Hanauer Anzeiger
Nr. 21.
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Die einzelne Nummer 10 Pfg.
Hierzu
„Amtliche Beilage" Nr. 7
^anö^rei^ ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Kestelstadt erloschen ist, werden hiermit sämmtliche zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche für Kesselstadt angeordneten Sperrmatzregeln wieder aufgehoben.
Die Herren Ortsvorstände wollen Vorstehendes sofort ortsüblich bekannt machen.
Hanau am 26. Januar 1897.
Der Königliche Landrath
v. Schenck.
Nimstualliriiliten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Aufgabenheft mit der Inschrift „Otto Assion". Ein Notizbuch. Ein Gebund Schlüssel. Ein I kleiner Pelzhalskragen. Ein kleiner Schraubenschlüssel.
Verloren: Ein goldner Ring mit Brillantrosette; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Hanau am 26. Januar 1897.
^faöUtrdö ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Vom Donnerstag den 28. d. Mts. bis einschließlich Samstag den 30., und zwar jeweilig von 9 bis 12 Uhr vormittags und 3 bis 5 Uhr nachmittags, kann die Kanalstrecke vom Fremden-Eingang an der Kanalmühle (Eingang auf dem Trottoir vor der Deineâ'schen Fabrik) bis an die Hellerbrücke besichtigt werden.
Die Besichtigung ist nur Erwachsenen gegen Eintrittskarten gestattet, welche auf dem Sielban:Bureau in der Kanalmühle kostenlos erhältlich sind.
Die Besichtigung findet gruppenweise statt. Im Interesse der Ordnung und zur Vermeidung von Unfällen bitte ich den Anordnungen der zur Aufsicht bestelllen Beamten und Bediensteten unbedingt Folge zu leisten.
Hanau am 22. Januar 1897.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 1185
Polizeiverordnung.
Auf Grund des § 5 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 und der §§ 143 und 144 des Gesetzes über ■^^■■■■■■■MHMHBHHnHHMHaHBBnHanHHi
Kleines Feuilleton.
Aus Kunst und Leben.
Hanau, 26. Januar.
* Alterthumsfund. Auf einem in der Gemarkung Langendiebach gelegenen Acker wurden vor 2 Jahren beim Sandabsahren mehrere prähistorische Gräber aufgedeckt. Der Besitzer glaubte einen äußerst werthvollen Fund gemacht zu haben und suchte einen Theil desselben in Frankfurt theuer zu verkausin. Als dieses nicht gelang, wurden die Gegenstände nicht mehr geachtet, Bronzesachen kamen abhanden und Töpfe, die ursprünglich tadellos erhalten waren, gingen in Scherben und verstanden zum Theil. Dem hiesigen Ge- ,s schichtsverein, der erst vor wenigen Tagen von dem Funde h erfuhr, ist es gelungen, den Rest der Fundgegenstände zu er- werben, und sind dem Museum übergeben: 2 Bronzemesser, ein kleiner Bronzering, eine hohe Urne mit schlankem Hals, sowie mehrere kleinere Gefäße und Scherben. Da germanische Funde verhältnißmäßig selten von kundiger Hand aufgedeckt sind, und die Wissenschaft noch wenig über die vorgeschichtlichen Kulturgegenstände hat aufklären können, wäre es von besonderem Werth, nicht allein die Gegenstände möglichst vollständig dem Museum einzuverleiben, sondern auch genau zu erfahren, wo, in welcher Lage und mit welchen Nebenumständen die Funde gemacht worden sind. Es ergeht deshalb die dringende Bitte, in vorkommendem Falle von historischen Funden aller Art dem hiesigen Geschichtsverein alsbald Mittheilung zu machen. Der Konservator Thormählen, Wilhelmstraße 15a, ist jederzeit zur Annahme bereit und wird in gegebenen Fällen den Findern gern eine entsprechende Vergütung gewähren.
)( Ein Hanauer Künstler. Es dürfte nicht ohne Interesse sein zu vernehmen, daß im Verlage von Karl
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.
Erscheint täglich außer Sonu- uud Festtags.
Als Gratisbeilage täglich erscheinendes Unterhaltungsblatt.
Dienstag den 26. Januar
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird unter Zustimmung des Gemeinderaths für den Gemeindebezirk Kesselstadt folgende Verordnung erlassen.
§ r.
Alle Straßen, Straßentheile und Plätze im Gemeindebezirk Kesselstadt, welche dem öffentlichen Verkehr und dem Anbau dienen sollen, müssen so hergestellt werden, daß sie den nachfolgenden Vorschriften entsprechen.
§ 2.
Fahrbahn. Die Fahrbahn, welche in der Regel eine Breite von zwei Drittheilen der Straßenbreite haben muß, soll ein Längegefälle nicht über 1:20 haben.
Die Wölbung von der Mitte nach der Gosse soll bei gepflasterten Straßen 1:50, bei chaussirten Straßen 1:25 nicht überschreiten.
§ 3.
Bürgersteige. Das Gefälle der Bürgersteige soll im Querprofil im Maximum 1:35 sein.
Die Breite des Bürgersteigs ist in der Regel ein Sechstheil der ganzen Straßenbreile, soll aber nicht unter 1,5 m betragen.
Die Befestigung der Bürgersteige soll an der Gosse mit Basaltsteinen erfolgen, sie kann jedoch auch mit Kiesbettung geschehen.
§ 4.
Entwässerung. Die Entwässerung der Straßen und Plätze hat oberirdisch durch Gossen oder unterirdisch durch Kanäle zu geschehen.
§ 5.
Gossen. Zur Ableitung des Straßenwassers, des Wassers von den Dachfallröhren und des sonst überschießenden Regenwassers sind zu beiden Seiten der Fahrbahn Gossen anzulegen, welche gepflastert und nicht unter 60 Centimeter breit sein müssen.
Die Ableitung des Wassers von den Dachfallröhren und aus dem Innern der Häuser muß durch gepflasterte oder steinerne Rinnen oder vermittelst gußeiserner runder oder viereckiger in ihrer obersten Fläche (Deckel) geschlitzter und gerippter Röhren gefchehen, die obere Fläche dieser Abflußrinnen muß mit der Oberfläche des Bürgersteigs in einer Ebene sein. In Straßen mit erhöhten Bürgersteigen darf das Wasser von den Dachfallröhren nur vermittelst überdeckter Rinnen resp, eiserner Röhren nach den Gossen geleitet werden. Haushaltungs- und sonstige Abwässer nach der Straße zu leiten, oder vermittelst Gefäße dorthin zu schütten, ist verboten.
§ 6/
Die Art der ersten Einrichtung und Befestigung der Straße und des Bürgersteigs wird von der Gemeindebehörde festgestellt (cfr. § 5 des Ortsstatuts betreff Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen). Eine Straße ist als für den öffentlichen Verkehr und den Anbau fertig hergestellt anzusehen, sobald die Freilegung, erste Einrichtung und Ent
Wilhelm Küchenmeister, Friedenau-Berlin, ein hochinteressantes Werk: „Der Kau.pf ums Dasein", ein Zyklus in 34 Kartons, erschienen ist, welches durch seine Orginalität und Schönheit auch in den höchsten Kreisen eine mehr als gewöhnliche Beachtung gefunden hat. „Der Kampf ums Dasein" ist bei seinem Erscheinen von Ihren Königlichen Hoheiten Prinz Albrecht von Preußen und Prinzregenl Luitpold von Bayern angekauft worden und bedeutet den Anfang einer neuen künstlerischen Richtung, die vor allem rein germanisches Kunstempfinden betont. Das Werk, welches in der Alberti'schen Hosbuchhandlung dahier ausgestellt ist, rechtfertigt insofern unser Interesse, als der Verleger, welcher geistig an dem Werke in entscheidender Weise betheiligt ist, Karl Wilhelm Küchenmeister, ein geborener Offenbacher, und der an dem Werke illustrativ hervorragende Künstler, Franz Stassen, ein gebürtiger Hanauer ist, mithin hier ein Erfolg des hessischen Talentes vorliegt. Der von dem Verleger herausgegebene Prospekt läßt sich u. a. wie folgt aus: „Dieser Zyklus soll nicht neu, nicht alt, nicht philosophisch und nicht nur malerisch sein. Er soll weiter nichts als wirken. Das Wie kann sich dabei für jedes Auge anders bedingen. Dem Einen kann er große und neue Anschauungen bringen, dem Anderen ein Gegentheil. Große und kleine, simple und neue Wirkungen kann ein Kunstwerk zeugen und bei der größeren und kleineren Entfernung von Schaffen und Schauen immer mit Recht. Man lehne diese Ideen ab, die ich den Malern gegenüber als die meinigen nicht verleugnen darf und kann doch von mir erwarten, daß ich eine solche Abneigung dennoch verstehe. Solange ich mich außer anderen Dingen auch mit Kunst beschäftigt, entsinne ich mich einer Natur, die Gegensätze in ihrem organischen Zusammenhang zu verstehen bemüht war. Ich meine, daß Lob und Tadel am Ende doch weiter keine andere Bedeutung wie jede Genußfrage hat. Man kann in künstlerischen Dingen in derselben Sache Recht und Unrecht
Jnsertionspreis:
Die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 Pfg., die IVafp. Zeile 15 Pfg., die 2sp. Zeile 20 Pfg., die 3fp. Zeile 30 Pfg., die 4sp. Zeile 40 Pf., im Reklamentheil die Zeile 20 Pfg.
1897.
wässerung der Straße in der dem Bedürfniß entsprechenden Weife erfolgt ist.
§ 7.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe von drei bis neun Mark resp, entsprechender Haft bestraft.
§ 8.
Derjenige, der es unterläßt, den ihm nach dieser Polizeiverordnung obliegenden Verpflichtungen nachzukommen, hat, abgesehen von der Bestrafung, zu gewärtigen, daß das Versäumte im Zwangswege auf seine Kosten zur Ausführung gebracht wird.
§ 9.
Auf die jetzt bestehenden Straßen findet vorstehende Verordnung nur insoweit Anwendung, als in den betreffenden Straßen Veränderungen vorgenommen werden.
§ 10.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Kesselstadt den 26. November 1896.
Die Ortspolizeibehörde.
Geibel. 1280
Kaiser Wilhelm II.
Zum 27. Januar 1897.
Nahezu neun Jahre sind vergangen, seit Kaiser Wilhelm II. den glorreichen Thron der Hohenzollern bestiegen hat. In diesem für ein Menschenleben langen, für die Geschichte kurzen Zeitraum hat unser Kaiser sich als Friedensfürst gezeigt in vollster Hingebung an den ihm von der Vorsehung im Rathe der Volker übertragenen hohen Beruf. Er hat weite Reisen gemacht, viele Völker und Länder kennen gelernt und vielen Gelegenheit geboten, sein ernstes hohes Streben zu erkennen und Vertrauen und Zuversicht zu ihm zu fassen. Er hat damit ganz wesentlich dazu beigetragen, den europäischen Frieden zu sichern, den Dreibund zu befestigen und die Furcht vor plötzlichen Friedensstörungen zu bannen. Es ist ein großer Erfolg der deutschen Politik, daß in dieser langen Zeit trotz zahlreicher bedrohlichen Erscheinungen im Orient, am Mittelmeer, in endlosen Regierungskrisen mancher Nachbarländer, nicht ein einziges Mal der deutsche Handel und Verkehr ernstlich aufgerüttelt worden ist, daß als feste Grundlage für alle geschäftlichen Unternehmungen in allen deutschen Kreisen der in diesen schlechten wirthschaftlichen Zeiten doppelt werthvolle Glaube maßgebend bleiben konnte, daß der deutsche Kaiser nicht, wie man ihm bei seiner Thronbesteigung fälschlich so vielfach nachgesagt hatte, auf blutigen Schlachtfeldern, sondern in goldenen Friedenswerken das Ziel seines Wirkens und seinen Ruhm sucht. Dieser Glaube hat sich bisher in schweren Zeiten als begründet erwiesen, er wird auch in Zukunft schwer zu erschüttern sein. Kaiser Wilhelm hält sein Schwert scharf, aber er wird es nur in der Nothwehr ziehen.
haben. Es schien mir als ob die Darstellung einer der mächtigsten Ideen der Zeit, die brennende Daseinsfrage, künstlerisch neu zu lösen wäre. Ich habe lange gesucht, ehe ich die Maler fand, die auf meinem Projekte mir mit dem Stifte antworten wollten oder konnten, trotzdem ich jedes Detail für alle vierunddreißig Cartons zuvor durchgearbeilet für die Darstellung reif anbot. Wer da weiß, wie schwer sich subjektive Ideen dem Dritten zueignen, wird dem Fran; Stassen und Emil Henschel die Leistung zumessen können. Es kann nichts unbehaglicher sein, als in einer fremden Welt ru leben, wenn man sich in der eigenen wohlgefühlt hat. Für Stassen, Henschel und mich ist nicht alles gelungen, was in diesen Entwürfen gestaltet worden; manches Konventionelle ist mit unterlaufen. Dennoch glaube ich, daß man sich mit Stassen noch mehr zu beschäftigen haben wird; ich will mir nicht erlauben, meine Ueberzeugung für eine^Wahr- Hcit auszugeben, dennoch wird der Unbefangene die Anregung gelten lassen, daß Stassen ein germanischer Malerdichter ist, welcher eine spezifisch deutsche Eigenart in sich trägt, deren volle Reife noch große Ueberraschungen bringen kann. Er hat viel Aechtes, Starkes, Inniges in sich, vor allem viel Angelsächsisch-Deutsches; die nordische Rasse spricht — ja manchmal dröhnt sie aus ihm. Ich nehme für ihn in Anspruch, daß Stassen der Zeichner des tiefgründigen Deutschthums ist, nicht im Sinne einer kleinlich-nationalen Kunst der lyrischen Deutschthümelei, sondern im Geiste der germanischen Größe, Einfachheit und Kraft, Innigkeit und Tiefe. Vielleicht sprechen für Andere einzelne Kartons wie „Mannheit", „Einsamkeit", „Kampf", „Sieg", „Glückesaugenblick" ähnliches aus. Stassen ist geborener Hanauer und lebt seit einigen Jahren in Berlin W., Nürnbergerstraße 8, damit beschäftigt, einen sehr eigenartigen „Todtentanz" herauszubringen." Der Preis des oben angezeigten Werkes ist 45 Mark.