. Goßler, der Abgeordnete übersehe, daß doch 60 bis 70 v. H. der Offiziere Bürgerliche seien. Das Material über die von dem Abgeordneten erwähnten Selbstmordfälle werde geprüft werden, wenn Bebel die von ihm verlesenen Briefe zur Verfügung stelle. Den Fall Brüsewitz, den der Abg. Bebel wieder berührt habe, möge man doch endlich in Ruhe lassen. Aus der Begründung des Urtheils ergebe sich, daß Gründe zur Annahme von mildernden Umständen vorgelegen hätten. Ueber die Frage der Politik in der Armee wolle er sich nicht nochmals auslassen. Sozialdemokratische Politik werde in der Armee niemals geduldet werden, um so weniger, als die Sozialdemokraten nicht auf dem Boden der Reichs- zesetzgebung ständen.

Abg. Graf von Roon (kons.) weist darauf hin, daß die Reden über augebliche Mißhandlungen von Soldaten nickt früher anfhören würden, als bis die Redner jedesmal zeugeneidlich vernommen würden über die von ihnen vor­gebrachten Sachen.

Abg. Freiherr von Stumm (Reichsp.) führt in An­knüpfung an die Rede des Abg. Bebel aus, daß die Sozial­demokratie den Meineid wenn auch nicht gerade veranlasse, Vertheidiger der Stadt, dem General-Major Jacob Ramsay. Derselbe ist vom Metropolitan Calaminus, Vater des Dichters, der vom Kirchenstall gesungen hat, zum Helden einer historisch- poetischen Erzählung gemacht worden?) Der Stand des zu­letzt Unterschriebenen könnte darauf schließen lassen, daß schon damals Knopf und Hahn zum ersten Male vergoldet wurden, was sicher erst feststeht von der Reparatur im Jahre 1694. Baudeputirte waren damals Peter Hestermann und Daniel de Hase, auch bekannte Namen aus der Hanauer Geschichte. Der Name Hestermann prangt noch heute auf einem Firmen- Schilde des Altstädter Marktes, von einem Hestermann stammt ein Legat von 2000 Gulden, dessen Zinsen den Pfarrern der Wallonischen Gemeinde als Theil ihrer Besoldung gegeben wurden. Unter den Unterzeichnern der Kapitulation steht auch schon ein Daniel de Hase. Auf Befehl der Laumeister wur­den die einzelnen Theile gewogen und der Knopf geeicht. Der beeidigte Faßeicher Johann Valentin Suttor gab sein Maaß auf 2 Ohm und 7/i allhiesiger Eiche an. Die vier Lilien, welche die Ecken des Kreuzes schmückten, wurden damals durch die vier Buchstaben N-W-S-0 ersetzt, welche die Himmels- richtungen angeben. Der Vergolder Daniel Hubin vergoldete Buchstaben, Knopf und Hahn und verbrauchte dazu 7^2 Buch der vom Hofapotheker Franz Heraeus gelieferten 8 Buch Fein­gold, von denen jedes Buch zwölf Büchlein enthielt.. Am 22. Juli wurde alles wieder an seinen Ort gethan.

Im Jahre 1753 fand eine Renovirung und Neuvergoldung durch den Steindeckermeister Haubitzer und den Weißbinder­meister Stegmeyer statt.

Am 9. November 1800 wüthete durch ganz Deutschland ein entsetzlicher Sturm, der die Thurmspitze krumm bog, und

*) Vgl. A. L. Calawmus. Hülfe in der Noth: ans Hanaus Sage und Geschichte. Hancu. König 1847. S. 39. Franz Var lut ' oder das erste Lau boyfest in Hanau. S. 52 Geschichtliche Nach­richten. S. 54 Zeugniß für Franz Varlut.