Hanauer Anzeiger
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Amtlichcs Organ für Stadt- und Landkreis HaM
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Samstag den 2. Januar
1897.
^anö&ret# ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Beranlagungsbezirk Hanau Land.
Oeffentliche Bekanntmachung.
$tfuerwran(agungfüri(as$tfuerjalirl89798.
Auf Grund des § 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetzsammlung S. 175) wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuer pflichtige im Landkreise Hanau aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorge schriebenen Formular in der Zeit V0M 4» bis einschließlich 20. Januar k. I. dem Unterzeichnern schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem Amts- lokal, Paradeplatz 1, während der Geschäftsstunden von 10 bis 12 Uhr vormittags zu Protokoll entgegen genommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß § 30 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung zur Einkommensteuer für das Steuerjahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuerer ?lârung sind im § 66 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Steuerpflichtige, welche gemäß § 26 des Ergänzungs- steuergesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 134) von dem Rechte der Vermögensanzeige Gebrauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls innerhalb der oben angegebenen Frist nach dem vorgeschriebenen Formular bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll abzugeben.
Auf die Berücksichtigung später eingehender Vermögensanzeigen bei der Veranlagung der Ergänzungssteuer kann nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige thatsächliche Angaben über das Vermögen in der Vermögensanzeige sind im § 43 des Ergänzungssteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Die vorgeschriebenen Formulare zu Steuererklärungen vnd zu Vermögensanzeigen werden von heute ab im Amts- lokal des Unterzeichneten auf Verlangen kostenlos verabfolgt.
Hanau am 7. Dezember 1896.
Der Vorsitzende
der Veranlagungskommission für den Landkreis Hanau
v. Schenck,
J. St. 4012 Landrath.
Höheren Orts ist die Verwendung eines einheitlichen zweckentsprechenden Formulars zu den Militär-Reklamations Verhandlungen angeordnet worden.
Den Herren Orts- bezw. Gutsvorständen gebe ich hiervon mit dem Bemerken Kenntniß, daß für die Folge lediglich das neue Muster in Anwendung zu bringen ist. Der vorhandene Bedarf an alten Formularen darf indessen noch verbraucht werden. Die neuen Formulare sind in der Waisenhaus-Buchhandlung hierselbst zu haben.
Hanau am 21. Dezember 1896.
Der Königliche Landrath
M. 5803 - v. Schenck.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Rüdigheim erloschen ist, werden hiermit die zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche angeordneten Sperrmatzregeln aufgehoben; auch werden die Gemeinden Ravolzhausen, Rüdigheim und der Gutsbezirk Rüdigheimerhof aus dem s. Zt. gebildeten Beobachtungsgebiet ausgeschlossen.
Die Herren Ortsvorstände wollen Vorstehendes sofort ortsüblich bekannt machen.
Hanau am 2. Januar 1897.
. Der Königliche Landrath
v. Schenck.
Landwirthschastlicher Krcisvcrein Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 9. Januar 1897, nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.
Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Die Haftpflicht des Landwirthes. Referent E. Dröge- Gronauerhof.
3) Vortrag des Jnstitutsgärtners Herrn A. Huber aus Cassel über Pflege und Schnitt der Obstbäume und deren Schädlinge.
4) Gemeinsame Beschaffung von Kunstdünger (Chilisalpeter, Thomasmehl und Kainit) und Kraflfultermittel.
Durch die gemeinsame Beschaffung bezweckt der Verein, dem kleineren Landwirth Gelegenheit zu geben, sich seinen Bedarf auf die billigste Weise zu beschaffen. Anmeldungen können schon jetzt, oder längstens bis zum 9. Januar bei H. Jung in Hanau gemacht werden.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Hanau am 30. Dezember 1896.
Der Königliche Landrath
D. Schenck.
DienstiuullMtm aus item Kreise.
V erloren: Ein fast neuer Regenschirm (auf dem hiesigen Wochenmarkt am 29. v. Mts.). Ein Gebund Schlüssel (3 Schlüssel und 1 Schlinke).
Gefunden: Ein Paar wildlederne Handschuhe. Ein Notizbuch mit verschiedenen Papieren. Ein Cigairenschild.
Hanau am 2. Januar 1897.
4>faötRret0 ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Oeffentliche Bekanntmachung.
Stciicrücraiilagung für das Stciicrjahr 1897,98.
Auf Grund des § 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige in der Stadt Hanau aufgefordert, die Steuer erklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar bis 20, Januar 1897 t.™ Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine befon dere Aufforderung oder ein besonderes Formular nicht zugegangen ist.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden im Rathhaus Zimmer Nr. 16 — während der Stunden von 10— iSVu Uhr vormittags — zu Protokoll entgegengenommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß § 30 Absatz 1 des Einkommens euer-Gesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung zur Einkommensteuer für das Steuerjahr zur Folge. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im 8 66 des Einkommensteuer-Gesetzes mit Strafe bedroht.
Zur Vermeidung von Beanstandungen und Rückfragen ersuche ich, die den Angaben der Steuererklärung zu Grunde liegenden Berechnungen auf den Seiten 3 und 4 der Steuererklärungs-Formulare mitzutheilen.
Für die Berechnung des Abzugs für Unterhaltung und Abnutzung der Gebäude kommt wieder wie in den Vorjahren ein Normalsatz von zusammen l°/o des Fcuerversicherungs-Taxwerthes in Abzug, dagegen darf die Gtbäudesteuer nicht mehr abgezogen werden, weil dieselbe vom 1. April 1895 ab nicht mehr Staatssteuer ist.
Steuerpflichtige, welche gemäß § 26 des Ergänzungs
steuergesetzes vom 14. Juli 1893 von dem Rechte der Vermögensanzeige Gebrauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls innerhalb der oben angegebenen Frist nach dem vorgeschriebenen Formulare bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll abzugeben. Es wird hierbei bemerkt, daß eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensanzeige nicht besteht. Auf die Berücksichtigung später eingehender VermögenHanzeigen bei der Veranlagung der Ergänzungssteuerkann nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige thatsächliche Angaben über das Vermögen in der Vermögens-Anzeige sind im § 43 des Ergänzungssteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Hanau den 8. Dezember 1896.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission für den Stadtkreis Hanau
94 Dr. Gebeschus.
Politischer Wochenbericht.
Die festliche Stille der Weihnachtswoche hat auch der großen Politik das Gepräge tiefster Ruhe aufgedrückt. Die Pforten der parlamentarischen Hallen sind geschlossen; die Reichstags- und Landtagsmitglieder weilen am heimathlichen Herd; die leitenden Staatsmänner halten Rast, um den kommenden Dingen mit neuer Kraft entgegengehen zu können. Auch unser Kaiser hat im Kreise seiner Familie das Weihnachtsfest gefeiert, ganz nach den Ueberlieferungen der Hohen- zollernkönige, welche es von jeher geliebt haben, sich wie alle christlichen Staatsbürger mit den gesammten Hausangehörigen um den strahlenden Tannenbaum zu sammeln und schlicht nach der Väter Sitten das schöne Fest zu begehen.
Da blieb für politische Zwecke und Ziele wenig Raum. Man würde ihrer ganz vergessen haben, hätten nicht die durch die sozialdemokratischen Umtriebe in den Ausstand gehetzten und nun darbenden Hamburger Arbeiter noch einige Aufmerksamkeit und vielfach Mitleid mit ihrer Lage erweckt. Das letztere ist indeß wenig am Platze, da jetzt von den Vertretern der Sozialdemokratie selbst zugestanden wird, daß der Ausstand nur als Kraftprobe in Szene gesetzt worden ist. So hat der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Legien erst noch in den Weihnachtstagen in Wien offen zugestanden, daß der Hamburger Streik lediglich als Anfang der Kämpfe der nächsten Jahrzehnte anzusehen sei, deren Endziel die Sprengung der Organisation der Unternehmer bilde. Da haben es sich die Arbeiter natürlich selbst zuzuschreiben, wenn die zur Nothwehr gezwungenen Arbeit- geber unnachsichtig von dem Recht des Stârkern Gebrauch machen und auf bedingungslose Unterwerfung der Arbeiter bringen. Zum größten Theil ist dies bereits geschehen, denn der Ausstand darf im großen und ganzen schon jetzt als gescheitert betrachtet werden. Die jetzt noch feiernden Arbeiter haben ihre Nothlage selbst verschuldet und verdienen weder Nachsicht, noch Mitleid. Hoffentlich werden auch sie bald überzeugt, daß die sozialdemokratische Arbeiterverhetzung allen Theilen schwere Schäden bereitet; ebenso wie die Arbeitgeber durch den Hamburger Ausstand endlich belehrt sein sollten, daß nur der feste Zusammenschluß aller Kräfte sie gegen die sozialdemokratischen Angriffe dauernd schützt.
In Frankreich haben die Weihnachtstage der Bevölkerung die Ueberraschung gebracht, daß die Regierung nach deutschem Muster die Neuerrichtung von 145 vierten Bataillonen plant. Frankreich wird uns dann um 105 Friedensbataillone und 105 000 Mann im mobilen Heere voraus sein. Gleichzeitig sollen neue Schnellfeuergeschütz/ eingeführt werden, und zwar in einem so beschleunigten Tempo, daß die französische Armee im Jahre 1898 schon über 600 Batterien verfügen kann.
Auch Rußland sinnt emsig auf Vermehrung seiner Streitkräfte. Es hat den Bau so zahlreicher Kriegsschiffe verfügt, daß seine Flotte, die uns jetzt schon weit überlegen ist, mehr als verdoppelt wird. Gleichzeitig läßt es sich die Pflege guter Beziehungen mit der Türkei besonders angelegen sein. So sind Gesandte des Zaren beim Sultan erschienen, um ihm im Namen ihres hohen Gebieters reiche Geschenke zu überbringen, unter welchen sich ein mit Brillanten besetzter Säbel und ein goldenes Tafelgeschirr befindet.
Aus Kuba haben die Spanier eine empfindliche Schlappe erlitten, der freilich auch wieder ein Sieg über die Aufständischen gegenübersteht.
Im K a p l a n d e ist der als Anstifter des Jameson'schen Freibeuterzuges viel genannte ehemalige Minister Cecil Rhodes zur Zeit Gegenstand demonstrativer Ovationen, welche bereits die Aufmerksamkeit der Buren in Transvaal erregt haben. Man befürchtet einen neuen englischen Anschlag, ist indeß