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Hanauer Anzeiger.

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Nr. 4.

Mittwoch den 6. Januar

1897.

Amtliches.

SlerötKvsrs ^anctu»

Die unter dem Pferdebestaude des Bierbrauereibesitzers Georg Phil. Nicolay Hierselbst ausgebrochene Pferdestaupe (Influenza) ist erloschen.

Hanau am 2. Januar 1897.

Königliche Polizeidirektion.

P. 12834 ' v. Schenck.

^anö&ret# ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hier­durch wiederholt bekannt gemacht:

Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres zu erbringen.

Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungskommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige ge­stellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres schriftlich zu melden.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.

Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung bis zum 1. August angebracht werden.

Hanau am 2. Januar 1897.

Der Königliche Landrath

M. 2 v. Schenck.

Gemäß § 25 der Wehrordnung vom 22. November 1888, sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Rekrutirungs-Stammrollell betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und Gutsvorstände unverzüglich nach­stehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.

Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1877 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Erschbehörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande zur Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle anzumelden. .

Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig­freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht be­reits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheins beim Unterzeichneten ihre Zurückstel­lung mündlich oder schriftlich zu beantragen.

Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungs­diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militärpflichtige, sowie' ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten

Kleines Feuilleton.

Was Bertin verzehrt.

Eine Großstadt ist nicht im Stande, den Nahrungsbedarf ihrer Bewohner aus der nächsten Umgebung zu bestreiten. Aus weiter Ferne her werden die Massen herangeschasft, welche den Proviant einer Weltstadt ausmachen und das sind gewaltige Massen. Was essen wir? Diese Frage wird wohl allenthalben zuerst auf die Tagesordnung gesetzt W i e essen wir? Das ist jedermanns Geschmacksache. Wie viel essen wir? Das zeigt uns die Statistik der Wochen- märkte und das ist eine sehr beträchtliche Menge.

Berlin hat, wenn wir die nicht eingerechneten Vororte, die durchweg ihren Bedarf in den Berliner Markthallen einkaufen, hinzurechnen, über zwei Millionen Einwohner, eine starke Familie, die schon etwas beansprucht, um satt zu werden.

In erster Reihe steht die Fleischnahrung. Einen echten Vegetarier muß das Entsitzen fassen, wenn er ans einer kürzlich in Berliner Blättern veröffentlichten Statistik vernimmt, daß Berlin 200 Millionen Kilo Fleisch im Jahre verbraucht. Die Opferthiere zu dieser Hekatombe kommen aus den ver­schiedensten Gauen des Reiches, um im städtischen Viehhofe abgethan zu werden. Das Geflügel, unter dem die Gänse am zahlreichsten erscheinen ist doch Gänsepökelbrust mit Kohl dem Berliner beinahe so lieb wie Eisbein liefern zumeist Pommern, Posen und Niederschlesieu; die Waare aus Posen und Schlesien ist für den Haustisch am em- pfehlenswerthesten, da die Pommerschen Gänse auf den gro­ßen Seeen oft einen thranigen Geschmack annehmen. Hühner senden dieselben Provinzen und auch Westfalen und Hannover,

haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.

Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes.

Wer innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.

Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeug­niß vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt.

Die Geburtszeugniffe der nach dem 30. Sep­tember 1874 geborenen Militärpflichtigen sind nicht von den Pfarrämtern, sondern von den Standesämtern ausznsteüen.

Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (aus der Reise begriffene Handlungsgehülfen, auf See befindliche See­leute u. s. w.), so haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod­oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle an­zumelden.

Die Anmeldung zur Stammrolle ist in vorstehend vorge­schriebener Weise seitens der Militärpflichtigen so lange all­jährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist.

Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Loosungèschein vorzulegen.

Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in Be­treff des Wohnsitzes, des Gewerbes, des Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen.

Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hier­von entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurück­gestellt worden sind.

Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Mililärpflichtjahre ihren dauernden Aufent­halt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungskezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht.

Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu Dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen.

In der Stammrolle sind nicht bloß die angemeldeten

Puten und Poularden für den Tisch des reichen Mannes sendet Frankreich und Belgien.

Das Schwein, das gute, viel verleumdete Rüsselthier, der Tapir unserer einstigen Sumpfwälder, das hier sein Leben lassen muß, kommt oft noch weiter her, Rußland, Ungarn und Serbien schicken diese Borstenthiere, denen der Ruhm ward, von Uhland im Metzelsuppenliede besungen zu werden.

Das Pferd, einst nur ein Jagdthier unserer Altvorderen, muß sich den Sportfreunden zum Aerger auch heute noch gefallen lassen, eingeschlachtet zu werden, wie struppiges Borstenvieh. Berlin verbraucht 200 000 Kilo Pferdefleisch!

Der Fisch als Nahrungsmittel wird noch viel zu wenig geschätzt, obwohl der Handel mit den ausgezeichneten See­fischen unserer Nordmeere erfreulich wächst. Natürlich spielt der Hering eine große Rolle. Berlins Magen braucht 30 Millionen Kilo an Fischen. Einzelne Arten wie Salm, Zander, kommen in Beträgen von mehreren Millionen Mark aus dem Auslande, während das Jnnland recht wohl geeignet wäre, den Betrag dem Lande zu erhalten.

Das Volksnahrungsmittel, das zum Heringe gehört, die Kartoffel, verspeist der Berliner in b-r Menge von 150 Mill. Kilo. Von anderen Früchten und Gemüsen braucht er nur die Häfte ein Beweis, daß der Vegetarismus nrch lange nicht'so geschätzt wird, wie seine Anhänger wünschen. An Reis, der doch halb China und Japan ernährt, der dem Ost­astaten unentbehrlich scheint, werden in Berlin nur 4 Mill. Kilo verbraucht, was bei der Billigkeit und Nahrhaftigkeit des Gemüses bedauerlich ist.

An Brotwaare, von der Schrippe bis zur Baumtorte, werden 300 Millionen Kilo verzehrt, also 100 Millionen Kilo mehr als Fleisch: der Rohstoff dazu, das Getreide, konimt zum großen Theil nicht ans dem Vaterlande, sondern von fern her, von den unabsehbar weiten Getreidefeldern

Militärpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militärpflichtigen zu ermitteln.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs- Stammrollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1874, 1875, 1876 und 1877 nebst Belägen sind bis zum 8. Februar d. Js. einzu­reichen.

Hanau am 2. Januar 1897.

Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Hanau.

Königlicher Landrath

M. 1 v. Schenck.

Landwirthschaftlicher Krcisvcrein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 9. Januar 1897, nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.

Tagesordnung:

1) Geschäftliche Mittheilungen.

2) Die Haftpflicht des Landwirthes. Referent E. Dröge- Gronauerhof.

3) Vortrag des Jnstitutsgärtners Herrn A. Huber aus Cassel über Pflege und Schnitt der Obstbäume und deren Schädlinge.

4) Gemeinsame Beschaffung von Kunstdünger (Chilisalpeter, Thomasmehl und Kainit) und Kraftfuttermittel.

Durch die gemeinsame Beschaffung bezweckt der Verein, dem kleineren Landwirth Gelegenheit zu geben, sich seinen Be­darf auf die billigste Weise zu beschaffen. Anmeldungen können schon jetzt, oder längstens bis zum 9. Januar bei H. Jung in Hanau gemacht werden.

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Hanau am 30. Dezember 1896.

Der Königliche Landrath

v. Schenck.

^taöt&rci# ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht er­theilt ist, hat sich in der Zeit vom 15» Januar bis zum 1. Februar d. Js. bei dem hiesigen städtischen Meldeamte (v. d. Kanalthor 1) zur Rekrutiruugsstamm-

Nordamerikas und aus der umgepflügten Pampa von Argen, tinien, aus Rußland, Ungarn und Rumänien.

Den Wein mag der Berliner nicht. Er trinkt davon nur sieben Liter im Jahre, und wie viele das ganze Jahr keinen Tropfen I Leider stehts mit dem Schnaps anders. 60 Mill. Liter Schnaps, Spiritus u. s. w. werden in der Reichs­hauptstadt jährlich getrunken. Am liebsten und am meisten trinkt man Bier, denn bei der Berechnung kommt man auf vierhundert Millionen Liter im Jahre.

Ein neu entdecktes bedeutendes Goldvor­kommen in Deutschland.

Vor einigen Wochen machten wir nach derZeitschrift für praktische Geologie" die Mittheilung von einem Goldvor­kommen im Fichtelgebirge, wobei darauf hingewiesen wurde, daß in dieser Gegend früher einmal Bergbau betriebeu worden wäre. Es liegen jetzt ausführlichere und das höchste Inter­esse beanspruchende Berichte über diesen Goldfund vor. Das fragliche Gebiet liegt nicht, wie jene Zeitschrift angab, im Fichtelgebirge, sondern am Böhmerwald bei dem Orte Neu- albenrenth in der Oberpfalz, auch stammt das Gold nicht aus den bei dem Städtchen Lam (am weißen Regen) vorkommen­den Einlagerungen von Schwefelkies, da der letztgenannte Ort etwa 10 Stunden von dem Fundorte des Goldes ent­fernt ist. Vor mehr als 300 Jahren wurde in dieser Gegend bereits Gold-Bergbau betrieben, was die vorhandenen gewal­tigen Ueberreste von Schächten, Stollen, Pochwerken und Wäschereien beweisen. Ferner befinden sich Angaben über diesen früheren Bergbau in den Archiven, von denen der D. Warte" von der Königlichen Verwaltung des Archives ein diesbezüglicher Auszug bereitwilligst zur Verfügung ge­stellt wurde. Danach wurde'von dem Jahre 1567 bis etwa 1578 gearbeitet, vielleicht auch länger, doch liegen nach dieser