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Hanauer Anzeiger.

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Nr. 30.

Freitag den 5. Februar

1897.

AmtttcheBeilage" Nr. 10.

......MI^MtWIMMiWSilM ^taötUreiö ^anau. Bekanntmachungen des Obeâürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Bei der Gefahr bevorstehenden Hoch- wassers des Mains sind zur Verhinderung des Ein­dringens von Siel-Rückstauwasser in die an die städtischen Siele angeschlossenen Liegenschaften, die in den letzteren be­findlichen Hochwasserverschlüsse zu schließen.

Es werden daher die Besitzer von Liegenschaften, in wel­chen Hochwasserverschlüsse eingebaut sind, hierdurch ausgefor­dert, dieselben in ihrem eigenen Interesse jetzt schon nachsehen und schließen zu lassen.

Hanau am 4. Februar 1897.

Städtische Polizeiverwaltung.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 1731

Tagesschau.

Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs werden zum hundertjährigen Geburtstage Kaiser Wilhelms I.Die milit ärischen Schriften wei­land Kaiser Wilhelms I." vom Königlich Preußischen Kriegsministerium herausgegeben werden. In diesem Werke werden die eigenhändigen Denkschriften, Gutachten und Vor­schläge des Verewigten für die Wehrkraft des Landes wort­getreu nach den Handschriften zur Veröffentlichung gelangen. Diese für die vaterländische Geschichte und für die Würdi­gung des verewigten Kaisers wichtigen Schriftstücke werden, soweit erforderlich, von Einleitungen und urkundlichen Mit­theilungen begleitet sein. Die Herausgabe erfolgt in der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn in Berlin.

Die verstärkte Budgetkommission des Abgeord­netenhauses setzte vorgestern die Vorberathung der Be­amtenbesoldungsaufbesserung fort. Die Sitzung hatte, wie dieNat.-Ztg." hervorhebt, von vorneherein ihre besondere Bedeutung, weil in derselben die Differenz zwischen Justiz und Verwaltung bei der Erhöhung zur Verhandlung kommen sollte. Nr. 5, 6, 7 und 8 derAufsteigenden Gehälter" wurden zunächst genehmigt. Bei denPolizei-Präsidenten und Polizei-Direktoren" wurde die Gleichstellung wie bei den Regierungspräsidenten anerkannt. Bei denProvinzial-Schul- râthen" wurde die verhältnißmäßig bedeutende Erhöhung mit der besonders wichtigen Stellung derselben begründet, welche bei der Kontrolle über die Gymnasien und deren Leiter und Lehrer, darüber zu wachen hätten, daß das wissenschaftliche Niveau erhalten bleibe, und an deren Arbeitskraft große Anforderungen gestellt würden, die auch noch körperliche Anstrengungen zu tragen hätten. Sie würden aus den Di­rektoren genommen und die Städte besoldeten vielfach höher. Bei denLeitern der Vollanstalten in Berlin" wurde wieder die Differenzirung von Berlin bemängelt, dagegen aber von der Regierung hervorgehoben, daß die Aufgabe der Di­rektoren in Berlin, welche Doppelanstalten mit bis zu 1200 Schülern zu leiten hätten, eine besonders schwierige sei, schwieriger als in den Provinzen. Außerdem hätten sie das­selbe Gehalt schon jetzt, das nun das Durchschnittsgehalt werden soll. Bei den Abtheilungsdirektoren der königlichen Bibliothek in Berlin wurde von einer Seite gefordert, daß dieselben den Direktoren der Kunstmuseen gleichstehcn müßten, wegen der Bedeutung derselben als Gelehrte und in ihrer außerordentlich schwierigen Thätigkeit. Von anderer Seite wurde jedoch hervorgehoben, daß sie eine eigene Kategeorie von Beamten bildeten und sich sehr unterschieden von den Direktoren der Kunstmuseen, die nach ihrer Persönlichkeit und nach besonderer Zweckmäßigkeit ausgewählt werden müßten. Die Ttätigkeit desErsten ständigen Sekretärs der Akademie der Künste" werde als außerordentlich umfangreich und um­fangreicher als bei den Akademien in den Provinzen aner­kannt. Die Abstufung sei nothwendig, um den Beamten mög­lichst lange zu halten. Bei Nr. 9 (54007200 Mark, durchschnittlich 6300 Mark, Oberlandesgerichtsräthe, Landgl- richtsdirektoren und erste Staatsanwälte bei den Landgerichten) begann die Debatte über die Stellung der Justiz- und Ver­waltungsbeamten. Es wurde beschlossen, dafür zunächst eine Generaldebatte stattfinden zu lassen. Seitens des Centrums wurde als Maßstab für die Stellung der Justiz- und Ver- waltungsbeamten zu einander einestheils die Ausbildung, anderntheils die Thätigkeit ausgestellt. Seit 1849 sei die Ausbildung dieselbe. Alle müßten das große Examen be­stehen. Was die Thätigkeit anbetreffe, so seien die Ober­

landsgerichtsräthe Richter zweiter Instanz gleich den Ober- landeskulturgerichtsräthen. Die Kammergerichtsräthe hätten dazu eine ganz besonders hervorragende Stellung. Die Ver­waltung habe ihre Thätigkeit in dem öffentlichen, die Gerichte in dem privaten Recht. Demnach sei die Ausbildung und die Thätigkeit die gleiche. Die Gleichstellung müsse jedoch auch äußerlich erkennbar sein. Das Ansehen der Gerichte hänge wesentlich ab von den Rangverhältnissen, nach denen vielfach die Höhe des Gehaltes bestimmt werde. Die ver­schiedene Stellung der Richter habe seit 1817 sich sortge- schleppt, jetzt sei es Zeit, damit zu brechen. Die Gleich­stellung solle nicht erreicht werden gerade in demselben Ge­halt, sondern in demselben Höchstgehalt. Bereits bestehende Gehälter sollten nicht erniedrigt werden. Die Regierungs­räthe hätten noch immer den Vortheil des größeren Anfangs­gehalts und daß sie das Höchstgehalt in 15, die Richter erst in 29 Jahren erreichen würden.

Delegirte aller preußischen Landwirthschaftskam- Mern sind vorgestern im Berliner Ständehause zu einer Berathung zusammengetreten, die vom Landwirthschaftsminister Freiherrn v. Hammerstein-Loxten mit einer kurzen begrüßen­den Ansprache eingeleitet wurde. Mit dem Minister war der Geh. Ober- Regierungsrath Dr. Thiel erschienen. Außer­dem wohnten der Oberpräsident v. Achenbach und der Ober- prästdialrath v. Bethmann-Hollweg den Berathungen bei. Den Vorsitz führte der Präsident der brandenburgischen Kam­mer v. Arnim-Güterberg. Ferner waren anwesend für die Provinz Brandenburg General v. Podbielski-Dalmin und Oekonomierath Dr. Frhr. v. Canstein. Die Verhandlungen, die streng vertraulicher Art waren und gestern ihren Abschluß fanden, betrafen diejenigen das Wesen und die Thätigkeit der Landwirthschaftskammern betreffenden Fragen, worüber die Gewinnung einheitlicher Gesichtspunkte und ein gemein­schaftliches Vorgehen erwünscht erschien. Geh. Rath Thiel und der Oberpräsident o. Achenbach griffen wiederholt in die Verhandlungen ein.

Ueber die Aufnahme, welche die gestern aus London gemeldete Annahme des Antrages Begg, betr. die Ausdehnung des parlamentarischen Wahlrechts auf die Kranen, in der englischen Presse findet, liegt folgende Nachricht vor: Sämmtliche Londoner Blätter erklären die Annahme der Frauenbill mit 71 Stimmen als einen großen Erfolg für die Leiter der Frauenbewegung. Die meisten halten jedoch die endgiltige Annahme in dieser Session für unmöglich. Für das Prinzip der Bill treten der konservativeStandard" und der liberaleDaily News" ein. Der letztere spricht sich aber gegen die vorliegende Form aus. DieTimes" be­kämpft das Frauenstimmrecht auf das Heftigste: Wie die Arbeiterklasse jetzt die Gesetzgebung immer mehr beherrsche, so würden die Frauen der Politik einen weiblichen Stempel aus­drücken und wehe dann dem von den Frauen beherrschten Reiche im Wettkampf mit den Staaten, die weise genug unter männlicher Führung bleiben. Der radikaleDaily Chronicle" erklärt, das Frauenstimmrecht würde nicht heut oder morgen, aber einstmals eine praktische Frage werden; dann würde die Welt zu entscheiden haben über die gigantische Aenderung, durch welche die männliche Minorität, welche den Haupttheil Arbeit in der Welt verrichte und den weitaus größten Theil der Verantwortung dafür tragen müsse, möglicherweise den Beschlüssen der weiblichen Majorität werde gehorchen müssen. Niemand behauptet", so heißt es wörtlich in dem Artikel, daß die Frauen dies wünschen, und niemand kann das Re­sultat voraussagen. Gewiß wissen wir nur, daß es eine Revolution sein würde, wie die Welt sie nie gesehen hat."

Deutscher Reichstag.

(Sitzung vom 4. Februar.)

Der Reichstag berieth heute den Antrag der Abq. Auer und Gen. (sozdem), wonach . die verbündeten Regierungen ersucht werden sollen, dem Reichstage bis zur nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch die regelmäßige tägliche Arbeitszeit für alle im Lohn-, Arbeits- und Dienstverb ältuiß im Gewerbe-, Industrie-, Han­dels- und Verkehrswesen beschäftigten Personen auf acht Stunden festgesetzt wird". Die Abgg. Hitze und Gen. (Ctr.) beantragten, unter Ablehnung des Antrages Auer, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in Erwägung, daß es eine der Aufgaben der Staatsge­walt ist, die Zeit, die Dauer und die Art der Arbeit so zu regeln, daß die Erhaltung der Gesundheit, die Gebote der Sittlichkeit, die wirthschastlichen Bedürfnisse der Arbeiter und ihr Anspruch auf ge­setzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben" (Kaiserliche Erlasse vom 4. Februar 1890), thunlichst bald dem Reichstage einen Gesetzentwurf zu dem Zwecke ber Beschränkung der Arbeitszeit der Arbeiter über 16 Jahre in Fabriken auf höchstens 63 Stunden wöchentlich vorzu­legen". Abg. Fischer (lozdem) befürwortet den Antrag Auer, für dessen Durchführung der gegenwärtige Zeitpunkt angesichts des Auf­schwunges der Industrie geeignet ist Wenn auch eine internationale Regelung der Frage wünschenswerth sei, müsse ihr doch auf nationalem Boden vorgearbeitet werden. In England und Amerika, in Nor­wegen und Australien habe sich der Achtstundentag sehr gut bewährt; die Produktion werde vermehrt, die Betriebskosten vermindert In Deutschland hätten namentlich Siemens und Halske, Heintze und

Blanckerts und Heinrich Freese den Achtstundentag erfolgreich ange­führt. Es handle sich bei der Annahme des Antrages darum, daß die Regierung an ihre Pflicht gemahnt werde, die bisher unerfüllten Versprechungen der Kaiserlichen Erlasse zu erfüllen, die die Stellung der Arbeiter verbessern wollten. Abg. Hitze (Ctr.) widerspricht dem Anträge Auer, weil es eine falsche Taktik sei, gleich das Aeußerste zu verlangen, und erklärt eine Verkürzung der Arbeitszeit namentlich im Interesse des Familienlebens für wünschenswerth, auch praktisch für durchführbar, wie denn auch die Normalarbeitszeit für Ar­beiterinnen ohne Unbequemlichkeiten eingeführt worden sei. Zunächst sei die Maximalarbeitszeit für die Woche das leichter Erreichbare, wie es sein Antrag wolle. Abg. Frhr. Heyl zu Herrnsheim (natlib.) betont, daß bereits 90 v. H. der Großbetriebe zehnstündige Arbeitszeit hätten, und daß diese auf dem Wege der Freiwilligkeit immer mehr sich verbreite; ein Zwang zur Einführung würde nur die kleinen Betriebe gefährden. Den Achtstundentag als allgemeine Forderung habe bereits die internationale Arbeiterschutzkonferenz ver­worfen; die Arbeiter und namentlich deren Frauen wünschten ihn selbst nicht. Abg. Frhr. V. Stumm (Reichsp.) weist die Fabel vom .Scharfmachen", die der Abg. Fischer herbeigezogen hatte, als eine Lüge zurück, die er schon dreimal widerlegt habe. Ebenso er­klärt er die Behauptung des sozialdemokratischen Redners für unwahr, daß ihm, dem Freiherrn v. Stumm, von gewisser maßgebender Stelle zugemuthet worden sei, die kapitalistische Ausbeutung der arbeitenden Klassen zu unterlassen. Er habe im Gegentheil für seine Haltung den Arbeitern gegenüber volle Zustimmung von dieser Stelle er­fahren. Der Redner weist nach, daß die Versprechungen der Kaiser­lichen Erlasse nicht unerfüllt geblieben seien; Bundesrath, Reichstag und preußischer Staatsrath hätten daran gearbeitet. Die beiden An­träge seien unannehmbar, und sogar der Antrag Hitze würde für die Industrie ein Schlag ins Gesicht sein. Abg. Schneider (freist Volksp.) erklärt es für undurchführbar, die Arbeitszeit gesetzlich fest­zulegen und für alle die verschiedenen Industrien einheitlich zu regeln. Abg. Bindewald (dtschsoz. Resp.) erklärt sich gegen den Antrag Auer; dem Antrag Hitze stehe seine Partei sympathisch gegenüber. Die Weiterberathung wird vertagt.

Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr: Etat des Reichskanzlers; Wahl- Prüfungen.

Politische und unpolitische Nachrichten.

(Depeschen-BureauHerold".)

Berlin, 4. Febr. DerReichsanzeiger" bringt an der Spitze seiner heutigen Nummer einen kaiserlichen Erlaß an den Reichskanzler, vom 3. Februar 1897, in welchem der Monarch seinen Dank für die ihm anläßlich seines Geburts­tages zahlreich zugegangenen Glückwünsche und für die aus diesem Anlaß veranstalteten Festlichkeiten ausspricht.

Berlin, 4. Febr. Durch eine kaiserliche Kabinetsordre vom 25. Januar ist bestimmt worden, daß die Panzerschiffe zweiter Klasse: König Wilhelm, Kaiser und Deutschland aus der Liste der Panzerschiffe gestrichen und in die Liste der Kreuzer als Kreuzer 1. Klasse ausgenommen werden.

Berlin, 4. Febr. Heute Mittag sand im Lustgarten die feierliche Uebergabe der dem Kaiser Alexander-Garde- Grenadierregiment Nr. 1 vom Zaren verliehenen Fahnen­bänder in Gegenwart des Kaisers, des russischen Oberst Nepokoitschitzky und zahlreicher Offiziere statt. Oberst Nepo- koitschitzky hielt eine Ansprache, worauf der Regimentskomman­deur v. Moltke erwiderte. Nach der Feier fand im Schloß Frühstückstafel zu 90 Gedecken statt. Nach der Feierlich­keit im Lustgarten verlieh der Kaiser dem Oberst Nepokoit­schitzky den Kronenorden 2. Klasse mit Stern.

Berlin, 4. Febr. Dem Bundesrath ist, wie derPost" zufolge verlautet, der Entwurf eines Gesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb der öffentlichen Vorschußkasstn in Elsaß- Lothringen zugegangen.

Berlin, 4. Febr. Der Abgeordnete Freiherr von Man­teuffel hat sein Amt als Vorsitzender der konservaiivea Reichs­tagsfraktion angeblich wegen Geschäftsüberhäuff ng nieder­gelegt. An seine Stelle wird Herr von Leoetzow treten.

Budapest, 4. Febr. Der Ministerpräsident Baron Banffy beantwortete am Schluffe der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses die Interpellation Franz Kossuth über die Reise des Grafen Murawiew. Nachdem Banffy entschieden Verwahrung eingelegt hatte gegen die Art und Weise, wie Kossuth diese Interpellation begründe und diese namentlich als inopportun bezeichnet hatte, sagte er, daß Kossuth aus der Reise Murawiews eine große diplomatische Aktion im Orient konstruire. Er, der Minister, glaube, es wäre ein großer Fehler, wenn man auf den einfachen Umstand hin eine große politische Situation folgere und daraus die ganze Frage beurtheilen wolle. Er könne jenem Ereigniß nicht die Bedeutung beilegen wie der Interpellant und er könne sich auf die Erklärung beschränken, daß das auswärtige Amt im vollen Bewußtsein seiner Pflicht dahin strebe, die Interessen der Monarchie, sowie die Interessen des europäischen Friedens nach jeder Richtung hin zu wahren. Diese Interessen würden auch durch die Reise Murawiews in keiner Weise bedroht. Im Gegentheil hege er die Hoffnung, daß die Begegnung des russischen Ministers mit den maßgebenden Faktoren des mit Ungarn so eng befreundeten Deutschlands dem guten Ver­hältniß Rußlands sowohl zu Deutschland, als zu Oesterreich- Ungarn nur zum Vortheil gereichen werde. Mehr sei nicht nothwendig zu erklären.