Hanauer Anzeiger.
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Nr. 15.
Dienstag den 19. Januar
1897.
Hierzu
„Amtliche Beilage" Nr. 5.
Nienstaachriilitea aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Streichholzkästchen. Ein kleines Portemonnaie mit einigen Pfennigen. Ein Stück Sohlleder. Ein rothes Taschentuch.
Verloren: Ein Haarpfeil von Schildkrot. Ca. 37 Mk. in ein rothes Taschentuch eingewickelt. Eine goldne Damenuhr mit verziertem Deckel, „Vergißmeinnicht".
Hanau am 19. Januar 1897.
Pferdeverficherungs Verein für den Landkreis Hana«.
Die in Gemäßheit des § 26 der Statuten stattfindende Generalversammlung und Vorstandssitzung ist auf Samstag den 23. d. Mts., mittags 2 Uhr, ins Gasthaus zum goldnen Löwen hier anberaumt, wozu die Mitglieder hiermit kingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Rechnungsablage.
2. Entgegennahme von Mittheilungen des Vorsitzenden über den Umfang und die Thätigkeit des Vereins und verschiedenes Andere. 977
Tagesschau.
Laut telegraphischer Meldungen an das Oberkommando der Marine ist S. M. S. „Moltke", Kommandant Kor- retten-Kapitän Stiege, vorgestern in Alexandria und S. M. Schiff „Stosch", Kommandant Kapitän zur See Thiele, an demselben Tage in Venedig angekommen. Letzteres Schiff wird am e21. Januar die Reise nach Triest fortsetze«.
Das Statistische Amt des deutschen Reiches hat nunmehr eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 gemacht, der die nachstehenden Angaben entnommen sind: Das deutsche Reich zählte 52,279,901 ortsanwesende Personen, davon waren männlich 25,661,250, weiblich 26,618,651 (Zunahme im Vergleich zu 1890; 2,851,431, männlich 1,430,418, weiblich 1,421,013). Von dieser Gesammtbevölkerung kommen auf Preußen 31,855,123 (männlich 15,645,439, weiblich 16,209,684), Zunahme 1,897,756. — Bayern 5 818,544 (männlich 2,846,687, weiblich 2,971,857), Zunahme 223,562. Sachsen 3,787,688 (männlich 1,838,422, weiblich 1,949,266), Zunahme 285,004. Württemberg 2,081,151 (männlich 1,007,125, weiblich 1,074,026), Zunahme 44,629. Baden 1,725,464 (männlich 847,291, weiblich 878,183), Zunahme 67,597. Hessen 1,039,020 (männlich 516,516, weiblich 522,504), Zunahme
Kleines Feuilleton.
Preis Hanau's.
Gedicht von Wilhelm Ca la minus, zuerst abgedruckt in: „Blätter der Vergangenheit und Gegenwart". Beiblatt zur „Hanauer Zeitung". Jahrgang 1866. Nr. 231.
An schönen Maines grünem Strand,
Da liegt ein Städtlein ausgespannt, Von grünen Auen rings umrahmt, Daher von Auen zubenamt.
Von frischen Hagen*) ringsumhezt, Die es in seinem Namen trägt, So liegt's in zweier Flüsse Arm Wie Küchlein in dem Nestlein warm.
Es birgt sich voll Bescheidenheit
In grüner Bäume dichtem Kleid;
Der Thürme sieben sieht man doch, Die ragen in die Lüfte hoch.
Das eine alte Thurmgestell, Das ist ein komischer Gesell,
Ein Buckel wie ein Dromedar, So stellt sich's deinen Blicken var!
Und überall, und überall
Siehst Du den blauen Kirchen st all, Du schauest hierhin oder dort, Er präsentirt sich immer fort!
Die Stadt, sie ist nicht groß nicht klein, Doch freundlich ist sie, nett und fein, Sie ist nicht reich und ist nicht arm, Doch hält sie ihre Bürger warm.
*) Hanau kommt her von Hagen-««.
46,137. Elsaß-Lothriugen 1,640,986 (männlich 833,173, weiblich 807,813), Zunahme 37,480. Mit Ausnahme von Sigmaringen und dem württembergischen Jagstkreis weisen alle Staaten eine Zunahme der Bevölkerung auf. Dort be- trägk die Abnahme 333, hier 4104 Personen.
Der Verein deutscher Immobilien-Makler hat an den Bundesrath das Gesuch gerichtet, unter Abänderung des Entwurfs eines Handelsgesetzbuchs die nach Paragraph 2 des Entwurfs als Kaufleute anzusehenden Immobilien-Makler den Bestimmungen über die Handelsmakler zu unterstellen und diese von dem Paragraph 35 der Gewerbeordnung auszunehmen.
Eine Verordnung über die Vivisektion ist von dem Züricher Regierungsrath dem Kantonalrath zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Verordnung umfaßt folgende Paragraphen: § 1. Vivisektionen, das heißt die Vornahme blutiger Operationen an lebenden Thieren, sowie alle Experimente, welche die Lebensverhältnisse der Thiere in einer Weise verändern, daß vorübergehende oder andauernde schmerzhafte Zustände erzeugt werden, sind einzig und allein zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung und für Lehrzwecke gestattet. § 2. Die erlaubten Vivisektionen dürfen nur in den nachstehenden Instituten und Abtheilungen kantonaler Heil- und Lehranstalten vorgenommen werden: Medizinische Fakultät der Hochschule, Thierarzneischule, kantonale Krankenanstalten, zoologische und hygienische Institute der Hochschule und des Polytechnikums. § 3. Die Vornahme facher Vivi sektionen ist nur den Direktoren resp. Fachlehrern der in § 2 genannten Jnstitule gestattet, den Assistenten nach Anordnung unter spezieller Aufsicht derselben sowie nach Einholung einer speziellen Erlaubniß der Erüehungsdirektion ausnahmsweise auch akademisch gebildeten Forschern. § 4. Die Zahl der gesetzlich erlaubten Vivisektionen ist auf das unumgänglich nothwendige Maß zu beschränken. Ueber dieselben ist der Erziehungsdirektion nach offiziellem Formular jährlich Bericht zu erstatten. § 5. Alle Versuche sind für die Thiere, wenn immer möglich, durch Narkose schmerzlos zu gestalten. § 6. Nicht als Vivisektionen im Sinne von § 3 des Gesetzes, betr. den Schutz der Thiere, werden betrachtet und bleiben daher durch das Verbot unberührt: a) Operationen, wie sie bei der landwirthschaftlichen Thier Haltung und bei der Thier Heilkunde nothwendig sind, b) Injektionen (Einspritzungen) zum Zwecke der Untersuchung, Verhütung oder Heilung von Krankheiten. § 7. Uebertretung der vorstehenden Vorschriften wird nach der Größe der dem Thiere zugefügten Qualen, sowie nach dem Grade der an den Tag gelegten Rohheit der Gesinnung und des gegebenen Aergernisses mit Polizeibuße von 10 bis 500 Franken bestraft, welche in schweren Fälle« oder im Rückfall verdoppelt und mit Gefängniß bis auf 3 Monate verbunden werden kann. In geringfügigen Fällen darf die Buße ausnahmsweise bis auf 5 Franken herabgesetzt werden. (§ 4 des Ge-
Wenn Du zum Stadtthor trittst herein,
Siehst Du der Straßen lange Reih'n
Von einem bis zum andern End'
Wie ein Soldatenregiment!
Dann denkst Du wohl von uns'rer Stadt,
Daß sie nichts Sond'res in sich hat;
Doch warte nur, mein lieber Christ, Bis Du erst drinn gewesen bist!
Da siehst Du Mädchen, reich an Zahl,
Die schwärmen auf und ab zumal
Den holden Schmetterlingen gleich, So lieblich und an Frohsinn reich.
Doch auch das stärkere Geschlecht
Ist lebensfroh und brav und echt,
Man rühmet ihre fleiß'ge Hand
In manchem weiten fremden Land.
Doch wenn sie ab sich strapazirt,
Dann ist es wohl auch permittirt,
Daß sie beim Glase kühlen Wein
Aufs Neue wieder fleißig sein.
Es ist ein fröhliches Geschlecht,
Das Hanau's Mauer in sich hegt,
Franzosenblut, Franzosenblut, Das machet ihnen leicht den Muth!
WZu Hanau steht ein Eichenbaum,
Der träumet manchen eig'nen Traum,
Von alter längstvergang'ner Zeit,
Von früh'rer Macht und Herrlichkeit.
Die alten Grafen in dem Land, Die hat er alle noch gekannt;
Er sah sie kommen, schwinden, geh'n, Blieb länger als sie alle steh'n!
setzes betreffend den Schutz der Thiere vom 22. Dezember 1895).
Deutscher Reichstag.
(Sitzung vom 18. Januar.)
Der Reichstag setzte heute die zweite Berathung des Reichshaushaltsetats beim Etat der Reichsjustizverwaltung fort. Beim Titel „Gehalt des Staatssekretärs" bringt Abg. Munckel (freist Volksp.) den Zeugnißzwang zur Sprache. Nach der Strafprozeßordnung könne die Zeugnißablegung nur bei Vergehungen erzwungen werden, die unter die Strafprozeßordnung fallen. Dazu gehörten die Disziplinarfälle nicht. Selbst Staatsanwälte hätten sich gegen tchsen Zeugnißzwang ausgesprochen und den Bruch des Redaktionsgeheimnisses als etwas Häßliches bezeichnet. Der preußische Justizminister Schönstedt führt aus, die Disziplinargesetze seien auf dem Grundsatz aufgebaut, daß sie stets ihre nothwendige Ergänzung in der jeweilig geltenden Strafprozeßordnung fänden. Diesen Grundsatz hätten die obersten Gerichtshöfe stets innegehalten. Von einer Tortur könne man bei dem Zeugnißzwang nicht sprechen, wenn er, Redner, auch zugebe, daß es für einen Angehörigen der Presse mißlich sein könne, über eine ihm unter dem Siegel des Redaktionsgeheimnisses anvertraute Thatsache Zeugniß ablegen zu müssen. Aber der Kreis der zur Zeugnißverweigerung berechtigten Personen sei durch Gesetz eng begrenzt und die Regierung habe keine Veranlassung, ihn ohne Noth zu erweitern. Der Redner geht sodann noch auf mehrere Strafprozesse ein, insbesondere auf die bekannten Fälle Lorenz-Kiel, Schröder und Zieten, und bemerkt bezüglich des Falles Schröder, daß alle Vorwürfe, die der Abg. St-ldthagen seiner Zeit gegen das Verfahren und das Urtheil gerichtet habe, durch die Akten und das Urtheil der Geschworenen entkräftet worden seien. Auch in dem Falle Zieten treffe das Gericht keine Schuld. Dreimal hätte das Oberlandesgericht zu Köln die Wiederaufnahmegesnche des Zielen als unbegründet zurückgewiesen. Hier sei eine nochmalige Untersuchung ausgeschlossen. Abg. Lenz mann (freist Volksp.) macht der Beurtheilung dieser Fälle durch den Justizminister den Vorwurf der Subjektivität. Ueber den Fall Schröder wie über den Fall Zieten seien die Akten noch nicht geschlossen. Er hoffe, daß in beiden Fällen das Wiederaufnahmeverfahren noch Licht bringen werde. Was das Zeugnißzwangverfahren betreffe, so halte er es im Disziplinarverfahren und im Verfahren gegen unbekannte Personen für gesetzlich nicht gerechtfertigt. Der Verrath eines Amtsgeheimnisses durch einen Beamten werde verurtheilt, aber Privatpersonen wolle man zu diesem Verrath zwingen. Dazu komme, daß man beim Zeugnißzwang sehr die Personen ansehe; er erinnere nur an die Hamburger Enthüllungen. Justizminister S ch ö n st e d t bemerkt, er habe zu den von ihm berührten Fällen keineswegs subjektiv Stellung genommen.
Da träumt ihm jüngst, es kam ein Aar, Mit einem mächt'geu Schwingenpaar, Der ließ sich nieder aus der Stadt, Die nun er zu beschirmen hat.
Da ward der alternde Gesell Auf einmal wieder blüthenhell, Daß seine treugeliebte Stadt Nun einen solchen Schützer hat.
Und wünschte, daß der starke Aar Sie schützen möge immerdar, Sie selbst und ihren lieben Main Gen Westen, wo die Gallier dräu'n.
Und daß sie immer möge blüh'n, Wie ihre Au'n und Felder grün, Wie ihre Mädchen schön und klar Und ihrer Bürger wackre Schaar!
Das wäre es also! und es wäre meiner Ansicht nach Schade gewesen, wenn dieses reizende, von inniger Liebe zur Vaterstadt eingegebene Gedicht im Jubiläumsjahre nicht wieder an's Licht gekommen wäre. Ich war schon überfroh, als beim gemeinschaftlichen Durchsetzen der „Blätter" meine liebe Frau plötzlich rief: „Ich hab's". Weiland Archimedes in feiner Badewanne, der das famose Heureka ausrief, kann nicht glücklicher gewesen sein als wir zwei am Sonntag Nachmittag, wie endlich nach stundenlangsm vergeblichen Blättern „Hanaus Preis" von „W. C—s" schwarz auf weiß vor uns lag. Doch, daß ich die Wahrheit sage, ich allein habe am Samstag vergeblich geblättert; als am Sonntag meine Frau erst in ihrem dritten Halbjahrsbande die Seiten wandte, hatte sie es gleich! Ja, die Frauen! — Wie hübsch und richtig, wie voll Beziehungen ist das Gedicht! launig, ja übermüthig, und im Grunde doch sinnig und ernst. Der Schluß trägt deutlich das Zeichen seiner Zeit: