Abounementspreis:
Jährlich 9 M., halbjährlich 4 M. 50 Pfg., vierteljährlich 2 M. 25 Pfg. —Für auswärtige Wonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer 10 Pfg.
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Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.
Erscheint täglich außer Soun- und Festtags.
Als Gratisbeilage täglich erscheinendes Unterhaltungsblatt.
Nr. 14.
Montag den 18. Januar
1897.
Amtliches, ^taöt&rcw ^anau. Ansschreiben.
Am Abend des 8. ds. Mts. wurde ein zirka 2—3 Wochen altes Kind männlichen Geschlechts von Unbekannten hinter der Thorfahrt eines Hauses der hinteren Bleiche ausgesetzt, ohne daß es bis jetzt gelungen wäre, die Mutter zu ermitteln. Dasselbe war bekleidet mit weißem baumwollenen Hemdchen, weißem baumwollenen gewebten Jäckchen, roth und weiß kar- rirter und weißer baumwollener Windel, roth und weiß gestreiftem Deckchen und war mit einer gehäkelten weißen Schnur gewickelt. Um das Kind war ein großer dunkelbrauner wollener Shawl mit Franzen und etwas dunkleren Streifen geschlagen und in diese Umhüllung eine Saugflasche (System Soxlet), bis zur Hälfte mit Milch angefüllt, mit Gummistopfen gesteckt.
Um Recherchen nach der Mutter des Kindes, sowie Nachricht im Ermittelungsfalle wird ergebenst ersucht.
Mainz den 10. Januar 1897.
Das Polizeiamt.
Vorstehendes Ausschreiben wird hiermit veröffentlicht. Hanau am 12. Januar 1897.
Königliche Polizeidirektion.
P. 340 J. A.: v. Lucius, Reg.-Assessor.
^arv^rew ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen «Landrathsamtes.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Langendiebach erloschen ist, werden hiermit sämmtliche zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche angeordneten Sperrmaßregeln sür Langendiebach aufgehoben.
Die Herren Ortsvorstände wollen Vorstehendes sofort ortsüblich bekannt machen.
Hanan am 18. Januar 1897.
Der Königliche Landrath
v. Schenck.
Deutscher Reichstag.
(Sitzung vom 16. Januar.)
Ter Reichstag berieth heute den Antrag Lenzmann, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldthunlichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch die Aufnahme und Unterbringung von Patienten in Heilanstalten für Geisteskranke reichsgesetzlich geregelt wird. Der Antragsteller betont, daß das Reich für diese Angelegenheit zweifellos zuständig sei. Ein zwar altes, aber durchaus gutes Gesetz über den Gegenstand hätten wir eigentlich nur in Sachsen-Weimar vom Jahre 1847. Daß auf dem Gebiete
des Jrrenwesens Mißstände herrschten, hätten neuere Vorkommnisse auch dem Laien einleuchtend gezeigt. Es seien Fälle vorgekommen, wo Leute ins Irrenhaus eingesperrt worden seien, die nicht geisteskrank gewesen seien, wenn sich auch in 5/6 aller Fälle, wo sich Jemand für zu Unrecht eingesperrt hielt, herausgestellt habe, daß der Betreffende wirklich geisteskrank gewesen sei. Wiederholt habe er selbst es erlebt, daß Leute von der Polizei ins Irrenhaus gebracht worden seien, die nicht wirklich geisteskrank gewesen, sondern nur dem Publikum lästig gefallen seien. Redner führt eine Reihe von Fällen an, in denen gesunde Leute ins Irrenhaus gebracht worden sind, und weist darauf hin, daß die Irrenärzte von einem Unfehlbarkeitsglauben befangen seien. Leider sei Deutschland auf dem Gebiete des Jrrenwesens gesetzgeberisch zurückgeblieben, während uns alle anderen Kulturstaaten, Rußland aus genommen, darin vorangegangen seien. Abg. Kruse (natlib.) stellt den Abänderungsantrag, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher Grundsätze feststellt, wodurch die Aufnahme, die Aufenthaltsverhältnisse und die Entlassung von Geisteskranken in die und aus den Anstalten reichsgesetzlich geregelt wird. Der Redner kann der Darstellung des Abg. Lenzmann nicht in Allem beipflichten. Die Grenze, wo die Geisteskrankheit beginne, sei nicht jederzeit so leicht festzustellen. In keinem der von Lenzmann angeführten Fällen sei erwiesen, daß die Einsperrung widerrechtlich gewesen sei. Abg. Jakobskötter (kons.) erklärt, daß seine Partei mit dem Prinzip des Antrages Lenzmann einverstanden sei, aber der Fassung des Abg. Kruse den Vorzug gebe. Abg. Stadthagen (sozdem.) führt ebenfalls eine Anzahl von Fällen an, wo das Gutachten der Aerzte sich als unzutreffend erwiesen habe. In mindestens 50 Prozent aller Fälle liege entweder überhaupt keine Geisteskrankheit vor, oder es sei wenigstens kein Grund zur Einsperrung vorhanden. Abg. Schmidt-Warburg (Ctr.) zieht auch den Antrag Kruse vor. Daß diese Frage reichsgesetzlich geregelt werden könne, stehe fest. Irrthümer über die geistige Qualifikation von dm in Irrenhäuser gebrachten Personen seien in der That erwiesen. Staatsminister v. Boetticher erklärt, die verbündeten Regierungen hätten bisher keinen Anlaß gehabt, sich mit der Materie zu beschäftigen, da von keiner Seite im Bundesrath eine Anregung dazu gegeben worden sei. Dagegen hätten die fortgesetzt hervorgetretenen Klagen dargethan, daß das Verfahren über die Aufnahme von Geisteskranken in Heilanstalten nicht überall in dem Sinne geregelt sei, daß eine ausreichende Sicherheit gegen die Ausnahme nicht geisteskranker Personen gegeben sei. Infolgedessen seien in einzelnen Staaten die Vorschriften, welche hierüber bestehen, einer Revision unterzogen worden, so in Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden. Ob die Vorschriften ausreichen, könne er im Augenblick nicht prüfen, es sei aber das Bestreben dahin gegangen, eine größere Sicherheit für die aufzunehmenden Personen dadurch zu schaffen, daß man sich nicht auf die Gutachien von Privatärzten be
schränke, sondern Gutachten von beamteten Aerzten verlange- Welches Schicksal der Antrag Lenzmann im Bundesrath ha ben werde, könne er nicht sagen. Es sei sehr wohl denkbar^ daß einzelne Bundesstaaten die von ihnen erlassenen Vorst schriften für ausreichend halten und sich daher nicht für eine reichsgesetzliche Regelung der Angelegenheit erklären würden. Er, Redner, wolle seinerseits befürworten, daß, sofern durch die Landesverordnung die wünschenswerthe Sicherheit nicht gewährleistet sein sollte, die Materie reichsgesetzlich geregelt werden solle. Auf dem Gebiete des Jrrenwesens sei in der That viel gesündigt worden und es sei wohl angezeigt, hier die bessernde Hand anzulegen.
Im Schlußwort zieht Abg. L e n z m a n n seinen Antrag zu Gunsten des Antrags Kruse znrück, welcher darauf einstimmig angenommen wird. Schließlich werden mehrere Petitionen erledigt.
Nächste Sitzung Montag.
Preußischer Landtag.
Abgeordnetenhaus.
(Sitzung vom 16. Januar.)
Das Abgeordnetenhaus erledigte heute die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betr. das Dien st einkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen. Abg. Opfergelt (Ctr.) beantragt, weil ein Theil seiner Freunde gegen das Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken habe, nochmalige Abstimmung über die Vorlage nach 21 Tagen. Abg. v. Heydebrand (kons.) erklärt, daß seine Freunde diese Bedenken nicht theilen. Abg. Sack (kons.) macht ebenfalls diese Bedenken geltend. Abg. Seyf- fardt (natl.) erklärt, daß seine Freunde mit wenigen Ausnahmen für das Gesetz stimmen würden, weil es wenigstens einen Fortschritt für die Lehrer und Schule bedeute. Abg. Rickert (sreis. Verein.) wird für das Gesetz stimmen, wenn er auch die Ansprüche der Lehrer darin nicht genügend gewürdigt findet, sie müßten den Beamten gleichgestellt werden. Eine Verfassungsänderung liege nicht vor. Abg. v. Tschoppe (freikons.) kann namens seiner Freunde nicht zugeben, daß der Vorredner mit seiner Forderung Recht habe, wenn sie auch gern den Lehrern weiter entgegengekommen wären. Kultusminister Bosse stellt fest, daß alle Parteien mit der Regierung darin einig seien, daß die jetzigen Bewilligungen für die Relikten der Lehrer nicht ausreichten; die nächste dringende Arbeit sei eine entsprechende Ordnung des Reliktenwesens. Hinsichtlich der Besoldungsaufbesserung für die Geistlichen erklärt der Minister, daß er bereits mit dem Finanzminister ins Benehmen getreten sei, und daß hoffentlich schon im nächstjährigen Etat dafür etwas gethan werden könne. Abg. Pleß (Ctr.) hält es für mangelhaft, daß das Grundgehalt nicht den verschiedenen Verhältnissen der Regierungsbezirke entsprechend verschieden festgesetzt ist. Abg. Porsch (Ctr.)
Kleines Feuilleton.
Aus Kunst und Leben.
* Emanuel Geibels Vater. In Nr. 12 d. Bl. findet sich unter der Spitzmarke „Die geistige Bilanz Kurhessens" eine Notiz, worin gesagt ist, daß die Eltern Emanuel Geibels beide aus Wachenbuchen bei Hanau waren und nicht lange vor der Geburt des Dichters nach Lübeck übersiedelten. Diese unrichtige Angabe stützt sich aus den bekannten Vers des Dichters:
„Und kam ich auch vom Nordseestrand Das Licht der Welt zu suchen, Mein Stammhaus steht im Frankenland Im Dorf zu Wachenbuchen",
welcher aber nur so aufzufassen ist, daß die Vorfahren des Dichters aus Wachenbuchen stammten. Der Vater desselben, Dr. Johannes Geibel, wurde am 1. April 1776 zu Hanau geboren, bezog in seinem 17. Jahre die Universität Marburg und war von 1798 an Pastor der reformirten Gemeinde in Lübeck, woselbst ihm am 17. Oktober 1815 seiu später so berühmter Sohn geboren wurde. Unterm 18. November 1817 übersandte ihm der hervorragende Theologe Schleiermacher Namens der Berliner Universität das Diplom der theologischen Doktorwürde. Dr. Johannes Geibel, der am 27. Juli 1853 77 Jahre alt zu Lübeck starb, ein bedeutender Kanzelredner, bethätigte sich als eifriger Patriot während der Befreiungskriege und war auch als Dichter nicht unbegabt. Von seinen geistlichen Dichtungen sind das Konfirmationslied „Lobsingt dem Herrn mit Herz und Mund", sowie das Gebetlied „Herr schaue auf uns nieder", in's Gesangbuch übergegangen. H—n.
E. L. Im Frankfurter Schauspielhaus fand Ereigniß damals in einem Scherzgedicht, das Theoph. Zolling am vergangenen Samstag die erste deutsche Aufführung des ’ soeben in der „Gegenwart" wieder auffrischt. Die lustigen Verse, die Wagner viel Spaß machten, lauten folgender-
neuen Schauspiels „John Gabriel Borkmann" von Ibsen statt, und sand das Stück, das zwar fast gar keine dramatische Handlung, dafür eine Fülle der genialsten Gedanken bei meisterhafter Charakteristrung der handelnden Personen aufweist, großen und fast unbestrittenen Erfolg. Um die wohlgelungene Aufführung des schwierigen Dramas machten sich besonders Frl. Kathi Frank, Frl Boch und Herr Bauer verdient. Im letzten Alte erregte eine von Herrn Theatermaler Knoll neugemalte Wandeldekoration (eine 40 Meter lange bewegliche Winterlandschaft) berechtigtes Aussehen.
Der Einfluß der Hygiene auf die Sterblichkeit in Städten wird durch folgende, für verschiedene Großstädte festgestellte Sterb', ichkeitsziffern veranschaulicht. Die Sterb-
maßen;
lichkeitsziffer betrug
1882
1895
in Paris
. 26,3
21,1
„ Rom
. 26,1
20,8
„ Berlin
. 26,4
19,0
„ Amsterdam.
. 24,3
17,6
„ Rotterdam .
. 23,5
19,7
„ Wien
. 29,2
23,1
„ Dresden .
. 25,2
20,6
„ St. Petersburg .
. 35,2
27,2
„ New-Bork .
. 30,6
22,4
Die überall ersichtliche Abnahme der Sterblichkeitsziffer ist
zweifellos vor Allem den Arbeiten der Ingenieure auf dem Gebiete der Gesundheitstechnik zu verdanken.
Richard Wagner in der Schweiz. Im Mai 1866, als sich Richard Wagner aus München wieder zurück in' die Schweiz geflüchtet hatte, um in Luzern in aller Ruhe und Stille zu schaffen, reiste ihm König Ludwig, von Sehnsucht getrieben, nach, nur um wieder in der Umgebung seines geliebten „Musikus" zu weilen. Georg herwegh feierte dieses
Der Reitknecht fuhr mit seinem Herrn, Nach Zürich hinunter bis Luzern, Wohl in das Land des Tellen, Gesegnet mit Hotellen.
Der Herr sprach: „Tel est mon plaisir, Und Richard Wagner find' ich hier. Sei mir gegrüßt, Du Thronjuwel, Mir lieber, als ein Kronjuwel.
Ich bleib' in deiner Villa. Ist heut' nicht dies illa, Der einst das Leben Dir verlieh Zum Schrecken aller Musici?" Ünd Land und Ministerium Schimpft aus das Schwanenritterthum, Aus Wagner, Bülow, Venus. Auss ein und andere genus.
Der König in der Republik Vertreibt die Zeit sich mit Musik. Krieg oder Frieden? Wie Ihr wollt! Er denkt an Tristan und Jsold', Denkt an Jsold' und Tristan — Was geht ihn Deutschlands Zwist an? Ich glaub' in diesem Wagner haust Wohl gar der Hexenmeister Faust. Der Fürst schwelgt mit dem Troubadour In Dur und Moll, in Moll und Dur; In seinem Nachtsack schleppt er Nicht Krone und nicht Szepter — Am dritten Tag erst fällt ihm bei, Daß er der Bayern König sei.